Berliner Senat geht gegen Scheinvaterschaften vor
Verfasst: 27.10.2010, 19:13
Pressemitteilung
Berlin, den 19.10.2010
Die Bezirksämter sollen als zuständige Behörde für die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen festgelegt werden.
Das geänderte Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt in Fällen, in denen ein Mann die Vaterschaft missbräuchlich anerkannt hat, auch die staatliche Anfechtung durch eine anfechtungsberechtigte Behörde zu. Die behördliche Vaterschaftsanfechtung setzt voraus, dass zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht und dass durch die Anerkennung rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles in die Bundesrepublik geschaffen werden........
http://www.berlin.de/sen/inneres/presse ... 15146.html
Berlin, den 19.10.2010
Die Bezirksämter sollen als zuständige Behörde für die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen festgelegt werden.
Das geänderte Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt in Fällen, in denen ein Mann die Vaterschaft missbräuchlich anerkannt hat, auch die staatliche Anfechtung durch eine anfechtungsberechtigte Behörde zu. Die behördliche Vaterschaftsanfechtung setzt voraus, dass zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht und dass durch die Anerkennung rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles in die Bundesrepublik geschaffen werden........
http://www.berlin.de/sen/inneres/presse ... 15146.html