
das is ja mal ganz super...

Moderator: Moderatoren
Soweit ich informiert bin, sind muslimische Zweitfrauen nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Familienversicherungkarol hat geschrieben:tamar, du schreibst:
"Wenn ein Moslem in seiner Heimat nach der europäischen Heirat noch 3 Frauen ehelicht, ist es sein dortiges Recht. Nur unsere Behörden sollten nicht so blind sein und die Familienzusammenführung zulassen."
wen wundert es , dass die gesetzlichen krankenkassen pleite sind, wenn dann alle vier ehefrauen samt kinder mitversichert sind...![]()
und das sind tatsachen!!!
selbst, wenn die moderne ägyptische ehefrau anstatt durchschnittlich sieben, "nur" noch durchschnittlich drei kinder auf die welt bringt, sind das dann eine ganz schöne menge...
Liebe Karol,karol hat geschrieben:tamar, du schreibst:
"Wenn ein Moslem in seiner Heimat nach der europäischen Heirat noch 3 Frauen ehelicht, ist es sein dortiges Recht. Nur unsere Behörden sollten nicht so blind sein und die Familienzusammenführung zulassen."
wen wundert es , dass die gesetzlichen krankenkassen pleite sind, wenn dann alle vier ehefrauen samt kinder mitversichert sind...![]()
und das sind tatsachen!!!
selbst, wenn die moderne ägyptische ehefrau anstatt durchschnittlich sieben, "nur" noch durchschnittlich drei kinder auf die welt bringt, sind das dann eine ganz schöne menge...
karol hat geschrieben:hallo shalimar,
im jahr 2002 warnte mich der standesbeamte in bayern mit den worten:
"wenn sie einen muslimischen ägypter hier in deutschland nach deutschem recht heiraten wollen, dann machen sie sich bewusst, dass er in seiner heimat zusätzlich bis zu vier frauen nach ägyptischem recht heiraten darf.
sie und wir haben keine rechte das zu verbieten!"
p.s.: ich habe "ägyptischem" korrekt eingesetzt-siehe elisas anmerkung
für`n Popo ist es ja jedenfalls, weil es gerne mal gefälscht wird. Aber solange die weiteren Ehefrauen "zu Hause" nach der deutschen Eheschließung in Deutschland geheiratet werden, ist es völlig legal. Dort gelten keine deutschen Gesetze. Denen (in manchen Ländern - in allen weiß ich nicht) ist egal, ob hier eine standesamtliche Ehe geschlossen wurde, die hat dort keinen Wert (außer natürlich, dass die deutsche Ehefrau besser Flus beschaffen kann, während die moslemische Frau schön für sich selbst behält, was sie verdient - jedenfalls wenn ihr Mann ein guter Moslem ist). Tzzzzzz.....karol hat Folgendes geschrieben:
hallo shalimar,
im jahr 2002 warnte mich der standesbeamte in bayern mit den worten:
"wenn sie einen muslimischen ägypter hier in deutschland nach deutschem recht heiraten wollen, dann machen sie sich bewusst, dass er in seiner heimat zusätzlich bis zu vier frauen nach ägyptischem recht heiraten darf.
sie und wir haben keine rechte das zu verbieten!"
p.s.: ich habe "ägyptischem" korrekt eingesetzt-siehe elisas anmerkung
Hi,
dann wäre ja rein theoretisch eine Ledigkeitsbesch. der Herren,die aus Ländern die eine Mehrehe erlauben, stammen, wenn sie eine Deutsche heiraten wollen, fürn Po.po.
Barbara