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Re: Nun sind Kinder auch in CH Grund für ein Bleiberecht für

Verfasst: 15.09.2013, 09:58
von Anaba
So ein Urteil öffnet Tür und Tor für Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, über ihre Kinder doch noch Aufenthalt zu bekommen.
Ich kann nicht verstehen, dass Vätern ein Bleiberecht eingeräumt wird, wenn sie, wie hier z.B. wegen Drogenhandel, rechtskräftig verurteilt sind.
Das es reicht der leibliche Vater zu sein.
Egal, was diese Väter für Menschen sind, ob sie Unterhalt bezahlen oder sich um die Kinder kümmern.
Langsam sollte es doch klar werden, dass Kinder immer öfter für den Aufenthalt benutzt ( sogar gezeugt) werden .

Re: Nun sind Kinder auch in CH Grund für ein Bleiberecht für

Verfasst: 15.09.2013, 11:14
von Nefertari1998
Was ich auch nicht verstehe....

...ein solcher Vater ist ein äußerst schlechtes Vorbild und beeinflusst ein Kind negativ.
Wo bleibt hier das Kindeswohl?

Kopfschüttel...

Nefertari

Re: Nun sind Kinder auch in CH Grund für ein Bleiberecht für

Verfasst: 15.09.2013, 11:29
von Anaba
Nefertari1998 hat geschrieben:Was ich auch nicht verstehe....

...ein solcher Vater ist ein äußerst schlechtes Vorbild und beeinflusst ein Kind negativ.
Wo bleibt hier das Kindeswohl?

Kopfschüttel...

Nefertari
Liebe Nefer,
vielleicht erinnerst du dich an Arches Fall.
Sie musste ihrem Ex die Kinder förmlich nachtragen.
Das, obwohl er sie nach TN entführt hatte und die Kinder ihren Vater nicht mehr sehen wollten.
Von Kindeswohl kann in vielen Fällen nicht die Rede sein.

Re: Nun sind Kinder auch in CH Grund für ein Bleiberecht für

Verfasst: 15.09.2013, 14:39
von Franconia
Nefertari1998 hat geschrieben:Was ich auch nicht verstehe....

...ein solcher Vater ist ein äußerst schlechtes Vorbild und beeinflusst ein Kind negativ.
Wo bleibt hier das Kindeswohl?

Kopfschüttel...

Nefertari
Tja, wo bleibt wohl das Wohl des Kindes...
Es bleibt in dem Satz (hab ich selbst von einer Familienrichterin zu hören bekommen)
"Lieber ein schlechter Vater als gar keiner."

Soll wohl soviel heißen wie, selbst wenn ein Vater zu gar nix taugt, als schlechtes Vorbild taugt er allemal und wenn man seine Kinder als Mutter richtig erzieht, dann werden die Kinder vielleicht alles wollen aber eines mit Sicherheit nicht: nämlich so sein wie der eigene Erzeuger.

Re: Nun sind Kinder auch in CH Grund für ein Bleiberecht für

Verfasst: 15.09.2013, 14:57
von kleeblatt
das macht mich wirklich grantig :twisted:

später dürfen dann die kinder (falls trotz der widrigen umstände was aus ihnen geworden ist, und sie gut verdienen) für die kosten im alten- oder pflegeheim aufkommen. wenn nicht, zahlt es wieder der steuerzahler :twisted: