Lügende Flüchtlinge können nachträglich Asylstatus verlieren

Hier könnt Ihr Links auf Online-Nachrichten und TV-Termine zum Thema setzen.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Bocanda
Beiträge: 1966
Registriert: 04.01.2009, 11:01

Re: Lügende Flüchtlinge können nachträglich Asylstatus verli

Beitrag von Bocanda » 22.11.2013, 08:48

Nicht kann, sonder es müßte muß heißen!
und genau da liegt der Fehler. Die Justiz lässt sich immer wieder ein Hintertürchen offen.
Liebe Grüße
Bocanda



Der klügste Trick des Teufels ist, uns davon zu überzeugen, dass es ihn nicht gibt (Baudelaire)

Efendi II
Beiträge: 4826
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Lügende Flüchtlinge können nachträglich Asylstatus verli

Beitrag von Efendi II » 03.12.2013, 13:25

jollyjumper hat geschrieben:Wenn Asylsuchende bei Angaben zu Verfolgung und Herkunftsland zur Lüge greifen, kann ihnen der Flüchtlingsstatus nachträglich auch dann wieder aberkannt werden, wenn er per Gerichtsurteil durchgesetzt worden war. Gezielte grobe Täuschungen können die Rechtskraft eines Urteils nachträglich "durchbrechen", wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. (Az. 10 C 27.12)
Normalerweise müsste das eine Selbstverständlichkeit sein.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Antworten