Ich bin ein Link, bitte klick mich.
Das mag man gar nicht lesen, die Pointe kommt am Schluß.

Gruss
Rene
Moderator: Moderatoren
Es geht hier in erster Linie nicht darum das er sich mit der Tochter vergnügt hat, sondern darum das SIE ihm ihre Tochter angeboten hat. Da sie mittlerweile nicht mehr lebt, steht eben auch nur er vor Gericht.Im Jahr 2007 war es in der Wohnung des Angeklagten in Singen zu mindestens drei sexuellen Übergriffen auf die damals 15-jährige Tochter seiner Freundin gekommen. Nach Erkenntnissen des Gerichts war die Initiative dazu vorwiegend von der inzwischen verstorbenen Mutter des Tatopfers ausgegangen. Sie habe dem fast zehn Jahre jüngeren Partner ihre eigene Tochter zur sexuellen Befriedigung zur Verfügung gestellt.