Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Romni
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Romni » 23.09.2020, 13:38

Lilly89 hat geschrieben:
23.09.2020, 13:25

Er hat ja kein Schengenvisum sondern einen Aufenthaltstitel. Er lebte ja die vergangenen 3 jahre ausschließlich in D, das würde ja mit nem Visum gar nicht gehen.
Ich weiß nicht, wie die Ausländerbehörde das sieht. Mir erscheint eine Prüfung "ganz von vorne" logisch und verantwortungsvoll, falls die erste deutsche Ehe Grundlage für den Aufenthaltstitel war.
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Lilly89
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Lilly89 » 23.09.2020, 13:44

Romni hat geschrieben:
23.09.2020, 13:38
Ich weiß nicht, wie die Ausländerbehörde das sieht. Mir erscheint eine Prüfung "ganz von vorne" logisch und verantwortungsvoll, falls die erste deutsche Ehe Grundlage für den Aufenthaltstitel war.
Genau das sind sie gerade dabei zu tun.

Also die dänische Heirat war total für die Katze aber hey, wir hatten eine wunderschöne Woche in DK.

Lilly89
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Lilly89 » 23.09.2020, 13:52

Efendi II hat geschrieben:
23.09.2020, 13:37
Es kann ihm durchaus zugemutet werden, dass er in sein Herkunftsland
zurückkehrt und (s)ein ordnungsgemäßes Visumsverfahren (zur Familienzusammenführung) bei der dortigen konsularischen deutschen
Vertretung betreibt.
Da er ja genau diesen Aufenthaltstitel momentan hat und wir eine sehr kulante Ausländerbehörde haben, (oder es liegt an corona) darf er bleiben bis die Ehe nachbeurkundet /geprüft ist. Allerdings nur mit Fiktionsbescheinigung, diese aber mit Arbeitsgenehmigung und sobald alle Unterlagen da sind bekommt er den befristeten Aufenthaltstitel (1 oder 2 Jahre)

kleinerbaer
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von kleinerbaer » 23.09.2020, 14:33

Ein bischen Input zur Anerkennung einer ausländischen (hier: deutschen) Scheidung in Ägypten (Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, Länderverzeichnis, Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses)

"Ein ausländisches Scheidungsurteil eines ägyptischen Staatsangehörigen muss zur Wirksamkeit für
den ägyptischen Rechtsbereich durch die zuständige ägyptische Behörde registriert werden, wenn die
Ehe nach ägyptischem Recht gültig war.
Bei einer im Ausland geschlossenen Ehe ist dies dann der Fall, wenn diese durch die ägyptischen
Behörden registriert wurde.
Zum Nachweis der Wirksamkeit des ausländischen Scheidungsurteils in Ägypten ist daher ein urkundlicher
Nachweis über die Scheidungsregistrierung im Original mit Legalisation und einer vollständigen
Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen."

Da die Vorehe "in der Welt" ist, wird auch die Anerkennung in Ägypten vor einer Nachbeurkundung durchzuführen sein. Aktuell handelt es sich durch den Verstoß gegen § 1306 BGB um eine bigamische Ehe.
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Lilly89
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Lilly89 » 23.09.2020, 15:00

kleinerbaer hat geschrieben:
23.09.2020, 14:33
Da die Vorehe "in der Welt" ist, wird auch die Anerkennung in Ägypten vor einer Nachbeurkundung durchzuführen sein.
Ja und genau aus dem Grund bin ich ja hier, weil ich eigentlich nur wissen wollte ob jemand weiß ob diese Anerkennung das Konsulat macht oder direkt IN Ägypten gemacht werden muss. Das ist alles was ich wissen möchte.
Alles andere ist in Arbeit

kleinerbaer
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von kleinerbaer » 23.09.2020, 15:28

Dann soll Dein Mann sich beim Konsulat erkundigen, ob von dort dabei Unterstützung gewährt werden kann oder ob das mit einer Vollmacht durch die Familie in Ägypten selbst erfolgen muss oder ob er möglicherwiese einen Anwalt in Ä. beauftragen muss. Die Chance, dass das hier jemand weiß ist, ist doch eher gering.
Im Normallfall muss so eine Vollmacht vor einem Notar oder ggf. beim Konsulat erklärt/ausgestellt werden, ein einfaches Schreiben, das man selbst aufsetzt, dürfte nicht reichen.

Für meinen Wohnort wäre das Konsulat in Frankfurt zuständig; E-Mail: egyptian.consulate.frankfurt@gmail.com

Viel Glück, es wird dauern.
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Lilly89
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Lilly89 » 23.09.2020, 15:34

kleinerbaer hat geschrieben:
23.09.2020, 15:28
Viel Glück, es wird dauern.
Danke, ja das weiß ich leider schon.
Habe auch durch das forum eine Seite gefunden die genau über diese Frage diskutiert hatte und deren Antworten konnten mir schon weiterhelfen. Ja wir wissen schon das er persönlich hin muss.

Anaba
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Anaba » 23.09.2020, 17:17

Mal eine Frage, Lilly, was wäre denn passiert, wenn er nicht so schnell die Möglichkeit einer erneuten Eheschließung
gehabt hätte?
Wenn du nicht bereit gewesen wärst zu heiraten?
Hast du mal den Gedanken zugelassen, dass diese Heirat ihm bereits das zweite Mal die Möglichkeit
bietet in Deutschland zu leben?
Da ist Bezness nun wirklich nicht ganz auszuschließen.
Du bietest ihm mit dieser Hochzeit die Möglichkeit in Deutschland zu bleiben.
Frisch geschieden, Aufenthalt unsicher, was kann da Besseres passieren, als zu heiraten?

Alles was du schreibst, von wegen Schweinefleisch essen, kein Interesse an Religion, die super moderne Schwester,
kennen wir schon.
So ködert man die Frauen natürlich eher, als wenn man fünfmal am Tag betet und streng nach den Regeln der Religion lebt.
Es kommt auch besser an, wenn er im Haushalt mit anpackt, als sich bedien zu lassen.
Glaub mir, sie wissen genau, was bei europäischen Frauen ankommt.
Ein Macho in der Regel nicht.
Also muss Mann sich richtig ins Zeug legen.
Ich will damit nicht sagen, dein Mann ist so ein Typ, wir kennen ihn alle nicht.
Aber du solltest schon mal nachdenken, was du ihm bietest. Diese Männer halten oft genau so lange aus, bis der Aufenthalt gesichert ist.
Bei deinem Mann hätte es ja fast schon geklappt. Drei Jahre verheiratet reichen ja meist.
Aber irgendwas ist ihm dazwischen gekommen, die Ehe ist zerbrochen. Was sollte er machen, ohne Aufenthalt?
Die sicherste und schnellste Lösung ist immer noch eine Hochzeit.
Liebe Grüße
Anaba

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Efendi II
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Efendi II » 23.09.2020, 18:15

Lilly89 hat geschrieben:
22.09.2020, 11:49
Efendi II hat geschrieben:
22.09.2020, 11:21
Über welchen Aufenthaltsstatus (nach welchen Paragrafen) verfügt denn Dein Auserwählter?
Befristet, mit Arbeitsgenehmigung. Aber nach welchem Paragraphen weiß ich grad nicht.
Sein Aufenthaltstitel hat noch 2 Wochen Gültigkeit, danach fiktionsbescheinigung bis zur nachbeurkundung unserer Ehe. Anschließend wird er wohl 2 Jahre bekommen.
Mit einen Blick auf die Karte, könntest Du es erfahren.
Lilly89 hat geschrieben: 23. Sep 2020, 13:25
Er hat ja kein Schengenvisum sondern einen Aufenthaltstitel.
Aber Du weißt nicht so genau welchen und wie lange die ABH den verlängert?
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Sanna
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Sanna » 23.09.2020, 18:56

Letztendlich wird ja nur die Zeit zeigen was Sache ist. Erst wenn der Aufenthalt nicht mehr an die Ehe gekoppelt ist.
Es kann halt beides sein...wirklich aufrichtige Gefühle, ein treuer, hilfsbereiter Ehemann oder eben nur eine Ehe auf Zeit. Man weiß es leider eben nicht. Wenn man dieses Risiko nicht eingehen will dürfte im Prinzip eine Europäerin nie einen Mann aus den betreffenden Ländern heiraten.
Selbst bei Ehen die dann, wie seine erste, nach nicht so langer Zeit scheitern, kann man letztendlich ja auch nicht wissen, ob auch Liebe im Spiel war.

Letztendlich stellt sich doch immer die schwierige Frage was man tun sollte? Grundsätzlich nicht heiraten wenn jemand nicht mehr lange Aufenthalt hat?!

Sollte er keine Ehe auf Dauer planen, wäre es ja sowieso jetzt zu "spät", da schon verheiratet...
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Romni
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Romni » 23.09.2020, 19:06

Sanna hat geschrieben:
23.09.2020, 18:56

Sollte er keine Ehe auf Dauer planen, wäre es ja sowieso jetzt zu "spät", da schon verheiratet...
Noch wäre die Möglichkeit der Aufhebung gegeben 😉

"Seit dem 1.7.98 bigamisch geschlossene Ehen sind nach § 1314 I aufhebbar, jedoch wirksam bis zur Rechtskraft der Aufhebungsentscheidung (§ 1313) (BVerfG FamRZ 18, 1624 Rz 63), für die Vergangenheit bleibt die Ehe gültig (BGH FamRZ 01, 685). Nach dem Tod eines Ehegatten ist eine Aufhebung nicht mehr möglich: § 131 FamFG."

("Die Norm statuiert ausnahmslos das Verbot der Eheschließung, wenn zumindest einer der Verlobten mit einem Dritten wirksam verheiratet oder verpartnert ist. Als zweiseitiges Verbot gilt es bei Eheschließung im Inland auch dann, wenn ein ausländischer Verlobter nach seinem Heimatrecht mehrere Ehen eingehen darf.")

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 65176.html
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von gadi » 23.09.2020, 19:10

Sanna hat geschrieben:
23.09.2020, 18:56
Letztendlich wird ja nur die Zeit zeigen was Sache ist. Erst wenn der Aufenthalt nicht mehr an die Ehe gekoppelt ist.
Es kann halt beides sein...wirklich aufrichtige Gefühle, ein treuer, hilfsbereiter Ehemann oder eben nur eine Ehe auf Zeit. Man weiß es leider eben nicht. Wenn man dieses Risiko nicht eingehen will dürfte im Prinzip eine Europäerin nie einen Mann aus den betreffenden Ländern heiraten.
Selbst bei Ehen die dann, wie seine erste, nach nicht so langer Zeit scheitern, kann man letztendlich ja auch nicht wissen, ob auch Liebe im Spiel war.

Letztendlich stellt sich doch immer die schwierige Frage was man tun sollte? Grundsätzlich nicht heiraten wenn jemand nicht mehr lange Aufenthalt hat?!

Sollte er keine Ehe auf Dauer planen, wäre es ja sowieso jetzt zu "spät", da schon verheiratet...
Es ist eine Sache der Wahrscheinlichkeiten. Wenn man von einer 5 Meter hohen Brücke auf Asphalt springt kann man entweder überleben oder nicht. Wenn man einmal Lotto spielt kann man den Millonengewinn holen oder nicht.
Wenn man dieses Risiko nicht eingehen will dürfte im Prinzip eine Europäerin nie einen Mann aus den betreffenden Ländern heiraten.
Doch natürlich. Aber keine Männer mit eindeutigen Bezness-Merkmalen.
Sollte er keine Ehe auf Dauer planen, wäre es ja sowieso jetzt zu "spät", da schon verheiratet...
Wieso das denn? Je früher die Trennung (falls man eine solche beabsichtigt) desto kürzer ist die Leidenszeit für Bezness-Betroffene.
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Sanna » 23.09.2020, 19:10

Zu vielen Dingen die du aufzählst kann ich nur sagen, dass mein Exmann das auch gemacht hat. Und auch hier wieder: Es kann ein positives Zeichen sein, oder eben auch nicht. Er wusste sicherlich genau das er bestimmte Dinge tun muss um mich bei Laune zu halten. Ich koche und backe gern, also hat er auch Kuchen gebacken und gekocht, was mir natürlich gefallen hat. Ich hab nie was für ihn gezahlt, er hat auch immer von Gleichberechtigung gesprochen und das das Wichtigste Respekt sei. Nur letztendlich zeigte sich dann erst Monate nach der Hochzeit zunehmend, dass er unter Gleichberechtigung irgendwie was anderes versteht als ich 🤨...
Wir hatten auch den gleichen Humor und haben uns über sinnlose Dinge kaputt gelacht, Gesprächsthemen gingen nie aus, das waren alles Gründe warum ich mich verliebt hatte und trotz positiver Punkte, war es eben nicht ernst für ihn. Es ist wirklich schwer das zu erkennen.
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Lilly89 » 23.09.2020, 19:12

Anaba hat geschrieben:
23.09.2020, 17:17
was wäre denn passiert, wenn er nicht so schnell die Möglichkeit einer erneuten Eheschließung
gehabt hätte?

Dann wäre er wahrscheinlich zurück, das wollte ich aber nicht denn noch einmal eine Beziehung auf so große Distanz will ich nicht führen. Deshalb bat ich ihn mich zu heiraten.
Anaba hat geschrieben:
23.09.2020, 17:17
die super moderne Schwester, kennen wir schon.
Ja die habe ich auch kennengelernt, wir machen mehrfach in der Woche videotelefonie mit ihr.

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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Sanna » 23.09.2020, 19:14

Ja Gadi, du hast schon recht. Nur ich glaube halt das wenn man sich nicht mit Bezness auseinandersetzt bevor man heiratet, erkennt man es so gut wie garnicht, wenn der Typ sich nicht gravierende Fehler leistet.
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Sanna » 23.09.2020, 19:16

Lilly denkst du er wäre dann wirklich zurück gegangen?
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Lilly89 » 23.09.2020, 19:20

Efendi II hat geschrieben:
23.09.2020, 18:15
Mit einen Blick auf die Karte, könntest Du es erfahren.
Aber Du weißt nicht so genau welchen und wie lange die ABH den verlängert?
28 Abs 1 S1.
Auf die Karte kann ich nur schlecht schauen wenn er auf arbeit ist, da dir ja sicherlich bekannt ist das Ausländer diese permanent mit sich führen müssen 😜

Nein, das weiß ich nicht da 1. Der Antrag noch nicht gestellt ist, da wir erst alle Unterlagen zusammen haben müssen und 2. Die ABH das von mehreren verschiedenen Faktoren abhängig macht. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Nachweis wie wir für die Lebenshaltungskosten aufkommen etc.

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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von gadi » 23.09.2020, 19:27

Sanna hat geschrieben:
23.09.2020, 19:14
Ja Gadi, du hast schon recht. Nur ich glaube halt das wenn man sich nicht mit Bezness auseinandersetzt bevor man heiratet, erkennt man es so gut wie gar nicht, wenn der Typ sich nicht gravierende Fehler leistet.
Stimmt, Sanna.

Im anderen Thread schreibt die TE (jedoch) über einen anderen Beznesser sinngemäß "wenn er eine Dumme findet, die ihn heiratet und ihm damit den Aufenthalt ermöglicht".

In wieder einem anderen Thread beschreibt sie, wie sie Opfer eines Anfänger-Beznessers wurde, der gleich Geld verlangt hat, blumige komplimente machte, usw.

Die TE hat sich zwar mit Bezness auseinandergesetzt, aber nicht weitergehend. Dass "richtiges, geschicktes subtiles" Bezness anders funktioniert, weiß sie angeblich nicht oder verdrängt es.

Die andere Frau, die auf den Anfänger-Beznesser hereinfallen wird, ist die "Dumme" in den Augen der TE. Aber die TE...ist das gaaanz anders und auch der ägyptische Mann (Fortgeschrittener Beznesser) ist gaaanz anders.

Ich hoffe, die Geschichte stimmt nicht.
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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Sanna » 23.09.2020, 19:29

gadi hat geschrieben:
23.09.2020, 19:10
Sollte er keine Ehe auf Dauer planen, wäre es ja sowieso jetzt zu "spät", da schon verheiratet...
Wieso das denn? Je früher die Trennung (falls man eine solche beabsichtigt) desto kürzer ist die Leidenszeit für Bezness-Betroffene.
Ja mag sein. Aber ich glaube kaum das man sich 1 oder 2 Monate nach einer Heirat trennen würde. Man kann ja auch schlecht dazu raten weil es sich ja auch wirklich um eine Ausnahme handeln kann.

Lilly mich würde interessieren, ob dein Mann die drohende Ausreise öfters erwähnt hat? Mein Exmann hat nämlich tatsächlich auch garnicht das Thema Heirat von sich aus angeschnitten sondern nur erzählt, dass er wahrscheinlich bald zurück muss, damit ich dann eben von mir aus sage das ich das nicht will (und dann gegebenenfalls "Lösungsvorschläge" anbiete, was ich aber zunächst nicht tat).
Zuletzt geändert von Sanna am 23.09.2020, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
"Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen" Gandhi

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Re: Deutsche Scheidung in Ägypten anerkennen.

Beitrag von Lilly89 » 23.09.2020, 19:30

Sanna hat geschrieben:
23.09.2020, 19:16
Lilly denkst du er wäre dann wirklich zurück gegangen?
Definitiv, Wohnung war schon gekündigt. Er hat nur noch auf den Ablauf der kündigungsfrist gewartet.

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