Ihr Lieben,
mich würde interessieren, wie unsere Behörden entscheiden : bei erwiesener illegaler Einreise und bestehender Schwangerschaft ?
Meiner Meinung nach wird diese Variante zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft /Schutz vor Abschiebung immer beliebter:
eine Frau aus einem Nicht-EU-Land reist illegal ein, wird hier gezielt schwanger oder ist es bereits bei Ankunft und wendet sich dann - kurz vor
der Niederkunft - als "Opfer" an entsprechende Hilfsorganisationen.
Ich glaube kaum, dass sie Nachteile zu befürchten hat.
Liebe Grüße
Brighterstar
Wie entscheiden Behörden bei illegaler Einreise/Schwangersch
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Re: Wie entscheiden Behörden bei illegaler Einreise/Schwangersch
Liebe brighterstar,
kurz vor der Niederkunft braucht sie keine Hilfsorganisation mehr. Sie kann nicht abgeschoben werden und wenn sie beweisen kann, dass sie ein Kind erwartet, welches mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wird, dann erhält sie eine Fiktionsbescheinigung direkt von der Behörde und nach der Geburt die Aufenthaltsgenehmigung.
Das gilt genauso für den werdenden Vater eines (zukünftig) deutschen Kindes
Deshalb hat das neue Urteil des EU-Gerichtshofes, das hier auch besprochen wurde, gar keine Auswirkung auf Deutschland, denn bei uns ist es schon lange so geregelt, wie dort ausgeurteilt und begründet.
Clara hat es hier umfänglich ausgeführt: http://forum.1001geschichte.de/viewtopi ... =25&t=5958 (der 2.Beitrag)
liebe Grüße, Stern
kurz vor der Niederkunft braucht sie keine Hilfsorganisation mehr. Sie kann nicht abgeschoben werden und wenn sie beweisen kann, dass sie ein Kind erwartet, welches mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wird, dann erhält sie eine Fiktionsbescheinigung direkt von der Behörde und nach der Geburt die Aufenthaltsgenehmigung.
Das gilt genauso für den werdenden Vater eines (zukünftig) deutschen Kindes
Deshalb hat das neue Urteil des EU-Gerichtshofes, das hier auch besprochen wurde, gar keine Auswirkung auf Deutschland, denn bei uns ist es schon lange so geregelt, wie dort ausgeurteilt und begründet.
Clara hat es hier umfänglich ausgeführt: http://forum.1001geschichte.de/viewtopi ... =25&t=5958 (der 2.Beitrag)
liebe Grüße, Stern
Re: Wie entscheiden Behörden bei illegaler Einreise/Schwangersch
Ihr Lieben,
in dem Fall spielt also die Straftat - z.B: illegale Einreise/illegaler Aufenthalt/Schwarzarbeit etc. - KEINE Rolle oder sehe ich das falsch ?
Das wäre so, als wenn ein Schwarzfahrer nicht bestraft wird bzw. keine Strafgebühr zahlen muss, weil er Hartz4 Empfänger ist -
nur noch weitaus schlimmer, da diese Menschen extrem gut vernetzt und oft in Deutschland "unsichtbar" sind, bis die
Zeit zur Geburt/ Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft /AE gekommen ist.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Wenn es so ist, dass dies bereits gängige Praxis (z.B. Schutz vor Abschiebung) bei uns ist, weshalb werden dann Ermittlungsverfahren
eingeleitet ? Da sollte sich der "Bund der Steuerzahler" mal einschalten.
in dem Fall spielt also die Straftat - z.B: illegale Einreise/illegaler Aufenthalt/Schwarzarbeit etc. - KEINE Rolle oder sehe ich das falsch ?
Das wäre so, als wenn ein Schwarzfahrer nicht bestraft wird bzw. keine Strafgebühr zahlen muss, weil er Hartz4 Empfänger ist -
nur noch weitaus schlimmer, da diese Menschen extrem gut vernetzt und oft in Deutschland "unsichtbar" sind, bis die
Zeit zur Geburt/ Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft /AE gekommen ist.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Wenn es so ist, dass dies bereits gängige Praxis (z.B. Schutz vor Abschiebung) bei uns ist, weshalb werden dann Ermittlungsverfahren
eingeleitet ? Da sollte sich der "Bund der Steuerzahler" mal einschalten.