Deutsches Recht nicht für alle

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Micky1244
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Re: Deutsches Recht nicht für alle

Beitrag von Micky1244 » 19.10.2010, 20:16

Danke für den Link, sehr interessant!
Liebe Grüße, Micky


"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.

brighterstar007

Re: Deutsches Recht nicht für alle

Beitrag von brighterstar007 » 19.10.2010, 23:46

Ihr Lieben,

da täuscht mich mein Bauchgefühl wohl doch nicht, oder ???

Wenn eine deutsche Frau zum Islam konvertiert und HIER
in der Moschee heiratet, gilt dann auch (inoffiziell???) die Sharia ?

Ich habe seit langem den Eindruck, dass der Islam
eine sehr dominante Religion ist, das heißt, nach dem Selbstverständnis der Muslime, muss sich alles dieser
Glaubensrichtung unterordnen - insbesondere, wenn Leute durch Bekehrung zugestimmt haben oder sehe ich
es falsch ?

Liebe Grüße

Brighterstar

Moppel
Beiträge: 1959
Registriert: 12.06.2009, 13:12

Re: Deutsches Recht nicht für alle

Beitrag von Moppel » 20.10.2010, 15:45

brighterstar007 hat geschrieben:Ihr Lieben,

da täuscht mich mein Bauchgefühl wohl doch nicht, oder ???

Wenn eine deutsche Frau zum Islam konvertiert und HIER
in der Moschee heiratet, gilt dann auch (inoffiziell???) die Sharia ?
Ja.
Ich habe seit langem den Eindruck, dass der Islam
eine sehr dominante Religion ist, das heißt, nach dem Selbstverständnis der Muslime, muss sich alles dieser
Glaubensrichtung unterordnen - insbesondere, wenn Leute durch Bekehrung zugestimmt haben oder sehe ich
es falsch ?
Der Islam integriert, ist aber nicht integrierbar.
Gruss
Rene
Edit @Topic
Obiger Link zum Video.
Interessant ist das Urteil gegen den Iraner ab Min 3,15, der Bursche ist nämlich doppelt angeschmiert.
Er muss nicht nur einen uralten iranischen Ehevertrag einhalten, sondern wird obendrein auch noch mit dem deutschen Unterhaltsrecht belohnt. Für seine EX ein glänzendes Geschäft.
Ich teile sein Fazit. Entweder geschieden nach deutschem Recht oder nach iranischem. Aber beide Nachteile zu bündeln und ihm zu servieren ist schlicht unterirdisch.
Gruss
Rene

luna2000
Beiträge: 1037
Registriert: 08.11.2008, 01:26

Re: Deutsches Recht nicht für alle

Beitrag von luna2000 » 21.10.2010, 00:03

Moppel hat geschrieben: Edit @Topic
Obiger Link zum Video.
Interessant ist das Urteil gegen den Iraner ab Min 3,15, der Bursche ist nämlich doppelt angeschmiert.
Er muss nicht nur einen uralten iranischen Ehevertrag einhalten, sondern wird obendrein auch noch mit dem deutschen Unterhaltsrecht belohnt. Für seine EX ein glänzendes Geschäft.
Ich teile sein Fazit. Entweder geschieden nach deutschem Recht oder nach iranischem. Aber beide Nachteile zu bündeln und ihm zu servieren ist schlicht unterirdisch.
Gruss
Rene
Hallo Rene,
Der Iraner hatte die vertraglich festgelegte Morgengabe (auszuzahlen an die Frau im Falle einer Scheidung) in eine Immobilie im Iran investiert, die für seine iranische Frau nicht zugänglich ist. Die Frau hat keine Möglichkeiten, Ihren Rechtsanspruch im Iran geltend zu machen, bzw. sie wäre der Willkür der iranischen frauenfeindlichen Justiz hilflos ausgeliefert. Nach iranischem Recht muß der Mann der Frau die Morgengabe auszahlen. Die deutsche Rechtsprechung hat nichts anderes entschieden. Der Iraner kann die Immobilie im Iran verkaufen, und die Frau auszahlen. Er kann die Auszahlung der Frau, schließlich hatte er sie ja auch im Iran mit den entsprechenden Vertragsbedingungen gekauft (mit Leib und Seele), regeln wie er will. Das ist dem deutschen Gericht egal.
Die deutsche Justiz hat in diesem Fall einfach nur einer Frau zu ihrem vertraglich zugesicherten Recht verholfen.

Warum sollte es die deutsche Justiz stören, daß der Kaufpreis von Frauen im Iran inflationär ansteigt. Das ist doch deren Problem. Vertrag ist Vertrag.
Oder tut dir der arme Mann so leid, daß Du einen Männer-Moslem-Bonus unserer deutschen Justiz verlangst?

mfg
Luna2000

PS: Falls der Mann sich aufgrund von Unterhaltszahlungen doppelt angeschmiert fühlt, kann er sich ja gerne in den Iran als armer Unterhaltsflüchtling absetzen.
Die Frau kann ja hier mit ihrer Morgengabe eine Zeitlang überleben. In dieser Zeit kann sie eine Ausbildung machen und als Facharbeiterin unsere Gesellschaft hier voranbringen.

lalala
Beiträge: 179
Registriert: 29.03.2009, 20:11

Re: Deutsches Recht nicht für alle

Beitrag von lalala » 21.10.2010, 12:39

es kann im einzelfall natürlich katastrophal sein, aber natürlich soll ein ausländischer ehevertrag auch in deutschland gelten, das erwarten wir ja umgekehrt auch! und ist auch der grund, weshalb hier ein guter ehevertrag nach deutschem recht empfohlen wird, oder? wenn sich jemand während der ehe vom islam oder anderen grundsätzen abwendet, kann ein ehevertrag auch abgeändert werden im gegenseitigen einverständnis und muss notariell beglaubigt werden. aber wenn's zu trennung oder scheidung kommt, ist es dazu in aller regel dann zu spät...
das ganze ist für mich ein weiterer grund, ocean's vorschlag zur islamdiskussion zu unterstützen!!

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