Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Hier könnt Ihr Links auf Online-Nachrichten und TV-Termine zum Thema setzen.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Alexa-Gabrielle
Beiträge: 301
Registriert: 30.03.2008, 10:16

Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Alexa-Gabrielle » 01.04.2014, 18:57

Kam gerade in den Nachrichten:

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Indonesier auf Hartz4 Kosten seinen 10jährigen Sohn in Indonesien besuchen darf, weil dieser Besuch wichtig für dessen Entwicklung sei.

Na dann wird es ja in Zukunft eine rege Reisetätigkeit geben :roll: :roll:

Kopfschüttelnde
Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.

Anaba
Beiträge: 18969
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Anaba » 01.04.2014, 20:26

Das ruft garantiert die Nachahmer auf den Plan.
Weiter so....... :evil:
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Franconia
Beiträge: 2769
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Franconia » 01.04.2014, 21:59

Es ist doch schon lange Gang und Gäbe, dass Hartz4-Empfänger den Umgang mit den Kindern als außergewöhnliche Belastung angeben können und ihnen dann zur Wahrung ihres Umgangsrechts ein Zuschlag gewährt wird für z. B. die Verpflegung der Kinder am Umgangswochenende oder aber auch für Fahrtkosten wenn die Kinder weiter entfernt leben.

Also ist dieses Urteil für mich nichts anderes als eine logische Konsequenz damit auch Väter/Mütter deren Kinder im Heimatland leben ihr Umgangsrecht wahren können.

Schule machen wird dieses Urteil sicherlich, denn wie sonst kommt man kostenlos zu einem Heimaturlaub.
Nachprüfen ob dieser Urlaub dann wirklich für den Umgang mit dem Kind genutzt wurde lässt sich kaum, genauso wenig wie nachgeprüft wird, ob hier lebende Hartz4-Empfänger den Zuschlag wirklich für den Umgang mit ihren Kindern nutzen oder ihn anderweitig auf den Kopf hauen.

Die Frage ist eher, wie lange dauert es noch bis ausländ. ALG-Empfänger ihre Kinder + den anderen Elternteil mit Hinweis, es sei für die Entwicklung der Kinder wichtig mit beiden Eltern zusammen zu leben, hierher ins Sozialsystem holen können.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

furiosa
Beiträge: 344
Registriert: 02.04.2008, 16:18

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von furiosa » 02.04.2014, 19:51

Naja, so gesehen kann man dann ja die Aufenthaltsgenehmigung wegen Kinder einstellen... Der KV kann ja dann gerne 1 Mal im Jahr für 3 Wochen nach Deutschland kommen, um sein Besuchsrecht wahrzunehmen.
Wenn man das früh genug plant, sind die Flüge recht günstig, evtl. kann der Staat ja gleich Gruppenpreise aushandeln ... :twisted:
oder noch besser: die ausgebliebenen Unterhaltszahlungen werden gleich gegengerechnet.

Anaba
Beiträge: 18969
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Anaba » 02.04.2014, 20:06

Der Mann, um den es sich hier handelt, ist Deutscher.
Die Mutter hat das Kind, gegen seinen Willen, in ihre Heimat Indonesien verbracht.
Dort wird er ihn nun besuchen.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Franconia
Beiträge: 2769
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Franconia » 03.04.2014, 13:56

Anaba hat geschrieben:Der Mann, um den es sich hier handelt, ist Deutscher.
Die Mutter hat das Kind, gegen seinen Willen, in ihre Heimat Indonesien verbracht.
Dort wird er ihn nun besuchen.
OK, das ist natürlich eine andere Nummer, wenn er sein Kind, was von der Mutter quasi entführt wurde, sehen will.
Aber trotzdem ist es nicht OK dieses Treffen auf Kosten der Allgemeinheit zu ermöglichen. Ob es sich bei dem Vater um einen Deutschen oder einen Ausländer handelt ist mir dabei herzlich egal. Andere Väter/Mütter in so einer Situation, die vielleicht grad genug verdienen um nicht auf ALG2 angewiesen zu sein, müssen sich das Geld für so ein Treffen ja auch vom Mund absparen. Also wozu dann diese Bevorzugung, denn die psychische Belastung die ein Kindesentzug mit sich bringt ist für alle gleich - egal ob Hartz4-Empfänger oder nicht.

Mich würde interessieren ob es dann Kindern, deren Vater im Ausland lebt und dem es nicht möglich ist hier her zu kommen (z. B. nach Abschiebung und Einreisesperre), auch auf Staatskosten ermöglicht wird den Vater in der Heimat zu besuchen. Denn da kann man ja auch damit argumentieren, ein regelmäßiger persönlicher Kontakt ist für das Kindeswohl und die Entwicklung zwingend nötig.

Der Begriff Hartz4-Tourismus hat mit diesem Urteil auf alle Fälle eine ganz neue und andere Bedeutung bekommen :wink:
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

naschkatze
Beiträge: 565
Registriert: 31.03.2008, 11:13

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von naschkatze » 03.04.2014, 15:27

In einem Artikel stand noch, dass das Gericht entschied, einmal im Jahr sei dem Mann das Geld für die Reise zur Verfügung zu stellen. Diesmal ging es um 2.100€. Und: In der Hauptsache-Entscheidung muss später noch geklärt werden, ob er das Reisegeld des Jobcenters zurückzahlen muss...Wie soll denn das gehen? Einmal im Jahr bekommt er 2.100€ vorgeschossen, die ihm dann vom HartzIV monatlich abgezogen werden? Also er soll dann regelmäßig im Monat mit 175€ weniger als dem HartzIV-Satz auskommen? Das ist doch genauso unsinnig. Wie soll denn das gehen?

Nefertari1998
Beiträge: 774
Registriert: 05.04.2008, 18:47

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Nefertari1998 » 03.04.2014, 15:29

Franconia,
da gebe ich dir Recht...
Die Frage ist, ob das auch auf nicht Deutsche übertragen wird oder werden kann.

Wer knapp über HarzIV verdient, ist wirklich im Vergleich sehr schlecht dran, da er keinerlei Sonderleistungen bekommt.

Noch ein interessanter Vergleich:

Bei 20 Wochenstunden Deutschkurs (Vorbereitungen, Konferenzen, Kopierzeiten, Telefonate mit Kollegen und Ämtern für Schüler werden nicht bezahlt!) Die Wochenstunden liegen damit weit über 20 Unterrichtsstunden.
Nicht bezahlt werden: Krankheitstage und VHS-Ferienzeiten.

Mein Verdienst ist hier im Jahr ca. 7300 Euro ! Das ist unter Harz IV.
Verlangt wird vom Bundesamt ein Hochschulstudium im Fach Deutsch oder ein Studium mit Zusatzqualifizierung: Deutsch als Fremdsprache)!
Wenn ich nicht noch einen anderen kleinen Job hätte, müsste ich Grundsicherung beantragen.




Nefertari

Anaba
Beiträge: 18969
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Anaba » 03.04.2014, 16:55

OK, das ist natürlich eine andere Nummer, wenn er sein Kind, was von der Mutter quasi entführt wurde, sehen will.
Aber trotzdem ist es nicht OK dieses Treffen auf Kosten der Allgemeinheit zu ermöglichen. Ob es sich bei dem Vater um einen Deutschen oder einen Ausländer handelt ist mir dabei herzlich egal. Andere Väter/Mütter in so einer Situation, die vielleicht grad genug verdienen um nicht auf ALG2 angewiesen zu sein, müssen sich das Geld für so ein Treffen ja auch vom Mund absparen.
Die Mütter, deren Kinder entführt sind, müssen sich Besuche vom Mund absparen und sind nach kurzer Zeit finanziell am Ende.
Reise-und Anwaltskosten kann man über Jahre nicht bewältigen.
Sie hätten ja dann die selben Rechte und man kann nur hoffen, sie erfahren von dieser Praxis.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Franconia
Beiträge: 2769
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Franconia » 03.04.2014, 17:09

Nefertari1998 hat geschrieben:Mein Verdienst ist hier im Jahr ca. 7300 Euro ! Das ist unter Harz IV.
Verlangt wird vom Bundesamt ein Hochschulstudium im Fach Deutsch oder ein Studium mit Zusatzqualifizierung: Deutsch als Fremdsprache)!
Wenn ich nicht noch einen anderen kleinen Job hätte, müsste ich Grundsicherung beantragen.
und dann wundert sich noch einer warum es so viele studierte Taxifahrer gibt, denn da verdienen sie teilweise mehr als in ihrem erlernten/studierten Beruf :roll:
Die Arbeitgeber wollen eine erstklassige Ausbildung, teilweise sogar Studium und vor allem Berufserfahrung, aber zahlen wollen sie nicht entsprechend.
Nefertari1998 hat geschrieben:Wer knapp über HarzIV verdient, ist wirklich im Vergleich sehr schlecht dran, da er keinerlei Sonderleistungen bekommt.
dem kann ich aus eigener Erfahrung nur Zustimmen.
Hab vor einigen Jahren wegen meiner Kinder nur halbtags gearbeitet und bin dementsprechend bezahlt worden.
Gehalt + Kindergeld = keine 50 Euro über dem ALG2-Satz.
Ergo durfte ich alles selbst zahlen, z. B. auch Klassenfahrten die ja bekanntlich ins Geld gehen (vor allem bei 3 Kindern).

Hab mich damals oft gefragt warum ich eigentlich arbeite. Wäre ich zuhause geblieben hätte ich im Endeffekt mehr Geld in der Tasche gehabt, da diverse Sonderleistungen gezahlt worden wären und dazu noch mehr Zeit für meine Kinder und weniger Stress.

Ganz ehrlich:
wäre ich jetzt auf ALG2 angewiesen, ich würde dieses Urteil nehmen und mit der Begründung auf Entwicklung und die Psyche der Kinder einen Antrag stellen zur Kostenübernahme für einen Urlaub der Kinder beim Vater.
Denn wenn es einem Vater mit der Begründung gezahlt wird, dann sollte es für Kinder erst recht gezahlt werden da diese mit der Situation des zwangsweise getrennt seins sicher noch schwerer zurecht kommen als ein ein Erwachsener.

Anaba hat geschrieben:Die Mütter, deren Kinder entführt sind, müssen sich Besuche vom Mund absparen und sind nach kurzer Zeit finanziell am Ende.
Reise-und Anwaltskosten kann man über Jahre nicht bewältigen.
Sie hätten ja dann die selben Rechte und man kann nur hoffen, sie erfahren von dieser Praxis.
Das hoffe ich auch.
Aber hoffentlich verdienen dann diese Mütter sehr wenig, denn um in den "Genuss des Urlaubs auf Staatskosten" zu kommen muss man ja anscheinend dem Staat permanent auf der Tasche liegen.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Rubinrot
Beiträge: 971
Registriert: 18.04.2008, 23:26

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Rubinrot » 03.04.2014, 17:19

ich frage mal nach wie es mit Vater/Mutter gehandhabt wird die weg. Trennung/Scheidung/
od.- nicht verh. Status geht.
Z.B. wenn einer in MUC oder Hamburg wohnt??? und einer von beiden oder gar beide auf Hartz
angewiesen sind bekommen die auch - Besuchsgeld vom Amt? zur Wahrnehmung des Sorgerechts/Pflicht
alle 14 Tage - Besuch - pendeln die Kinder oder die Eltern - wer bezahlt das?

Ach, das ist doch alles z.K.
Sage nicht immer was Du weißt, aber wisse immer was du sagst!

Franconia
Beiträge: 2769
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Hartz4 zahlt Besuch eines Indonesiers in Heimat

Beitrag von Franconia » 03.04.2014, 17:58

Rubinrot hat geschrieben:ich frage mal nach wie es mit Vater/Mutter gehandhabt wird die weg. Trennung/Scheidung/
od.- nicht verh. Status geht.
Z.B. wenn einer in MUC oder Hamburg wohnt??? und einer von beiden oder gar beide auf Hartz
angewiesen sind bekommen die auch - Besuchsgeld vom Amt? zur Wahrnehmung des Sorgerechts/Pflicht
alle 14 Tage - Besuch - pendeln die Kinder oder die Eltern - wer bezahlt das?

Ach, das ist doch alles z.K.
hier ein Urteil wie das geht.
Als ALG2 Empfänger kannst du die Umgangskosten als sogenannter Mehrbedarf geltend mache, wenn du dein Kind besuchst bzw. dich den Kind regelmäßig besucht und dann z. B. auch bei dir übernachtet.


Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 05.11.2005
- S 23 AS 982/05 ER -
ALG II-Empfänger hat Anspruch auf Bezahlung der Kosten für Umgangsrecht mit seinem Sohn
Grundleistungsträger ist zur Zahlung eines Zuschusses verpflichtet

Ein Arbeitslosengeld II-Empfänger kann die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn von der ARGE erstattet bekommen. Lebt das Kind in einer anderen Stadt, müssen Fahrt- und Übernachtungskosten bezahlt werden. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Der 39-jährige Antragsteller aus Dresden hat einen 6-jährigen Sohn aus erster Ehe, der bei Karlsruhe lebt. Er ist in zweiter Ehe mit einer arbeitslosen Frau verheiratet und hat selbst eine Beschäftigung als Operator mit einem Monatslohn von 1245 € netto. Mit einem weiteren Kind aus der zweiten Ehe lebt er in einer Bedarfsgemeinschaft, die ALG II bezieht.

Die ARGE lehnte seinen Antrag ab, ihm einmal im Monat eine Bahnfahrt mit Übernachtung über das Wochenende zu seinem Sohn zu zahlen. Er solle die Fahrt mit dem Erwerbstätigenfreibetrag von 225 € bezahlen. Hiergegen klagte der Familienvater und beantragte Eilrechtsschutz.

Das Sozialgericht Dresden gab dem Eilantrag statt. Die Ausübung des Umgangsrechts ist ein unabweisbarer Bedarf. Wenn die Fahrt- und Übernachtungskosten geschätzte 170 € im Monat betragen, können sie nicht aus den ALG II-Regelsätzen bezahlt werden. Der Erwerbstätigenfreibetrag soll einen Anreiz zur Arbeit bieten und muss nicht für Sonderbedarfe aufgebraucht werden. Die ARGE muss die Fahrtkosten als Zuschuss zahlen. Es wäre verfassungswidrig, einen langandauernden Bedarf als Darlehen auszuzahlen. Dadurch würde der Antragsteller in eine Schuldenspirale getrieben. Allerdings muss der Antragsteller seinen tatsächlich vorhandenen, einmaligen Ansparfreibetrag in Höhe von 750 € einsetzen und sich bemühen, die Fahrtkosten so gering wie möglich zu halten. Das Sozialgericht Dresden hat ihm daher auferlegt, entweder Spartarife der Deutschen Bahn AG zu Frühbucherrabatten zu nutzen oder Mitfahrgelegenheiten in Anspruch zu nehmen.

Michael Schnell, Vorsitzender der 23. Kammer: „Das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind ist verfassungsrechtlich geschützt. Fahrt- und Übernachtungskosten zur Ausübung des Umgangsrechts sind ein unabweisbarer Bedarf. Würde er dauerhaft nur als Darlehen gewährt, sähe sich der ALG II-Empfänger einem ständig weiter wachsenden Schuldenberg ausgesetzt. Das kann nicht Sinn eines Gesetzes zur Existenzsicherung sein.“



Von dem Urteil abgesehen kannst du als Mutter sogar vom Gericht dazu verpflichtet werden dich an den Umgangskosten (z. B. Fahrtkosten) zu beteiligen wenn du mit dem Kind weiter weg ziehst und daher für den Vater ein finanzieller Mehraufwand zur Wahrung seines Umgangsrechts besteht, da du als Mutter dann den Umgang zwischen Vater und Kind erschwerst.
Zieht allerdings der Vater weg, dann bleibt er auf seinen Kosten sitzen oder muss ggf. der Mutter einen Teil der Fahrkosten erstatten wenn sie ihm das Kind zwecks Umgang bringt - es sei denn...sh. oben
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Antworten