Seite 1 von 1

Eine unmögliche Liebe?

Verfasst: 13.03.2012, 10:53
von Sophia
Ich hatte diesen Beitrag schon einmal gesehen.
Leider kann er nicht online gesehen werden.
Ich finde ihn auch rechtlich difus beschrieben. Was ist ein 1 - jähriges Hochzeitsvisum?
"Simone" wirkt , als ob sie für ihren Freund viel viel getan hat.

http://www.rbb-online.de/fernsehen/prog ... 85159.html

Re: Eine unmögliche Liebe?

Verfasst: 13.03.2012, 12:18
von Canim
Mit einem Hochzeitsvisum kannst du zum Zwecke der Heirat einreisen. Anschließend musst du wieder nach Hause und von dort einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Gruß
Canim

Re: Eine unmögliche Liebe?

Verfasst: 13.03.2012, 12:28
von Stern
Hallo Canim,

gemeint ist evtl. das Visum zur Eheschließung, das erlaubt die Eheschließung mit anschließender AE, aber ein Jahresvisum zur Eheschließung ist mir unbekannt und ein ein Jahr Probe, wie es in dem Artikel steht, gibt es eh nicht.

Liebe Grüße, Stern

Re: Eine unmögliche Liebe?

Verfasst: 13.03.2012, 14:22
von Stern
Canim hat geschrieben: Mit einem Hochzeitsvisum kannst du zum Zwecke der Heirat einreisen. Anschließend musst du wieder nach Hause und von dort einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Gruß Canim
Ist das jetzt so?
Nö, da sind nur die 2 Möglichkeiten vermischt.

A) Eheschließung im Ausland - Visum Familiennachzug im Ausland beantragen - wenn genehmigt - herkommen und AE erhalten

B) Visum im Ausland beantragen zum Zwecke der Eheschließung (und anschließender gemeinsamen Lebensführung) in D - wenn genehmigt - herkommen - heiraten - AE erhalten

Hier einfach z.B. als Tourist oder mit Duldung nach plötzlichem Wiederfinden des jahrelang verschollenen Passes heiraten (ohne Visum wie oben B) führt dazu, dass darauf folgt: Ausreise - Visum wie oben A) beantragen.

Ausnahmen wird es immer mal wieder geben, aber diese Angaben in dem RTL-Beitrag sind von tiefgreifendem Nichtwissen geprägt. Fehlt nur noch, dass jemand mit so einem Artikel bei der ALB erscheint und auf seinen Aufenthalt auf Probe pocht, steht ja in der Zeitung, muss es also ja geben.

Die Mitarbeiter dort tun mir jetzt schon leid.

Liebe Grüße, Stern

Re: Eine unmögliche Liebe?

Verfasst: 13.03.2012, 19:01
von Efendi II
Canim hat geschrieben:Mit einem Hochzeitsvisum kannst du zum Zwecke der Heirat einreisen. Anschließend musst du wieder nach Hause und von dort einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Nein, das stimmt so nicht.

Bei der Einreise mit einem Visum zur Eheschließung (so heißt das korrekt) ist eine erneute Ausreise nicht erforderlich. Allerdings wird dieses Visum erst erteilt wenn das Standesamt grünes Licht gegeben hat, der Eheschließungstermin feststeht und die anderen Obliegenheiten (Sprachtest) erfüllt sind. Nach der erfolgten Eheschließung wird dann auch umgehend die Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Die zu erteilende Aufenthaltserlaubnis soll im Normalfall für maximal 3 Jahre erteilt werden (sofern der Pass so lange gültig ist), wird aber oftmals auch zunächst für einen kürzeren Zeitraum erteilt.

Heiraten kann man bei jeden rechtmäßigen Aufenthalt (so die erforderlichen Paapiere vorliegen), allerdings bekommt man in diesen Fällen keine Aufenthaltserlaubnis. Da muß man erst einmal zurück, um das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung anzuleiern.

Re: Eine unmögliche Liebe?

Verfasst: 13.03.2012, 22:07
von Canim
Okay, dann habe ich das verwechselt.
LG
Canim

Re: Eine unmögliche Liebe?

Verfasst: 14.03.2012, 00:09
von Sophia
Wers nochmal sehen mag...
Gleich nochmal um 0.35 Uhr in RBB

Re: Eine unmögliche Liebe?

Verfasst: 03.05.2012, 20:24
von Karlotta
heute nochmal zu sehen, MDR 22,35 Uhr