Das ist wohl nur die eine Seite der Medaille. Die Grenzübergänge werden auch von Israel und Ägypten teilweise oder dauerhaft geschlossen.Efendi II hat geschrieben:@ FlammendeMorgenröte
Ich verstehe nicht so ganz, was die israelischen Bestimmungen mit der Aus- oder Einreise von oder nach Gaza zutun haben ? Daüber entscheidet doch die dortige Autonomiebehörde völlig eigenständig, wem sie raus oder reinlassen.
Das Wichtigste aus dem o. g. Link steht m. E. hier:
Der einzige Personen-Grenzübergang zwischen Israel und dem Gazastreifen „EREZ“ wurde grundsätzlich geschlossen.
Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen ist derzeit nur eingeschränkt für die Ein- und Ausreise von bestimmten Personengruppen (u. a. humanitäre Notfälle, ausländische Staatsangehörige und Studenten) geöffnet. Eine vollständige Schließung ist jederzeit wieder möglich. Ausreisen über Rafah sind aufgrund von Beschränkungen deutlich schwieriger als Einreisen. Eine Ausreise kann bei erfolgter Einreise über Rafah nicht über Erez erfolgen.
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Auch bei einer regelmäßigen Öffnung des Grenzübergangs kann dieser nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus Gaza bedarf es eines ägyptischen Visums und einer palästinensischen Ausreiseerlaubnis.
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Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, heißt das zusammengefasst:
Eine Ausreise von Gaza ist derzeit nur über Ägypten möglich. Hierfür benötigt man ein ägyptisches Visum und eine palästinensische Ausreiseerlaubnis.