Never hat geschrieben:
„Die schikanieren uns“, schimpft Heidi. „Das Amt will Imran erst die Aufenthaltsgenehmigung erteilen, wenn er zunächst nach Pakistan fährt und sein Visum holt. Aber das geht nicht!“ Denn ihr Mann sei ein politischer Flüchtling.
Die Behörde, welche über die Asyleigenschaft entscheidet, sieht das wohl anders. Denn wenn tatsächlich eine politische Verfolgung in Pakistan erwiesen wäre, würde man auf das Nachholen des Visumsverfahrens verzichten und ihm eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
Das die Eheschließung mit einer fast doppelt so alten Frau lediglich der Sicherung des Aufenthalts dient, dürfte ohnehin kaum in Zweifel zu ziehen sein.
Von einer Scheinehe kann man allerdings nur dann sprechen, wenn
beide Eheleute sich abgesprochen haben, keine eheliche Partnerschaft zu führen und die Ehe nur zum Zwecke des Aufenthalts (oder aus anderen Gründen) geschlossen zu haben.