Umsetzung von Haftbefehl

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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maviay
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Umsetzung von Haftbefehl

Beitrag von maviay » 08.01.2009, 19:25

Gerade habe ich von meinem Anwalt in Deutschland die Nachricht bekommen, dass gegen meinen Exmann vom Amtsgericht (in D) Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Erklärung erwirkt wurde.

Im August 2008 war er aufgefordert worden, die Erklärung abzugeben, ist aber, wie zu Erwarten war, nicht zu dem Termin erschienen.

Mein deutscher Anwalt versucht seit langem, Licht in seine Vermögensverhältnisse zu bringen, da ich von diversen Gerichten vollstreckbare Titel gegen ihn in der Hand habe.

Es hat von August bis jetzt gedauert, dass das Gericht den Haftbefehl umgesetzt hat. Meine Frage ist nun, ob hier vielleicht jemand Erfahrung damit hat, wie dieser Haftbefehl zur Erzwingung nun in der Realität umgesetzt wird, was also geschehen wird, um seiner habhaft zu werden. Wird er polizeilich gesucht werden oder wird wieder nur dann und wann jemand an seiner Tür klingeln und unverrichteter Dinge wieder gehen, wenn nicht geöffnet wird?

Er ist nach wie vor an der betreffenden Adresse gemeldet.

Ich habe meinen Anwalt heute Abend von hier nicht mehr erreicht und würde mich einfach freuen, wenn mir vielleicht jemand "vom Fach" oder mit Erfahrung auf dem Gebiet etwas berichten könnte.

Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend.

Lieben Gruß von Maviay

Hülya

Beitrag von Hülya » 08.01.2009, 19:30

Hallo maviay.

Lebt Dein Ex Mann im Moment in D.

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 08.01.2009, 19:35

Zivilprozessrecht
Hier gibt es den Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (ehem. Offenbarungseid) gegenüber einem Gerichtsvollzieher (§ 901 ZPO). Tatsächlich handelt es sich in Deutschland bei den weitaus meisten Haftbefehlen um solche zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Diese kann der Gläubiger beantragen, wenn die Vollstreckung aus einem Titel (z.B. einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid) erfolglos verlaufen ist und der Schuldner einer Ladung zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung keine Folge geleistet, nur ungenügende Angaben gemacht oder die Abgabe verweigert hat. Voraussetzung zur Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist gemäß § 807 ZPO die erfolglose Zwangsvollstreckung und die Grundlosigkeit der Verweigerung (§ 901 ZPO, § 185b Abs. 3 GVGA).

Die Zwangsvollstreckung gilt als erfolglos, wenn entweder der Gerichtsvollzieher kein Bargeld oder pfändbare bzw. pfändungswürdige Gegenstände beim Schuldner gefunden hat, oder zweimal keinen Einlass in die Wohnung des Schuldners bekommen hat (davon mindestens einmal nach vorheriger schriftlicher Ankündigung), oder der Schuldner der Wohnungsdurchsuchung zur Auffindung pfändbarer Gegenstände widersprochen hat. Tatsächlich werden Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur sehr selten vollstreckt. Vielmehr steht es dem Gläubiger frei, ob er den Gerichtsvollzieher erneut damit beauftragt, dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen, wobei der Gläubiger hierfür regelmäßig einen Kostenvorschuss zahlen muss. Wenn der Schuldner der Aufforderung erneut nicht Folge leistet, darf der Gerichtsvollzieher ihn verhaften und in eine Haftanstalt bringen, sofern der Schuldner nicht zuvor doch die eidesstattliche Versicherung abgibt. In der Praxis genügt regelmäßig die Drohung des Gerichtsvollziehers mit der Verhaftung, um den Schuldner zu veranlassen (zumeist direkt in seiner Wohnung) die eidesstattliche Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher abzugeben. Der Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Nur weil jemand nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, darf er nicht in Haft genommen werden (Art.11, 8. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, vom 19. Dezember 1966, BGBl. 1973, Teil II, S. 1534),

Quelle:Wikipedia
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maviay
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Beitrag von maviay » 08.01.2009, 19:44

Vielen Dank, Arche, ich werde es mir gleich durchlesen.

Hülya: Ja, mein Mann lebt in Deutschland, ist deutscher Staatsbürger (geworden durch die Ehe mit mir) und hat eine zustellungsfaehige Adresse in D., er ist also dort gemeldet.

maviay
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Beitrag von maviay » 08.01.2009, 19:54

Übrigens, die Geschichte zu dieser endlosen Angelegenheit ist die Nr. 160.

maviay
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Beitrag von maviay » 09.01.2009, 09:38

Nur weil jemand nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, darf er nicht in Haft genommen werden (Art.11, 8. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, vom 19. Dezember 1966, BGBl. 1973, Teil II, S. 1534),


Hallo Arche,
das heißt dann ja, dass man Schulden machen kann, so viel man lustig ist, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden?!? Also wenn man angeblich kein Geld hat, muss man sich auch nicht bemühen, welches zu verdienen, um wenigstens einen Teil seiner Schulden zu bezahlen?
Gestern war ich erst ziemlich begeistert, als ich diese Nachricht bekam und dachte, dass jetzt endlich mal was in Bewegung kommt. Aber ich fürchte, dass außer Kosten für mich ("...wobei der Gläubiger hierfür regelmäßig einen Kostenvorschuss zahlen muss"
) wieder wenig dabei rumkommen wird.

maviay
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Beitrag von maviay » 09.01.2009, 09:40

Es hat mit dem Zitieren nicht so geklappt, ich hoffe, es ist trotzdem klar.

Horst E.
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Beitrag von Horst E. » 09.01.2009, 13:07

Hallo Maviay,

offenbar ist das alles leider so.
Haftbefehle werden auch an den Grenzen und Flughäfen bei der Bundespolizei hinterlegt. Aus eigener Erfahrung weiss ich aber, dass schon zwei türkischstämmige Personen in meiner Sache aus der Türkei hier in D einreisen konnten, ohne dass es überhaupt bei den sog. "Kontrollen" aufgefallen ist, dass sie gesucht wurden.
Meine Täterin hat ja danach auch frechdreist ein Urteil mit über 20 Tausend Euro Schadenersatz angenommen, damit sie nicht 3 Jahre in Haft musste.
Nun denkt sie überhaupt nicht daran zu zahlen und hat sofort dann ebenso frechdreist Verbraucherinsolvenz angemeldet.

Du siehst also, auch "unsere Türken" kennen sich ganz gut aus, wie man sich in D um das Bezahlen herum drücken kann. Da ist Deiner wohl auch nicht anders, leider!

Mein Anwalt sagte mir, wenn man als Gläubiger "arm" genug ist, kann man aber für die Vollstreckung PKH beantragen. Dann muss man wenigstens keine Vorschüsse zahlen.
Dein Einkommen in der TR ist doch vielleicht nach deutschen Standards nicht ganz so hoch!?
Lieben Gruß

"Keines Menschen Gedächtnis ist so gut, dass er ständig erfolgreich lügen könnte."
ABRAHAM LINCOLN

Das gilt auch für Beznesser, wir müssen nur darauf achten!

Horst E.
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Beitrag von Horst E. » 09.01.2009, 15:12

Hallo Blume,
das schöne Wort "KANN", wie es im Recht oft Verwendung findet.

Der private Gläubiger hat hier im Lande keine "Macht" gegen Schuldner viel zu erreichen.

Ziat:
"Nur weil jemand nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, darf er nicht in Haft genommen werden (Art.11, 8. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, vom 19. Dezember 1966, BGBl. 1973, Teil II, S. 1534)"

Frage:
Was ist denn mit Gläubigern, die durch solche Schudner/Betrüger in wirtschaftliche Not geraten sind, so wie meine Wenigkeit.
Unsere Schuldner kaufen sich z.B. Autos, leben ein gutes Leben und wir/ich hole mir meine Lebensmittel bei der Hildesheimer Tafel?!

Wo lebe ich denn eigentlich?
Lieben Gruß

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maviay
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Beitrag von maviay » 09.01.2009, 21:27

Mein Anwalt sagte mir, wenn man als Gläubiger "arm" genug ist, kann man aber für die Vollstreckung PKH beantragen. Dann muss man wenigstens keine Vorschüsse zahlen.
Dein Einkommen in der TR ist doch vielleicht nach deutschen Standards nicht ganz so hoch!?

Hallo Horst,

ich habe schon PKH für alle Klagen beantragt, manchmal wurde sie bewilligt (in Stuttgart, als er noch dort gemeldet war und der Gerichtsstand dann eben dort war), und aktuell jetzt auch in NRW, wo er z.Zt. gemeldet ist. Dort ist man etwas zurückhaltender anscheinend und vor allem wesentlich langsamer als in Stuttgart. Mit der PKH könnte es laut RA in D schwer werden, wenn überhaupt, dann wohl nur auf Darlehensbasis, toll. Aber besser als gar nichts.
Mein Verdienst wird mir ja in Lira ausgezahlt und ist nicht an den Euro-Kurs angepasst, also jeden Monat gleich hoch. Da der Euro seit einigen Wochen bei ca. 2, 15 steht, ist es für mich unglaublich teuer geworden, Euro zu kaufen. Jeden Monat schicke ich seit fünfeinhalb Jahren über private Geldboten meines Vertrauens(also Freunde oder Verwandte) 550 - 600 € nach D, Western Union oder Banküberweisung sind zu teuer. Als ich zu Weihnachten in D war, habe ich dem Anwalt mitgeteilt, wie teuer der Euro geworden ist, eine Mieterhöhung haben wir auch gerade mal wieder bekommen und die Kosten für Erdgas, Strom und Wasser sind in 2008 explodiert. Diese Erhöhungen habe ich auch mitgeteilt und hoffe nun, dass das Gericht in NRW doch noch eine günstige Entscheidung treffen wird.

Was ich auch sehr seltsam finde, ist, dass sich der Gerichtsstand immer nach meinem Exmann richtet. So hatte ich schon das Vergnügen, sowohl mich als auch meinen Anwalt von Niedersachsen (von dort komme ich eigentlich und dort ist auch mein RA) nach Stuttgart zu verschaffen, um dort im letzten Jahr an der Scheidungsverhandlung teilnehmen zu können.

Jetzt ist mit einer Großstadt in NRW ein weiterer Schauplatz eröffnet worden, da er sich vor einem Jahr dort angemeldet hat (das hatte die BfA im Zuge der Scheidung rausgefunden). Nun habe ich also neben Istanbul(wo ich wohne) und Ankara(wo meine TR- Anwälte sind) noch meine Heimatstadt in Niedersachsen, die Stadt in NRW sowie auch immer noch Stuttgart als Schauplaezte zu organisieren.
Es ist nicht immer einfach, da den Überblick zu behalten, aber es geht ganz gut und hält geistig rege. Auch habe ich so mal wieder was von Deutschland gesehen und das ein oder andere Amtsgericht und Landgericht kennen gelernt.

Was solls, Horst, irgendwann wird das alles wohl ein Ende haben. Wie auch immer. Vielen Dank für Deine Zuschriften. Es ist wohl die bittere Realität, dass man als Gläubiger von Privatpersonen meist nichts zu erwarten hat.

Heute habe ich auch wieder mal etwas von meiner TR-Anwältin gehört, es geht voran, aber wird noch dauern, wie immer.

Liebe Grüße und alles Gute

Maviay

maviay
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Beitrag von maviay » 09.01.2009, 21:28

Ich fass es nicht, schon das zweite Mal heute, dass ich zu blöd zum Zitieren bin...habe zu viel vor dem Laptop gesessen und bin wohl verwirrt. Nehmt mir nicht übel, ich übe weiter.

maviay
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Beitrag von maviay » 09.01.2009, 21:41

Hallo Claraq,

vielen Dank für Deine Zuschrift. Selbst wenn ich aus den aktuellen Titeln von ihm mangels Masse nichts bekommen werde, so waere es doch eine kleine Genugtuung, dass der Haftbefehl in die Schufa kommt und ihm somit das Leben erschweren könnte. Seine Schufa ist ohnehin katastrophal, mein RA hatte da mal eine Auskunft eingeholt.
Aber dass er nach all dem, was inzwischen gegen ihn in der TR und in D gegen ihn vorliegt, nach wie vor weitgehend frei von Konsequenzen seiner Wege gehen kann, ist schon schwer zu verstehen. Ich darf da gar nicht weiter drüber nachdenken....
Wenn ich dann hier lese, wie aktuell im Tunesien-Forum, dass eine junge Frau drauf und dran ist, für ihren nichtsnutzigen Ehemann einen Kredit zum Hausbau aufzunehmen, wird mir ganz elend. Das kommt mir alles so bekannt vor und es ist so schrecklich schwer, aus so einer Sache wieder rauszukommen.

LG Maviay

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