Geht das so leicht?

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Mala
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Registriert: 21.09.2008, 10:11

Geht das so leicht?

Beitrag von Mala » 21.09.2008, 11:55

Hallo, hab eine frage für meine Freundin.
Wenn ein Mann deutschen unbefristeten Aufenthalt hat, dann in seine Heimat geht, um hier einer Haftstraft zu entgehen, die angeblich nach 3 Jahren verjährt ist, kann er dann einfach so wieder kommen, ohne zu heiraten usw?
Die Frage ist vielleicht etwas ungewöhnlich, passt nicht so hier her? Aber geht das den?

Rufina

Beitrag von Rufina » 21.09.2008, 12:05

Hallo Mala,

herzlich Willkommen im Namen des gesamten Teams 1001 Geschichte.

Wir können pauschal keine Rechtsauskunft geben, da muß sich der Betroffene mit einem Anwalt auseinandersetzen, da es auf verschiedene Kriterien ankommt. (z.B. Dauer der Haftstafe, evtl. Vorstrafen, Dauer der AE, etc.)

Wir wünschen Dir einen guten Austausch!

freundliche Grüße
Rufina

Hülya

Beitrag von Hülya » 21.09.2008, 12:10

Hallo Mala.

Zuerst mal herzlich Willkommen hier bei uns im Forum.

Eine Haftstrafe verjährt nie, die muß in D abgesessen werden.

Wenn er sich einer Haftstrafe in entzieht, wird ein Haftbefehl vom Gericht ausgesprochen und dieser Haftbefehl verjährt nie.


Seid 1986 liegt noch ein Haftbefehl von meinem türk. Ex bei der Staatsanwaltschaft.

:lol: :lol:

barbara
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Re: Geht das so leicht?

Beitrag von barbara » 21.09.2008, 14:09

Mala hat geschrieben:Hallo, hab eine frage für meine Freundin.
Wenn ein Mann deutschen unbefristeten Aufenthalt hat, dann in seine Heimat geht, um hier einer Haftstraft zu entgehen, die angeblich nach 3 Jahren verjährt ist, kann er dann einfach so wieder kommen, ohne zu heiraten usw?
Die Frage ist vielleicht etwas ungewöhnlich, passt nicht so hier her? Aber geht das den?

Hi,

normalerweise verfällt doch eine auch unbefr. AE,wenn man sich länger als 6 Monate nicht in D aufhält.

Barbara

Mala
Beiträge: 2
Registriert: 21.09.2008, 10:11

Beitrag von Mala » 21.09.2008, 14:22

ich dachte immer nach drei jahren verfällt sie. Aber so gut kenn ich mich nicht aus, und meine freundin leider auch nicht...

Hülya

Beitrag von Hülya » 21.09.2008, 14:43

Hallo Mala.

Jeder Ausländer darf nicht länger als 6 Monate, außerhalb von D sein.

Auch eine unbefristete AE erlischt.


:lol: :lol:

Hülya

Beitrag von Hülya » 21.09.2008, 14:45

PS Ihr könnt Euch aber auch ohne Namen zu nennen, bei jedem Ausländeramt erkundigen.


:lol: :lol:

barbara
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Beitrag von barbara » 21.09.2008, 19:19

Hi,

wär ja noch schöner ,wenn sich jeder der hier Dreck am Stecken hat,
sich mal eben für 3 Jahre verpieseln kann .

Ne,ne so schnell verjähren die nicht.

Ich frag mich nur, was hier wichtiger bzw. relevanter ist für das Mädel,
die Straffälligkeit des Liebsten oder die Wiedereinreise mit oder ohne Heirat.

Barbara

Lippi
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Beitrag von Lippi » 21.09.2008, 20:49

In § 78 StGB sind die Verjährungsfristen aufgezählt.

Einfach mal googeln.

LG Lippi
Ich wollte lieben,
ich wollte geliebt werden.
Also verliebte ich mich
Mit anderen Worten:
Ich machte mich zum Narren

Canim
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Beitrag von Canim » 22.09.2008, 10:53

Ein Ausländer muß vor Ablauf von 6 Monaten in D wieder einreisen, sonst verliert er hier seinen Aufenthaltsstatus. Wenn er sich der Haftstrafe durch "Flucht" entzieht, bleibt der Haftbefehl bestehen und das verjährt auch nicht so einfach. Wie ist der denn drauf? Auf solche Typen, die die dt. Gesetze mißachten und meinen, sie könnten sich für 3 Jahre verpieseln und dann wieder auftauchen, können wir gut verzichten. Sorry, aber wenn ich die Frage schon lese, kriege ich die Wut. Deine Freundin sollte sich mal lieber überlegen, auf was für einen Typen sie sich da eingelassen hat. Die Antworten hast du ja nun bekommen.

Canim :evil:
Gemeinsam sind wir stark!

naschkatze
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Beitrag von naschkatze » 22.09.2008, 13:04

Es ist meines Erachtens schon möglich, dass sein Vergehen nach 3 Jahren verjährt ist bzw. vielleicht ist seine Straftat ja auch schon länger her und er muss noch 3 Jahre "überstehen" bevor die Tat verjährt. Aber eine Haftstrafe selber (also wenn er schon rechtskräftig verurteilt wurde) kann soweit ich weiß nicht verjähren. Wäre ja noch schöner! Und da nach 6 Monaten sein Aufenthalt erlischt, wenn er sich solange im Ausland aufhält (er hat doch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?), dann kann er weder mit noch ohne Heirat hier wieder legal einreisen und dann noch um eine verhängte Haftstrafe herumkommen. Der kommt doch nicht wirklich auf so eine bekloppte Idee? Oder ist es Deine Freundin, die unter allen Umständen nach einer Möglichkeit sucht, dass er hier bleiben kann? Mann, oh Mann, wer braucht denn einen solchen Typen!?

Gruß Naschkatze

Lippi
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Beitrag von Lippi » 22.09.2008, 13:55

Lippi hat geschrieben:In § 78 StGB sind die Verjährungsfristen aufgezählt.

Einfach mal googeln.

LG Lippi

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Warum sich das Leben schwer machen, es ist so einfach :wink:

LG Lippi
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Sonnenanbeter
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Beitrag von Sonnenanbeter » 01.10.2008, 22:40

Hallo ,

in D wäre es so : Straftat begangen - ausreise ja wenn er es schafft ...
Einreise nach Deutschland dann nicht mehr da gehts dann ab in den Knast ..... ohne wenn und aber.
Egal ob Türkei -Tunesien -Ägypten - zurück nach D gibts nicht mehr nie mehr nicht mal auf Besuch .

Kenn das so von bek. Türken - und da ist die Pozei im Ausland ohne Frage viel schärfer als bei und - dan gibts noch Folter ..

Genau lasst ihn ziehen und in den Glauben......


Sonnenanbeter
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hulla
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Beitrag von hulla » 02.10.2008, 12:46

ist das wirklich so?

was ist, wenn er sich falsche papiere verschafft und damit wieder einreist?

ist keine verarsche, sondern eine ganz ernst gemeinte frage.

ich denke, wenn einer will, dann kann er, oder?

hulla

ich bin da ziemlich mißtrauisch

Canim
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Beitrag von Canim » 06.10.2008, 14:00

Ja, drei Jahre für eine Straftat muss schon ein schweres Delikt gewesen sein. Könnte da auch ABschiebung nach § 47 erfolgen, besonders schwerer Fall.

Auf jeden Fall keine Kleinkriminalität, das ist mal sicher.

Ich würde hier auch Finger weg raten.

Gruß
Canim
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