Ehefrau erschlagen, Tochter verschleppt

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goldrob
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Re: Ehefrau erschlagen, Tochter verschleppt

Beitrag von goldrob » 28.01.2010, 00:14

Todesstrafe in Ägypten - Auslieferung nach Deutschland ?

hier der aktuelle Stand über diesen Mord mit Kindesentführung

http://cli.gs/enAXa

goldrob
Zuletzt geändert von goldrob am 28.01.2010, 00:34, insgesamt 2-mal geändert.

goldrob
Beiträge: 23
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Re: Ehefrau erschlagen, Tochter verschleppt

Beitrag von goldrob » 28.01.2010, 00:15


Arche Noah
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Re: Ehefrau erschlagen, Tochter verschleppt

Beitrag von Arche Noah » 16.10.2010, 22:24

Das Familiengericht bestimmte mittlerweile in Verbindung mit dem Jugendamt die deutsche Oma zum Vormund.
Ein ägyptischer Rechtsanwalt wurde zum Prozessbevollmächtigten ernannt,
um in dem nordafrikanischen Land die Interessen der Großmutter zu vertreten.

Eine Sprecherin der ägyptischen Botschaft glaubt,
dass es bei der Rückführung des Mädchen nach Deutschland «keine nennenswerten Probleme» geben dürfte,
da die Fürsorge - trotz ägyptischer Staatsbürgerschaft - im Normalfall immer der Mutter oder deren Familie zugesprochen werde.


Dann frage ich mich wirklich, warum es so lange dauert .....

Arche
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barbara
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Re: Ehefrau erschlagen, Tochter verschleppt

Beitrag von barbara » 16.10.2010, 23:43

Hi Arche,

ich kann mir nicht vorstellen, das die Familie des Kindes dort es so einfach wieder abgibt.
Und wenn man bedenkt, wie langsam hier die Mühlen des Gesetzes manchmal mahlen,
glaub ich kaum, das es dort schneller von Statten geht.
Nicht zu vergessen, das auch dort irgendwann die Behörden wohl nach dem Wohl des Kindes entscheiden werden,
das mittlerweile seit einem Jahr dort lebt.
Ich denke nicht, das es so einfach ist.
Denn, wenn dem so ist, dürfte ja keine betroffene Frau um ihr Kind bangen.

Barbara

leah_neu
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Re: Ehefrau erschlagen, Tochter verschleppt

Beitrag von leah_neu » 20.10.2010, 17:11

Eine Sprecherin der ägyptischen Botschaft glaubt,
dass es bei der Rückführung des Mädchen nach Deutschland «keine nennenswerten Probleme» geben dürfte,
da die Fürsorge - trotz ägyptischer Staatsbürgerschaft - im Normalfall immer der Mutter oder deren Familie zugesprochen werde.
Auf welcher Grundlage das denn? Oder spricht sie vom deutschen Gesetz?
Herzliche Grüße
von Leah

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