Re: Lügende Flüchtlinge können nachträglich Asylstatus verli
Verfasst: 22.11.2013, 08:48
und genau da liegt der Fehler. Die Justiz lässt sich immer wieder ein Hintertürchen offen.Nicht kann, sonder es müßte muß heißen!
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und genau da liegt der Fehler. Die Justiz lässt sich immer wieder ein Hintertürchen offen.Nicht kann, sonder es müßte muß heißen!
Normalerweise müsste das eine Selbstverständlichkeit sein.jollyjumper hat geschrieben:Wenn Asylsuchende bei Angaben zu Verfolgung und Herkunftsland zur Lüge greifen, kann ihnen der Flüchtlingsstatus nachträglich auch dann wieder aberkannt werden, wenn er per Gerichtsurteil durchgesetzt worden war. Gezielte grobe Täuschungen können die Rechtskraft eines Urteils nachträglich "durchbrechen", wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. (Az. 10 C 27.12)