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Ehegattennachzug
Verfasst: 20.10.2012, 14:12
von Anaba
Von einem Deutschen kann nicht verlangt werden seine Ehe im Ausland zu führen.........
http://www.migazin.de/2012/09/05/bverwg ... e_v1%22%7D
Da wird es wohl jetzt den einen oder anderen Analphabeten geben.

Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 20.10.2012, 14:33
von Bocanda
Immerhin wollte der Afghanische Ehemann nach 9 Jahren seine Frau nachholen, was hat er wohl ohne sie in der Zwischenzeit hier gemacht?
Das ist ja mal wieder alles sehr schwammig gehalten. Mich würde mal interessieren, was "zumutbar" bedeutet...... Fraglich, ob die Ehemänner erlauben, dass die Frauen zu Schule gehen und Deutsch lernen lassen.
Auch frage ich mich ob das nun des Rätsels Lösung ist. Auch LERNEN soll gelernt sein.
Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 20.10.2012, 15:59
von Efendi II
Bocanda hat geschrieben:Fraglich, ob die Ehemänner erlauben, dass die Frauen zu Schule gehen und Deutsch lernen lassen.
...und wenn er das nicht erlaubt, könnte er sich immer noch auf die Religionsfreiheit berufen, wonach seine Frau alleine das Haus nicht verlassen darf und sicher bekäme er von den grünroten Richtern sogar noch recht.
Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 20.10.2012, 16:29
von Bocanda
...und wenn er das nicht erlaubt, könnte er sich immer noch auf die Religionsfreiheit berufen, wonach seine Frau alleine das Haus nicht verlassen darf und sicher bekäme er von den grünroten Richtern sogar noch recht.
vermutlich hast Du damit recht.
Ganz anders der Richter der "Partei Rechtsstaatlicher Offensive" der stets darauf geachtet hat afrikanische Drogendealer in den Knast zu schicken und als "Saubermann" für Recht und Ordnung unter den Immigranten gesorgt hat. Blöderweise hat er sich dann beim Koksen erwischen lassen. Sehr rechtsstaatlich diese Haltung
