Lenkerberechtigung

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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unbegreiflich
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Lenkerberechtigung

Beitrag von unbegreiflich » 11.10.2012, 13:55

Hallo Zusammen,

ich habe da mal eine Frage, wie kommen denn die "neuen Mitbürger" (mal anders genannt als Bezzi), welche gerade mal ein paar Monate hier im Land sind zu einer Lenkerberechtigung bzw. zu einem internationalen Führerschein?

Welche Voraussetzungen braucht man denn?

Vielleicht kann mir das jemand beantworten.
Der Mann von meiner Schwester fährt munter und lustig in der Gegend herum, sie fährt mittlerweile mit der Bahn zur Arbeit, aus umweltfreundlichen Gedanken kann ich das ja nur befürworten, aber sie tuts damit er tagsüber mobil ist. Ist ja auch langweilig den ganzen Tag daheim eingesperrt zu sein. Laut ihrer Aussage (und ich glaub ihr kein Wort mehr) muss er nur ein paar Fahrstunden noch machen und seinen Führerschein umschreiben lassen, also fährt er ja praktisch schon legal?!?!?!?

Ich würd das nur gern bei der Polizei melden, denn das ist gemeingefährlich - es könnte ja auch was passieren zB. könnte er jemanden umfahren oder einen Unfall mit Unschuldigen verursachen?
Jetzt bin ich ja irgendwie mitwissend das da jemand schwarz fährt - oder?

Danke schon mal für Infos

naschkatze
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Re: Lenkerberechtigung

Beitrag von naschkatze » 11.10.2012, 14:11

Wenn man einen internationalen Führerschein hat oder einen nationalen mit deutscher Übersetzung kann man hier ein halbes Jahr übergangsweise damit fahren (es gibt Ausnahmen, wo man länger damit fahren darf, aber nicht, wenn man seinen ständigen Aufenthalt hier hat). Danach muss er entweder umgeschrieben werden oder komplett neu gemacht werden. Das hängt vom jeweiligen Land ab. Dazu gibt es Listen, im www zu finden.

unbegreiflich
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Re: Lenkerberechtigung

Beitrag von unbegreiflich » 11.10.2012, 14:48

Hallo und danke an Allle!!

Hallo Never, ja ich mein in Ö. - danke für die Seite - hätt ich selbst drauf kommen können ;-)

Also wird er schon irgendwie legal fahren dürfen, das ist es ja das sich meine Schwester mit strafbar macht - und sowas kann schon teuer werden, und Geld hat sie keines mehr. Sie verkauft schon gewisse Wertgegenstände.

Eigentlich sollte mich es ja nix angehen - tuts aber.

lg

Efendi II
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Re: Lenkerberechtigung

Beitrag von Efendi II » 11.10.2012, 16:49

unbegreiflich hat geschrieben: ich habe da mal eine Frage, wie kommen denn die "neuen Mitbürger" (mal anders genannt als Bezzi), welche gerade mal ein paar Monate hier im Land sind zu einer Lenkerberechtigung bzw. zu einem internationalen Führerschein?
Den Internationalen Führerschein bekommt er nicht hier (in Deutschland), sondern in seinem Herkunftsland. Der IF ist praktisch nur eine Übersetzung seines nationalen Führerscheins und sie haben auch nur beide zusammen Gültigkeit.

Damit darf er dann bis zu 6 Monaten nach Wohnsitznahme hier fahren. Innerhalb dieser Zeit sollte er sich um eine Umschreibung bemühen. Welche Auflagen bzw. Prüfungen für diese Umschreibung notwendig sein sollten ist länderabhängig.
Guckst Du hier:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... schein.php
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

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