Vorteilsnahme und Bestechlichkeit zu Freiheitsstrafen zwischen sieben Monaten
und einem Jahr sowie Geldauflagen verurteilt.
Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Sonthofen
- darunter der zuständige Sachgebietsleiter - als Gegenleistung für Geschenkpakete mit edlen Süßwaren
rechtswidrigerweise Aufenthaltsgenehmigungen ausstellten.
Und zwar für Tänzerinnen aus Osteuropa, die in einer Tabledance-Bar in Immenstadt arbeiteten.
Der Betreiber der Bar, ein aus der Türkei stammender 46-Jähriger, hatte die Landratsamt-Mitarbeiter über Jahre hinweg mit Süßwaren beliefert.
Vorzugsweise vor oder in der Weihnachts- sowie Osterzeit gingen bei der Behörde Pakete
einer Münchner Confiserie mit Dresdner Christstollen, Weihnachts-Spekulatius oder Konfekt ein.

