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Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 19.12.2013, 21:16
von Ammit

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 19.12.2013, 21:45
von Anaba
Zudem sei festzuhalten, dass das Familienleben zu einem Zeitpunkt entstand, in dem der Beschwerdeführer und seine Lebensgefährtin sich seines unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren.
Wenn das ein Argument ist, einen Antrag abzulehnen, müssten viele der Anträge abgelehnt werden.
Hier wäre ihnen das nicht passiert und ich bin fast sicher, dass er es auch schafft in Österreich zu bleiben.

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 09:54
von Daisy2510
Hmmm, vielleicht gibt es da noch etwas. Denn: Theoretisch muss man ihn hierbehalten, wenn er die Frau heiratet und sie die österr. Staatsbürgerschaft hat. Egal, was vorher war. War zumindest bei meinem Ex so. Der hat als Tunesier auch kein Asyl bekommen. Oder sie ist kroatische Staatsbürgerin.
LG

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 10:11
von Efendi II
Daisy2510 hat geschrieben:Oder sie ist kroatische Staatsbürgerin.
So steht es im Artikel.

Auch in Deutschland ist der Zuzug eines Ausländers zu einem hier lebenden Ausländer nicht so einfach möglich, wenn der Lebensunterhalt nicht hinreichend gesichert ist.

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 12:55
von Efendi II
Africus hat geschrieben:Darüber kann ich nur den Kopf schütteln:
„Darüber hinaus hätte der Beschwerdeführer auch die Möglichkeit, im Falle einer Ausweisung nach Ägypten den Kontakt zu seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind durch telefonische oder postalische Kontakte bzw. über das Internet aufrechtzuerhalten"
Es steht diesen Paar doch unbenommen, Aufenthalt in Kroatien zu nehmen. Zwar kenne ich die kroatische Gesetzgebung nicht, aber m.E. wäre es doch wesentlich naheliegender in Kroatien (oder in Ägypten) zu leben, als in einem Drittland wie Österreich. Wieso sollte Österreich in der Pflicht sein, zwei Ausländern (mit dem Kind sogar drei) Aufenthalt zu gewähren ?

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 15:49
von kkj
Aufenthalt gewähren ist ja an sich nicht das Problem, sondern das liebe Geld...

Ich würde jedem was husten, der sagt, ich soll in mein Herkunftsland zurück - ich bin vor 20 Jahren ausgewandert mit gerade mal 19 Jahren, was soll ich da? Allerdings schenkt mir hier niemand was, also vorher in Deutschland nicht und jetzt in der Schweiz erst recht nicht. Ich muss wohl oder übel meine Kohle selbst dranschaffen oder bei meinem Lebensgefährder die Hand aufhalten. Der verdient auch noch "so gut", dass ich eh nix kriegen würde.

Im Fall der Kroatin dürfte es daran scheitern, dass sie eben nicht für sich, ihr Kind UND Kerl aufkommen kann. So traurig es auch sein mag, als Familie, verstehen kann ich es schon. WARUM sollte man jemanden ins Land holen, der zumindest vorerst und vermutlich eine ganze Weile nur Geld kostet?

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 17:48
von Anaba
Allerdings schenkt mir hier niemand was, also vorher in Deutschland nicht und jetzt in der Schweiz erst recht nicht
In Deutschland gab es auch vor zwanzig Jahren schon Sozalhilfe.
Sozusagen "geschenkt".

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 21:38
von Efendi II
Africus hat geschrieben:" die Kroatin, die in Österreich geboren und aufgewachsen ist."
Daher ist es naheliegender in Österreich zu leben.
Solange sie kroatische Staatsbürgerin ist kann sie kaum erwarten, auf immer und ewig staatliche Unterstützung in Österreich zu erhalten. Warum sollte sich Österreich dazu noch einen weiteren Ausländer (ihren Ehemann bzw. den Vater ihres Kindes) "ans Bein binden" der ebenfalls nicht in der Lage ist den Lebensunterhalt zu gewährleisten ?

Wenn man ihr die AE nicht mehr verlängert, wird ihr garnichts anderes übrigbleiben, als wieder in das Land zurückzugehen, dessen Staatsangehörigkeit sie innehat, daran ändert ihr langer Aufenthalt oder ihre Geburt in Österreich auch nichts. Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert, sonst würde ich mir auch ein anderes Land aussuchen, um dort zu leben.

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 21:54
von Efendi II
kkj hat geschrieben:Ich würde jedem was husten, der sagt, ich soll in mein Herkunftsland zurück -
Wenn es hart auf hart kommt, wird Dir allerdings die ganze "Husterei" nichts nützen. Als Ausländer bist Du letztendlich immer vom Wohlwollen des Staates abhängig, in dem Du Dich
aufhältst. Ein verbrieftes Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt gibt es letztendlich nicht.
Im Fall der Kroatin dürfte es daran scheitern, dass sie eben nicht für sich, ihr Kind UND Kerl aufkommen kann. So traurig es auch sein mag, als Familie, verstehen kann ich es schon. WARUM sollte man jemanden ins Land holen, der zumindest vorerst und vermutlich eine ganze Weile nur Geld kostet?
Genau so ist es.

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 22:25
von Franconia
keine Ahnung wie das Ausländergesetz in Österreich aussieht, aber in D hätte dieses Kind die dt. SA.
Denn wenn beide Eltern Ausländer sind, aber mind. einer von beiden seit mind. 8 Jahren in D lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, dann bekommt das Kind lt. Gesetz die dt. SA.
Würde mich nicht wundern wenn es so etwas in der Art auch in Österreich gibt, das Kind dann die österreichische SA hat/bekommt und der Vater sich daraus seinen Aufenthalt ableiten kann.

So tragisch das ganze auch sein mag wenn der Vater gehen muss, die beiden Erwachsenen wussten was kommen kann und hätten sich vorher Gedanken machen und Verantwortung zeigen können. Jetzt, nachdem die vermeintliche "AE auf 2 Beinen" nicht den gewünschten Erfolg bringt, auf die Behörden zu schimpfen ist aber doch schon normal. Mich verwundert es zumindest nicht.

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 22:42
von RenaII
Sollte der Asylantrag des jungen Mannes, aus Glaubensgründen, Schule machen, werden wir uns sicherlich noch häufiger über konvertierte Christen, die urplötzlich den wahren Glauben erkannt haben, freuen dürfen.

Gruß Rena

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 20.12.2013, 22:51
von kkj
Anaba hat geschrieben:
Allerdings schenkt mir hier niemand was, also vorher in Deutschland nicht und jetzt in der Schweiz erst recht nicht
In Deutschland gab es auch vor zwanzig Jahren schon Sozalhilfe.
Sozusagen "geschenkt".
Ja, aber mit Sozialhilfebezug wäre mein AE nicht verlängert worden. Wie es heute aussieht im Falle eines EU-Bürgers, weiß ich nicht. Ich hab den Fall stets vermieden, durch Arbeit.

Efendi, klar, husten könnte ich in DEM Falle viel, laut und keuchend, es würde niemanden interessieren. :lol:
Ich meinte es nur vor dem Hintergrund, dass dieses "geh hin wo du herkommst" nicht unbedingt immer sooo einfach ist. Meine Heimat ist inzwischen Deutschland, meine Sprache ist Deutsch. Auch wenn ich woanders herkomme. Aber gut, ich bin vermutlich auch ein etwas anderes Migrationsexemplar als die Migranten, um die es in diesem Forum zumeist geht.

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 21.12.2013, 00:46
von Efendi II
Franconia hat geschrieben:keine Ahnung wie das Ausländergesetz in Österreich aussieht, aber in D hätte dieses Kind die dt. SA.

Denn wenn beide Eltern Ausländer sind, aber mind. einer von beiden seit mind. 8 Jahren in D lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, dann bekommt das Kind lt. Gesetz die dt. SA.

Würde mich nicht wundern wenn es so etwas in der Art auch in Österreich gibt, das Kind dann die österreichische SA hat/bekommt und der Vater sich daraus seinen Aufenthalt ableiten kann.
Nach meiner Kenntnis gibt es dieses "Optionsmodell" in Österreich nicht.

Da muss selbst beim Nachzug des ausländischen Ehegatten zu einem Österreicher/einer Österreicherin der Lebensunterhalt hinreichend gesichert sein (was in Deutschland beim Zuzug zu deutschen Staatsangehörigen nicht erforderlich ist).

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 21.12.2013, 00:53
von Franconia
Efendi II hat geschrieben:Nach meiner Kenntnis gibt es dieses "Optionsmodell" in Österreich nicht.

Da muss selbst beim Nachzug des ausländischen Ehegatten zu einem Österreicher/einer Österreicherin der Lebensunterhalt hinreichend gesichert sein (was in Deutschland beim Zuzug zu deutschen Staatsangehörigen nicht erforderlich ist).
sollte man sich für D auch mal überlegen, denn dann würde sich so manche Frau/mancher Mann doppelt überlegen ob er/sie sein exotisches Liebchen hier her holt bzw. holen kann und ein Kind würde dann wohl auch nicht so leicht zum Aufenthalt führen, da ein Kind ja schlecht den LU des Elternteils sicher kann.

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 23.12.2013, 12:36
von furiosa
Franconia hat geschrieben:keine Ahnung wie das Ausländergesetz in Österreich aussieht, aber in D hätte dieses Kind die dt. SA.
Denn wenn beide Eltern Ausländer sind, aber mind. einer von beiden seit mind. 8 Jahren in D lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, dann bekommt das Kind lt. Gesetz die dt. SA.
Würde mich nicht wundern wenn es so etwas in der Art auch in Österreich gibt, das Kind dann die österreichische SA hat/bekommt und der Vater sich daraus seinen Aufenthalt ableiten kann.
In Österreich geborene Kinder von ausländischen Eltern haben nach 6 Jahren Aufenthalt einen Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt der Aufenthalt war rechtsmäßig und ununterbrochen und die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen (wie z.B. gesicherter Lebensunterhalt) sind erfüllt.

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 23.12.2013, 12:39
von furiosa
Efendi II hat geschrieben:
...Da muss selbst beim Nachzug des ausländischen Ehegatten zu einem Österreicher/einer Österreicherin der Lebensunterhalt hinreichend gesichert sein (was in Deutschland beim Zuzug zu deutschen Staatsangehörigen nicht erforderlich ist).
So ist es ... fast... gilt nur für Drittstaatsangehörige, nicht für EU-Bürger

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 23.12.2013, 13:06
von furiosa
Daisy2510 hat geschrieben:Hmmm, vielleicht gibt es da noch etwas. Denn: Theoretisch muss man ihn hierbehalten, wenn er die Frau heiratet und sie die österr. Staatsbürgerschaft hat. Egal, was vorher war. War zumindest bei meinem Ex so. Der hat als Tunesier auch kein Asyl bekommen. Oder sie ist kroatische Staatsbürgerin.
LG
"Hierbehalten müssen" hängt in diesem Fall weniger davon ab, ob die Frau Österreicherinnen oder Kroatin ist.

AsylwerberInnen bekommen in Österreich trotz Heirat nicht automatisch einen Aufenthaltstitel.
Einen Erstantrag auf Familienzusammenführung kann in Österreich nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel gestellt werden, andernfalls geht das nur im Heimatland der Drittstaatsangehörigen.
D.h. AsylwerberInnen haben zwei Möglichkeiten nach der Heirat:
1) Sie stellen den Asylantrag zurück, reisen in ihr Heimatland (oder sicheres Drittland für sie) aus und stellen dort einen Antrag auf Familienzusammenführung.
2) Sie warten die Entscheidung über ihren Asylantrag ab und werden dann gegebenenfalls bei einem negativen Bescheid ausgewiesen. Kommen sie dem Ausweisungsbescheid nicht nach, werden sie abgeschoben. Sowohl der Ausweisungsbescheid als auch der Abschiebungsbescheid beinhalten dann ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot. Dagegen kann man zwar rechtlich vorgehen, ist aber natürlich zeit- und kostenintensiver als die erste Variante.

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 24.12.2013, 10:45
von Daisy2510
Hallo,
was ich nicht geschrieben habe und was wohl wichtig ist. Mein Ex hat unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt, das kommt öfter vor, damit lassen sie sich ne Türe offen. Er hatte auch einen französischen Ausweis, der SEHR echt ausgesehen hat, wieder mit anderem Namen.
Darum war er, als wir geheiratet haben nicht als Asylsuchender im System. Er musste eine Strafe zahlen, weil er eine Zeit illegal hier war und das war es.
LG

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 24.12.2013, 10:57
von Efendi II
Daisy2510 hat geschrieben:Mein Ex hat unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt, das kommt öfter vor, damit lassen sie sich ne Türe offen. Er hatte auch einen französischen Ausweis, der SEHR echt ausgesehen hat, wieder mit anderem Namen.
Das würde mich wirklich sehr interessieren, inwieweit eine Identitätsverschleierung nützlich sein sollte ?

Re: Kein Asyl für jungen Vater

Verfasst: 24.12.2013, 14:34
von Daisy2510
Na ja, er war auch laut Asylantrag aus Algerien, angeblich leichter Asyl zu bekommen, wenn von dort. Mit der französischen Karte konnte er arbeiten. Und mit den tunesischen Originalpapieren dann wieder neu anfangen. Bei der Hochzeit wurden ja nicht die Fingerabdrücke genommen, die gezeigt hätten, dass da was nicht stimmt. Und Jahre später, als er dann wegen Drogenhandel saß, ist es wohl nicht aufgeschienen, dass er schon mal als Algerier hier war.
Ich habe von vielen gehört, die sich andere Namen, andere Nationalitäten und natürlich auch ein anderes Alter gaben.
LG