Beitrag
von chavah » 17.10.2016, 12:07
Du kommst von Bismarck auf die Preiselbeeren. Du vermischt Sachen, die wirklich gar nichts miteinander zu tun haben. Entführung und Kindsentzug sind im StGB deutlich definiert.
Es geht hier doch schlicht und ergreifend darum, ob die Kinder aus Deutschland, aus ihrem gewöhnlichen Umfeld einfach mal so in ein gefährliches Land "versetzt" werden dürfen. Und das geht nun mal gar nicht. Die Großeltern haben ein sehr subsidäres Recht auf Umgang, sie können auch nach Deutschland kommen, um die Kids hier zu besuchen. Kein Problem. Es ging hier doch auch gar nicht um den Umgang mit dem Vater. Der wird nicht verweigert, und das ist auch gut so. Nur, die Kids sollen in ihrem Lebensbereich weiter leben, was spricht dagegen?
Chavah