Kater Karlo hat geschrieben:Hallo Maram,
die Deutsche Botschaft müßte doch eine Heiratsurkunde übersetzt und beglaubigt Heiratsurkunde haben, sonst hätte er keinen Visumsantrag zur Familienzusammenführung stellen können. Habt ihr die Ehe hier in Deutschland registrieren lassen? Auch dort ist die Heiratsurkunde übersetzt und beglaubigt vorzulegen.
Vielleicht versuchst Du es mal auf diesem Weg.
Außerdem glaube ich nicht, dass ausgerechnet der Cousin nicht weiß, wo er ist, gerade dann, wenn er sich bei Familienangehörigen in Schweden aufhält. Er wird Dir selbstverständlich keine Adresse geben, wenn er sich dort illegal aufhält.
Grüße KK
Leider hat die Botschaft maximum die kopie in der Akte, Die botschaft legalisiert die Urkunde um sie für den deutschen rechtsbereich gültig zu machen.
Das übersetze und legalisierte Original wird an die Ausländerbehörde geschickt, um über den visumsantrag zu entscheiden....
Die werden aber das Original nicht hergeben....
Die botschaft kann ägyptische Anwälte empfehlen die deutsch sprechen, um im Shar el akari nach einer abschrift zu bitten.
Falls ihr ein familienbuch angelegt habt, ist das Standesamt die richtige adresse. die geben für 7 euro ein abschrift aus ebensolchem.
damit kann man sich scheiden lassen.
Habe noch nciht alles gelesen und hoffe niht doppelt zu posten
Hoffe das hilft weiter
beste grüße
Welt