München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

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Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 11.11.2012, 10:13

"( Furiosa) Das Gesetz gilt selbstverständlich für beide Geschlechter (DAS hat die Polizei sehr wohl verstanden :wink: es bekommen ja auch Frauen Betretungsverbote)"
"(Moppel)Nein, tut es nicht.
Moppel"
"
(Dagmar) Bitte untermauer diese These.
"
(Moppel) Das habe ich bereits, aber gerne noch einmal als Zitat aus einem Rechtsgutachten zum besagtem "Gewaltschutzgesetz".
6.4. Langfristige Nachteile
Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar
ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf
Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist
nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen
nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern
nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft
eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ
beeinflussen sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration.
Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung
insgesamt abzulehnen.
Voller Wortlaut hier als PDF.
http://www.wikimannia.org/images/Gutach ... k-2001.pdf
Moppel

Bleiente
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Bleiente » 11.11.2012, 10:47

Moppel, dann les Dir noch mal das Gewaltschutzgesetz gaaanz genau durch ! besonders § 1! In erster Linie wird hier von Personen, gleich welchen Geschlechts, gesprochen.

Auszug :

"§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,

1.
die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2.
sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3.
zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
4.
Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5.
Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,

soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn

1.
eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder
2.
eine Person widerrechtlich und vorsätzlich

a)
in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder
b)
eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt. "

Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 11.11.2012, 11:15

Bleiente hat geschrieben:Moppel, dann les Dir noch mal das Gewaltschutzgesetz gaaanz genau durch ! besonders § 1! In erster Linie wird hier von Personen, gleich welchen Geschlechts, gesprochen.

...
Tut mir leid, das Rechtsgutachten kommt letztendlich zu einem andern Schluß.
Moppel

Anaba
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Anaba » 11.11.2012, 11:41

So richtig ernst kann man dieses elf Jahre alte Gutachten wohl nicht nehmen.

Z.B. das:
Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar
ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf
Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet
Das verfestigt zwar Moppels Meinung, die Männer kommen immer schlecht weg :D , hat aber mit der Realität wenig zu tun.
Liebe Grüße
Anaba

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anaba@1001Geschichte.de

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Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 11.11.2012, 18:07

Anaba hat geschrieben:So richtig ernst kann man dieses elf Jahre alte Gutachten wohl nicht nehmen.

Z.B. das:
Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar
ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf
Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet
Das verfestigt zwar Moppels Meinung, die Männer kommen immer schlecht weg :D , hat aber mit der Realität wenig zu tun.
Das Gutachten stammt von ihm, du darfst es also getrost für voll nehmen.
http://www.jura.uni-mainz.de/bock/
Btw.
Was Mann blühen kann wenn er an eine Lügnerin gerät hat der Fall Jörg Kachelmann sehr deutlich gezeigt und wie Frau einen mißliebigen Mann mit Hilfe das "Gewaltschutzgesetzes" elegant aus der Wohnung kicken kann, gehört zu den schmutzigen Scheidungstricks über die dir die "engagierte" Scheidungsanwältin die nur Frauen vertritt etwas mehr verraten kann.
Gruß
Moppel

furiosa
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von furiosa » 12.11.2012, 00:25

Moppel hat geschrieben:
...
Das Gutachten stammt von ihm, du darfst es also getrost für voll nehmen.
http://www.jura.uni-mainz.de/bock/
Btw.
Was Mann blühen kann wenn er an eine Lügnerin gerät hat der Fall Jörg Kachelmann sehr deutlich gezeigt und wie Frau einen mißliebigen Mann mit Hilfe das "Gewaltschutzgesetzes" elegant aus der Wohnung kicken kann, gehört zu den schmutzigen Scheidungstricks über die dir die "engagierte" Scheidungsanwältin die nur Frauen vertritt etwas mehr verraten kann.
Gruß
Moppel
Tja, und Gesetzesentwürfe werden eben nicht nur von einem einzigen Jus-Professor begutachtet...wenn es deiner Meinung entspricht, kannst du diesen Professor ja eh gerne für voll nehmen. Ändert aber nix an der Tatsache, dass das Gesetz jetzt eben so ist wie es ist und sich daran auch die Polizei zu halten hat.

Der Kachelmann-Fall ist ja wohl alles andere als ein gutes Beispiel, mit seinem "im Zweifel für den Angeklagten"-Freispruch, wo noch in der Urteilsbegründung explizit betont wurde: "der Verdacht der Vergewaltigung hat sich nicht verflüchtigt". Dass Kachelmanns prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit dein Bild von Frauen bestätigt ist mir klar.
Umgekehrt sollte dir klar sein, dass es auch Menschen gibt, die sich davon nicht beeinflussen lassen und die genau wissen, dass TäterInnen vor Gericht nicht so gerne die Wahrheit sagen.

Was Frauen so blühen kann, wenn sie an einen Lügner mitsamt seinen engagierten Scheidungsanwalt, zeigt gerade auch hier dieses Forum. "Nein, ich habe doch gar nix gemacht, ist nur ein Trick von meiner bösen Frau, den sie von ihrem Scheidungsanwalt hat..." Diese Lügner argumentieren genau wie du...

furiosa
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von furiosa » 12.11.2012, 00:50

furiosa hat geschrieben: ......

Das Gesetz gilt selbstverständlich für beide Geschlechter (DAS hat die Polizei sehr wohl verstanden :wink: es bekommen ja auch Frauen Betretungsverbote)
Moppel hat geschrieben: Nein, tut es nicht.
Moppel
Und auch hier: du kannst deine Behauptung noch hunderte Male wiederholen, sie wird deshalb nicht richtiger. Nochmals extra für dich: es gilt für alle Personen!!! So simpel ist das!

Das von dir reingestellte Rechtsgutachten sagt nicht aus, dass das Gesetz nicht für beide Geschlechter gilt!!
Der Jus-Professor stellt lediglich dar, warum er dieses Gesetz für kein probates Mittel gegen häusliche Gewalt hält. Das ist zwar ein kleiner, aber nicht unbedeutender, Unterschied zu deiner Behauptung, dass das Gesetz nicht für beide gilt. Eigentlich simpel, oder?

Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 12.11.2012, 17:09

Dagmar hat geschrieben:Ich schließe mich Clarags Meinung an. Deinen Beitrag habe ich gelöscht.
Warum nur überrascht mich das nicht :D .
Gruß
Moppel

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