Welt online.de - Bundestag beschließt neues Ausländerrecht

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Evelyne
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Welt online.de - Bundestag beschließt neues Ausländerrecht

Beitrag von Evelyne » 29.03.2008, 11:47

Welt online.de

Interessant sind die dazugehörigen Kommentare. Hier wird auch auf unseren Bericht im ZDF hingewiesen.
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Maria
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Beitrag von Maria » 10.04.2008, 14:00

"Die Bleiberechtsregelung sieht vor, dass langjährig Geduldete ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und deutsch sprechen."
Es ist schon mal einen sehr grossen Fortschritt, dass ein Asybewerber oder ein ausländischer Student nicht mehr zwangsläufig eine Deutsche heiraten muss, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Eigentlich sollten damit die deutschen Frauen (Bezzi-Opfer) von ihrer Verantwortung entlastet werden. Sie müssen nicht mehr heiraten, aus Angst, dass der Habibi ausgewiesen wird.
Der Widerspruch ist: wie können Sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, wenn Sie keine Arbeitsgenehmigung haben.
In der Tat, dürfen sie nach einem Jahr Duldung eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn ein Arbeitgeber keinen Deutschen für die Arbeit gefunden hat (Mac Donald, Bürger Kind, KfC, Putz- oder Gastronomie Arbeit, Ernte Pflücken, Bäume pflanzen oder fällen usw....). Ein arbeitstüchtiger Ausländer kann also durch das neue Gesetz tatsächlich seine AE selbst durch Fleiss und harte Arbeit erlangen....
Andererseits, sobald das Bleiberecht nicht mehr anfechtbar ist, wird er (mit Nachwuchs) zu 90% wieder zur Last der Sozialkasse fallen. Aber sie hätten mindestens 8 Jahre lang dafür etwas getan....
Nur ich wette, dass dieses Gesetz in der Praxis nicht durchgesetzt wird. Der geduldete Ausländer wird eher 7 Jahre lang von der Sozialkasse leben und vielleicht im achten Jahr arbeiten, um diese fristlose AE zu bekommen, und dann wieder zu Hartz IV samt zahlreiche Familie....
Egal wie man es dreht, es ist nichts zu machen....
Es gibt immer ein Licht am Ende des Tunnels

momo456
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Beitrag von momo456 » 10.04.2008, 16:55

Hallo ihr Lieben,

"...Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden..."

Was bedeutet dies konkret.? Entschuldigt, aber ich stehe heute auf der Leitung. Bedeutet das, wie in meinem Fall, das er trotzdem bleiben kann.?
Weil er mal eine gültige AE besass.?

Vielen Dank für eure Antwort.

LG
momo
Du bist zu schnell gelaufen für dein Glück. Nun, da du müde wirst und langsam gehst, holt es dich ein.
Friedrich Nietzsche

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Yola
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Beitrag von Yola » 19.04.2008, 22:47

ich würde auch in einer STraßenbahn weinen - da kenn ich nichts.
"Menschen mit Rückgrat zeigen auch in den Kurven des Lebens ihre Geradlinigkeit."
Ernst Ferstl

momo456
Beiträge: 904
Registriert: 29.03.2008, 10:16

Beitrag von momo456 » 22.04.2008, 07:03

@ Yola

Ich natürlich auch. Aber ich beziehe diesen Spruch eher auf die erlebten Umstände, die heissen: Mein Geld kann ich auch alleine ausgeben. Da brauche ich keinen Bezzie mehr, der für mich mein Geld ausgibt:-)
Den was bleibt am Ende, wenn er geht meistens... ein gebrochenes Herz, vielleicht ein leerer Geldbeutel...
Deshalb passt dieser Spruch zu mir :wink:

LG
momo
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