Heiraten in Ägypten

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Shalimar
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Heiraten in Ägypten

Beitrag von Shalimar » 03.02.2009, 19:53

Davon habe ich eben jemand abgeraten, sie lebt teilweise in Hurghada und in D.
Ihr Orfi Ehemann will sie nun in der Moschee heiraten.
Konvertieren wollte sie schon lange freiwillig.
Aber ich blicke bei den Rechtsauswirkungen der verschiedenen Heiratsmöglichkeiten in Ägypten noch nicht ganz durch:

- wir haben Orfi mit und ohne Registratur
-Heiraten in der Moschee
- Heiraten in Botschaft ?
- Heiraten in Kairo Standesamt? .....?
Ab welcher Heirat ist man ägyptische Staatsbürgerin und darf dann nur noch mit Erlaubnis des Mannes ausreisen. Kann man das wie die heiratswilligen Frauen behaupten wirklich durch einen Ehevertrag umgehen?
Aber das ägyptische Strafrecht gilt doch dann auch und wenn einem was angehängt wird kann/darf die deutsche Botschaft dann nicht mehr helfen, wenn man in Ägypten geheiratet hat,ist das richtig?
Und wenn man in der Moschee heiratet also nur dort, gilt dann dieses Schariarecht, also alleine nicht das Haus verlassen,...?

LG Shali
Ich weiß, daß es in jeder Kultur auch gute Menschen gibt. Ich bin nur gegen Beznesser und integrationsunwillige Kalifatsanhänger.
Deshalb Wieder/Einführung von:
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Alexia
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Beitrag von Alexia » 03.02.2009, 20:12

Heiraten in der Moschee - unterstehst Du der Sharia
Orfi - schau bitte bei icq nach
Registrierte Orfiehen sind im Innenministerium von Kairo zu finden
Heiraten im Standesamt Kairo ebenfalls
Heiraten in der Deutschen Botschaft - deutsches Recht
Heiraten in der Ägyptischen Botschaft - ägyptisches Recht

In Ägypten wirst Du mit Heirat nicht automatisch Ägypterin
Es gibt in Ägypten ein Gesetz, wonach der Ehemann eine Ausreise der Frau nicht verhindern kann - die Ausreise eines Kindes sehr wohl

Man kann natürlich alles mit illegalen Mitteln umgehen, z.B. die Frau einsperren, ihr den Pass entziehen ect.
Ein Ehevertrag ist in meinen Augen unerläßlich, es ist aber nicht unbedingt garantiert, daß dieses Papier dann auch freiwillig angewandt wird - dazu ist möglicherweise ein Rechtsstreit nötig.

Solange Du deutsche Staatsbürgerin bist ist die Deutsche Botschaft für Dich zuständig
Du kannst gerne bei ICQ nachlesen

LG Alexia

Ich bitte alle Willigen, die Texte, die Euch in arabischer Schrift vorgelegt werden zur Unterschift nicht zu unterschreiben, wenn ihr sie nicht lesen könnt - und laßt Euch nicht drauf ein, die Übersetzung durch einen Freund oder Bekannten Eures Bekannten tätigen zu lassen.
Ich bitte sehr dringend darum, die Texte am Goetheinstitut in Kairo übersetzen zu lassen -
Gemeinsam sind wir stark!

Shalimar
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Beitrag von Shalimar » 03.02.2009, 20:59

Vielen Dank für deine Mühe,Alexia.
LG Shali
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Alexia
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Beitrag von Alexia » 03.02.2009, 21:21

Gerne
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Fellaha
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Beitrag von Fellaha » 03.02.2009, 21:58

Alexia hat geschrieben:Heiraten in der Moschee - unterstehst Du der Sharia
Orfi - schau bitte bei icq nach
Registrierte Orfiehen sind im Innenministerium von Kairo zu finden
Heiraten im Standesamt Kairo ebenfalls
Heiraten in der Deutschen Botschaft - deutsches Recht
Heiraten in der Ägyptischen Botschaft - ägyptisches Recht

In Ägypten wirst Du mit Heirat nicht automatisch Ägypterin
Es gibt in Ägypten ein Gesetz, wonach der Ehemann eine Ausreise der Frau nicht verhindern kann - die Ausreise eines Kindes sehr wohl
LG Alexia
Hallo Alexia,

darf ich kurz anmerken, heiraten nach ägyptischem Recht kann man nur auf dem SHARI AL KHARI (Notariatsamt) in Kairo oder Alexandria, nicht auf der ägyptischen Botschaft.
Ebenso kann man NICHT auf der Deutschen Botschaft heiraten, sondern dort nur seine ägyptische Heiratsurkunde legalisieren lassen, damit sie auch in De anerkannt wird. So war es jedenfalls bei mir.
Das Orfiehen im Innenministerium registriert werden können, ist mir nicht bekannt.
Gesetze gibt es viele in Ägypten, ob sie auch befolgt werden, ist eine andere Sache. Ich würde mich nicht darauf verlassen, daß mir mein ägyptischer Ehemann die Ausreise nicht verweigern kann.

Gruß
fellaha

Alexia
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Beitrag von Alexia » 03.02.2009, 22:15

Du hast Recht Fellacha
Ich habe gerade nochmal nachgelesen und empfehle auch die Liste der Deutschen Botschaft nochmal sorgfältig durchzulesen.
Da ist es noch mal genauestens aufgelistet
Die Orfiehen, wenn sie registriert werden, liegen seit 2000 im Innenministerium in Kairo vor.
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desertrose
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Beitrag von desertrose » 04.02.2009, 12:24

ich bin spanierin und er ägypter in kairo geheiratet waren 3 jahre verheiratet aber es gilt D recht bei der scheidung weil wir die längste zeit der ehe hier gelebt haben :wink:
Liebe grüße Desertrose
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Frei
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Beitrag von Frei » 04.02.2009, 16:24

Das ist auf Englisch, aber es wäre schön, das für sie zu übersetzen. Es gibt auch ein Ehe-vertragsbeispiel, das man "kopieren" kann, um die Rechte der Frau zu versichern [da sind sie in einem islamischen Land, wird sie sich auf jeden Fall zur Shari'a unterdrücken ...].

Nichts auf Arabisch unterschreiben ist etwas, und die andere Dinge ist: NICHTS AUF ARABISCH UNTERSCHREIBEN (AUCH WENN ES EINE ÜBERSETZUNG GÄBE), WENN MAN VOR EINEM ANWALT IST, DER KORRUPT SEIN KANN!

[Schon passiert, dass die Frau etwas vor einem Anwalt untergeschrieben hat, wo es eine Übersetzung gab. Aber: auf den arabischen Vertrag gibt es etwas anders geschrieben. Die ganze Dinge der Frau waren zum Gunst des Mannes gestellt, und sie hat das untergeschrieben. Sie wusste natürlich nicht, dass die Kopie auf Arabisch "eine echte Betrügerei" war. Die Frau hat ALLES VERLOREN. Und er hat sich keine Sorge dafür gemacht ...]

zaynab
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Beitrag von zaynab » 04.02.2009, 22:46

Hallo, auch wir haben damals auf dem Notariatsamt in Cairo geheiratet. Nicht zu vergleichen mit dem Standesamt hier.... Die Heirats-Papiere mussten wir bei der Schweizer Botschaft beantragen und all unsere notwendigen Papiere dahin bringen. Dauerte ca. 3 Monate bis das "okay" kam. Die Botschaft hat dann nach der Heirat die Papiere in die Schweiz gesendet. Wir hatten keine Probleme.* Das Orfi Ehen registriert werden ist mir auch neu.* Liebe Grüsse zaynab
Engel sehen oft aus wie Menschen. Sie haben keine Flügel aber ein gutes Herz. Glück widerfährt Dir nicht - Glück findet der, der danach sucht.

Amoora
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Beitrag von Amoora » 05.02.2009, 22:01

Liebe clara,

DAS:
Blume hat geschrieben:Das war jetzt etwas off topic, sollte nur zeigen, es ikann nicht sofort das Recht bestimmt werden, nachdem sich die Scheidung richtet.
...heisst doch nicht etwa, dass eine/meine damals unter 'Vorbemerkungen' des 'Ehevertrag mit Erb- und Pflichtteilsverzicht' getroffene Vereinbarung womöglich schwebend unwirksam gewesen wäre...??? :shock:

Zitat: "Wir wollen eine Rechtswahl dahingehend treffen, dass für die allgemeinen Wirkungen und die güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe möglichst weitgehend das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet, für unsere Ehe die Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen Unterhaltstvertrag bezüglich des nachehelichen Unterhalts sowie einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag vereinbaren."

...heisst das, man kann die Gesetze der BRD gar nicht als Grundlage nehmen? So ganz freiwillig - die 'Anderen' ausschließend - ...? Oder...? Muss man sich eventuell mit einem in algerisch/tunesisch/ägyptisch/marokkanisch/jemenitisch -em Recht versiertem Rechtsgelehrten diesbezüglich (evtl. zusätzlich) - rein vorsichtshalber - (evtl. zusätzlich) beraten...?

Im Klartext: Kann man mittels eines Ehevertrages grundsätzlich ein bestimmtes Landesrecht als Eherecht/Scheidungsrecht vereinbaren? Wie sollte ein Ehevertrag mit Erb- und Pflichtsteilsverzicht Deines Erachtens aussehen?

Liebe Grüße in den Osten!
Amoora
Liebe kennt der allein, der ohne Hoffnung liebt.
(Schiller/Don Carlos)

Angel
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Beitrag von Angel » 30.03.2009, 05:45

wir haben Orfi mit und ohne Registratur

Ja ohne Registratur : 2Zeugen und beide Paesse. Die nummer der paesse sind Reringeschrieben und alle 4 unterschreiben. Dieser vertrag(!!!) ist NICHT rechtskraeftig nicht fuer ihn und nicht fuer sie.
Der registrierte: gleiches system aber von dem Standesamt unterschrieben. Aber auch nicht total rechtskraeftig.

Heiraten in der Moschee : Nur wenn Du muslima bist. Der heiratsvertrag ist Vor der Hochzeit geschrieben.

- Heiraten in Botschaft ?
Dazu brauchst Du Nur die geburtsurkunde, Er aber ziemlich viel und Kostspielig (!!!_
- Heiraten in Kairo Standesamt? .....?

Ab welcher Heirat ist man ägyptische Staatsbürgerin und darf dann nur noch mit Erlaubnis des Mannes ausreisen. Kann man das wie die heiratswilligen Frauen behaupten wirklich durch einen Ehevertrag umgehen?

DU must ueberwachen wass im heiratsvertrag steht. Es uebersetzen lassen. Oh gott wir sind doch nicht mehr im mittel alter.
1. Du schreibstr eine klausel rein dass Du ausreiss freiheit HAST/nicht moechtest. Ansonsten nicht unterschreibst.
2. Gibt es jetzt ein recht der frauen ohne genehmigung auszureisen. (Susana Mubarak hat dass erlassen)
3. Fuer dev vertrag brauchst Du am besten einen EIGENEN anwalt und nicht einen deines mannes.
Normalerweisse machen dass die beiden Vaeter.


Aber das ägyptische Strafrecht gilt doch dann auch und wenn einem was angehängt wird kann/darf die deutsche Botschaft dann nicht mehr helfen, wenn man in Ägypten geheiratet hat,ist das richtig?

Quatsch

Und wenn man in der Moschee heiratet also nur dort, gilt dann dieses Schariarecht, also alleine nicht das Haus verlassen,...?
Quatsch Du bist immernoch DEUTSCHE

HAUS NICHT VERLASSEN....JA SAGMAL HEIRATEST dU IN MYNIA ???
eCHT iHR SOLLTET EUCH MAL BESSER ERKUNDIGEN.

ich habe schon soviel gelesen und selber erfahre, Aber trotzdem habe ich immer erst mal die kultur und dass recht nachgelesen.
Ich meine es regiert dass Franzoesische recht hier ich denke dass es in Deutschland oder wo auch immer leicht ist sowas zu kaufen und einfach mal durch lesen.
Dann gibt es im internet viele seiten die dass EHE recht beschreiben.

Aber ganz ehrlich mann sollte wissen wieviel stolz man hat um jemandem die freiheit zu lassen sich seiner freiheit zu entnehmen. Wass bist Du Mensch oder Hund?

Ich spreche aus erfahrung habe auch viel geld gelassen. Aber mein stolz war immer groesser !!! Egyptische frauen die nicht auis dem haus duerfen sind ungebildete kleine maedchen die niemals in die schule gesand wurden usw. AAAber wenn mann erst mal nachdenkt dass eine auslaenderin viel mehr rechte als ein egypter hat wird alles anders. Glaubt mir ich weiss es jetzt und ich lebe hier seit jahren und war auch verheiratet und habe kind und Lebe friedvoll in Cairo.

Ich werde mal meine geschichte aufschreiben. Aber es gibt inzwischen so viele plaetze wo man sich erkunden kann

Alles gute Angel


Hülya

Beitrag von Hülya » 30.03.2009, 06:16

Guten Morgen Angel,

herzlich Willkommen im Namen des gesamten Teams von 1001 Geschichte.


Wir wünschen Dir einen guten und informativen Austausch.

Renate
Beiträge: 1881
Registriert: 12.03.2008, 16:43

Beitrag von Renate » 30.03.2009, 08:47

Hallo Angel,

willkommen auch von mir.


Es ist immer wieder schön, dass sich User aus den hier angesprochenen Ländern bei uns melden.

eCHT iHR SOLLTET EUCH MAL BESSER ERKUNDIGEN.
Genau das ist es was wir brauchen.

Wir würden uns freuen, wenn Du uns dabei helfen könntest.

Du lebst in Kairo?
Erzähle uns ein wenig von Dir.

Gruß Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Anaba
Beiträge: 18967
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Beitrag von Anaba » 30.03.2009, 11:28

Egyptische frauen die nicht auis dem haus duerfen sind ungebildete kleine maedchen die niemals in die schule gesand wurden usw. AAAber wenn mann erst mal nachdenkt dass eine auslaenderin viel mehr rechte als ein egypter hat wird alles anders.
Liebe Angel,

es ist in vielen mosl. Ländern durchaus normal das die Frau nicht allein oder ohne zu fragen das Haus verlassen darf.
Das solltest du wissen.
Es betrifft auch nicht "ungebildete kleine Mädchen" sondern durchaus gestandene Frauen.
Da könnte ich dir viele Beispiele bringen.
eCHT iHR SOLLTET EUCH MAL BESSER ERKUNDIGEN.
Wir bemühen uns.
Viele von uns sind/waren lange Jahre in binationalen Beziehungen.
Andere haben in den Ländern der Männer gelebt.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Alexia
Beiträge: 365
Registriert: 12.03.2008, 16:38

Beitrag von Alexia » 30.03.2009, 11:32

Hallo Angel,

ich habe die offiziellen Texte bereits in der Plauderecke platziert und bitte darum Fehlinformationen zu unterlassen

Alexia
Gemeinsam sind wir stark!

pauline_stra
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Registriert: 22.03.2009, 21:35

Beitrag von pauline_stra » 08.04.2009, 22:25

Hallo zusammen,

kann vielleicht auch noch ein paar Anmerkungen zu diesem Thema beitragen:

1. Heiraten auf der Deutschen Botschaft gibt es nicht!

2. Eine in Ägypten und später dann auch in Deutschland legale Ehe zwischen Ägyptern und Ausländern kann nur auf dem Shar el Akari (Staatliches Grundstücks- und Notariatsamt) in Kairo oder Alexandria geschlossen werden. Dazu braucht man einige Unterlagen von ägyptischer Seite und natürlich von ausländischer Seite.

3. Heiraten in der Moschee ist nicht rechtsgültig (weder in Ägypten noch in D). Macht eigentlich auch bloß Sinn, wenn beide Partner Muslime sind. Die Scharia ist zwar Grundlage des Familienrechts in Ägypten (weitere wichtige Rechtsquelle ist das französische Recht), aber gilt nicht uneingeschränkt sondern nur als festgeschriebener Rechtstext im ägyptischen Recht. Frau unterliegt also nie bloß der Scharia.

4. Orfi ist ebenfalls eine Art der islamischen Heirat. Kopten können also nie Orfi heiraten! Die Orfiheirat ist nicht nur beliebt zwischen Ägyptern und Ausländern in Touristengebieten sondern auch unter ägyptischen Studenten. Hat wirklich keinen guten Ruf, ist nicht wirklich legal und v.a. nicht wirklich gesellschaftsfähig (nicht mal ein anständiges Hotel bekommt man mit dem Wisch).
Registrierte Orfi-Papiere sind nur in Ägypten gültig und werden von der Deutschen Botschaft nicht anerkannt.

5. Keine Frau wird durch Heirat automatische Ägypterin! Die ägyptische Staatsbürgerschaft kann während der Ehe dann aber beantragt werden. Ich würde niemanden raten einfach so die ägyptische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Dadurch unterliegt man nur noch dem ägyptischen Recht! Eure Heimatbotschaft kann sich nicht mehr für euch einsetzen (im Notfall).

6. Derzeit gibt es ein Gesetz, dass es der Ehefrau (und den gemeinsamen Kindern) erlaubt frei zu reisen. Aber: Gesetze können geändert werden. Man sollte das trotzdem noch in den Ehevertrag mit aufnehmen.

So, nun wünsche ich euch noch einen schönen Abend.

Gruß

Pauline

Hülya

Beitrag von Hülya » 08.04.2009, 22:27

Hallo Pauline,

herzlich Willkommen im Namen des Teams von 1001 Geschichte.


Wir wünschen Dir einen guten und informativen Austausch.

barbara
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Registriert: 29.03.2008, 21:43

Beitrag von barbara » 08.04.2009, 23:44

pauline_stra hat geschrieben:Hallo zusammen,

6. Derzeit gibt es ein Gesetz, dass es der Ehefrau (und den gemeinsamen Kindern) erlaubt frei zu reisen. Aber: Gesetze können geändert werden. Man sollte das trotzdem noch in den Ehevertrag mit aufnehmen.
Gruß

Pauline
Hi Pauline,

wo kann man diesen Gesetzesauszug lesen,schwarz auf weiss?
Und "frei reisen" ist ein dehnbarer Begriff.
Von A nach B innerhalb Ä. oder von Ä nach D.


Barbara

amiena
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Beitrag von amiena » 09.04.2009, 06:52

Die Scharia - arab.: ash-schari'a = der Weg zur Tränke.
Der Begriff Scharia bezeichnet im eigentlichen Sinne den Weg zur Verwirklichung der Einheit von Glauben und Handeln.

Die Scharia umfasst die Gesamtheit der religiösen Vorschriften aus Koran und Sunna, welche die Handlungen des Menschen im privaten und öffentlichen Bereich regeln. Die Scharia ist das islamische Gesetz, dass für jeden gläubigen Muslim zugleich rechtliche und religiöse Verpflichtung ist.
Bei der Scharia handelt es sich um kein kodifiziertes Recht. Vielmehr werden die rechtsverbindlichen Aussagen durch Interpretation von Koran und Sunna abgeleitet bzw. bestimmt.
In den meisten islamischen Ländern wurden parallel zur Scharia Strafgesetzbücher erlassen, welche insbesondere die strengen Bestrafungen durch die Scharia abmilderten.
Darüber hinaus hat es immer auch ein vom Herrscher erlassenes, staatliches Recht gegeben, das jedoch nicht im Widerspruch zur Scharia stehen durfte sowie das sogenannte Gewohnheitsrecht ( urf ).
In den meisten arabischen Staaten wird die Scharia heute zutage in der Verfassung ausdrücklich als Quelle der Rechtsschöpfung anerkannt.
( Ausnahme: Weder Tunesien noch Algerien oder Marokko haben in ihren Verfassungen einen Hinweis auf das islamische Recht als Quelle ihrer Gesetzgebung verankert.)
Vor allem Rechtsbereiche, wie das Personen-,Familien-,Erb- und Eherecht basieren hier überwiegend auf der Scharia.

In anderen Rechtsbereichen, zum Beispiel dem Zivil-,Handels- und Wirtschaftsrecht, orientiert man sich an westlichem Recht, v.a. dem französischen oder englischen Recht. Bis heute ist diese Mischung - mit unterschiedlicher Ausprägung - im arabischen Raum vorherrschend.
Quelle: G. Kratochwil

Ergo: Frau untersteht der Scharia

Gruß
amiena

Elisa
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Registriert: 29.03.2008, 11:59

Beitrag von Elisa » 09.04.2009, 07:11

http://www.inamo.org:8080/inamo/

siehe hier.

Religiöses und weltliches Recht im heutigen Ägypten
von Jörn Thielmann

1980 hatte der damalige Präsident Anwar al-Sadat Artikel 2 der ägyptischen Verfassung ändern lassen. Waren die Grundsätze des islamischen Rechts bis dato eine Quelle der Gesetzgebung, waren sie nun die Hauptquelle. Diese vermeintliche «Islamisierung des Rechts» war der Höhepunkt einer langjährigen Debatte, die bereits im 19. Jahrhundert mit den Rechtsreformen der Khediven, der osmanischen Herrscher Ägyptens, begonnen hatte. Nicht zuletzt von der Muslimbruderschaft seit den 1930er Jahren immer wieder aufgegriffen, hatte das Thema nach der Niederlage Ägyptens im Krieg gegen Israel 1967 neue Nahrung gefunden.

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