Hallobrighterstar007 hat geschrieben:Hallo Moppel,
ich glaube nicht, dass ich den Burschen verharmlose.
Wenn er seine Strafe/n abgesessen hat bzw. gar keine Schusswaffe benutzt oder DABEI hatte, kann ihn die Polizei doch nicht einfach abknallen.
Bis zum Erweis der Schuld dachte ich bislang, dass auch im U.K. die Devise : "In dubio pro reo - im Zweifel
für den Angeklagten" gilt.
Wenn man/frau keine Erfahrung mit derartigen Einsätzen hat, kann leicht eine missverständliche Bewegung erfolgen...
LiebeGrüße
Brighterstar
Der Grundsatz im Zweifel für, gilt sehr wohl, aber nur vor Gericht.
Bei einer Polizeikontrolle wo gezielt auf konkreten Verdacht hin nach Waffen gesucht wird, gilt der nicht.
Der Grund dafür ist simpel. Er resultiert aus dem sehr berechtigtem Eigenschutz der Polizisten, die entgegen landläufigem Vorurteil nicht kugelsicher sind...
Eine dumme Bewegung reicht in dem Fall sehr wohl aus das die Polizei dann das Feuer eröffnet.
Und ich halte es für ausgeschlossen das ein der Polizei wohlbekannter Drogendealer NICHT weiß wie er such bei einer Kontrolle zu verhalten hat....
Gruß
Rene