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falls noch aktuell.....

Verfasst: 09.03.2014, 11:12
von Liesel
....wäre dies ja eine passable Lösung gewesen...

http://www.youtube.com/watch?v=-aOUUDaawPQ

1090 Euro Netto müssen nach Abzug der Miete einem österreichischen Staatsbürger bleiben, damit er einen Nich - EU - Bürger nach Österreich heiraten kann. Es muß genügen Einkommen vorhanden sein, um den Ehepartner zu finanzieren. Der Staat darf eben mit Leistungen nicht belastet werden.

Der Beitrag ist allerdeing von 2011. In Deutschland haben Nicht EU - Bürger sofort ab Einreise sofort nach 3 Monaten Anspruch auf ALG - II - Leistungen.

Re: falls noch aktuell.....

Verfasst: 09.03.2014, 22:22
von Alexa-Gabrielle
Wenn das so ist, dann hilft ggf. der Aufenthalt auf 2 Beinen ... :|

Worst Case (schlimmster Fall).

Am besten wäre meiner Meinung nach, wenn der Aufenthaltsbegehrende Nachweise erbringen muß, die aufzeigen, daß er sich selbst finanzieren kann. Schädlich wäre in dem Zusammenhang die Arbeitserlaubnis nicht. So kann Frau erkennen, ob der Typ nicht "nur" auf ihre Kosten leben will.

Eine Heirat sollte gar nicht zur Erreichung des Aufenthalts von Bedeutung sein, sondern außen vor bleiben. So sind wenigstens einige Frauen (die nach dem Klimakterium) besser geschützt vor dem Fall nur für den Aufenthaltstitels "benutzt" zu werden. Denn hier ist die Ausweichmöglichkeit durch Zeugung eines Kindes dieses zu erreichen nicht möglich.

Re: falls noch aktuell.....

Verfasst: 10.03.2014, 10:31
von fanny12
Gibt es denn in Österreich auch die AE "auf 2 Beinen?

Gruß Fanny