Hallo morena,morena hat geschrieben:Hallo, Sophia,es stimmtSophia hat geschrieben:
er hat als Student nach kurzer Zeit,verheiratet mit einer Deutschen den unbefristeten Aufenthalt.Er kann nach 2 Jahren gelebter Ehe
den Antrag auf Einbürgerung stellen und hat diese dann meist nach 3 Jahren. Nach deutschem Recht ist er kein Doppelstaatler,er verliert aber nach
marrokanischem Recht niemals die marokkanische Staatsbürgerschaft un d hat zur Einreise nach Marokko eine Art Personalausweis,keinen Pass.
Den marokkanischen Pass muss man abgeben,diese Art Personalausweis behält er.
das stimmt nur bedingt. Katjas Ehemann kann einen Antrag auf Einbürgerung nach §10 stellen, er muss sich jedoch seit 8 Jahren (7 Jahre nach erfolgreichem Integrationskurs) rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufhalten. Da er schon 27 Jahre jung ist, könnte gerade so passen. Und nur mal so am Rande:nach Deutschem Recht ist er auf jeden Fall ein Doppelstaatler und der marokkanischen Pass muss nicht abgegeben werden.
@Katja, dir alles Gute und viel Kraft, die wirst du nähmlich brauchen.
Lemoni