Es sei denn , er möchte dort gerne zum Millitär

Gruß
Arche
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Das ist ja gerade was ich sage - niemand in Ägypten interessiert sich dafür oder will ihn zum Militär schicken! Es ist ohnehin kein Thema, denn er will nicht nach Ägypten. Aber letztes Jahr waren wir dort und das war einfach nicht relevant, keiner sieht ihn als Ägypter, auch wenn er wie ein Ägypter aussieht...ich habe keine Bedenken und er ist Pazifist!Arche Noah hat geschrieben:Na , dann würde ich mit Sohn nicht mehr nach Ägypten reisen.
Es sei denn , er möchte dort gerne zum Millitär![]()
Gruß
Arche
Ob er Pazifist ist spielt keine Rolle und würde in Ägypten keinen interessieren.keiner sieht ihn als Ägypter, auch wenn er wie ein Ägypter aussieht...ich habe keine Bedenken und er ist Pazifist!
Dann werden sie auch Post bekommen wenn es soweit ist.Arche Noah hat geschrieben:Ja sind sie.....
Warum ?Arche Noah hat geschrieben:Die schmeiße ich im Müll, wo sie hingehört
Das ist keinesfalls eine Spezialität arabischer Länder, sondern es ist i.d.R. immer so, daß Kinder mit binationalen Eltern beide Staatsangehörigkeiten besitzen.Blume hat geschrieben:Auf einer Seite der Botschaft eines arabischen Landes stand ausdrücklich der Hinweis, im Land der "Väter" (so drücke ich mich hier mal aus), haben die Kinder auch die Staatsangehörigkeit der Väter und dann kann die dt. Botschaft nichts machen.
Das sollte man keinesfalls generalisieren.Schuscha hat geschrieben: Also wenn man richtig geheiratet hat und dann kommt der Angetraute mit irgendwelchen "Freikauf" Geschichten ist das eine einzige Lüge. Durch die Heirat ist er bereits vom Militär befreit. Und freikaufen kann man sich so und so nicht.
Bei bestehender Doppelstaatsangehörigkeit (die auch besteht wenn kein entsprechender Pass vorliegt), zählt immer nur die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem man sich aufhält.schwarzerkaterkarlo hat geschrieben: mich würde interessieren, wie die deutsche Botschaft das sieht. Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie das offiziell aus deren Sicht geregelt ist?
War nur Spass, meine Jungs werden sicherlich mit 18 JahrenAnaba hat geschrieben:Warum ?Arche Noah hat geschrieben:Die schmeiße ich im Müll, wo sie hingehört
Lass sie vom Wehrdienst befreien und Ruhe ist.
Leider aber nicht dann, wenn der Hilfesuchende auch ägyptischer Staatsbürger ist.Gloria48 hat geschrieben: Die deutsche Botschaft schützt ihre Landsleute. Wenn also Mutter und Kind deutsch sind, können sie sich an die dt. Botschaft wenden, falls sie Hilfe brauchen.
Genau genommen hast Du Dich damit schon strafbar gemacht, denn als Kind eines Ägypters ist Dein Sohn ebenfalls Ägypter und muß mit einen ägyptischen Pass nach Ägypten ein- und ausreisen.Gloria48 hat geschrieben: Ich habe den Vater nie geheiratet. Ich habe auch nur den Pass am Flughafen dabeigehabt, wo der Sohn eingetragen war
Da das Auswärtige Amt hier u.a die Wehrpflicht benennt und ich jetzt ein bißchen verwirrt bin,Schuscha hat geschrieben:in Ägypten ist es anders:
Erstmals akzeptiert das ägyptische Recht keine Doppelstaatsbürgerschaft, also man ist Ägypter oder nicht.
Das heißt ein binationales Kind ist iMMER Ägypter. Somit ist auch Glorias Sohn Ägypter, und das er auch Deutscher ist, ist jetzt für das Rechtssystem nicht interessant.
Glorias Sohn wird trotzdem nie aus "militärischen Gründen" der Ausreise gehindert werden, denn das militärische Gesetz kennt eine Spionage Klausel.
Dieser Abschnitt besagt, dass ein Ägypter der in erster Verwandtschaft (Vater, mutter, Geschwister, Ehegatte, Großeletern)
mit einem nicht-Ägypter im Verhältnis steht, automatisch unter diese Klausel fällt.
Somit wird Glorias Sohn in diesem Punkt nie Schwierigkeiten haben. Er dürfte nicht mal zum Militär wenn er selber wollte.
Also nochmal: Glorias Sohn ist ägyptischer Staatsbürger und sollte er jemals ein Problem haben ist es fraglich wieweit die deutsche Bootschaft eingreifen kann, da er laut Definition Ägypter ist (in Ägypten natürlich nur)
Aber Militär ist für ihn kein Thema.
Alles Liebe!
Schuscha
Wie das dort mit dem Wehrdienst geregelt ist, ist mir nicht bekannt und kann mich dazu auch nicht äußern.Gloria48 hat geschrieben: Wie kann ein Kind, das in Dld. geboren ist, in Dld. mit der Mutter lebt, und mit einem deutschen Pass reist, ägyptischer Staatsbürger sein? Das kann gar nicht sein, denn sonst müßte mein Sohn in Ägypten nächstes Jahr dort Militärdienst machen, und das wird sicherlich NICHT der Fall sein!