Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Ute H.
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Ute H. » 30.10.2011, 15:24

das Gericht nimmt grundsätzlich keinerlei Rücksicht auf die Mütter.
Denen ist das völlig wurscht, ob man bald einen Herzkasper bekommt.

Die können sich offenbar noch nicht mal in die Lage von Nadia versetzen und muten ihr zu, dass ihr Ex-Mann fröhlich zu den Umgangsterminen bei ihr ein-und ausgeht. Völlig weltfremd.

Wir sind da mal wieder beim alten Thema:
Der Vater will die Kinder sehen - warum auch immer.
Die Kinder haben keinerlei Interesse.
Die Mutter / Ex-Frau hat Angst von dem gewalttätigen Lügner.

Was sagt das Gericht bzw. was sehen unsere Gesetze vor?
Der Vater bekommt, was er will - weil er ja von ach so unschätzbarem Wert für die seelische Gesundheit der Kinder ist (wo ist der Kotz-Smiley).
Auf die Kinder wird nur Rücksicht genommen, wenn das die Mutter erkämpft.
Rücksicht auf die Mutter? Fehlanzeige.

Ach so, das gemeinsame Sorgerecht ist Standard. Egal ob der Vater gewalttätig und kriminell ist. Das ist unserem Staat egal :cry:
Das gemeinsame Sorgerecht soll dem Vater das Gefühl geben, dass er nicht ausgebootet ist. Und vermutlich hofft der Gesetzgeber hier ein positives Signal bei den Vätern zu setzen und die wiederum sehen sich dann in der Pflicht gerne bzw. überhaupt Kindesunterhalt zu bezahlen (bei unseren Fällen ist da ja die reinste Lachnummer).

Liebe Nadia, viel Kraft.
Bitte informiere dich bei deinem Anwalt uns sage, dass du den Umgang in deiner Wohnung nicht haben willst.
Die sollen nach einem neutralen Ort gucken (JA, Kinderschutzbund, etc...).
In deiner Wohnung hast du Hausrecht.

melle
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von melle » 30.10.2011, 21:32

Liebe Nadia,

ich drück dir ganz doll die Daumen, daß dein Ex gar nicht erst auftaucht. Und wenn doch, versuche ganz cool zu bleiben auch
wenn es dir schwer fällt. Ich kann mir sehr gut denken, wie es dir dabei geht.

Nimm die Ratschläge, die dir hier gegeben an bezügl. Anwalt usw.

Morena schrieb, sie geben die Kinder nicht aus Liebe in ihr Heimatland, so denke ich auch.
Der Exmann meiner Schwester machte es auch nur um meiner Schwester zu zeigen, sie hatte sich nicht zu trennen und wollte sie erpressen mit der Entführung. Sie wollen nur Macht haben und Rache nehmen. An die Kinder denken sie dabei nicht.

Der Ex meiner Schwester wurde aber schon an der Grenze abgefangen und es ging Gott sei Dank nicht lange, aber es waren schlimme Tage. Ich will dir keine Angst machen, aber sei immer auf der Hut.

Alles Gute für euch!

melle

oliver7768
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von oliver7768 » 01.11.2011, 21:38

So ich bin neu hier und ich habe mich hier gerade wegen diesen Thema angemeldet:



Hallo Nadia,
ich habe mich hier extra angemeldet.
Es wurde vielgesagt, so dass ich nur ein paar Ergänzungen und Tipps geben möchte.

Die Kinder:
1. Unterhalt: Du hast 4 Kinder und für die müsstest du (2x272 + 222 + 209,50) 975,50€ bekommen (100%). Wenn es weniger ist und du bisher nicht auf Unterhalt geklagt hast, so soltest du das tun. Du solltest auch klagen wenn ein Amt weniger ausgerechnet hat. er hat zwar einen Selbstbehalt von 950€ dieser kann aber unterschritten werden (und Richter tun das gerne), denn er kann mit dem Beschluß dann Hartz IV beziehen, da es sein Einkommen mindert. Wenn du meinst es nicht zu brauchen, so klage trotzdem, denn die klage ist für die Kinder und denen steht es zu. Spätestens mit 18 muss jedes Kind selbst klagen und wenn du nichts gemacht hast dann wird es schwer (ich spreche da aus eigener Erfahrung).

2. Aufenthaltsbestimmungsrecht: Du musst hier unbedingt noch etwas nachlegen. Du hast hier das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten. Marokko erkennt dieses generell an ( Haager Kinderschutzübereinkommen vom 19.10.1996, von Marokko am 19.10.1996 gezeichnet, seit 22.8.2002 in Marokko ratifiziert und seit 1.12.2002 dort geltendes Gesetz). in Deutschland ist dieses seit 1.1.2011 geltendes Gesetz.
Um aber Schwierigkeiten vorzubeugen (da Marokko das Vaterschaftsprinzip hat [entsprechende CSP auf Anfrage], so könnten die kinder dort Marokkaner werden) solltest du die Ausreise gerichtlich untersagen. Das kannst du bei Gericht beantragen. Hierzu kannst du dich auch vom Jugendamt beraten lassen. Ebenso solltest du sofort für jedes deiner Kinder den Reisepass beantragen, dass kannst du alleine beim Amt durchführen (es gibt auch ein Urteil, ich suche es). Keines der Kinder kann einen weiteren Pass erhalten.
Alleine eine Unterhaltszahlung kann bereits zur Kindesentführung herhalten. Denn dann muss er nicht mehr zahlen.

3. Umgangsrecht: Hat der Richter entschieden dass der umgang bei dir stattfinden soll? Wenn ja, dann musst du die Szene liefern. Wenn du irgend welche Nachbarn hast mit denen du ein wenig kontakt hast, dann mache folgendes: laufe schreiend aus der Wohnung zu Nachbarn und lasse die Polizei rufen. Lasse die Polizei protokolieren und lasse dir eine Abschrift geben. Diese dann beim Gericht einreichen und um "nur" eine Umgangsänderung für den Umgangsstandort bitten. Im Regelfall macht der Richter den Beschluß wieder auf.

4. Die Kinder im Umgang: richte dich nicht nach den Aussagen der Kinder. Interpretiere keine Ablehnung. sei Werteneutral gegenüber dem Vater (im Beisein der Kinder). Kinder verbünden sich mit dem wo sie leben aber das innere offenbaren sie dir nicht. Und deine Kinder hast du länger als 18 jahre (die Kinder sind deine Verbündeten, lasse sie selbst entscheiden wer gut und schlecht ist, später bekommst du es entsprechend zurück).

Die Immobile:
Du hattest die abgeschrieben. Ich würde dass nicht tun. Nach der Scheidung hast du 3 Jahre Zeit für den Zugewinnausgleich, da die immobilie in der Ehe erworben wurde so gehört sie auch dir.
Du hast verschiedene Möglichkeiten.
1. Die Immobilie auf das älteste Kind überschreiben lassen ( den Vater überreden, du siehst dann wie ihn die Kinder interessieren).
2. Den maximalen Unterhalt einfordern (gerichtlich) und in in Hartz IV drängen dann die ARGE über die Immobilie informieren.
3. Zugewinn auf grund der Immobilie beantragen.
Ich würde auf jedenfall da nicht locker lassen.

gruss
Oliver

Anaba
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Anaba » 01.11.2011, 21:51

Hallo Oliver,

willkommen im Namen des Teams 1001 Geschichte.
Wir wünschen dir einen guten, informativen Austausch.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Micky1244
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Micky1244 » 01.11.2011, 21:53

Lieber Oliver,
auch von mir ein herzliches Willkommen.
Liebe Grüße, Micky


"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.

Tabiba
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Tabiba » 01.11.2011, 22:59

Hallo Oliver, wie meinst Du das mit dem Reisepass? Natürlich kann jedes Kind nur
einen deutschen Reisepass bekommen. Aber der Vater kann beim marrokanischen
Konsulat marokkanische Reisepässe beantragen. Die Kinder sind ja Doppelstaatler.

Liebe Nadja, es würde mich auch interessieren, ob schon über Unterhalt gesprochen
wurde. Ist bei 4 Kindern eigentlich selbstverständlich oder verdienst Du soviel, dass
Du es nicht brauchst?
Wahrscheinlich kostet der Unterhalt deinen Mann mehr als er bis jetzt für euch
gezahlt hat.

Wie ist denn der erste Besuchstag verlaufen? Ist er überhaupt gekommen?

Tabiba

Agadirbleu
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Agadirbleu » 01.11.2011, 23:57

Guten Abend,

zwischen Deutschland und Marokko besteht seit vielen Jahren ein Doppelbesteuerungsabkommen. Insofern könnte die in MA existierende Immobilie auch für den dt. Staat von Interesse sein, vorallem dann, wenn das Haus z.B. in MA vermietet ist und Mieteinkünfte vorliegen. Diese Einkünfte müssen von rechtswegen dem dt. Finanzamt deklariert werden.

Nadja, hast Du möglicherweise die Chance eine Kopie der jährlichen Grundsteuer für das Haus zu bekommen?
oder eine Wasserrechnung (sollte es in Agadir sein, wird sie von der RAMSA) erstellt oder eine Rechnung über Strom (wird von der l'ONE) erstellt. Diese Papiere zählen in MA auch als Beweise.

Oliver's These, aus der Immobilie vll doch einen Teil für die Kinder zu retten, erscheint mir unter diesen Gesichtspunkten garnicht so abwegig, wenn es auch sicherlich kein einfacher Weg sein wird.

Bonne chance & Courage,
Agadirbleu

oliver7768
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von oliver7768 » 02.11.2011, 01:09

Hallo Clara,
dafür braucht es kein Urteil. Sondern nur die Düsseldorfer Tabelle. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann, so kann er ergänzende Sozialleistungen verlangen. Das Antragsformular der ARGE berücksichtigt dieses, den der Unterhalt ist einkommensmindernd. Gerichte nehmen gerne 100% als Minimum. Die Mangelfallberechnung meiden sie. Wichtig ist halt dass der Unterhalt eingeklagt wird.
Verlieren kann man sowieso nicht, wenn das aktuelle ohne Beschluss unter 100% ist. Auch arbeiten die gerne mit fiktiven Geldern (die ausländische Immobilie könnte ja Mieteinnahmen bringen etc.).

So manchen Unterhaltspflichtiger jammert dann, dabei kann er über die ARGE alles zurück holen. Auf dieses weise erhalten aber die Kinder den zustehenden Unterhalt.



Auch wenn die Immobilie in Marokko ist (ich habe es auch so verstanden), so ist sie hier einklagbar (nur die Vollstreckung wird schwierig [ein Auto ist pfändbar]; den Wert legt der vom Gericht bestellte Gutachter fest). Und warum verschenken wenn es doch etwas bringen kann.
Ausländische immobilien sind bei jeglichen Bezug bei der ARGE vorher zu verwerten. Und wenn gar keine Auskünfte erteilt werden dann gibt es nichts. z.B. (47 SO 244/06 ER)
Ich würde ihn als Frau schriftlich darum bitten die Kinder in die Immobilie einzutragen und ihn zu bitten schriftlich zu antworten. Man kann auch auf den Vermögensausgleich hinweisen der bis 3 Jahre nach der Scheidung noch nachgereicht werden kann. an kann ja auch einmal auf die Moudawana hinweisen (das macht schon Angst bei den Männern).
Nadia, ich denke, Du hast Dich mit der Gegenseite verglichen. Ich kann mir nicht vorstellen, der Richter hat so etwas ausgeurteilt.
Oliver Deine Idee klingt auf den ersten Blick gut. Auf den zweiten kann er in die Hose gehen, denn Nadia täuscht hier möglicherweise eine Straftat vor. Und da die Nachbarn können letztendlich nicht mehr sagen, als Nadia ist schreiend aus der Wohung gelaufen.
Generell werden Vergleiche geschlossen, denn die Anwälte bekommen mehr Geld. Wenn der Richter so etwas hinein schreibt dann gibt es nur diese Methode. Es ist auch keine Straftat. Es ist die Selbsthilfe auf einen solchen Beschluß. Nur der Polizeibericht langt (wichtig keine Anzeige erstatten) und der Richter kippt eine solche Regelung. Es steht da Aussage gegen Aussage und die Polizei glaubt da eher der Frau. Danach Polizeibericht (wenn die Polizei nicht schreiben will auf die eigene Angst verweisen und den Beschluß erwähnen, die schreiben dann schon etwas) mit Schreiben an das Gericht.
Ich sehe hier die Nadia in der Notlage, sie muss den Ex hinein lassen. In Folge dessen muss sie sehen wie sie sich daraus befreit. Viele Frauen machen das so. Ich rate den Männern immer, niemals mit den Frauen allein zusammen zu sein (da kann sogar das Sorgerecht weg sein).
Hat der Richter es hinein geschrieben, dann wird es schwer das abzuändern ( ohne inszeniertes Drama), außer sie erweitert den Umgang (also dann mit eigenen Antrag den Vater aus der Wohnung heraus schreiben).

Ich habe viele Dinge selbst mitgemacht und habe viel mit Frauen zu tun. Man sollte nicht zu defensiv sein. Wichtig bei Kindern defensiv (bei Umgang) den rest offensiv (aber nicht agressiv und nur aktuelles).
Ich werde meine Sache mal einstellen und dann wirst du verstehen.

Man kann aber auch überall einstecken und hinnehmen dass der andere mit dreisten Lügen und Heimlichkeiten einen um etliches gebracht hat. Für den eigenen inneren Frieden sollte man alle Chancen nutzen.

gruss
Oliver


@Blume
Neue immobilien haben in Marokko Grundbucheinträge. Im Zuge des Scheidungsverfahren ist das aber immer erstrebenswert besser man versucht etwas zu holen als gar nichts.


@Tabiba
Das könnte er. Aber er bräuchte die Zustimmung. Und zum Doppelstaatler wird das Kind nicht ohne Zustimmung der Mutter. Dann hat er marokkanische Pässe ohne Visum, die nichts bringen, denn hier hat die Ausländerbehörde nur Zugriff drauf. Spätestens bei Passkontrolle ohne Visum war es das gewesen.

@Agadirbleu
Meine Ex hat auch viel verschwiegen aber dann wurde sie bei Gericht Stückweise enttarnt und eine fiktive Miete angenommen. Aber das ganze dann in meinem Beitrag.

gruss
Oliver

Elisa
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Elisa » 02.11.2011, 07:42

Nadia, mir kommt bei Olivers Ratschlägen der Gedanke: Vielleicht zieht Dein Ex es dann vor, zurück nach Marokko zu ziehen.

Oliver, Danke für Deine Beiträge.

LG Elisa

Stern
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Stern » 02.11.2011, 08:39

@Tabiba Das könnte er. Aber er bräuchte die Zustimmung. Und zum Doppelstaatler wird das Kind nicht ohne Zustimmung der Mutter. Dann hat er marokkanische Pässe ohne Visum, die nichts bringen, denn hier hat die Ausländerbehörde nur Zugriff drauf. Spätestens bei Passkontrolle ohne Visum war es das gewesen.
Das z.B. ist definitiv falsch. Die Staatsangehörigkeit wird durch Gesetz bestimmt und bedarf weder der Zustimmung der Mutter noch der des Vaters. In vielen Ländern kann sie nicht einmal abgegeben werden und besteht so ein Leben lang - und zwar auch gegen den Willen der Eltern. Lediglich die aufgrund einer vorhandenen Staatsangehörigkeit beantragte Passausfertigung kann zustimmungspflichtig sein.

Lieber Oliver, Deine Bemühungen ehren Dich ja, aber solche Infos sind nur was wert, wenn sie auch stimmen.

Liebe Grüße, Stern

morena
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von morena » 02.11.2011, 08:44

Hallo,

die Kinder von Nadia sind in Deutschland geboren von einer deutschen Mutter und sind hier erst einmal Deutsche.
Eine andere Situation ist wohl,wenn sie nach Marokko kommen und der Vater will sie nicht ausreisen lassen.
Und der Vater als Marokkaner verliert seine marokkanische Staatsangehörigkeit nicht,auch wenn er hier eingebürgert ist,
da der marokkanische Staat seine Staatsbürger nicht entlässt.

Viele Grüße,Morena

Elisa
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Elisa » 02.11.2011, 08:46

Liebe Stern, ich kenne Fälle, wo die Kinder beide Pässe haben, den deutschen und den ägyptischen z.B. Und der Vater hat die ägyptischen beim Konsulat besorgt. Ob das legal ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Bei Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft, muss ja auch der ägyptische abgegeben werden. Wenn es denn so in der Realität auch erfolgt.

Nur wenn man eine Ausreisesperre erwirkt, wird der deutsche Pass wertlos, und in dem anderen muss ein Visum sein.

Und warum soll die Aussage dann falsch sein ?

LG Elisa

Stern
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Stern » 02.11.2011, 08:55

Liebe Morena,

Die Staatsbürgerschaft eines Kindes bestimmt sich in den wenigstens Fällen nach dem Geburtsort.

Niemand bestreitet die deutsche Staatsbürgerschaft der Kinder. Ob sie mit Geburt auch die Staatsbürgerschaft des Vaters haben, bestimmt allein das Gesetz und nicht die Eltern. Die bestimmen nur, ob ein Pass aufgrund einer vorhandenen Staatsbürgerschaft ausgestellt wird.

Da diese vorhandenen und bei den Müttern oft nicht bekannten Staatsbürgerschaften dann schlimme Folgen haben, wenn ein Kind in den Rechtskreis einer solchen Staatsbürgerschaft gerät, kann man nicht oft genug darauf hinweisen.

Liebe Grüße, Stern

Stern
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Stern » 02.11.2011, 09:05

Elisa, es ist deshalb falsch, weil Staatsbürgerschaften durch Geburt erst einmal festgelegt sind und keinerlei Zustimmung bedürfen.Nicht der Pass verleiht die Staatsbürgerschaft sondern die Staatsbürgerschaft ist Voraussetzung dafür, einen Pass zu erhalten.

Du bleibst ja auch Deutsche wenn Du Deinen Pass verlierst und einen neuen bekommst Du nur, wenn Du vorher nachweisen kannst, dass Du Deutsche bist (ist bei Dir einfach, steht ja im System und Du hast einen Ausweis, Geburtsurknde usw.)

Liebe Grüße, Stern

Tabiba
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Tabiba » 02.11.2011, 10:47

Hallo, ich kann mich erinnern dass Effendi hier mal geschrieben hat, dass Kinder
mit doppelter Staatsbürgerschaft nur mit dem Reisepass des jeweiligen Landes
dort einreisen können. Das würde heissen, ein Kind mit marokkanischem Vater
und deutscher Mutter kann nur mit einem marokkanischen Pass in das entsprechende
Land einreisen.
Ich konnte das damals nicht glauben, da ich selbst mit meiner Tochter (Vater Ägypter)
immer nur mit dem deutschen Reisepass nach Ägypten eingereist bin.
Meine Tochter hat auch eine arabische Geburtsurkunde obwohl in Deutschland geboren.
Da es schon so lange her ist, weiss ich nicht mehr, ob die in Ägypten oder in Deutschland
im ägyptischen Konsulat ausgestellt wurde.

Wenn der Vater von Nadias Kindern solche Geburtsurkunden hat, kann er ja nachweisen
dass es seine Kinder sind. Muss dann wirklich ein Visum für Deutschland in den marokkanischen
Pässen sein???
Hier wird ja oft geschrieben, dass die Väter sich Pässe bei ihren Konsulaten/Botschaften in
Deutschland beschaffen und damit mit den Kindern (zwecks Entführung) in ihr Heimatland
ausreisen. Ich habe solche Pässe nie gesehen. Muss da wirklich ein Visum für Deutschland
drinstehen?? Gibt es da Probleme bei der Ausreise aus Deutschland?
Dann wären ja viele Kinder vor Entführung geschützt wenn es so einfach ist :roll:

Oder habe ich das alles falsch verstanden :roll: :?:

Tabiba

SINA
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von SINA » 02.11.2011, 12:24

Hallo,
ich kann es für Algerien sagen, wie es dort geregelt ist.
Kinder eines Algeriers (egal, ob Mutter oder Vater) die irgendwo auf der Welt geboren werden sind automatisch Algerier und es gibt keine Möglichkeit aus dieser Staatsbürgerschaft entlassen zu werden.
Unsere Söhne (Vater Algerier) sind als Deutsche in Deutschland geboren worden.
Aber da der Vater Algerier ist, sind sie auch automatisch Algerier. Sie haben das Anrecht auf einen deutschen und einen algerischen Pass. In den algerischen Pass bekommen sie keine deutschen Aufenthaltstitel, denn für Deutschland haben sie deutsche Ausweise. Sie können problemlos mit dem algerischen Pass nach Algerien ausreisen und mit den deutschen Pass zurück nach Deutschland kommen. Jeweils ohne irgendwelche Anträge oder Visa.
Wenn ein algerischer Vater alleine mit seinem Kind ins Heimatland fliegt, muß er meistens (nicht immer!) eine schriftliche Bestätigung dabei haben, dass die Mutter mit der Ausreise einverstanden ist.
Aber diese Bestätigung sollte leicht zu fälschen sein, also bei Verdacht einer Entführung SOFORT bei der Polizei melden um den Grenzübertritt zu verhindern. Ansonsten ist es ziemlich einfach für ein Elternteil, sein Kind zu entführen.
Dessen sollte sich eine Mutter in einer binationalen Beziehung immer bewußt sein.

Hallo Tabibba,
natürlich können diese Kinder auch mit den deutschen Unterlagen in das Land des Vaters fliegen. Für Algerien ist es schwieriger, weil die Visabeschaffung aufwendig und nicht gerade billig ist. Denn wenn sie mit deutschen Unterlagen fliegen sind sie visapflichtig.

Viele Grüße
SINA

Tabiba
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Tabiba » 02.11.2011, 12:41

Liebe SINA, ich glaube auch, dass viele ihren Pass behalten (auch wenn sie den deutschen Pass)
haben, um bei Einreise die Visagebühren zu sparen.
Außerdem zahlen Einheimische oft wesentlich weniger für Hotels, medizinische
Versorgung, Eintrittsgelder usw.
Der deutsche Pass wird dann bei Einreise nach Deutschland benutzt.

Tabiba

oliver7768
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von oliver7768 » 03.11.2011, 00:34

Hallo,
erst mal danke für viele Kommentare.

@Stern
Hier geht es um Marokko. Deas Thema ist Marokko.
Zu deiner Zufriedenheit. Nadia kann ja selbst im Zweifelsfall marokkanische Pässe anfertigen lassen (selbst zum Konsulat mit Aufenthaltsbestimmungsrecht). Dann wäre auch dieser Weg ausgeschlossen.

@Morena, Elisa

Genau so ist es. Deshalb Ausreise generell ausschließen. Das Jugendamt hilft dabei. Die Angst vor Kindesentzug ist ein klares Argument.

@Tabiba
Ein Marokkanischer Pass ohne Visum, ist eine Person ohne gültigen Aufenthalt. Bei Neuaustellung muss sich auch neues Visum besorgt werden. Der Zöllner kassiert die Person dann ein und klärt die Sachlage. Denn es kann eine illegale Einreise sein. Nun das andere: selbst wenn die Kinder in Marokko wären so sind sie seit 2011 wieder rückführbar. Die passende Haager Konvention wurde nun auch von Deutschland ratifiziert. Und danach zählt der reguläre Aufenthaltsort de Kinder. Hier also Deutschland. Und jett bitte keine Altfälle nennen. Denn Deutschland hat es versäumt die neue KSÜ zu ratifizieren. Deutschland hat da das Ausreiseverbot für Kinder (Marokko hat auch eines).
Das mit marokkanischen Geburtsurkunden für Deutsche Kinder lässt sich schnell nachprüfen. Im zuständigen Konsulat anrufen und fragen ob man eine Geburtsurkunde bekommen kann. Dann weiss man ob die Kinder dort so registriert sind.


@Sina
Algerien ist kritisch wie auch Ägypten. Hat der algerische Pass kein Visum so geht keine Einreise nach Europa. Die geht nur durch den Deutschen Pass. Und durch zwei Pässe braucht der algerische Pass kein Visum.
Ich meinte aber dass die deutschen Pässe gesichert werden müssen. Denn nur mit dem Pass ohne Visum endet die Reise beim Abflug. Mit zwei Pässen geht es so (Tabiba hat es ja erwähnt). Abflug deutscher Pass. Ankunft einheimischer Pass (Stempel hinein, kein Visum nötig). Bei Ausreise braucht man dann aber den deuschen Pass, da ja ein Visum im andern Pass fehlt und da will auch ein algerischer Zöllner im einheimischen Pass ein Visum sehen.
Wenn aber keine deutschen Pässe verfügbar sind dann endet hier in Deutschland beim Abflug die Reise, da ein Visum fehlt. Es ist die Kombination der Anwendung. Mit ABR sollte man bei solchen bedenken wie hier manche haben, auch die ausländischen Pässe anfertigen lassen oder wenn vorhanen sich aushändigen lassen. Und wie gesagt keine Pässe aushändigen und jegliche Ausreise untersagen.

@Tabiba
Der Marokkaner ist verpflichtet in Marokko einen marokkanischen Ausweis zu haben. Haben die die deutsche Staatsbürgerschaft, so haben sie den deutschen Reisepass und eine Card National für Marokko. Der Einreise und Ausreisestempel kommt in den Reisepass. Und speziell für Marokko: Bei der Einreise wird der Pass gestempelt und bei der Ausreise der gleiche Pass. Sonst geht es aus Marokko nicht mehr raus. Die wollen dort immer kleinlich wissen wer wann und wo war. Das ist auch der Grund warum die Card National dann verwendet wird.

@Blume
Die Quelle ist das Formular der ARGE dort steht sogar dass der Kindesunterhalt (als Unterhaltspflichtiger) als Ausgabe angegeben werdern soll.
Beim Unterhaltsempfänger ist es Einkommen und beim Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd.

z.B.
1500€ bereinigtes Einkommen, Miete kalt 400€ (590 Warm) , 2 Kinder 6 und 7 Jahre; 1500€ sind laut Tabelle 105% also 582€ Unterhalt. Selbstbehalt ist 950€. Es bleiben so 912€. Also Selbstbehalt unterschritten. Viele Richter ignorieren dann den Mangelfall.
Nun sollte man gegen rechnen: Das Netto dürfte bei nur 5% Pauschale bei 1578€ liegen. Ich nehme mal einfach an, dass das Netto 1700€ hat.
1700€ Netto-582€=1118€-590€=528€-Erwerbstätigenbonus wegen Hartz IV Berechnung (280€ bei 1500€)= rest 248€; Hartz IV Satz 364€-248€=116€ ergänzende Leistung. Der Betrag lässt sich durch Fahrtkosten und Versicherungen erhöhen. Die ARGE verneint die Existenz. Und viele Formulare machen es unübersichtlich.
Also hat derjenige dann 1816€-582=1234€ nach Kindesunterhaltszahlung. Die Kinder bekommen 582€.
Bei erhöhten Selbstbehalt: 1500-(950€+230€=1180€)= 320€ für die Kinder. Rechnung dann 1700-320€=1380€ nach Kindesunterhalt.

Düsseldorfer Tabelle: Der Vorteil von Wohngeld nutzen steht doch drinnen?
Das machen Gerichte gerne, wenn der Unterhaltspflichtige sein Einkommen nicht richtig darlegen kann oder gar nichts macht. siehe auch Deinen Beitrag zu fiktiven Einkommen.
Dies werden berücksichtigt, aber was bringt es in Realiter, wenn Du bei der Vollstreckung wieder auf sein reales Einkommen zurgeworfen bist. In ein fiktivers Einkommen kann leider nicht vollstreckt werden.
Ich habe das am eigenen Leibe erfahren. Vollstrecken geht mit dem Titel sofort und es wird dir dann nahe gelegt bei der ARGE den Antrag zu stellen.
Verlieren kann man schon, wenn das Gericht eine Quote auswirft, da weniger Unterhalt ausgeurteilt wurde als beantragt. Dann sind im schlimmsten Fall dem Gegner Kosten zu erstatten. VKH deckt bekanntlich nur die eigenen Kosten und die Gerichtskosten ab, nicht die Kosten des Gegners.
Das ist falsch. Es besteht Anwaltszwang beide Seiten beantragen VKH. Jeder Anwalt fordert das Maximum. Der Richter entscheidet in dem er berechnet und da die Forderung berechtigt ist, auch wenn nicht in der geforderten Höhe so ist das automatisch ein Vergleich. Nur wenn der Unterhaltsanspruch unberechtigt ist weil keiner besteht dann hat man die Kosten.
Die Anwälte wollen auch den Vergleich wegen der Vergleichsgebühr.

gruss
Oliver

Marina
Beiträge: 239
Registriert: 25.08.2011, 17:39

Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Marina » 05.11.2011, 16:16

Also bevor ich mich über viele Jahre täglich mit der Sorge und Angst beschäftigen
müßte, dass meine Kinder eventuell entführt werden könnten, würde ich
mit den Kindern weit weg ziehen.
(Die Kinder sind noch klein und könnten sich durchaus neu eingewöhnen)
Hätte gleichzeitig den Vorteil, dass der KV sein Besuchsrecht sicherlich nicht
regelmäßig ausführen könnte.

Nadia in der aktuellen Situation , würde ich dafür sorgen, dass der KV
bei seinen Besuchen niemals mit dir alleine in der Wohnung ist!
--------------------------------
Liebe Grüße von Marina
Moderatorin
Gemeinsam sind wir stark!
--------------------------------
Zukunft ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun kannst, nicht getan hast.

ohoh

Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von ohoh » 05.11.2011, 22:21

Eben

Der Umgang findet dann z.b. auf dem Jugendamt unter Aufsicht einer/eines netten Sozialpädagogin/pädagogen statt.
Die wollen schließlich auch etwas zu tun haben :lol:
Es muss hierfür die Sorge um Entführung angetragen werden. Es ist dir dann unzumutbar, den Umgang zu hause durchzuführen.
Außerdem hast du zu hause in deiner Wohnung eh Hausrecht, wie hier bereits beschrieben !!!
Wichtig!
Nich vergessen!

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