leva hat geschrieben:Jetzt mal Butter bei die Fsche....^^ Was ist der genaue Stautus deiner Ex in D? Oder ist dir das immer noch unklar?Und sollte es dir unklar sein,warum fragst nicht und laesst dir etwas vorlegen? Jemand den man heiraten moechte,gemeinsame Elternschaft anstrebt kann doch nicht Entscheidendes auf Dauer verheimlichen! Wer das tut hat andere Ziele......
Diese Auskunft bzw. Einsicht in die Papiere verweigert sie anscheinend genauso wie beim Mutterpass.
Ihr Pass liegt bei der AHB (da vom Standesamt eingezogen und dorthin weiter geleitet) und andere Papiere zeigt sie nicht sondern redet sich raus.
Ich bin froh, dass sie sich zum einen so verändert hat und zum anderen ihr Pass vom Standesamt eingezogen wurde als sie die Papiere vorlegen musste, denn sonst wäre Freddy heute wohl schon mit dieser Frau verheiratet - mit einem schlimmen Ende.
Freddy hat geschrieben:Aufendhalstitel,ihr Ausweis hat einen Roten Querstreien und es steht Abschiebung ausser Kraft Oben.Glaube ich mal gelesen zu haben.
Sollte es so sein, dann ist sie hier nur geduldet, hat aber eigentlich kein reguläres Aufenthaltsrecht mehr.
Dafür spricht auch, dass sie immer wieder ihren Aufenthalt "verlängern" lassen muss (und das sie wohl deswegen auch einen Anwalt hat).
Gründe dafür, das sie nur geduldet und damit eigentlich ausreisepflichtig ist gibt es viele.
Anfangs kann es durchaus am fehlenden Pass gelegen haben, weswegen der dann auch eingezogen wurde, sobald ihn mal eine Behörde (hier das Standesamt) in die Finger bekommen hat.
Inzwischen könnte der Grund für die Duldung die Schwangerschaft sein, vor allem wenn sie angibt, der Kindsvater ist Deutscher.
Klarheit in die ganzen Dinge könnte letztendlich nur sie bringen, aber sie will nicht.
Ein Auskunftsrecht durch die Behörde gibt es nicht (da kann man ggf. erst nach der Geburt und wenn fest steht wer der Vater ist etwas erreichten)
Freddy ein Rat von mir, der dir aber wohl schwer fallen wird umzusetzen:
Blockiere sie auf allen Kanälen, sprich blockiere ihre Nummer auf deinem Handy und deinem Festnetz (oder wechsle am besten deine Nummer) oder in sozialen Medien (z. B. Facebook, etc), denn dann kann sie dich nicht mehr zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten erreichen und dich, sobald du dich etwas gesammelt und gefestigt hast, wieder runter ziehen.
Wenn das Kind da ist, dann kann/wird sie sich schon über ihren Anwalt bzw. das Jugendamt bei dir schriftlich melden wenn sie etwas (Unterhalt) will.
Bis dahin mache es mit ihr so, wie sie es mit dir macht - sei für sie nicht mehr erreichbar und nicht mehr greifbar.
Du bist ihr gegenüber zu nichts verpflichtet und auch keinerlei Rechenschaft, über das was du machst oder nicht machst, schuldig.