Verheiratet mit einem Studenten-Bezzie

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Renate
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Beitrag von Renate » 16.06.2008, 12:40

Es macht einem sprachlos und wütend wenn man sowas lesen muss.

Was geht eigentlich an den deutschen Gerichten ab.

Es ist unglaublich.

Alexa-Gabrielle, dass sitzt Du aus - nur nicht aufgeben!!!!

Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Alexa-Gabrielle
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Beitrag von Alexa-Gabrielle » 16.06.2008, 16:32

Hätte ich diese Informationen mal früher gefunden:

Deutsche Botschaft in Marokko zur Eheschließung in Marokko: ?!

Eheschließung in Marokko
Eine Eheschließung in Marokko ist nur möglich, wenn ein Verlobter marokkanischer Staatsangehöriger ist. Verbindliche Auskünfte zu marokkanischem Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen, dies sind in Fragen hinsichtlich der Eheschließung insbesondere die Adoulen (Notariatsschreiber nach islamischem Recht) und der Generalstaatsanwalt des Königs („Procureur Général du Roi“).

Die marokkanischen Behörden verlangen von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschließung eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der deutschen Botschaft bzw. dem Honorarkonsul in Agadir. Dazu ist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, das wiederum der für den Wohnsitz des deutschen Verlobten zuständige Standesbeamte ausstellt. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei ihm über das weitere Verfahren.

Zusätzlich zu dieser Bescheinigung der Botschaft über die Ehefähigkeit (Gebühr: 220 MAD) benötigen Sie noch eine gesonderte Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit (Gebühr: 220 MAD) auf der Grundlage Ihres deutschen Reisepasses, den Sie dazu mit einer Fotokopie vorlegen müssen.

Diese Bescheinigungen sind anschließend durch das Marokkanische Außenministerium in Rabat bzw. durch seine Außenstelle in Agadir zu legalisieren.

Im allgemeinen ist das weitere Verfahren wie folgt:

Beim Generalstaatsanwalt („Procureur Général du Roi“) beim „Cour d'Appel“, das für den Wohnsitz des marokkanischen Verlobten zuständig ist, beantragen Sie die Genehmigung der Eheschließung.

Der deutsche Verlobte muß dazu in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:

- Fotokopie des deutschen Reisepasses

- Fotokopie der marokkanischen nationalen Identitätskarte (CIN)

- 4 Paßfotos

- Geburtsurkunde

- deutsches Führungszeugnis

- Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt durch
das Marokkanische Justizministerium in Rabat

- legalisierte Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft
bzw. Honorarkonsul

- legalisierte Staatsangehörigkeitsbescheinigung der Botschaft bzw.
Honorarkonsul

- für männliche Verlobte: Urkunde über die Konvertierung zum Islam
für weibliche Verlobte: Nachweis der Zugehörigkeit zu einer
Buchreligion (z.B. deutsche Meldebescheinigung mit Angabe der
Religionszugehörigkeit)

- Arbeits- und Gehaltsbescheinigung

- ärztliche Bescheinigung, daß die Verlobten frei von ansteckenden
Krankheiten sind

Alle Urkunden, die nicht in französischer oder arabischer Sprache abgefaßt sind, müssen ins Arabische übersetzt werden. Auch die marokkanischen Behörden verlangen die vorgelegten deutschen Urkunden in legalisierter Form. Informationen über das Verfahren erhalten Sie bei der Botschaft bzw. den Generalkonsulaten des Königreichs Marokko in Deutschland.

Da die oben genannten Unterlagen später auch den Adoulen vorgelegt werden müssen, empfiehlt es sich, ausreichende Kopien zu fertigen.

Hinweise zur Eheschließung nach marokkanischem Recht:

- Ist der deutsche Verlobte nicht Moslem, muß er vor der Heirat mit
einer Marokkanerin zum Islam konvertieren.

- Die Braut hat Anspruch auf die Morgengabe (Sadaq) des
Bräutigams. Deren Höhe und Zahlungsmodalitäten werden in der
Heiratsurkunde festgehalten.

- Bei der Heirat muss ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge
sein Einverständnis für die deutsche Verlobte erklären. Diese
Einverständniserklärung hat jedoch rein formellen Charakter.

Eine nach marokkanischem Recht wirksam geschlossene Ehe ist auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Im allgemeinen verlangen die deutsche Behörden aus Rechtssicherheit die Legalisation der Heiratsurkunde. Die Einzelheiten zur Legalisation von marokkanischen Urkunden entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Legalisation marokkanischer öffentlicher Urkunden.

Die Erledigung der Formalitäten der Eheschließung ist mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Auch ein mehrwöchiger Urlaub wird nur dann ausreichen, wenn der deutsche Verlobte bereits alle erforderlichen Papieren - insbesondere Ehefähigkeits- und Führungszeugnis mit sich führt.

Die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Ebensowenig begründet sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu den Visabestimmungen und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es gesonderte Informationsblätter.


Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.

Alexa-Gabrielle
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Beitrag von Alexa-Gabrielle » 16.06.2008, 16:34

Auf die Morgengabe (Sadaq) warte ich noch :(

LG Alexa-Gabrielle
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tearchen
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Beitrag von tearchen » 17.06.2008, 19:51

Hallo an alle,

ich wollte mich mal wieder melden. Was ich vor einigen Wochen vor Gericht erleben musste, aehnelt den Schilderungen von Alexa-Gabrielle... ich habe immernoch einen Kloss im Hals und kann es immernoch nicht fassen, was in deutschen Gerichten abgeht.

Ich habe nur kurz hier im Forum gelesen und mir geht es schon wieder total dreckig. Tut mir leid, wenn ich in den letzten Monaten nicht viel beigetragen habe... aber ich fahre erstmal die Verdraengungsschiene, d.h. ich lese seit Langem auch nicht mehr im Forum.

Das alles ist jetzt schon Ewigkeiten her, aber ich muss immernoch jeden einzelnen Tag an meinen Noch(!!!!!!)-Ehemann denken. Und ich warte jeden Tag darauf, dass das vorbeigeht. Ich will kein Mitleid, denn das erinnert mich auch an meine Situation, ich wollte nur mal wieder HALLO sagen und euch allen weiterhin viel Durchhaltevermoegen wuenschen. Macht weiter so, auch wenn manche so wie ich, einfach mal Mund, Augen und Ohren geschlossen halten (wollen).

Bis die Tage,
euer tearchen

Alexia
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Beitrag von Alexia » 17.06.2008, 20:00

Schön daß Du Dich gemeldet hast, tearchen.

Wenn Du so weit bist wirst Du wieder an unserer Seite sein - wenn wir etwas für Dich tun können, laß es uns wissen

Dir alles Gute - wenn Du meinst verdrängen hilft - es wäre für Dich die Methode der Wahl - vielleicht funktioniert es für Dich.
Wenn Du aber an den Punkt kommst, alles auszuspucken - dann ist das auch gut - alles was man bearbeitet hat wird mit der Zeit besser - denk an einen unaufgeräumten Keller - Türe zu hilft nicht, Ordung zu machen.
Genau so ist es im seelischen Bereich - wenn Du so weit bist muß die Arbeit getan werden

LG Alexia
Gemeinsam sind wir stark!

Amely
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Beitrag von Amely » 17.06.2008, 20:59

Hallo taerchen,

Alexia hat gut beschrieben, was ich auch dazu denke.
Nimm dir einfach die Auszeit, die du brauchst, dann wirst du auch irgendwann
wieder die Power haben, hier aktiv mitzuwirken.

Ich muss immer wieder mal an deinen TV-Bericht denken. Das war ja
damals sehr mutig von dir.
Hat es dir denn garnicht geholfen? Im Kampf mit den Behörden mein ich.

Alles Gute für dich.
Liebe Grüße Amely

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 18.06.2008, 08:25

Liebe Alexia, was hättest Du denn anders gemacht, wenn Du die oben angegebenen Formalitäten gewußt hättest?

Du hast doch in Deutschland geheiratet, soweit ich mich erinnern kann.

Geht es Dir um die Morgengabe?

Als ich damals in Kairo geheiratet habe, mußte ich ähnliche Unterlagen vorlegen, allerdings kein Nachweis über Religionszugehörigkeit (ich war aus der Kirche ausgetreten) und keinen Verdienstnachweis. Das kam erst beim Antrag auf Familienzusammenführung (der Verdienstausweis).
Auch mußte ich nicht nachweisen, daß ich irgendwelche ansteckenden Krankheiten habe. Die hatte ja mein Mann, wußte ich nur nicht.

Als "Morgengabe" konnte man eine beliebige Summe angeben, da reichte schon ein ägyptisches Pfund.

LG Tabiba

Alexa-Gabrielle
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Beitrag von Alexa-Gabrielle » 20.06.2008, 16:03

Hallo Tabiba,

nein wahrscheinlich hätte ich nichts anders gemacht.
Aber auf die Morgengabe (in Höhe der Scheidungskosten und des fiktiven Unterhaltsanspruches während des Trennungsjahres = in meinem Fall ca. insgesamt 9.000 €) würde ich nicht noch einmal verzichten.

LG Alexa-Gabrielle
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Alexa-Gabrielle
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Beitrag von Alexa-Gabrielle » 08.07.2008, 11:13

Hier eine Neuigkeit.

Heute habe ich eine Information meiner Krankenkasse erhalten, dass mein Ex-Mann sich aufgrund seines hohen Einkommens während des Trennungsjahres (700 € Unterhalt und 470 € Einkommen aus seinem Betriebspraktikum) selbst rückwirkend krankenversichern muß.

Das ist doch mal eine gute Nachricht. Der wird sich übergeben. (Kostenpunkt für 9 Monate = ca. 500 €) Armer Bezzie .... :twisted:

Am Montag ist eine weitere Gerichtsverhandlung. Er hatte mich wegen "Belästigung und Nötigung" angezeigt. Hier hat er eine falsche "eidesstattliche Versicherung" abgegeben. Das fliegt ihm dann auch um die Ohren. Hierfür gibt es eine Geldstrafe :twisted: oder sogar Gefängnis :twisted: ....



LG Alexa-Gabrielle
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Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.

aaliyah

Beitrag von aaliyah » 08.07.2008, 12:00

hallo du,
siehst du, es gibt doch noch gerechtigkeit. aber 500 € für alle monate? was ist denn das für eine günstige krankenversicherung?

ich drücke dir weiter die daumen...erst mal für montag!!!

meld dich mal
lg aaliyah

Alexa-Gabrielle
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Beitrag von Alexa-Gabrielle » 08.07.2008, 12:03

Hallo liebe aaliyah,

danke für das "Daumen drücken".

Krankenversicherung der Studenten greift hier vielleicht?!
Das ist auf jeden Fall das Minimum.

LG Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.

Amely
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Beitrag von Amely » 08.07.2008, 12:14

Jetzt lernt er mal unsere gründliche deutsche Bürokratie kennen,
da geht nix verloren :lol:
Damit hat er bestimmt nicht gerechnet, ach tut das gut :twisted:
Liebe Grüße Amely

Renate
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Beitrag von Renate » 08.07.2008, 13:22

Krankenversicherung der Studenten greift hier vielleicht?!
Das ist auf jeden Fall das Minimum.

LG Alexa-Gabrielle
_________________
...dann hat er da auch schon wieder einen Joker gezogen und der schwarze Peter liegt bei denen die den vollen beitrag - so wie Du - zhlen müssen. :evil:

Aber trotzdem - gut so.

Alles Gute für die Verhandlung.

Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Alexa-Gabrielle
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Beitrag von Alexa-Gabrielle » 15.07.2008, 15:29

Hallo, 3. Akt - Vorstellung Landgericht Darmstadt!

Zum Aufruf kamen Kläger mir Anwalt (mein Ex) und Beklagte (ich) mit Anwältin. Verhandelt wird die "Einstweilige Verfügung" zu meinen Lasten dass ich es zu unterlassen habe meinen Ex-Mann zu belästigen, se.xuell zu nötigen, zu bedrohen, zu schlagen, anzurufen, zu faxen, emails nicht senden und seine Familie ie in Marokko sowie seine Freunde nicht zu kontaktieren. :twisted: :twisted:

Alles gelogen!!!

Er wollte nämlich damit verhindern, dass ich "eheunterhaltsunwürdiges Verhalten" rekonstruieren kann, was zum Unterhaltsverzicht für den Trennungsunterhalt führen könnte.

Der Richter sagte gleich zu Beginn: Sie haben die einmalige und erste Gelegenheit heute hier vor diesem Gericht einen Vergleich dergestalt zu schließen, dass sie beide sich verpflichten, sich gegenseitig nicht mehr zu kontaktieren und die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Ich habe dies sofort abgelehnt. Mein Ex-Mann hat sofort einem Vergleich zugestimmt! Warum wohl??? Weil er genau weiß, dass er in seiner Eidesstattlichen Versicherung gelogen hat". Ist doch komisch, wenn der Kläger einem Vergleich zustimmt und die Beklagte nicht.

Ich habe dann dem Richter gesagt, dass ich aus dem Grunde dem Vergleich nicht zustimmen kann, da mein Ex-Mann mich unberechtigt in einen Prozess verwickelt hat und dass er mich bis heute noch telefonisch kontaktiert!

Hätte ich einem Vergleich zugestimmt, müßte ich meine Anwaltskosten (ca. 750 €) und die hälftigen Gerichtskosten zahlen, ohne dass ich das von ihm jemals zurückfordern könnte - wie dies bei einem Urteil zu meinen Gunsten der Fall ist.

Dann sagte der Richter, Sie werden das eventuell noch sehr bitter bereuen nicht zu einem Vergleich gekommen zu sein, teilte mit, dass er jetzt zum Mittagessen ginge und dass das Urteil um 18.00 Uhr verkündet wird, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

Wir waren einverstanden, haben jedoch nicht bis 18:00 Uhr auf das Urteil gewartet. Morgen werde ich mehr wissen und es hier mitteilen.

Leute ich kann euch sagen - vor Gericht gehen Sachen vor sich, das ist unglaublich!

LG Alexa-Gabrielle - die kein Vertrauen mehr in dieses Land hat
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.

Amely
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Beitrag von Amely » 15.07.2008, 16:53

Alexa-Gabrielle hat geschrieben:

Dann sagte der Richter, Sie werden das eventuell noch sehr bitter bereuen nicht zu einem Vergleich gekommen zu sein, teilte mit, dass er jetzt zum Mittagessen ginge und dass das Urteil um 18.00 Uhr verkündet wird, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Hallo Alexa,

ich finde es unglaublich gut und konsequent von dir, dem nicht zuzustimmen.
Hört sicher aber leider nicht sehr hoffnungsvoll für dich an, was der
Richter da äußert.
Ich drück dir die Daumen, dass die Entscheidung zu deinen Gunsten ausfällt.
Liebe Grüße Amely

Anaba
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Beitrag von Anaba » 15.07.2008, 16:58

Liebe Alexia,

das der Kläger einem Vergleich sofort zustimmt und die Beklagte ablehnt, sollte dem Richter doch zu denken geben.
Viel Glück
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Renate
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Beitrag von Renate » 15.07.2008, 17:23

Da kann man nur fassungslos den Kopf schütteln.

Mensch Alexa-Gabrielle, ich kann nur hoffen und Dir wünschen, dass alles zu Deiner Zufriedenheit ausgeht.

Gruß Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Amely
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Beitrag von Amely » 16.07.2008, 11:38

Hallo Alexa-Gabrielle,

hast du inzwischen das Urteil ?
Liebe Grüße Amely

Alexa-Gabrielle
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Beitrag von Alexa-Gabrielle » 21.07.2008, 09:32

Hallo,

das Urteil erwarte ich nicht vor Ende dieser Woche. Telefonisch habe ich und auch meine Anwältin auf der Geschäftsstelle keine Antwort bekommen.

LG Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.

Alexa-Gabrielle
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DAS URTEIL IST DA - JUHU

Beitrag von Alexa-Gabrielle » 22.07.2008, 11:54

Hallo Ihr Lieben,

heute habe ich telefonisch erfahren, dass die Einstweilige Verfügung meines Ex vor dem Landgericht Darmstadt wegen Belästigung, Bedrohung und anderer unwahrer Behauptungen (u. a. se.xuelle Nötigung meinerseits!) aufgehoben wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ... Da bin ich mal gespannt!

Ich muss ihn jetzt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen. Wenn er nicht zahlt schicke ich ihm einen Mahnbescheid, dann einen Vollstreckungsbescheid. Dies wird in seiner SCHUFA eingetragen sein, was das Leben in Deutschland für ihn sicher nicht einfacher machen wird.

Außerdem prüfe ich, ob eine Anzeige wegen "falscher eidesstattlicher Versicherung" erfolgen kann.

Blume: Wäre er dann vorbestraft?

Als vorbestrafter Ingenieur mit Schulden (evtl. möglicher Lohnpfändung) ist es in Deutschland nicht mehr gemütlich. Könnte mir vorstellen, dass er dann lieber ein anderes Land mit seiner Anwesenheit beglückt.

Mittlerweile dürfte er bei der GEZ Schulden in Höhe von 200 €, bei der Krankenkasse Schulden in Höhe von 500 €, wegen der Scheidung (Prozeßkostenhilfe) Schulden ca. 1.500 €, jetzt der Prozeß vor dem LG Darmstadt Schulden ca. 2.000 € = Gesamt ca. 4.200 € und dann noch meine Schmerzensgeldforderung (???) haben.

Ich lasse ihn die Konsequenzen seines eigenen Handelns spüren und hoffe, dass dies auch andere mit ähnlichem "Bezness-Verhalten" trifft.

Liebe Frauen, gebt nicht auf - laßt Euch nicht einschüchtern!
Der Kampf lohnt sich - seid auch solidarisch.

Beznesser haben es nicht verdient, sich auf unsere Kosten (Seelenqualen, Depressionen, Finanzen) ein schönes Leben zu machen!

LG Alexa-Gabrielle (die langsam das Vertrauen zurückgewinnt!)
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.

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