Marokkanisches Livret de famille

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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lalala
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Marokkanisches Livret de famille

Beitrag von lalala » 08.04.2009, 10:09

hallo Leute,
stimmt es, dass Marokko die Tochter eines Mannes nur als solche anerkennt, wenn ein marokkanisches Familienbüchlein vorhanden ist? Die Eltern sind verheiratet, aber in Scheidung, und die nicht-marokkanische Mutter fürchtet eine Entführung. Kann der Mann das Familienbuch ohne Wissen und Zutun der Mutter erstellt haben?
Danke für die Auskunft...

Anaba
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Beitrag von Anaba » 08.04.2009, 10:42

Hallo Lalala,

willkommen im Namen des Teams 1001 Geschichte.
Wir wünschen dir einen guten Austausch.
Liebe Grüße
Anaba

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anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Anaba
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Beitrag von Anaba » 08.04.2009, 10:46

Liebe Lalala,

ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass ein Familienbuch ruckzuck ausgestellt wird.
Dazu benötigt er nur eine internationale Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde seiner Frau, seiner Eltern, seine eigene und die internationale Geburtsurkunde des Kindes.
Aber um mit dem Kind auszureisen braucht er das Familienbuch nicht.
Da reicht es wenn er das Kind in seinen Paß eintragen oder ihm einen eigenen Paß ausstellen lässt. Dazu ist in der Regel auch nur die internationale Geburtsurkunde des Kindes nötig.
Internationale Urkunden stellt jedes Standesamt aus.
Liebe Grüße
Anaba

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lalala
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Beitrag von lalala » 08.04.2009, 11:20

Danke Anaba!
So habe ich mir das eben auch vorgestellt... Werde ich weiterleiten...

Anaba
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Beitrag von Anaba » 08.04.2009, 13:47

Wenn die Ehe hier geschlossen oder registriert wurde, wird ja eh ein Familienbuch erstellt
Das Familienbuch seiner Heimat muss er aber beantragen.
Liebe Grüße
Anaba

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