Bundessozialgericht : Keine Entschädigung für Stalking Opfer

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brighterstar007

Bundessozialgericht : Keine Entschädigung für Stalking Opfer

Beitrag von brighterstar007 » 08.04.2011, 18:14

Ihr Lieben,

ein recht enttäuschendes Urteil hat das Bundessozialgericht gefällt : Opfer von Stalking haben keinen Anspruch auf staatliche Wieder-
gutmachung. Die Begründung : es läge - in dem besagten Fall (und vielen anderen)- KEINE körperliche Bedrohung/ Aggression vor. Dies aber sei
die Vorraussetzung , um einen Anspruch geltend machen zu können.

Liebe Grüße

Brighterstar

distel
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Re: Bundessozialgericht : Keine Entschädigung für Stalking Opfer

Beitrag von distel » 11.04.2011, 07:54

Ein Kommentator hat am Wochenende (ich weiss leider nicht, bei welchem Sender) hat noch angemerkt, dass das Urteil auch besagt, dass es für Stalking-Opfer auch dann keine Entschädigung gibt, wenn es aufgrund des Stalkings zu körperlichen und/oder seelischen Erkrankungen kommt.
Nachdem ich schon erlebt habe, dass Stalker vor Gericht sehr gimpflich davon gekommen sind(Stafe von 3 Monaten auf Bewährung), Ermahnung, es zu unterlassen), denke ich, das Gesetz ist ein zahnloser Papiertiger.
Schade, es hätte helfen können.
Gruß
Distel
Lächeln ist der beste Weg, dem Gegener die Zähne zu zeigen.

brighterstar007

Re: Bundessozialgericht : Keine Entschädigung für Stalking Opfer

Beitrag von brighterstar007 » 11.04.2011, 17:59

Ihr Lieben,

insbesonders finde ich die Argumentation hanebüchen : nur, weil nicht direkt körperliche Gewalt angewendet wurde, soll es
angeblich keine Gewalt sein. Wenn Deine Schwester vor Deinen Augen oder hörbar im Nebenzimmer vergewaltigt wird, ist dies
für Dich als Angehörige so, als würdest Du selbst vergewaltigt (sofern Du sie liebst) - selbst wenn dies nicht körperlich an Dir geschieht.

Wie ist die Lage in den U.S.A.???

Ich glaube, dort sind sie "Opferfreundlich" und nicht "Täterzugewandt".

Liebe Grüße

Brighterstar

distel
Beiträge: 222
Registriert: 20.05.2008, 10:07

Re: Bundessozialgericht : Keine Entschädigung für Stalking Opfer

Beitrag von distel » 12.04.2011, 08:28

Ich kann meinen Eindruck nicht wirklich gut ausdrücken. Aber ich habe das Gefühl (auch durch eigene Beobachtung und Erleben), dass vor Gericht der Täter mehr Glaubwürdigkeit geniesst, als das Opfer. Ich finde es einfach nur furchtbar.
Gruß
Distel
Lächeln ist der beste Weg, dem Gegener die Zähne zu zeigen.

Elisa
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Re: Bundessozialgericht : Keine Entschädigung für Stalking Opfer

Beitrag von Elisa » 12.04.2011, 08:50

Claraq, ich habe bisher nicht gewusst, dass der Staat zahlen muss.

Frage, wie ist das eigentlich begründet, dass der Staat - also die Gemeinschaft - zahlen muss , wo doch eigentlich der Täter die Entschädigung zahlen müsste ? Oder tritt der Staat nur in Vorlage ?

LG Elisa

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