Meine Story....

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Pamela
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Beitrag von Pamela » 16.10.2008, 19:26

Vielleicht war die Engländerin ja gar nicht so glücklich in ihrer Beziehung, sondern sie wurde geschlagen, unterdrückt, oder was auch immer...?

Und da hat sie die Gelegenheit genutzt und baut sich jetzt eine neue Zukunft auf. Die Ägypterin sieht das Ganze ja aus ihrer Sicht.

Ich hatte vor vielen Jahren mal ein Techtelmechtel mit nem Ägypter :oops: Der sagte mir dann seine Eltern würden unsere Beziehung eh niemals akzeptieren, da sie so viele Fälle kennen, in denen die europäischen Frauen mit den gemeinsamen Kindern abhauen...

Es scheint also da unten ein gängiges Argument gegen Ehen mit Europäern zu sein..?

LG! :wink:
Gruß
Pamela
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Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes.
(P. Scholl-Latour)

barbara
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Beitrag von barbara » 16.10.2008, 19:33

Saham hat geschrieben: Übrigens sagte mir die Äg. auch, daß sei kein Einzelfall; immer öfter würden sich böse Europäerinnen :twisted: mitsamt Nachwuchs für immer aus dem Staub machen - und die Männer würden ihre Kinder nie wieder sehen.
Hi,

die "bösen" Europäerinnen werden schon ihre Gründe haben.
Und wenn besagte Engländerin nicht zu erreichen ist,wird sie schon wissen warum.
Ich würde der Ägypterin jedenfalls keine Ratschläge geben.

Barbara

tamara
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Beitrag von tamara » 16.10.2008, 20:14

Ja Amely, man kann zwar viel spekulieren, ich denke auch, vielleicht wollte sie die Ehe beenden und im wissen, damit auch ihr Kind zu verlieren, gute Miene zum bösen Spiel und weg. Wenn sie jeden Kontakt abgebrochen hat, wird sie ihre Gründe haben, die ich auch nachvollziehen kann.
Ich werde niemals die Kaltherzigkeit meiner Ex-Familie vergessen, als man mir den kleinen Pampersasch entzog.

Was glaubst du, als was ich heute alles betitelt werde :roll: :twisted:

lg. tamara

Elisa
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Beitrag von Elisa » 16.10.2008, 21:54

Liebe Saham,

welche andere Möglichkeit hat denn eine Europärin, wenn sie ihr Kind nicht verlieren will ? Keine Frau würde anders handeln, wenn sie überhaupt die Möglichkeit hat, das Land zu verlassen.


Wenn das stimmt, was diese Frau sagt, dann gibt es sicherlich Gründe, wenn sie ganz abgetaucht ist.

Denn auf der anderen Seite : Wieviele Frauen müssen das Land ohne ihre Kinder verlassen ?

Die Frau kann lt. Scharia bzw. ägyptischen Gesetz das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder nicht ausüben.

Ägyptische Frauen wissen das und kennen auch nichts anderes.

Nur den meisten Europäerinnen ist dieser Punkt nicht wirklich in seiner Auswirkung klar.

LG Elisa

Gloria48
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Beitrag von Gloria48 » 17.10.2008, 09:12

...eigentlich gehört dieses Kinderthema gar nicht hier her, denn es geht um Sahab und ihre Beziehung zu diesem Mann in Ägypten. Aber ich wollte auch noch anmerken, dass es auch ganz andere Situationen gibt. Der Vater meines 14-jährigen Sohnes hat die private Tel.Nummer seines Sohnes seit einem Jahr. Er hat ihn genau EIN Mal angerufen, an seinem Geburtstag (das erste Mal in zwei Jahren). Hat nur oberflächlich geredet, sich nicht wirklich für den Sohn interessiert, und hat dann mit mir reden wollen. Dies alles geschah vor einigen Monaten. Mir sagte er lediglich, ich solle aufhören, nach ihm zu recherchieren...er sei jetzt ein ehrlicher Mann geworden...ha ha! Das Gegenteil ist wohl eher der Fall, er ist mit größter Wahrscheinlichkeit ein Zuhälter, und DAS WERDE ICH NOCH HERAUSFINDEN!

Ich habe jetzt von Anfang bis zuletzt diesen Thread durchgelesen. Mir kommt das wie eine ganz normale Beznessergeschichte vor. Herumschnüffeln zeugt von Mißtrauen, was gibt es da noch wirklich aus der Situation zu gewinnen?

An Deiner Stelle würde ich nicht anrufen, Sahab, und ihn ausschimpfen. Klar dass dann die Theaternummer abgezogen wird. Du kannst ihn entweder ganz vergessen (eine neue Handynummer ist da ganz sinnvoll) oder sein eigenes Spiel spielen, flieg dort runter und benutze IHN mal ausnahmsweise, zu DEINEM Vergnügen, aber lass Dich auf keine Versprechen ein und wisse, es ist NICHT die große Liebe! Es ist eine Benutz-Beziehung, und ist auch ganz üblich dort unten. Gibt es tausendfach!

Lass Dich nicht auf diesen Mann ein! Ich kann Dir nur davon dringend abraten...egal wie oft Du hinfliegst und wie oft Du eine "schöne Zeit" mit ihm hast.

Vorher würde ich mich in Deutschland scheiden lassen. Ich glaube aber, Du lebst nicht mehr mit Deinem Mann zusammen.

Es hat auch keinen Sinn, zu versuchen, ihn "einsichtig" zu machen. Dafür ist das Bezzie-Denken in dieser Kultur (vor allem in HURGHADA!) zu tief verwurzelt in den Köpfen. Sie finden es lustig, wie blöd wir Frauen auf sie reinfallen, sie lachen über uns!

Du bist nun von allen Seiten gewarnt worden. Wenn Du Dich dennoch weiter auf diesen Mann einläßt, so bist Du ganz alleine an den Folgen schuld, und die könnten nicht unerheblich sein. Aber Du wirst nicht sagen können, wie ich und viele andere hier im Forum, dass Du das alles nicht wußtest!

lg, gloria :?
Believe none of what you hear and only half of what you see

kaltenacht
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Beitrag von kaltenacht » 17.10.2008, 21:58

Hallo liebe Saham,

bitte tue Dir den Gefallen und drücke diesen Knopf zum Ausschalten, auch wenn es Dir schwer fällt. Deine Gründe warum und wiso kann ich nachvollziehen, aber lasse Dir alles mal in ehrlicher Weise durch den Kopf gehen, was jeder hier im Forum schreibt.
Willst Du wirklich noch einmal so hintergangen werden, so betrogen und belogen werden?
Wohl nicht.
Ja auch mir ist in ähnlicher Weise das Gleiche passiert, nur ich habe den Knopf mitten drinn ausgeschaltet, bevor ich einen großen Fehler gemacht hätte.
Ich nehme die Zeit die er hier in D war, als eine Erfahrung die ich einmal erlebte und nicht wieder erleben werde. Nein ich hatte keinen Orfi-Vertrag unterschrieben und ich war mit ihm auch nicht im Bett gelandet, das war etwas was ich mir selber verboten habe, was ich nicht gut heißen konnte.
Die Gefühle liefen Achterbahn und es war nicht einfach zu sortieren.
Ich habe mir alles durch den Kopf gehen lassen, geredet mit meinem Ehemann über alles, auch über den Mann aus Ägypten, was er vorhatte und was ich denke und fühle. Ich habe die Ratschläge der Mitglieder dieses Forums und von anderen Userinnen durch den Kopf gehen lassen und ebenso mein Wissen über Saudi-Arabien (seit meiner Jugendzeit und wegen meiner Liebe zu den Pferden angesammelt), dazu viele Threads in diesem Forum, all das hat mich wohlbesonnen auf die einzige Wahrheit blicken lassen.
Viele hier haben selbst erlebt und in den jeweiligen Ländern gelebt, um genug zu erfahren. Ok es kann eine Binationale Ehe gut gehen (in meiner Familie auch). Darum tue Dir selbst den Gefallen, und auch die Sache mit den Kindern ist leider eine Tatsache die Du Dir vor Augen halten musst.
Zu meinem "Freund" in Ägypten habe ich losen Kontakt, er hatte mir bis jetzt nichts derartiges angetan, dass ich ihn wegschalten muss. Er kann mich aber nur erreichen wenn ich es will. Was soll ich Dir sagen, er hat sich sehr verändert, wird aufeinmal ironisch mit mir, beginnt mich zu kritisieren usw. ganz so wie ich es auch erwartet hatte.

Nein ich werde ihn nicht mehr sehen. Diese Entscheidung ist mir auch schwer gefallen, aber sein Verhalten am Telefon ist doch eindeutig und bestätigt mir, dass er nur eines wollte- sicher aber nicht mein wohl und sicher auch: es war nicht Liebe, wie ich es empfand. Ein Trugbild.

Noch etwas, mein Mann und ich haben wieder zueinander gefunden, nach über 20 Ehejahren und vielen Sorgen bleibt immer das wichtigste auf der Strecke, man kann es wiederfinden. Bei Dir liegt der Fall leider anders, Du hattest mit Deinem Ehemann eine schlechte Erfahrung.

Wäre ich noch 20 und ohne Verantwortung d.h. ohne Kinder, dann wäre ich für mich selbst verantwortlich gewesen, dann wäre ich mit Sicherheit bei dem Ägypter hängen geblieben, ganz gewiss.

Er zeigt sein wahres Gesicht und die Wahrheit die hinter ihm steht ist kurz gesagt, mehr als frech und dreist. Er ist reich, seine Familie einflussreich usw. (hier im Forum ist eine Userin mit ebenfalls einem ähnlichen Ägypter aus reichem Hause mit Geschäft usw.) Die Geschichte über seinen Hintergrund wird zu lang und es ist wirklich mehr als Dreist, um nicht zu sagen: was bildet der sich eigentlich ein?

Somit liebe Saham, bleibe Dir zu liebe standhaft, wie Du es schon getan hast, ich hatte von ihm auch nichts angenommen und das war gut so, bis auf drei Mittagessen und Kaffee die er unbedingt bezahlen wollte, das bekomme ich jetzt präsentiert. Der Arme hatte zu der Zeit schlechte Geschäfte gemacht, nicht richtig verdient und dann die Reisen nach Deutschland und die Treffen mit mir, vor allem das Essen war ja so teuer ( drei mal Döner- lol :P ) aber vorher hieß es, ein Moslem nimmt nichts von der Frau, er gibt es ihr und er bezahlt. Schmarrn wie sich nun herausstellt. Womöglich soll ich jetzt alles bezahlen, oder wie?! Das als Darlehn betrachten oder wie?
Nimm weiterhin nichts an und betätige den Knopf.

Ein schönes Wochenende wünscht
Kaltenacht

Elisa
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Beitrag von Elisa » 17.10.2008, 22:23

Liebe Kaltenacht,

auch hier gibt es solche engherzigen Menschen, egal, ob sie arm oder reich sind, aber da in diesen Ländern noch viel mehr nach Besitz und Geschäft bewertet wird, wird man das noch öfters dort antreffen.

Das ist ist aber doch der Beweis, dass die Einladungen nicht von Herzen kamen, das es für ihn nun Fehlinvestionen waren.

Irgendwie auch kränkend, so empfinde ich es jedenfalls.

Du hast nichts verloren, nein Du hast gewonnen, Deine Ehe wieder auf Vordermann gebracht. 20 Jahre, da muss es auch viel positives geben, heute jedenfalls, wo man sich scheiden lassen kann.

Freut mich für Dich.

LG Elisa

Sira-Jenny
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Beitrag von Sira-Jenny » 18.10.2008, 00:16

karol hat geschrieben:
die geschichte der ägypterin klingt eigenartig...

wenn die engländerin mit dem ägypter nach islamischem recht verheiratet war, brauchte sie die erlaubnis vom Ehemann, um auszureisen.
gruß,
karol
Das stimmt nicht mehr. Nach dem neuen Gesetz (vor ein 2-3 Jahren) darf jede Frau auch mit Kind ohne Erlaubnis vom Mann ausreisen.

Sira-Jenny

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 18.10.2008, 00:24

Liebe Sira Jenny

Würdest du bitte für die Info eine Quellenangabe zufügen !

Danke
Arche
Gemeinsam sind wir stark!

Elisa
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Beitrag von Elisa » 18.10.2008, 00:35

Sira Jenny, dann frage ich mich, warum die dt. Botschaft auf ihrer Web darauf hinweist. Sie müssten es eigentlich doch besser wissen, da sie vor Ort sind.

LG Elisa

Sira-Jenny
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Beitrag von Sira-Jenny » 18.10.2008, 14:11

Arche Noah hat geschrieben:Liebe Sira Jenny

Würdest du bitte für die Info eine Quellenangabe zufügen !

Danke
Arche
Ausreise der Ehefrau und der Kinder
Zwischen Erlaubnis und Verbot
Von Dr. Abdelkader El Husseini



In den letzten Jahren haben sich einige Änderungen in der ägyptischen Gesetzgebung zugunsten der Frauen ergeben. Eine dieser Änderungen bezieht sich auf die Reisefreiheit.

Im Jahre 1959 unterlag dem Innenminister mit Einverständnis des Aussenministers die Entscheidung über Ausstellung, Gültigkeitsdauer und alle sonstigen Belange eines Reisepasses (Gesetz Nr. 97, Paragraph 8 ).

Ebenso konnte er den Reisepass verweigern oder auch einziehen (Gesetz Nr. 97, Paragraph 11). Aufgrund dieses Gesetzes übertrug der Innenminister die Verantwortlichkeit auf den Ehemann oder den Vater durch in Kraft Setzen des Beschlusses Nr. 3937 des Jahres 1996 (Abs. 3). Somit war es für die Ehefrau und die minderjährigen Kinder unmöglich, sich ohne die schriftliche Erlaubnis des Ehemannes einen Reisepass ausstellen zu lassen oder die Arabische Republik Ägypten zu verlassen.

Im Jahre 2000 wurden diese Absätze jedoch ausser Kraft gesetzt, da sie gegen das ägyptische Grundgesetz verstossen. Die rechtliche Grundlage fur die Reisefreiheit der Ehefrau und der minderjährigen Kinder sind die Paragraphen 41, 50, 5 I und 52 des ägyptischen Grundgesetzes, gültig seit dem 11. September 1971.

Paragraph 41: Die persönliche Freiheit ist ein natürliches Recht, das nur im FaIle eines Verbrechens angerührt werden darf. Niemand darf inhaftiert, durchsucht, eingesperrt oder in seiner Freiheit und seiner Bewegung eingeschränkt werden, wenn es nicht wegen dringender Ermittlungen oder aus Sicherheitsgründen der Gesellschaft erforderlich ist. Die Ausreisesperre wird durch einen zuständigen Richter oder die Staatsanwaltschaft verhängt.

Absatz 50: Es darf keinem Bürger der Aufenthalt an einem bestimmten Ort verboten, noch ein bestimmter Ort vorgeschrieben werden, sofern keine gesetzlichen Einschränkungen bestehen.

Absatz 51: Es darf kein Bürger ausgewiesen werden, noch darf ihm der Zugang zu seinem Land verweigert werden.

Absatz 52: Die Bürger haben das Recht, zu jeder Zeit endgültig oder vorübergehend das Land zu verlassen. Das Gesetz regelt dieses Recht, die Verfahren und die Bedingungen derAuswanderung.

Jede weitere Gesetzgebung sollte diesem Grundgesetz unterliegen und nicht widersprechen.

Wenn der Ehemann also seine Frau oder seine minderjährigen Kinder an der Ausreise hindern will, muss er dafür einen gerichtlichen Beschluss beantragen und wichtige Argumente, Beweise und Begründungen vorlegen, um die Ausreise der Kinder mit ihrer Mutter verhindern zu können, weil dies eigentlich die Ausnahme bleiben sollte. Ein derartiger Gerichtsbeschluss ist unter den jetzigen Umständen jedoch nur sehr schwierig zu erhalten.

Ein Problem entsteht, wenn Kleinkinder in der Pflegschaft ihrer ausländischen Mutter sind. Liegen gerichtliche Streitigkeiten zwischen den Ehepartner vor, versucht der Vater in einem Schnellverfahren ein Ausreiseverbot zu verhängen und begründet dies mit der Sorge, dass die Mutter mit dem Kind nicht wiederkommen würde. Dieser Antrag auf Ausreiseverbot des Kindes wird mit höchster Wahrscheinlichkeit abgelehnt.

Zum Einen lässt sich mit der neuen Regelung dieses Jahres (Gesetz Nr. 4, 2005, siehe Anmerkung) argumentieren, welches das Sorgerecht der Kinder auf das 15. Lebensjahr festsetzte (Mädchen sogar bis zur Heirat). Nach dem 15. Lebensjahr dürfen die Kinder dann vor dem Richter entscheiden, bei wem sie leben möchten. Wissenswert hierzu ist, dass wenn die Kinder sich entscheiden bei der Mutter zu bleiben, dem Vater es nicht mehr unterliegt für die Kinder finanziell aufzukommen.

In der Zeit, in der der Mutter das Sorgerecht zusteht, hat sie die Freiheit, mit ihren Kindern ins Ausland zu reisen, um ihre Familie zu besuchen, da das Sorgerecht ein ständiges Zusammenleben mit dem Kind bedeutet. Irgendeine Massnahme seitens des Vaters, um das Kind an einer Ausreise zu hindem, beinhaltet indirekt eine Entziehung des Sorgerechts und wird als Hintergehen des Gesetzes betrachtet. Deswegen weist der Richter den Antrag des Vaters auf Reiseverbot der Kinder in der Regel ab.

Sollte der Vater versuchen, der Mutter das Sorgerecht der Kinder vor dem 15. Lebensjahr zu entziehen, hat die Mutter das Recht, sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden. Wenn ein Vorgang mit familiären Streitigkeiten wegen des Sorgerechts für Kinder unter 16 Jahren vorgelegt wird, steht es der Generalstaatsanwaltschaft zu, nach angemessenen Ermittlungen ein vorläufiges Urteil über den Aufenthaltsort der Kinder zu fallen (Gesetz Nr.1 des Jahres 2000, Absatz 70). Ausschlaggebend ist dabei das Wohlergehen der Kinder, welches zu diesem Zeitpunkt bei der Mutter gesehen wird. Dieses Urteil wird vom Staatsanwalt ausgesprochen und muss sofort umgesetzt werden, bis das Gericht einen endgültigen Beschluss fasst. Zu beachten ist jedoch, dass die christliche Mutter das Sorgerecht nur bis ca. 7 Jahren behalten kann, welches die Problematik für eine ausländische christliche Mutter verschärfen kann.

Ein weiteres Argument gegen das Ausreiseverbot lässt sich durch die ägyptische Staatsbürgerschaft finden: Ägypter ist derjenige, der von einem ägyptischen Vater oder von einer ägyptischen Mutter abstammt. Ebenfalls derjenige, der in Ägypten geboren und unbekannter Abstammung ist; sofem es keine weiteren Hinweise gibt." (Gesetz Nr. 26 des Jahres 1975 wurde durch das Gesetz Nr. 154, Absatz 2 des Jahres 2004 abgelöst). Daraus folgt, dass jedes Kind mit einem ägyptischen Vater und einer äuslandischen Mutter (und inzwischen ja auch im umgekehrten Falle) das Recht hat, sich einen ägyptischen Reisepass ausstellen zu lassen, gemäss Paragraph 41 des ägyptischen Grundgesetzes; weil dieses Recht (auf einen Reisepass) nicht nur seine Zugehörigkeit zum ägyptischen Staat dokumentiert, sondern auch einen Beweis für seine Bewegungs- und Reisefreiheit liefert, die durch die Paragraphen 41, 50, 51 und 52 des ägyptischen Grundgesetzes gewährleistet sein sollten. Bestätigt wird dieses Recht durch den Gerichtsbeschluss (der Grundgesetzgebung) in der Sitzung vom 4. November des Jahres 2000 in dem Prozess Nr. 243 des 21. Gerichtsjahres der Grundgesetzgebung.


Dr. phil. Abdel Kader El Husseiny Ibrahim
Rechtsanwalt und Rechtsberater
010/1418329 – 010/3107686, 4531784


Ubersetzung: May El Sioufy
Bearbeitung: baz


Anmerkung 1: Gesetzes Nr. 4 des Jahres 2005, das sich mit der Änderung des Absatzes 20 im Gesetz Nr. 25 des Jahres 1929 befasst und in dem die Unterhaltskosten und einige andere zivilrechtliche Regelungen erörtert werden. Dieses Gesetz wurde schon einmal durch das Gesetz Nr. 100 des Jahres 1985 verändert.


Aus dem Papyrus Magazin November/Dezember 2005
Seite 17 & 18

Bisher hatte keine Frau mit Kind Probleme bei der Ausreise.

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 18.10.2008, 14:32

In der Zeit, in der der Mutter das Sorgerecht zusteht, hat sie die Freiheit, mit ihren Kindern ins Ausland zu reisen, um ihre Familie zu besuchen, da das Sorgerecht ein ständiges Zusammenleben mit dem Kind bedeutet. Irgendeine Massnahme seitens des Vaters, um das Kind an einer Ausreise zu hindem, beinhaltet indirekt eine Entziehung des Sorgerechts und wird als Hintergehen des Gesetzes betrachtet. Deswegen weist der Richter den Antrag des Vaters auf Reiseverbot der Kinder in der Regel ab
Das Sorgerecht hat aber kaum eine Deutsche in Ägypten , Tunesien , Marokko ect. , da sie nicht in diesen Ländern lebt !
Sorgeberechtigt ist man doch nur , wenn man in diesen Ländern einen Wohnsitz hat ....oder sehe ich das falsch :roll:

Ist es nicht so , das der ganze Artikel nur für die einheimische Frau gilt ?

Wenn der Ehemann also seine Frau oder seine minderjährigen Kinder an der Ausreise hindern will, muss er dafür einen gerichtlichen Beschluss beantragen und wichtige Argumente, Beweise und Begründungen vorlegen, um die Ausreise der Kinder mit ihrer Mutter verhindern zu können, weil dies eigentlich die Ausnahme bleiben sollte. Ein derartiger Gerichtsbeschluss ist unter den jetzigen Umständen jedoch nur sehr schwierig zu erhalten.
Und denkst du nicht , das bei einer ungläubigen europäischen Frau genug Gründe da sind , um die Ausreisesperre zubekommen ?

Ein Problem entsteht, wenn Kleinkinder in der Pflegschaft ihrer ausländischen Mutter sind. Liegen gerichtliche Streitigkeiten zwischen den Ehepartner vor, versucht der Vater in einem Schnellverfahren ein Ausreiseverbot zu verhängen und begründet dies mit der Sorge, dass die Mutter mit dem Kind nicht wiederkommen würde. Dieser Antrag auf Ausreiseverbot des Kindes wird mit höchster Wahrscheinlichkeit abgelehnt.
Und hier steht nur " wird mit höchster Wahrscheinlichkeit" abgelehnt :?

Also Garantie wird hier auch nicht gegeben !

Ich würde keine europäische Frau mit diesen Text ins Unglück rennen lassen....

Gruß
Arche
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Elisa
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Beitrag von Elisa » 18.10.2008, 14:34

Liebe Sira-Jenny,

lies mal hier, bzw. hier kann jeder nachlesen :

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... weise.html

Unter Hinweise für Doppelstaatler.


Selbst Bubble und die anderen Frauen, die in Ägypten leben, haben bestätigt, dass der Vater sogar am Flughafen dabei sein muss, das eine schriftliche Bestätigung nicht reicht.

Die Mutter hat zwar bis zum bestimmten Alter das Sorgerecht, was jedoch rechtlich etwas ganz anderes beinhaltet als bei uns. U.a. hat sie nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder, sondern dies ganz allein der Vater.

Eine Europäerin kann zwar nicht an der Ausreise gehindert werden, es sei denn sie hat sich bei ihrem Mann im Pass eintragen lassen, aber ihre Kinder sehr wohl, weil sie Ägypter sind, also dem ägyptischen Gesetz unterliegen.

Ich finde es fatal, solche Übersetzungen, wo auch immer sie her sind, hier einzustellen.

Gruss

Elisa

Sira-Jenny
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Beitrag von Sira-Jenny » 18.10.2008, 14:58

Elisa, ich hatte schon damit gerechnet das es nicht angenommen wird.

Es ist aber nun einmal eine TATSACHE, das es dieses neue Gesetz gibt und JEDE Frau reisen kann. Ich kenne genügend Frauen, die dieses jedes Jahr machen. Allerdings muss das Kind einen eigenen Reisepass haben. Sollte es im Pass des Vaters eingetragen sein, dann geht es natürlich nicht.
Wenn es nicht gehen würde, dann erkläre doch mal bitte, warum die Frauen alle ausreisen dürfen und zwar OHNE Probleme oder Genehmigungen des Ehemannes/Freundes?

Kannst dich ja gerne selbst erkundigen oder gefällt es dir besser daran festzuhalten das es NICHT GEHT?

Sira-Jenny

Jakobs_Weg
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Beitrag von Jakobs_Weg » 18.10.2008, 15:15

Sira-Jenny,

in meinen Augen sind solche "vom Hören-Sagen" ventilierten Mitteilungen HÖCHST FAHRLÄSSIG!

Wenn das, wie du sagst, so einfach möglich ist,
dann haben weder Frau noch Kind(er) arabische Namen.

Poste doch die Quelle, wo du das her hast.
Und Ruh' ist im Karton.
LG, Jakobs_Weg

Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 18.10.2008, 15:17

Sira jeanny

Hast du mein Post gelesen und dir mal Gedanken darüber gemacht ?

Übernimmst Du für dein Geschreibsel die Verantwortung, wenn es schief geht ?
Die Frau , die das hier gutgläubig liest, nicht mehr ihr Kind daraus bekommt ?

Du weißt alles nur vom hören sagen , aber 100% Fakten hast du hier nicht auf den Tisch gelegt.

Wo steht hier , das der Antrag auf jeden Fall abgelehnt wird ?
Dieser Antrag auf Ausreiseverbot des Kindes wird mit höchster Wahrscheinlichkeit abgelehnt.
Gemeinsam sind wir stark!

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 18.10.2008, 15:18

Überschnitten :wink:
Gemeinsam sind wir stark!

Sira-Jenny
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Beitrag von Sira-Jenny » 18.10.2008, 15:18

karol hat geschrieben:hallo sira-jenny,
"Sollte es im Pass des Vaters eingetragen sein, dann geht es natürlich nicht."

das ist wieder so ein dehnbares gesetz! :roll:
WAS ist daran scheinheilig? Wenn ein Kind HIER im Pass des Vaters eingetragen ist, darf man auch nicht ausreisen mit Kind.
Inzwischen ist es aber ja so, dass das Kind einen EIGENEN Pass benötigt und somit hat man keine Probleme. Wenn man also in Ägypten einen eigenen Pass für das Kind hat, kann man ausreisen.
dann gehe ich auch davon aus, dass die kinder keinen eigenen pass haben und als "pfand" in ägypten beim vater bleiben.
Genau, wenn ein Kind HIER im Pass der Mutter eingetragen ist, muss der Vater alleine ohne Kind fliegen und UMGEKEHRT genauso.

es gibt doch auch das gesetz, dass ein muslim in ägypten eine weitere frau nur dann ehelichen darf, wenn die erstfrau vor der eheschließung von ihrem mann informiert worden ist.
wenn SIE es im Ehevertrag hat festhalten lassen.
sie hat dann auch das recht, sich scheiden zu lassen!
klar, wenn es drin steht und er sich nicht daran hält.
- in der praxis werden aber die zuständigen scheichs bestochen und die ehefrau bekommt leider die nachricht ihres gatten erst nach der heirat mit der zweitfrau zugestellt.
Na, dann lässt sie sich eben dann scheiden.

Ägypten ist ja nun wirklich in vielen Dingen "zurück" aber selbst dort ändert sich manches.

Sira-Jenny

l
:D

Michael
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Beitrag von Michael » 18.10.2008, 15:26

Quote:

Na, dann lässt sie sich eben dann scheiden.


Zitat Ende



Na, das ist jetzt aber nicht Dein Ernst???

Gruß Michael
Einseitige Denkweisen führen in den Tunnel der Blindheit! (Beiträge + 10.023)

Sira-Jenny
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Beitrag von Sira-Jenny » 18.10.2008, 15:33

Michael hat geschrieben:Quote:

Na, dann lässt sie sich eben dann scheiden.


Zitat Ende



Na, das ist jetzt aber nicht Dein Ernst???

Gruß Michael

Warum soll sie sich scheiden lassen bevor er eine andere Frau heiratet?
Warum sollte sie dies nicht auch danach noch dürfen oder können?

Deine SIGNATUR solltest du dir evtl. mal durchlesen.

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