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Urteil zu Scheinehen

Verfasst: 15.02.2012, 22:04
von hopeandglory
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/21629429

Erstaunlich, ist aber in der Schweiz passiert :-)

LG hopeandglory

Re: Urteil zu Scheinehen

Verfasst: 15.02.2012, 22:45
von Moppel
Hallo
Ich empfehle auch mal einen Blick in die geschriebenen Kommentare.
Gruß
Moppel

Re: Urteil zu Scheinehen

Verfasst: 15.02.2012, 23:02
von Moppel
Ergänzung
Israel hat einen ähnlichen Weg beschritten, im Artikel werden auch ein paar Regelungen in Europa beschrieben.
http://de.danielpipes.org/10637/palaest ... kkehrrecht
Gruß
Moppel

Re: Urteil zu Scheinehen

Verfasst: 17.02.2012, 12:58
von brighterstar007
Ihr Lieben,

ich frage mich, wie man Scheinehen erkennen/ beweisen kann, insbesonders, wenn Kinder - egal, ob
sie aus legitimen oder illegitimen Gründen (wie z.B. Bezness) gezeugt wurden - daraus hervorgehen.
Das scheint mir schwierig bis müßig/ unmöglich zu sein , es sei denn frau weist eine Quittung vor, dass sie
für die Eheschließung bezahlt wurde - das soll es auch geben. Dann wären beide schuldig.

Wie soll der Beweis geführt werden ?

Liebe Grüße

Brighterstar

Re: Urteil zu Scheinehen

Verfasst: 17.02.2012, 13:33
von Elisa
Wenn es wirklich Liebe ist, können sie ja in seinem Land leben.

Außerdem wenn jemand heiratet, sollte er sich und evtl. Kinder doch selbst ernähren können.

Jede Maßnahme trifft Unschuldige, die wohl hier in der Minderzahl sind.

LG Elisa