Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Maren
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Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Beitrag von Maren » 20.10.2011, 01:56

Hallo zusammen,
ich wollte gerne ein neues Thema eröffnen und hoffe auf regen Erfahrungsaustausch mit Euch.
Vielleicht habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht wie ich. Über Euren Rat bin ich sehr dankbar. Nun erst einmal zum Sachverhalt.
Ich habe vor geraumer Zeit schon einen kleinen Einblick gegeben.

Ich möchte Euch meine Situation noch einmal ausführlich schildern. Meinen Marokkaner habe ich 1999 vor dem Standesamt X geheiratet. Mein Ex- Mann kam her,um hier zu studieren. Am 13.9. desselben Jahres wurde unsere Tochter X geboren. Im Jahre 2003 sind wir dann nach Berlin umgezogen. 2007 habe ich mich von meinem marokkanischen Ehemann getrennt. Meine Tochter und ich mußten aufgrund häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus flüchten.

Meine Eltern haben mich während dieser schwierigen Zeit liebevoll unterstützt. Sie haben X zu sich geholt. Sie sollte Abstand gewinnen. Wichtig ist auch noch zu erwähnen, dass mein Ex- Mann sich kaum um seine Tochter gekümmert hat. Die Ehe mit ihm war lieblos. Es gab keine gemeinsame Basis. Er hat mich nur betrogen und belogen.

Während X in X war, habe ich sie regelmäßig besucht;da ich mich noch in der Ausbildung befand. Wir haben ein inniges, herzliches Verhältnis. Den Kontakt zu ihrem Vater lehnt X konsequent ab.
2009 habe ich dann die Scheidung eingereicht und das alleinige Sorgerecht beantragt. Mein Ex hat immer wieder versucht, sich dem Verfahren zu entziehen.

Im März 2011 wurde dann der erste Gerichtstermin anberaumt. Mein Ex war auch anwesend. Der Scheidung hat er zugestimmt- jedoch nicht der alleinigen elterlichen Sorge die ganze Verhandlung zog sich hin - X mußte extra nach Berlin anreisen um auszusagen. Sie ist mittlerweile 12 Jahre alt und hat auch im Gespräch mit der Richterin noch einmal verdeutlicht, dass sie keinen Kontakt zu ihrem Vater wünscht. Das Jugendamt und die gegnerische Rechtsanwältin wollen nicht wahrhaben, dass dies Xs eigene Entscheidung ist. Sie glauben, dass unsere Tochter von meinen Eltern und mir negativ beeinflusst worden ist, was jedoch unhaltbar ist.

Der ganze Prozeß zieht sich hin, da wir noch nach altem Recht geschieden werden/ im Verbund. Mein Ex hat das Umgangsrecht beantragt. Wir werden X aber nicht zum Umgang mit ihrem Vater zwingen. Ich habe den Eindruck, dass in keinster Weise fair verhandelt wird. X und ich möchten mit allem abschließen. Aber ein Ende ist nicht in Sicht. Ich bin schon am Verzweifeln. Aber den Gedanken zu meinem Ex zurückzukehren hatte ich nie. Auch ich lehne jeglichen Kontakt zu ihm konsequent ab. Er wird sich nie ändern. Inzwischen ist er mir völlig egal.Ich habe das Glück, für ihn nicht finanziell aufkommen zu müssen. Zurzeit lebt er noch von Hartz4- dies wird aber auch bald vorbei sein. Vielleicht wird er auch abgeschoben, denn er hat sein Studium nicht beendet und auch keine Arbeit hier.Alexa-hat ja schon geschildert, dass die Scheidung von ihrem Studenten-Bezzi sehr schwierig war. Habt Ihr auch ähnliche Erfahrungen gemacht? Bitte schreibt mir!!! Ich freue mich schon sehr auf Eure Antworten.

LG Maren
:

Liebe Maren , ich habe den Namen deiner Tochter und den Ort an dem du geheiratet hast durch X ersetzt, ich denke, allzu viele Infos im Internet sind ein Risiko für dich, LG Micky

Tabiba
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Re: Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Beitrag von Tabiba » 20.10.2011, 08:24

Liebe Maren, ihr ward ja ca. 8 Jahre verheiratet, hat er da nicht eine unbefristete
AE oder sogar Anrecht auf den deutschen Pass.
Ausserdem habt ihr ein gemeinsames Kind. Da wird er sicher nicht abgeschoben.
So wie Du schreibst, wird er ja demnächst auch arbeiten.
Aber es ist schon sehr schwer, hier das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Nichtzahlen von Unterhalt ist auch kein Grund , dies zu verwehren,

Sicher hat deine Tochter mit 12 ein Recht, zu entscheiden ob sie ihren Vater zu sehen
oder nicht.

Tabiba

Maren
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Re: Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Beitrag von Maren » 20.10.2011, 11:31

Hallo Tabiba,
vielen Dank für Deine Antwort. Mein Ex ist nach wie vor marokkanischer Staatsbürger, einen deutschen Paß hat er noch nicht.
Es ist auch nicht einfach für ihn eine Arbeit zu finden, da er das Studium nicht abgeschlossen hat und auch über keine Ausbildung verfügt. In seinem ganzen Wesen ist er sehr unzuverlässig und trinkt auch sehr gern. Ich denke nicht, dass er die Probezeit bestehen wird.
Ob er schon ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, weiß ich ehrlich gesagt nicht so genau. Ich glaube, dass war erst einmal nur vorläufig für das Studium.

Die alleinige Sorge zu bekommen, ist sehr schwierig- da hast Du schon Recht. Ich finde, dass die Gerichte dem Vater ( in meinem Fall auch) viel zuviel Recht einräumen. Auch wenn der sich nicht kümmert. Er ist auch nicht zu erreichen, wenn etwas gemeinsam für unsere Tochter zu entscheiden wäre.

Auf jeden Fall werde ich für das alleinige Sorgerecht kämpfen, damit unsere Tochter endlich Ruhe vor ihm hat. Soviel erst einmal von mir.

LG Maren

Tabiba
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Re: Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Beitrag von Tabiba » 20.10.2011, 12:21

Hallo Maren, ich habe noch mal etwas genauer gelesen. Die Scheidung läuft ja noch und
jetzt geht es um das Sorgerecht.
Und mit dem bald nicht mehr Hartz VI meintest Du, er würde eventuell abgeschoben, oder?

Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber mit etwas Erfahrung nach langjährigem Lesen hier
würde ich sagen, dass ein gemeinsames Kind mit Dir ausreicht, damit er hierbleiben kann.

Es ist Dir zu wünschen, dass Du das alleinige Sorgerecht bekommst, ich hoffe, Du kannst
beweisen, dass er gegen Dich und dein Kind gewalttätig war (Zeugen, Photos, Arztberichte,
Anzeige bei der Polizei). Es könnte aber sein, dass er zumindest begleiteten Umgang bekommt,
ich schätze den braucht er für seinen Aufenthalt. Viel Interesse an seinem Kind scheint er ja nicht zu haben.

Da Du selbst noch in der Ausbildung warst, wirst Du wahrscheinlich deinem zukünftigen Exmann
keine Anteile deiner Rente oder sonstigen Unterhalt zahlen müssen. Hat er sich denn irgendwie finanziell am Lebensunterhalt
beteiligt?
Das Studium war, wie leider so oft, nur Mittel nach Deutschland zu kommen, nach einer
Heirat wird das dann oft schnell abgebrochen.

Liebe Grüsse Tabiba

Efendi II
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Re: Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Beitrag von Efendi II » 20.10.2011, 13:11

Maren hat geschrieben: Mein Ex ist nach wie vor marokkanischer Staatsbürger, einen deutschen Paß hat er noch nicht.
Das wäre er auch als Eingebürgerter, denn Marokkaner werden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert, sind also Doppelstaater.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Maren
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Re: Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Beitrag von Maren » 20.10.2011, 15:10

Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Das hat mir schon ein wenig weitergeholfen. Aber dass Marokkaner automatisch Doppelstaatler sind, ist ja ganz schön kraß.
Für die Scheidung und das Sorgerecht wurden bislang auch nur die Anträge gestellt, ein offizieller Beschluß des Gerichts liegt noch nicht vor. Gehört habe ich auch schon davon, dass ein gemeinsames Kind ausreicht ( bei unehelichen Kindern auch nur, wenn die Mutter den Vater angibt), um sich den Aufenthalt zu sichern.

Aber mein Ex kümmert sich ja überhaupt nicht um seine Tochter. Und es nicht nur so, dass er keinerlei Unterhalt zahlt. Er hat keinerlei Interesse, ist postalisch und telefonisch nicht zu erreichen bzw. auch nicht bereit sachlich zu kommunizieren. Er sucht das Jugendamt in Berlin auf, um seine Lebenssituation völlig zu verklären. Ihr kennt das ja sicherlich: Schuld an allem ist immer nur mein Umfeld- alle sind schlecht-ich bin gut. Ich kann nicht verstehen, warum die Ehe gescheitert ist.

Das Schlimme daran ist, dass ihm immer wieder geglaubt wird, obwohl seine Aussagen in sich sehr widersprüchlich sind. Seine Lügen sind sehr leicht zu entlarven. Wichtig ist sicherlich auch noch zu erwähnen, dass er mit seinem Leben nicht mehr zurechtkam, die ehemalige eheliche Wohnung später aufgeben mußte- aus eigenem Verschulden.Er wurde nicht nur alkoholkrank sondern auch obdachlos.

Er bekam dann Unterstützung von einer Mitarbeiterin der Mithilfe in Berlin. Diese nahm er über Jahre in Anspruch ohne sein Leben nachhaltig zu ändern. Die Mitarbeiterin hat sich auch über alle Maßen für ihn eingesetzt, rief nach Jahren der Trennung bei meinen Eltern an und wollte die Versöhnung zwischen mir und meinem Ex erwirken.

Er jammerte viel, dass er sein Kind nicht sehen dürfte- in Wirklichkeit war ihm das alles egal. Die pure Heuchelei. Mein Ex war großzügig- hat unserer Tochter Pakete geschickt ( 2 Pakete in in bald mehr als vier Jahren), aber nur um das Gesicht vor seiner Lebenshilfeberaterin zu wahren- bzw. nur um unsere Tochter vor der Gerichtsverhandlung zu beeinflussen. Ansonsten kam nichts, kein Gruß zum Geburtstag oder anderen Feiertagen. Dass dies die Ämter bzw. das Gericht nicht durchschaut, ist mir völlig unverständlich. Für unsere Tochter ist die ungeklärte Situation psychisch sehr belastend- sie möchte auch nicht telefonisch mit ihrem Vater in Kontakt treten.

Sie hat einen regelrechten Horror davor. Kommt es dennoch zu einem Gespräch, wird mein Ex ausfallend- besonders dann, wenn ihm die Argumente ausgehen, da ein zwölfjähriges Mädchen sich nicht belügen läßt und ihm auch mit offenen Worten sagt, dass sie nichts von ihm hält.

Die beste Lösung wäre sicherlich für alle, wenn er nach Marokko zurückgeht. Aber ich kann auch gut verstehen, dass er das nicht will, auch wenn er mit dem Scheidungsurteil sicherlich hier kein so bequemes Leben mehr führen kann ( habe gelesen, dass er dann selbst für seinen Unterhalt aufkommen muß/Hartz 4 fällt dann weg). Er sucht jetzt fieberhaft nach Kontakten zu Frauen, um sich die nächste Heirat zu ermöglichen. Mein Ex ist dabei auch noch so dreist und schreibt meine Freundinnen an,um Kontakt zu suchen. Die gehen aber nicht darauf ein und informieren mich darüber.

Für ihn ist es auch nicht einfach, in Marokko ist es ein gewaltiger Gesichtsverlust. Aber ich habe kein Mitleid oder Mitgefühl mit ihm. Was ihm geschieht, geschieht ihm völlig zu Recht. Ich kann nur froh sein, wenn ich den endlich los bin!!!! Es ist viel in unserer Ehe passiert, was mir auch oft nicht geglaubt wird und fast schon filmreif ist. Unsere Tochter hat er einfach ohne mein Wissen in Brüssel ins Flugzeug nach Marokko gesetzt- ohne Begleitung. Wir sind damals so verblieben, dass sie Urlaub bei hren Großeltern machen kann- sie sollte aber solange von einer Stewardess begleitet werden bis sie sicher am Bestimmungsort ankommt. Der Abflugort sollte aber Berlin sein. Auch in dieser Sache hat er mich hintergangen.Mein Ex hatte schon immer vor, unsere Tochter nach Marokko zu verbringen, es ist ihm bisher aber noch nicht gelungen. Wir passen sehr auf sie auf.. Aber auch ihre marokkanischen Großeltern sind damit nicht einverstanden, dass sie dort aufwächst.

Es tut mir ein bißchen leid für sie, da ich sie sehr mag, und sie im Augenblick ihr Enkelkind nicht sehen können. Das ist sicherlich auch schwer für sie. Vieles, was im Leben mit diesem Menschen passiert ist, kann man kaum glauben. Und sicherlich muß ich zugeben, dass ich in vielen Situationen auch sehr naiv und voller Vertrauen war. Ich war sicherlich auch so doof zu glauben, dass er sich als Mensch ändert und auch seine guten Seiten hat. Es liegt doch alles nur an seiner Kultur!!! Aber ich habe mich sehr getäuscht.

P.S. Begleiteter Umgang ist sicherlich nicht schlecht - wäre die beste Lösung im Moment. Das habe ich auch schon meiner Rechtsanwältin vorgeschlagen, es vor Gericht bei der nächsten und hoffentlich letzten Verhandlung anzubringen.

LG Maren

morena
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Re: Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Beitrag von morena » 20.10.2011, 15:36

Hallo, Maren

es gibt etliche Länder,die ihre Staatsbürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen und dazu gehört eben auch Marokko.

An Deiner Stelle würde ich es genau so machen,wie Tabiba Dir schon geraten hat,alle Vorkommnisse möglichst genau zu protokollieren mit
Zeitraum,Uhrzeit,wenn Du noch kannst un d auch ansonsten alles aufschreiben was er gemacht hat und nicht macht und wenn möglich mit Zeugen
bestätigen lassen und sie benennen.
Ich denke auch,dass er aufgrund der Tatsache bleiben kann,dass Ihr ein Kind zusammen habt.
Es ist immer wieder erstaunlich zu hören,dass die Aussagen solcher Männer ein solches Gewicht bei Behörden und Ämtern haben.
Inzwischen sollte sich herum gesprochen haben,was alles gemacht wird,um seine Ziele zu erreichen.
Auf der anderen Seite kämpfen die Frauen mit allen Mitteln,um die Behörden davon zu überzeugen,dass der Mann hierher muss,wenn er noch im Heimatland
lebt.
Es ist daher sicher schwierig für Außenstehende "die Wahrheit" zu erkennen.
Die Hauptsache ist,dass Du Deine Tochter schützt und ihr Stärke gibst und einen guten Anwalt hast,der Deine Wünsche und die des Kindeswohles
gut vorbringt.

Viele Grüße,Morena

Arche Noah
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Registriert: 12.03.2008, 16:51

Re: Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Beitrag von Arche Noah » 20.10.2011, 19:37

Maren hat geschrieben:
Auf jeden Fall werde ich für das alleinige Sorgerecht kämpfen, damit unsere Tochter endlich Ruhe vor ihm hat. Soviel erst einmal von mir.

LG Maren
Hallo Maren

Alleiniges Sorgerecht bedeutet nicht gleich Ruhe .....
Es sei denn , er bekommt den Umgang nicht.

Falls er das Umgangsrecht bekommt , denke ich , wird dieser nicht gleich von null auf 100 gehen ,
da ja schon länger kein Kontakt mehr bestand.

Begleitet wäre eine gute Möglichkeit , auch um zusehen , ob ihre Abneigung zum Vater weiter bestehen bleibt.
Psychologisches Gutachten wäre auch ein Option.

Gruß
Arche
Gemeinsam sind wir stark!

Nadia
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Re: Scheidung und Sorgerecht nach deutschem Recht

Beitrag von Nadia » 09.11.2011, 18:01

Liebe Maren,

nun kam ich auch endlich dazu deine Geschichte zu lesen, es ist wirklich traurig, dass du im Bezug auf das Sorgerecht so viele Probleme hast, das erinnert mich wiederum sehr an meine Geschichte.

Manchmal frage ich mich wirlich, was alles passieren muss damit das alleinige Sorgerecht für den Elternteil ausgesprochen wird, bei dem das Kind oder die Kinder nachweisslich besser leben....

Du schreibst, dass deine Tochter keinen Kontakt mit ihrem Vater möchte - dann warst du nachweisslich im Frauenhaus, wegen Gewalttätigkeiten durch deinen Marokkaner,,,,
Dann kümmert er sich nicht um seine Tochter...

Meiner Meinung nach wären solche Gründe längst ausreichend, denn warum soll ein Vater der sich so negativ verhält noch in Erziehungsfragen entscheiden dürfen, zumal er durch sein Dessinteresse die Bedürfnisse seines Kindes nicht kennt...

Aber in meinem Fall ist es auch nicht anders, ich habe Ärztliche Atteste und durch einen Krankenhausaufenthalt sowie durch Anzeigen und Wegweisungen von der Polizei, seine Gewalttäigkeiten und krimminellen Handlungen belegen können... auch er hatte während unser Ehezeit kaum interesse an den Kindern....obwohl Entführungsgefahr besteht, erhielten wir bei der Sorgerechtsverhandlung das gemeinsame Sorgerecht....

Eine vom Gericht bestellte "Kinderanwältin" meinte, dass mein Ex die Kinder auch entführen könne, wenn er kein Sorgerecht mehr hätte, vielmehr sollten wir uns zu Beratunsgesprächen Treffen und unsere Situation mit den Kindern besprechen, sie betohnte während der Verhandlung mehrmals, dass mein Ex bei seinem Gespräch mit ihr "geweint" hätte und das man IHM die Chance geben sollte, vertrauen zu den Kindern aufzubauen....

Also ich kann nur noch den Kopf hierüber schütteln,vielleicht waren auch hier seine großen arabischen Augen und seine gespielten Tränen beeindruckender als seine brutalen und krimminellen Handlungen...
Als er mir mein Knie so verdrehte, dass es operiert werden musste, weinte ER jedenfalls nicht...

Eine Bekannte riet mir, dass es vielleicht besser wäre in eine andere weit entfernte Stadt zu ziehen und dann nach einem Jahr noch einmal das alleinige Sorgrecht zu beantragen....
Vielleicht wäre es dann eher möglich.

Ich wünsche dir alles Gute für dich und deine Tochter und dass ihr die Chance habt, doch bald zur Ruhe zu kommen.

Viele liebe Grüße
Nadia




Tritden erhielten wir nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht,

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