Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
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Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Ihr Lieben,
ein schönes Beispiel für Entschlossenheit und Beharrlichkeit eines biologischen Vaters bis zur höchsten Instanz :
er klagte, seine Zwillinge, die er mit einer verheirateten Frau gezeugt hatte, regelmäßig sehen zu dürfen.
Die Kindesmutter lebt wohl weiterhin in der ursprünglichen Ehe und hat noch weitere Nachkommen mit ihrem Mann.
Das Gericht in Straßburg gab der Klage des Vaters recht. Ich fände das super, wenn jemand so um mich kämpfen würde.
Liebe Grüße
Brighterstar
ein schönes Beispiel für Entschlossenheit und Beharrlichkeit eines biologischen Vaters bis zur höchsten Instanz :
er klagte, seine Zwillinge, die er mit einer verheirateten Frau gezeugt hatte, regelmäßig sehen zu dürfen.
Die Kindesmutter lebt wohl weiterhin in der ursprünglichen Ehe und hat noch weitere Nachkommen mit ihrem Mann.
Das Gericht in Straßburg gab der Klage des Vaters recht. Ich fände das super, wenn jemand so um mich kämpfen würde.
Liebe Grüße
Brighterstar
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Liebe Brighterstar,
bitte stell den Link zu der Geschichte ein.
bitte stell den Link zu der Geschichte ein.
Liebe Grüße, Micky
"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Ihr Lieben,
ich finde es richtig, wenn Väter sich um ihre Kinder kümmern - ausser, es sprechen gravierende dokumentierte Hindernisse
dagegen.
Dabei ist es unerheblich, aus welchem" Grund" die Kinder gezeugt wurden. Ein Vater ist ein Vater und soll gefälligst
seine Verantwortung übernehmen. Dabei sollte darauf geachtet, dass die tatsächlichen Verhältnisse beachtet werden,
d.h. es geht nicht NUR um Geld/Unterhalt, sondern, wenn nicht anders machbar, um EMOTIONALE Verantwortung
gegenüber Vater -Sohn/ Vater-Tochter.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Eben wurde im Radiobeitrag auf NDR Info gesagt, das Urteil sei nicht endgültig ??? Das soll ein Laie verstehen...
ich finde es richtig, wenn Väter sich um ihre Kinder kümmern - ausser, es sprechen gravierende dokumentierte Hindernisse
dagegen.
Dabei ist es unerheblich, aus welchem" Grund" die Kinder gezeugt wurden. Ein Vater ist ein Vater und soll gefälligst
seine Verantwortung übernehmen. Dabei sollte darauf geachtet, dass die tatsächlichen Verhältnisse beachtet werden,
d.h. es geht nicht NUR um Geld/Unterhalt, sondern, wenn nicht anders machbar, um EMOTIONALE Verantwortung
gegenüber Vater -Sohn/ Vater-Tochter.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Eben wurde im Radiobeitrag auf NDR Info gesagt, das Urteil sei nicht endgültig ??? Das soll ein Laie verstehen...
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Sehe ich das richtig:
Der rechtliche Vater ist der Ehemann, damit ist der ja auch unterhaltsverpflichtig.
Hmmm.... ob der biologische Vater da wirklich nur das Kindswohl im Auge hatte?
Der rechtliche Vater ist der Ehemann, damit ist der ja auch unterhaltsverpflichtig.
Hmmm.... ob der biologische Vater da wirklich nur das Kindswohl im Auge hatte?

Jetzt der "kultursensiblen Sprache" verpflichtet.
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Im Patriarchat zählt nur die biologische Abstammung eines Kindes. Deshalb werden/wurden die Frauen ja auch zu Hause eingesperrt.
Weder Kindes- noch Familienwohl (im westlichen Sinn) spielen dabei eine Rolle sondern es geht allein um die Herrschaft der biologischen Väter.
Dies Urteil befördert also die Re-Patrichalisierung unserer europäischen Zivilisation im Sinne der Zuwanderer aus extrem patriarchalischen Gesellschaften.
Ich verbeuge mich ausdrücklich vor dem Ehemann = rechtlichem Vater. Er ist offensichtlich kein Patriarch sondern ein sehr selbstbewußter Mann und Familienvater, ausgestattet mit einer unglaublichen Liebe gegenüber seiner Ehefrau und sämtlichen Kindern.
Weder Kindes- noch Familienwohl (im westlichen Sinn) spielen dabei eine Rolle sondern es geht allein um die Herrschaft der biologischen Väter.
Dies Urteil befördert also die Re-Patrichalisierung unserer europäischen Zivilisation im Sinne der Zuwanderer aus extrem patriarchalischen Gesellschaften.
Ich verbeuge mich ausdrücklich vor dem Ehemann = rechtlichem Vater. Er ist offensichtlich kein Patriarch sondern ein sehr selbstbewußter Mann und Familienvater, ausgestattet mit einer unglaublichen Liebe gegenüber seiner Ehefrau und sämtlichen Kindern.
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Brighterstar, ich kann man wohl geteilter Meinung sein. Für die Kinder ist der Mann, der für sie sorgt, ihr Vater.
Das ganze bringt die Kinder nur in Aufregung und Zwiespalt, der sich höchst wahrscheinlich mit zunehmendem Alter noch verstärken wird. Ich kann mich diesem Urteil nicht anschliessen. Und konsequenterweise müsste dieser Mann denn auch Unterhalt für die Kinder zahlen. Vielleicht wäre er dann ruckzuck weg.
Ich glaube, man misst dem 'biologischen' Vater und Mutter viel zu viel Gewicht zu. Wichtig ist doch, wer einen liebt, wer sich kümmert, wer einen umsorgt, nicht wer einen gezeugt hat.
Obwohl ich bei meinen Eltern lebte, hatte ich immer einen Ersatzvater, der überhaupt nicht mit mir verwandt ist. Er hat mir alles gegeben, was ein Vater seiner Tochter geben kann, und das auch heute noch. Er, seine Frau, seine Söhne sind meine Familie. Obwohl uns sehr viele Kilometer trennen, sind wir immer für einander da. Das ist doch das, was im Leben zählt, und nicht wer Dich zufällig gezeugt hat.
LG. Elisa
Meine persönliche Meinung und Erfahrung.
LG
Das ganze bringt die Kinder nur in Aufregung und Zwiespalt, der sich höchst wahrscheinlich mit zunehmendem Alter noch verstärken wird. Ich kann mich diesem Urteil nicht anschliessen. Und konsequenterweise müsste dieser Mann denn auch Unterhalt für die Kinder zahlen. Vielleicht wäre er dann ruckzuck weg.
Ich glaube, man misst dem 'biologischen' Vater und Mutter viel zu viel Gewicht zu. Wichtig ist doch, wer einen liebt, wer sich kümmert, wer einen umsorgt, nicht wer einen gezeugt hat.
Obwohl ich bei meinen Eltern lebte, hatte ich immer einen Ersatzvater, der überhaupt nicht mit mir verwandt ist. Er hat mir alles gegeben, was ein Vater seiner Tochter geben kann, und das auch heute noch. Er, seine Frau, seine Söhne sind meine Familie. Obwohl uns sehr viele Kilometer trennen, sind wir immer für einander da. Das ist doch das, was im Leben zählt, und nicht wer Dich zufällig gezeugt hat.
LG. Elisa
Meine persönliche Meinung und Erfahrung.
LG
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Hi, ich hab auch gerade andere Sorgen als das, aber was z.B. Luna schreibt, kann man nicht einfach stehen lassen. Das Urteil hat doch nichts mit einer Re-Patrichalisierung oder sonstwas zu tun. Es ist einfach nur Menschenrecht. Umgang hat auch nichts mit Unterhalt zu tun, wie viele Mütter dürften wohl ihre 1,2 oder 3 Kids nicht sehen, nur weil sie keinen vollen Unterhalt für sie zahlen können?? Jeder Vater hat das Recht und die Pflicht, sein Kind zu sehen. Jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Ob der Vater das auch so sieht, bzw. wie verantwortungsvoll er ist, bleibt dahin gestellt. Aber das ist bei Müttern genauso. Finde es toll, wenn ein Vater sein Umgangsrecht so erstreitet, zeigt es immerhin, dass es ihm wichtig ist. Was wollen wir denn mehr? Siehe auch mal den Thread von Valerian, ...der Vater tut mir wirklich leid, aber Hut ab. LG Sousse
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Bei allem Respekt, aber das ist Haarsträubender Blödsinn.luna2000 hat geschrieben:Im Patriarchat zählt nur die biologische Abstammung eines Kindes. Deshalb werden/wurden die Frauen ja auch zu Hause eingesperrt.
Weder Kindes- noch Familienwohl (im westlichen Sinn) spielen dabei eine Rolle sondern es geht allein um die Herrschaft der biologischen Väter.
Dies Urteil befördert also die Re-Patrichalisierung unserer europäischen Zivilisation im Sinne der Zuwanderer aus extrem patriarchalischen Gesellschaften.
Er ist kein Patriarch, sondern eine selten arme Sau in diesem Spiel. Ich habe das Urteil erst mal nur kurz überflogen und wenn der gegenwärtige Ehemann der "rechtliche Vater" (<----Stuss in Vollendung, er ist der Stiefvater) ist, dann hat er die beiden entweder adoptiert oder sie wurden in der Ehe der beiden geboren. Bei zweitem hat sie ihn einfach betrogen. Spielt er nicht mit, dann verliert er alles.Ich verbeuge mich ausdrücklich vor dem Ehemann = rechtlichem Vater. Er ist offensichtlich kein Patriarch sondern ein sehr selbstbewußter Mann und Familienvater, ausgestattet mit einer unglaublichen Liebe gegenüber seiner Ehefrau und sämtlichen Kindern.
Die näheren Umstände würden mich schon mal interessieren.
Erbärmlich ist das wieder einmal ein Vater klagen muss um seine Kinder zu sehen, deshalb finde ich das Urteil absolut richtig.
Hier ein abschreckendes Bsp. deutscher "Rechtssprechung" in Sorgerechtsfällen.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44943901.html
Gruss
Rene
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Liebe Sousse, wer Recht hat, hat auch Pflichten.
Valerian hat nur die Pflichten, hat mit seiner Tochter zusammengelebt, war verheiratet usw. Das kann man nicht vergleichen.
Dieser Mann hatte eine Affaire. Die Pflichten als Vater hat ein anderer übernommen.
Natürlich müsste man die Einzelheiten kennen. Ob diese Kinder ein Unfall waren oder bewusst gezeugt wurden etc.
Aber wenn er schon die Rechte will, dann muss er auch die Pflichten übernehmen.
Alles andere wäre pradox.
Egal wie, Kinder wollen ernährt, gekleidet etc. sein, sie können nirgends von dem : Ich kann nichts leisten: leben.
Die beiden Kinder wären so ja schon gar nicht mehr am Leben, also könnte er sie auch nicht sehen.
LG Elisa
Valerian hat nur die Pflichten, hat mit seiner Tochter zusammengelebt, war verheiratet usw. Das kann man nicht vergleichen.
Dieser Mann hatte eine Affaire. Die Pflichten als Vater hat ein anderer übernommen.
Natürlich müsste man die Einzelheiten kennen. Ob diese Kinder ein Unfall waren oder bewusst gezeugt wurden etc.
Aber wenn er schon die Rechte will, dann muss er auch die Pflichten übernehmen.
Alles andere wäre pradox.
Egal wie, Kinder wollen ernährt, gekleidet etc. sein, sie können nirgends von dem : Ich kann nichts leisten: leben.
Die beiden Kinder wären so ja schon gar nicht mehr am Leben, also könnte er sie auch nicht sehen.
LG Elisa
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Wird dem biologischen Vater nicht diese Möglichkeit genommen, wenn sich die Mutter der Kinder und deren Ehemann dafür entscheiden zusammen zu bleiben? Wird hier im Interesse der Kinder gehandelt oder im Interesse der Erwachsenen. Das der leibliche Vater sich kümmern will, Gefühle für die Kinder hat usw. zeigt ja wohl schon der Gang vor Gericht .... die Mutter hat sich bewusst für die Kinder aus einer "Affäre" entschieden, wer gibt ihr das Recht, den Kindern den leiblichen Vater vorzuenthalten - weil es eben, bezugnehmend auf ihre Ehe bequemer ist. Respekt vor der Haltung des Ehemannes, aber ob dieser durch den Umgang des leiblichen Vaters mit den Kindern, immer an die Untreue erinnert werden will?Elisa hat geschrieben:
Ich glaube, man misst dem 'biologischen' Vater und Mutter viel zu viel Gewicht zu. Wichtig ist doch, wer einen liebt, wer sich kümmert, wer einen umsorgt, nicht wer einen gezeugt hat.
Wer hat zu entscheiden, wer die Pflichten als Vater übernimmt, leiblicher oder Ziehvater? Doch wohl kaum nur 2 der 3 Beteiligten?
LG
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Hier noch ein Link zum Thema:
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/12 ... taerkt.htm
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/12 ... taerkt.htm
Liebe Grüße, Micky
"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Danke Micky,
also aus dem Bericht geht doch hervor, dass es eigentlich um Asyl geht.
Und dass der deutsche Staat, also wir die Steuerzahler, auch noch 10.000 Euro bezahlen muss, empfinde ich als
ungeheuerlich.
Die Zahl der Kinder, die nur aus AE - Gründen gezeugt werden, ist doch beträchtlich. Hier müsste im Sinne der Kinder etwas unternommen werden, aber dieses Urteil unterstützt ja die ganze Skrupellosigkeit noch.
Die Userinnen hier im Forum, die Kinder haben, und wo der Vater Unterhalt zahlt und sich wirklich kümmert, sind sicherlich verschwindet gering.
Vielleicht sollten wir hier mal eine Umfrage machen: Unterhalt ja/nein.
Hierbei denke ich nur an die Kinder, die Folgen für sie, und wie sie sich bei dem ganzen fühlen.
Ich kenne auch so einen Fall, Vater hat sich von Mutter getrennt, als sie schwanger war. Sie hat Vater unbekannt angegeben. 6 jahre sich nicht gekümmert, keinen Cent bezahlt, und dann plötzlich sich für die Kinder interessiert.
Die Frau ist jetzt mit den Kindern spurlos verschwunden, weil sie es nicht mehr ertragen hat, denn da wurden ganz miese Tricks angewandt, um den Umgang mit den Kindern zu bekommen. Für die gesamte Familie, die sich bisher gekümmert hat, ein zerstörendes Erlebnis.
Dass es dem Vater um Liebe und Verantwortung gegenüber den Kindern geht, schliesse ich aus. Wenn man so eine schwerwiegende Entscheidung trifft, nämlich in diesem Fall gegen die Kinder, dann soll man auch zu dieser Entscheidung stehen. Wenn es nach gegangen wäre, hätte die Mutter abgetrieben. Gäbe es also den Streitgegenstand nicht.
Die Mutter kann ja auch nicht nach 6 jahren die Kinder einfach aussetzen, weil es ihr in den Sinn kommt, das Leben sei vielleicht ohne Kinder einfacher.
Sie würde bestraft, er wird vom Jugendamt unterstützt. Verkehrte Welt.
LG Elisa, die sich über soviel Rücksichtslosigkeit aufregt.
also aus dem Bericht geht doch hervor, dass es eigentlich um Asyl geht.
Und dass der deutsche Staat, also wir die Steuerzahler, auch noch 10.000 Euro bezahlen muss, empfinde ich als
ungeheuerlich.
Die Zahl der Kinder, die nur aus AE - Gründen gezeugt werden, ist doch beträchtlich. Hier müsste im Sinne der Kinder etwas unternommen werden, aber dieses Urteil unterstützt ja die ganze Skrupellosigkeit noch.
Die Userinnen hier im Forum, die Kinder haben, und wo der Vater Unterhalt zahlt und sich wirklich kümmert, sind sicherlich verschwindet gering.
Vielleicht sollten wir hier mal eine Umfrage machen: Unterhalt ja/nein.
Hierbei denke ich nur an die Kinder, die Folgen für sie, und wie sie sich bei dem ganzen fühlen.
Ich kenne auch so einen Fall, Vater hat sich von Mutter getrennt, als sie schwanger war. Sie hat Vater unbekannt angegeben. 6 jahre sich nicht gekümmert, keinen Cent bezahlt, und dann plötzlich sich für die Kinder interessiert.
Die Frau ist jetzt mit den Kindern spurlos verschwunden, weil sie es nicht mehr ertragen hat, denn da wurden ganz miese Tricks angewandt, um den Umgang mit den Kindern zu bekommen. Für die gesamte Familie, die sich bisher gekümmert hat, ein zerstörendes Erlebnis.
Dass es dem Vater um Liebe und Verantwortung gegenüber den Kindern geht, schliesse ich aus. Wenn man so eine schwerwiegende Entscheidung trifft, nämlich in diesem Fall gegen die Kinder, dann soll man auch zu dieser Entscheidung stehen. Wenn es nach gegangen wäre, hätte die Mutter abgetrieben. Gäbe es also den Streitgegenstand nicht.
Die Mutter kann ja auch nicht nach 6 jahren die Kinder einfach aussetzen, weil es ihr in den Sinn kommt, das Leben sei vielleicht ohne Kinder einfacher.
Sie würde bestraft, er wird vom Jugendamt unterstützt. Verkehrte Welt.
LG Elisa, die sich über soviel Rücksichtslosigkeit aufregt.
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Die vielzitierte AE , diesmal auf vier Beinen.
Liebe Grüße, Micky
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Also ich kann zwar den Bericht nicht vollständig öffnen, aber außer dass der biologische Vater Asylant war, steht dort nicht, dass es beid er Zeugung der Kinder um Asyl ging. Natürlich ist es anzunehmen, dass dies seine Intention war, aber mehr als eine Vermutung kann nicht geäußert werden. Die Mutter hatte immerhin 2 Jahre eine außereheliche "Affäre" mit dem Mann, und hat sich bewusst für die Kinder entschieden, also muss sie auch mit der Konsequenz leben, dass da eben ein Vater ist, der Umgang mit den Kindern will.
Man sollte das Urteil vielleicht nicht nur aus der Sicht eines ausländischen Mitbürgers sehen. Wie wäre denn die Reaktion, wenn der Vater ein Deutscher gewesen wäre, gleiche Konstellation, würde dies einen Unterschied machen? Die Mutter hat 2 Jahre eine Affäre, bringt ein Kind zu Welt, rauft sich wieder mit dem eigentlichen Partner zusammen und will das Kind nun dem leiblichen Vater vorenthalten, meiner Meinung nach aus purem Eigeninteresse. Dieser klagt aber sein Recht auf Umgang ein? Das Urteil stärkt nun einmal das Recht der Väter allgemein, und nicht nur das von Asylanten, welche dadurch versuchen sich ein Aufenthaltsrecht zu erklagen.
Und ja ich bin der Meinung, erst einmal sollte auch der leibliche Vater die Möglichkeit haben sein Interesse zu untermauern. Wenn man ihm aber von Anfang an nicht die Möglichkeit gibt, wie kann man dann mutmaßen, dass er nicht an den Kindern interessiert ist. Etwas anderes ist es natürlich, wenn er durch sein Verhalten deutlich macht, dass er kein Verhältniss zu den Kindern aufbauen will
LG
PS: Ich bin übrigens einer der Fälle in dem der Partner sowohl Unterhalt zahlt, als auch sich um sein Kind kümmert und egal was zwischen uns war und ist, er wird nun einmal immer Vater meines Kindes bleiben (selbst wenn es einen neuen Partner in meinem Leben gibt).
Man sollte das Urteil vielleicht nicht nur aus der Sicht eines ausländischen Mitbürgers sehen. Wie wäre denn die Reaktion, wenn der Vater ein Deutscher gewesen wäre, gleiche Konstellation, würde dies einen Unterschied machen? Die Mutter hat 2 Jahre eine Affäre, bringt ein Kind zu Welt, rauft sich wieder mit dem eigentlichen Partner zusammen und will das Kind nun dem leiblichen Vater vorenthalten, meiner Meinung nach aus purem Eigeninteresse. Dieser klagt aber sein Recht auf Umgang ein? Das Urteil stärkt nun einmal das Recht der Väter allgemein, und nicht nur das von Asylanten, welche dadurch versuchen sich ein Aufenthaltsrecht zu erklagen.
Und ja ich bin der Meinung, erst einmal sollte auch der leibliche Vater die Möglichkeit haben sein Interesse zu untermauern. Wenn man ihm aber von Anfang an nicht die Möglichkeit gibt, wie kann man dann mutmaßen, dass er nicht an den Kindern interessiert ist. Etwas anderes ist es natürlich, wenn er durch sein Verhalten deutlich macht, dass er kein Verhältniss zu den Kindern aufbauen will
LG
PS: Ich bin übrigens einer der Fälle in dem der Partner sowohl Unterhalt zahlt, als auch sich um sein Kind kümmert und egal was zwischen uns war und ist, er wird nun einmal immer Vater meines Kindes bleiben (selbst wenn es einen neuen Partner in meinem Leben gibt).
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Natürlich würde es einen Unterschied machen wenn der Vater Deutscher wäre.Man sollte das Urteil vielleicht nicht nur aus der Sicht eines ausländischen Mitbürgers sehen. Wie wäre denn die Reaktion, wenn der Vater ein Deutscher gewesen wäre, gleiche Konstellation, würde dies einen Unterschied machen?
Denn dann käme die Diskussion ob es ihm um Aufenthalt geht erst garnicht auf.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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- Registriert: 29.03.2008, 15:52
Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Hallo, Keinohrhase
ich kann nirgends erkennen,dass die Frau und der Nigerianer eine 2-jährige Affaire hatten, sondern nur, dass sie von ihm schwanger war,
sein Asylantrag 2006 in Deutschland abgelehnt wurde und er 2008 nach Spanien ausreiste und dass es keine soziale Bindung von Anfang an zu den
Kindern gab.
Insofern kann man über alles andere nur spekulieren. Bei der grossen Thematik mit Nigerianern hier im Forum, gab es sehr häufig die Fälle, dass
die Männer oder umgekehrt nigerianische Frauen, lediglich zum Erhalt des Aufenthaltes, Kinder bewusst gezeugt haben. Das darf man nicht ausser
Acht lassen.
Sicher bleibt ein Vater immer der Vater, das setzt aber auch voraus, dass er dieser Rolle auch mit voller Verantwortung und Einsatz aller
Möglichkeiten, gerecht wird.Auf jeden Fall ist es wünschenswert, dass beide Elternteile nach einer Trennung,sich ihrer Rolle bewusst bleiben
und sie auch wahrnehmen, nur gelingt das nicht immer. Es gibt Fälle, in welchen der verlassene Ehemann, aus Rache gegenüber der Ehefrau,
das Kind fortan, mit jeglicher Vaterverweigerung , bestraft und dennoch bleibt es der Vater.
Viele Grüsse, Morena
ich kann nirgends erkennen,dass die Frau und der Nigerianer eine 2-jährige Affaire hatten, sondern nur, dass sie von ihm schwanger war,
sein Asylantrag 2006 in Deutschland abgelehnt wurde und er 2008 nach Spanien ausreiste und dass es keine soziale Bindung von Anfang an zu den
Kindern gab.
Insofern kann man über alles andere nur spekulieren. Bei der grossen Thematik mit Nigerianern hier im Forum, gab es sehr häufig die Fälle, dass
die Männer oder umgekehrt nigerianische Frauen, lediglich zum Erhalt des Aufenthaltes, Kinder bewusst gezeugt haben. Das darf man nicht ausser
Acht lassen.
Sicher bleibt ein Vater immer der Vater, das setzt aber auch voraus, dass er dieser Rolle auch mit voller Verantwortung und Einsatz aller
Möglichkeiten, gerecht wird.Auf jeden Fall ist es wünschenswert, dass beide Elternteile nach einer Trennung,sich ihrer Rolle bewusst bleiben
und sie auch wahrnehmen, nur gelingt das nicht immer. Es gibt Fälle, in welchen der verlassene Ehemann, aus Rache gegenüber der Ehefrau,
das Kind fortan, mit jeglicher Vaterverweigerung , bestraft und dennoch bleibt es der Vater.
Viele Grüsse, Morena
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
In dem ersten Link, ist ausdrücklich geschrieben, dass der Antragsteller etwa 2 Jahre eine Beziehung zu Frau B. führte. Wenn ich innerhalb meiner Ehe 2 Jahre eine Affäre/Beziehung zu einem anderen Mann habe und dann von ihm schwanger werde, dann kann ich mich nicht mehr der Verantwortung entziehen, was den leiblichen Vater der Kinder angeht. Dies soll jetzt keine Schuldzuweisung an die Frau sein, aber so ganz kann ich den Argumentationen nicht folgen. Wir wissen leider nicht die genauen Hintergründe, also bleiben eben nur Spekulationen. Ich habe selber eine gute Freundin, deren schwarzafrikanischer "Lebensgefährte" nach ein paar Wochen mit ihr ein Kind gezeugt hat (und das nur zur Sicherung der AE), das nächste Kind ist unterwegs und er befindet sich gerade auf Heimaturlaub bei Frau und 5 Kindern. Mir ist die Problematik durchaus bekannt, sowohl beruflich als auch privat. Nur muss man sich eben den Einzelfall anschauen und nach den wenigen Informationen, die man in dem Fall hat, würde ich einfach sagen, er hat ein recht sich zu beweisen, wollte dies von Anfang an aber die Mutter der Kinder und deren Ehemann haben es rigeros unterbunden (ob hierfür Gründe vorlagen kann ich nicht beurteilen).
Ich setze mich auch als Mutter für die Stärkung der Rechte von Vätern ein, die gewillt sind, das Sorgerecht wahrzunehmen. Es gibt leider genügend scharze Schafe, die sich der Verantwortung entziehen, genauso wie es Frauen gibt, die nur im eigenen Interesse handeln und nicht in dem der Kinder.
Auch wenn es in diesem Fall vielleicht nur um die AE des Antragstellers ging, so hoffe ich, dass das Urteil anderen Vätern weiterhilft, denen der Zugang zu ihren Kindern verwehrt bleibt.
LG
Ich setze mich auch als Mutter für die Stärkung der Rechte von Vätern ein, die gewillt sind, das Sorgerecht wahrzunehmen. Es gibt leider genügend scharze Schafe, die sich der Verantwortung entziehen, genauso wie es Frauen gibt, die nur im eigenen Interesse handeln und nicht in dem der Kinder.
Auch wenn es in diesem Fall vielleicht nur um die AE des Antragstellers ging, so hoffe ich, dass das Urteil anderen Vätern weiterhilft, denen der Zugang zu ihren Kindern verwehrt bleibt.
LG
Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Ihr Lieben,
in diversen Radiobeiträgen auf NDR Info wurde explizit gesagt, dass der biologische Vater ein nigerianischer Asylbewerber ist,
der eine zweijährige Beziehung mit der Kindesmutter (während ihrer Ehe) hatte, aus der die Zwillinge hervorgegangen sind. Auch wurde
sein voller Name genannt und dass er von Deutschland nach Spanien ausgewandert ist, (wegen hiesiger Ablehnung seines Asylantrages) ???????
Von Anfang an wollte er Umgang mit den Kleinen und hat dies wohl auch deutlich gemacht (wie, entzieht sich meiner Kenntnis).
Er hat 9.000,-Euro Entschädigung zugesprochen bekommen. Der rechtliche Vater hat seiner Lady die Affäre verziehen, es
gibt noch drei weitere kids in der Familie, wobei nicht deutlich wurde, wann diese geboren wurden.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Wenn wir negativ denken, könnten wir schon spekulieren, dass der rechtliche Vater (Ehemann der Frau) quasi aufgrund der
Situation "gezwungen" war, zu "verzeihen", denn sonst hätte er vielleicht ALLES verloren, unter anderen drei eigene kids...
in diversen Radiobeiträgen auf NDR Info wurde explizit gesagt, dass der biologische Vater ein nigerianischer Asylbewerber ist,
der eine zweijährige Beziehung mit der Kindesmutter (während ihrer Ehe) hatte, aus der die Zwillinge hervorgegangen sind. Auch wurde
sein voller Name genannt und dass er von Deutschland nach Spanien ausgewandert ist, (wegen hiesiger Ablehnung seines Asylantrages) ???????
Von Anfang an wollte er Umgang mit den Kleinen und hat dies wohl auch deutlich gemacht (wie, entzieht sich meiner Kenntnis).
Er hat 9.000,-Euro Entschädigung zugesprochen bekommen. Der rechtliche Vater hat seiner Lady die Affäre verziehen, es
gibt noch drei weitere kids in der Familie, wobei nicht deutlich wurde, wann diese geboren wurden.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Wenn wir negativ denken, könnten wir schon spekulieren, dass der rechtliche Vater (Ehemann der Frau) quasi aufgrund der
Situation "gezwungen" war, zu "verzeihen", denn sonst hätte er vielleicht ALLES verloren, unter anderen drei eigene kids...
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Du hast sehr wahrscheinlich einen Volltreffer gelandet.brighterstar007 hat geschrieben:Ihr Lieben,
....
P.S. Wenn wir negativ denken, könnten wir schon spekulieren, dass der rechtliche Vater (Ehemann der Frau) quasi aufgrund der
Situation "gezwungen" war, zu "verzeihen", denn sonst hätte er vielleicht ALLES verloren, unter anderen drei eigene kids...
Ich für meinen Teil vermute auch das er das hinnehmen muss um nicht alles zu verlieren. Im Falle einer Scheidung wäre er seine Kinder los und Unterhalt müsste er für alle fünfe zahlen.
Nach den Infos die man öffentlich nachlesen kann haben wir es wohl mit einer sozial sehr nonkonformistischen Dame zu tun.
Gruss
Rene
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Re: Biologischer Vater erstreitet Umgangsrecht(höchstes Gericht)
Das Thema
"Zerreißen von Kind"
wurde in der westeuropäischen Literatur hinreichend beschrieben.
Vielleicht erinnert sich das ein oder andere ältere Semester sich ja.
"Zerreißen von Kind"
wurde in der westeuropäischen Literatur hinreichend beschrieben.
Vielleicht erinnert sich das ein oder andere ältere Semester sich ja.