Bezness und andere Dramen...

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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nabila
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von nabila » 25.06.2015, 21:35

hallo,

was wird denn nun eingetragen ? Wie sieht die Geburtsurkunde aus ?

VATER NICHT ANGEGEBEN oder Vater unbekannt ???

Das sind m.E. 2 unterschiedliche Lagen.

Wenn die Mutter den Vater lediglich nicht angibt , kann er das später im Rahmen einer Anerkennungsklage nachholen lassen.

Das sieht das Gesetz vor. Also kann es bis dahin doch nicht illegal sein.


Liebe Grüße ♥
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Thelmalouis
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 25.06.2015, 22:04

nabila hat geschrieben:hallo,

was wird denn nun eingetragen ? Wie sieht die Geburtsurkunde aus ?

VATER NICHT ANGEGEBEN oder Vater unbekannt ???

Das sind m.E. 2 unterschiedliche Lagen.

Wenn die Mutter den Vater lediglich nicht angibt , kann er das später im Rahmen einer Anerkennungsklage nachholen lassen.

Das sieht das Gesetz vor. Also kann es bis dahin doch nicht illegal sein.


Liebe Grüße ♥
Das Beste wird sein, die TE lässt sich hier von ihrem Anwalt beraten.
Eine korrekte Antwort kann hier, so wie es aussieht niemand machen. Und die die es weiß, ist kein Mitglied mehr dieses Forums.

Ich hoffe, Knutschi hat noch Zeit, sich anwaltlich beraten zu lassen bevor das Kind kommt.

Das schreib ich jetzt einfach mal so.
Gruß Thelmalouis


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nabila
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von nabila » 26.06.2015, 02:20

hallo,

ja mir fehlt Blume auch.

Eine Variante ist mir noch eingefallen : Es wird nur die Mutter in der Geburtsanzeige aufgenommen.

Dann steht bei Vater > nullkommagarnix

Liebe Grüße ♥
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luna2000
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Beitrag von luna2000 » 26.06.2015, 17:29

Warum ist es in diesem Forum für viele User so schwer zu akzeptieren, daß eine ledige Mutter nach der Geburt ihres Kindes zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihr Kind nur folgende Angaben und Nachweise erbringen muß:
- Bescheinigung vom Krankenhaus, der Hebamme oder Zeugen über die Geburt des Kindes
- Die eigene Geburtsurkunde
- Den eigenen Personalausweis zur Feststellung der Identität ???

Es gibt hunderte von offiziellen Webseiten, die dies bestätigen.
Es gibt hunderttausende ledige Frauen, die auf diesem gesetzlichen Weg eine Geburtsurkunde für ihre "Bastarde" bekommen haben - im Gegensatz zu unehelichen Kindern in Ägypten, die es offiziell garnicht gibt.
Ein Recht auf diese Geburtsurkunde haben sich die ledigen Mütter in Deutschland schwer erkämpft. Heute ist dies in Deutschland eine Selbstverständlichkeit.

Wieso empfehlen hier User eine rechtsanwaltliche Beratung für diesen normalen, gesetzlich geregelten Vorgang?

Franconia
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Franconia » 26.06.2015, 17:54

luna2000 hat geschrieben:Wieso empfehlen hier User eine rechtsanwaltliche Beratung für diesen normalen, gesetzlich geregelten Vorgang?
Antwort:
§ 169 StGB
Personenstandsfälschung

(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 271 StGB
Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.
Die Dinge die vorzulegen sind, sind das eine.
Das andere ist eine offensichtliche Straftat wenn man Angaben verschweigt oder lügt.

Wer sich den Schuh anziehen will, ...
Nur, bitte hinterher nicht jammern wenn das Drama nur noch größer wird als es eh schon ist, weil man noch mehr Ärger am Hals hat.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

luna2000
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von luna2000 » 26.06.2015, 18:18

Franconia hat geschrieben:
luna2000 hat geschrieben:Wieso empfehlen hier User eine rechtsanwaltliche Beratung für diesen normalen, gesetzlich geregelten Vorgang?
Antwort:
§ 169 StGB
Personenstandsfälschung

(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 271 StGB
Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.
Die Dinge die vorzulegen sind, sind das eine.
Das andere ist eine offensichtliche Straftat wenn man Angaben verschweigt oder lügt.

Wer sich den Schuh anziehen will, ...
Nur, bitte hinterher nicht jammern wenn das Drama nur noch größer wird als es eh schon ist, weil man noch mehr Ärger am Hals hat.

Um eine Vaterschaft in einer Geburtsurkunde geltend zu machen, ist eine amtlich anerkannte Vaterschaftserklärung notwendig. Sofern diese nicht vorliegt, ist die Eintragung eines Vaters in die Geburtsurkunde rechtlich nicht möglich.
Die oben genannten "Drohparagraphen" sind also vollkommen nichtig, weil nicht zutreffend. Es müssen keine nichtexistierenden Vaterschaftsfeststellungen von irgendwem irgendwo angegeben werden.

Hier wird ein Phantom aufgebaut zur Einschüchterung von ledigen Müttern.

Thelmalouis
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 26.06.2015, 19:38

Sag mal, was ist denn jetzt los :?:
luna2000 hat geschrieben:Warum ist es in diesem Forum für viele User so schwer zu akzeptieren, daß eine ledige Mutter nach der Geburt ihres Kindes zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihr Kind nur folgende Angaben und Nachweise erbringen muß:
Wieso empfehlen hier User eine rechtsanwaltliche Beratung für diesen normalen, gesetzlich geregelten Vorgang
1. Das hat mit nicht akzeptieren überhaupt nichts zu tun.
2. Kenn ich mich überhaupt nicht aus. Daher lautet meine Empfehlungen. Auf Nummer sicher zu gehen.
3. Einen Anwalt wird sie sowieso in ihrem Falle brauchen. Oder kann sich das die TE auch sparen, sie hat ja dich liebe Luna an ihrer Seite?
luna2000 hat geschrieben:Hier wird ein Phantom aufgebaut zur Einschüchterung von ledigen Müttern.
Jetzt lass mal die Kirche im Dorf.

Wenn ich anstelle der TE wäre, wäre ich auch dankbar über die ganzen Ratschläge, die ich hier bekommen würde. Aber alleine auf das würde ich mich nicht nur stützen. Das hätte ich schon gerne auch von offizieller Seite her bestätigt. Das ist nur legitim.
Gruß Thelmalouis


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Anaba
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Re:

Beitrag von Anaba » 26.06.2015, 19:49

luna2000 hat geschrieben:Warum ist es in diesem Forum für viele User so schwer zu akzeptieren, daß eine ledige Mutter nach der Geburt ihres Kindes zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihr Kind nur folgende Angaben und Nachweise erbringen muß:
- Bescheinigung vom Krankenhaus, der Hebamme oder Zeugen über die Geburt des Kindes
- Die eigene Geburtsurkunde
- Den eigenen Personalausweis zur Feststellung der Identität ???

Es gibt hunderte von offiziellen Webseiten, die dies bestätigen.
Es gibt hunderttausende ledige Frauen, die auf diesem gesetzlichen Weg eine Geburtsurkunde für ihre "Bastarde" bekommen haben - im Gegensatz zu unehelichen Kindern in Ägypten, die es offiziell garnicht gibt.
Ein Recht auf diese Geburtsurkunde haben sich die ledigen Mütter in Deutschland schwer erkämpft. Heute ist dies in Deutschland eine Selbstverständlichkeit.

Wieso empfehlen hier User eine rechtsanwaltliche Beratung für diesen normalen, gesetzlich geregelten Vorgang?
Wenn eine Mutter den Vater nicht angibt, passiert gar nichts. Dann bleibt die Spalte "Vater" leer.

Kein Mensch kann die Mutter zwingen den Vater anzugeben.
Was, wenn mehrer Väter infrage kommen? Müssen die dann alle auf die Urkunde?

Gott sei Dank, leben wir nicht in Ländern, wie in Ägypten z.B.. Dort bekommen ledige Mütter gar keine Geburtsurkunde für ihr Kind.
Diese Kinder sind ein Leben lang bestraft.
Liebe Grüße
Anaba

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anaba@1001Geschichte.de

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Thelmalouis
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 26.06.2015, 20:05

luna200 hat geschrieben:Es gibt hunderttausende ledige Frauen, die auf diesem gesetzlichen Weg eine Geburtsurkunde für ihre "Bastarde" bekommen haben
Und noch eins Luna, ich weiß ja nicht was du von mir denkst aber im Gegensatz zu dir bezeichne ich uneheliche Kinder nicht als Bastarde.

Meinst du eigentlich oder sonst wer, dass das der Grund war, dass ich zu einem Anwalt geraten habe?
Gruß Thelmalouis


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Maddalena
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Maddalena » 26.06.2015, 20:36

Da ich mich mit dieser speziellen Thematik nicht auskenne, habe ich diesbezüglich nichts geschrieben.

Ich finde aber, dass jede Schreiberin nach bestem Wissen und Gewissen versucht hat, Knutschi zu helfen und unterstützen.

Es ist nichts verwerfliches dabei wenn empfohlen wird, dass man zum Anwalt geht damit die Fragen, die derjenige hat, geklärt werden können. Ich denke, bei so einer Umstellung des Lebens kommen mehr Fragen auf als nur eine, über die hier ausreichend diskutiert wurde.

Ich persönlich würde mich nie 100% auf Informationen oder Ratschläge aus dem Internet und Foren verlassen wenn es um wichtige Dinge in meinem Leben geht aber das sollte jeder für sich entscheiden.

Ich finde es dennoch nicht angebracht, Leute, obwohl sie hilfsbereit sind und sich engagieren, zu kritisieren nur weil mir ihr Rat nicht gefällt.

Jeder kann hier reinschreiben und die Anderen sollten daraus machen, was auch immer sie für richtig halten.

Leben und leben lassen :D

In diesem Sinne wünsche ich Allen einen schönen Abend und hoffe, dass es Knutschi gut geht und sie sich bald wieder meldet!

luna2000
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von luna2000 » 26.06.2015, 20:46

Bin ich jetzt hier die neue Feindin, weil ich die derzeitigen deutschen Gesetze für ledige Mütter und ihre in Anführungszeichen hervorgehobenen "Bastarde" - eine noch vor 40 Jahren gängige Bezeichnung für uneheliche Kinder - darstelle?

Eine unverheiratete schwangere Frau kann gehen wohin sie will.
Sie kann ihr Kind zur Welt bringen wo sie will.
Sie ist niemandem Rechenschaft schuldig.
Sie kann vollkommen gesetzmäßig eine Geburtsurkunde für ihr Kind erhalten.

Es gibt diesbezüglich kein Problem.

Nur ein Mann, der behauptet, der Vater des Kindes zu sein, kann ggf. Probleme schaffen - mit den rechtlichen kostenpflichtigen Konsequenzen für ihn.

Nilka
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Nilka » 26.06.2015, 20:49

Mir macht es im Moment mehr Sorge, dass sie sich nicht meldet.
LG ♥ Nilka

Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann

luna2000
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von luna2000 » 26.06.2015, 21:05

Manch eine Mutter hätte sich einen Horrortrip mit ihren Kindern erspart, wenn sie auf ihre eigenen Kräfte und den staatlichen Schutz als ledige Mutter vertraut hätte, anstatt den Drohungen ihres multikulturellen Bezzness - Partners zu folgen.

Ich bin der Meinung, daß jeder Tag zählt, an dem ein Kind in unserer relativ friedvollen deutschen Kultur geschützt aufwachsen kann.

Wenn eine Mutter sich für eine afrikanische oder orientalische Erziehung ihres Kindes entscheidet, so kann sie das genauso tun.

Harvey
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Re: Re:

Beitrag von Harvey » 26.06.2015, 21:57

Anaba hat geschrieben:
luna2000 hat geschrieben:Warum ist es in diesem Forum für viele User so schwer zu akzeptieren, daß eine ledige Mutter nach der Geburt ihres Kindes zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihr Kind nur folgende Angaben und Nachweise erbringen muß:
- Bescheinigung vom Krankenhaus, der Hebamme oder Zeugen über die Geburt des Kindes
- Die eigene Geburtsurkunde
- Den eigenen Personalausweis zur Feststellung der Identität ???

Es gibt hunderte von offiziellen Webseiten, die dies bestätigen.
Es gibt hunderttausende ledige Frauen, die auf diesem gesetzlichen Weg eine Geburtsurkunde für ihre "Bastarde" bekommen haben - im Gegensatz zu unehelichen Kindern in Ägypten, die es offiziell garnicht gibt.
Ein Recht auf diese Geburtsurkunde haben sich die ledigen Mütter in Deutschland schwer erkämpft. Heute ist dies in Deutschland eine Selbstverständlichkeit.

Wieso empfehlen hier User eine rechtsanwaltliche Beratung für diesen normalen, gesetzlich geregelten Vorgang?
Wenn eine Mutter den Vater nicht angibt, passiert gar nichts. Dann bleibt die Spalte "Vater" leer.

Kein Mensch kann die Mutter zwingen den Vater anzugeben.
Was, wenn mehrer Väter infrage kommen? Müssen die dann alle auf die Urkunde?

Gott sei Dank, leben wir nicht in Ländern, wie in Ägypten z.B.. Dort bekommen ledige Mütter gar keine Geburtsurkunde für ihr Kind.
Diese Kinder sind ein Leben lang bestraft.
Absolut richtig!
Und Luna 2000 hat ebenfalls völlig recht.

Es gibt ledige Mütter - oder z.B. auch lesbische Frauen - die "besorgen" sich einen Samenspender und geben natürlich den Vater nicht an - oder eben oftmals sehr junge Frauen die ungewollt schwanger wurden, und wissen dass der Typ sich eh nicht kümmert - auch die geben oftmals den Namen des Erzeugers nicht an.

Ich persönlich kenne so einen Fall.
Der kleine Bub rannte grad eben noch hier um mich rum. :wink:
Wenn er groß genug ist, wird er erfahren wer sein Vater ist.
Er - niemand anders - hat vorher ein Recht drauf es zu erfahren.
Sein Erzeuger weiß von ihm, wollte schon während der Schwangerschaft nichts von ihm wissen.

Es gibt doch auch so viele erwachsene Menschen die sauer auf ihre Mütter sind, weil die niemals mit dem Namen des Erzeugers rausgerückt haben, und ihn damals eben nach der Geburt einfach nicht angegeben haben - z.B. Frauen die einen verheirateten Geliebten hatten.

Niemand kann sie zwingen den Erzeuger anzugeben - manche WISSEN ihn ja auch tätsächlich nicht sicher - genau wie Anaba ja auch schon anmerkte.

Und genau dieses Recht der Mütter ist doch gerade in so einem Fall wie dem von Knutschi Gold wert!
So kann sie dem Erzeuger doch ohne Probleme schon mal dieses Ass aus dem Ärmel nehmen - ihm keinen Grund zu liefern (das Kind) weiterhin bei ihr irgendwelche Ansprüche zu erheben.

Will er unbedingt offiziell anerkannter Vater sein, so kann er sich das auf dem Rechtsweg versuchen zu erstreiten.

Das kostet ihn Geld und Zeit und Energie.
Und was das Geld betrifft... müssen wir ja nicht weiter spekulieren.... :wink:

Weil die AE hat er ja bereits.
Für die ihm sonst das Kind natürlich wichtig gewesen wäre.
Wo er dann abwägt ob sich die Zeit und die Energie lohnen - dafür dass er sich dann damit auch nur letztendlich erstreitet Unterhalt zahlen zu dürfen.... und halt ein Umgangsrecht - was ihm evtl. doch eh nicht wichtig ist.

Also, für Knutschi der ideale Weg sich ihn noch weiter auch in Zukunft aus dem Leben zu halten.

Wenn sie das denn wirklich möchte.

Einfach keine Angabe machen - und ihr kann juristisch rein gar nichts passieren - wir leben ja in einem Land in dem man mir nicht vorschreibt welche Privatinfos ich bei einem Amt angeben muss. :wink:

Das Einzige was in jüngster Zeit juristisch geändert wurde ist dass das KIND später - ein Recht auf den Namen des Erzeugers hat - z.B. gab es ja jüngst sogar eine Klägerin die den Namen des Samenspenders erklagt hat - uns seitdem steht das auch jedem so zu.
Aber dazu muss das Kind erstmal alt genug sein um sowas in Betracht zu ziehen.
Darum fürchtet man sich ja inzwischen dass die Zahl der Samenspender drastisch sinken wird in Zukunft.

Aber nochmal, Knutschi passiert überhaupt nichts wenn es "keinen" Vater gibt nach der Geburt - da zucken die aufm Amt nicht mal mit der Wimper - das ist nichts Besonderes für die.

LG
Harvey

Anaba
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Anaba » 26.06.2015, 22:14

Harvey hat mich mit diesem interessanten Beitrag noch auf eine andere Idee gebracht.
Was wäre denn mit unseren Beznessern die versuchen, über ein Kind nach Europa zu kommen?
Es wäre doch deutlich schwieriger, wenn sie nicht in der Geburtsurkunde stehen würden.
Ob sie Kraft, Lust und das Geld hätten, um in Europa zu klagen, möchte ich bezweifeln.
Nur mal so ein Gedanke.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Re:

Beitrag von Thelmalouis » 26.06.2015, 22:21

Wieso empfehlen hier User eine rechtsanwaltliche Beratung für diesen normalen, gesetzlich geregelten Vorgang?
Dieser Tage ging es im Forum hin und her. Einmal wurde so gesagt, das andere Mal so.
Eine eigene Vermutung hatte ich selber aber da ich es definitiv nicht weiß, habe ich die Rechtsberatung vorgeschlagen.
Knutschi wollte dort doch eh einen Termin vereinbaren. Man kann doch fragen.

Es kann doch nicht sein, dass ich so angegangen werden, weil ich einen Ratschlag erteile.
Es ist doch toll, wenn sich das hier Gesagte von Luna, Anaba und Harvey bestätigt, was im Übrigen auch meine Vermutung war.

Aber wäre ich in dieser Situation würde mich dennoch vorher erkundigen wollen.

Wenn das jetzt so ein Problem für manche ist, dann ist es halt so.
Gruß Thelmalouis


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luna2000
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von luna2000 » 26.06.2015, 22:25

Nilka hat geschrieben:Mir macht es im Moment mehr Sorge, dass sie sich nicht meldet.
Vielleicht hat sie einfach keine Zeit, sich hier zu melden.

Sie muß ja auch 4 Wochen vor der Geburt ihres Kindes noch einen Anwalt aufsuchen, damit sie sich durch die Geburt ihres Kindes nicht irgendwie strafbar macht.

Ledige Mutter auf der Flucht?

Da wird sie ja vom Gericht und vom Jugendamt wegen der nicht vorhandenen aber trotzdem von ihr beizubringenden Vaterschaftserklärung angeblich verfolgt.
Außerdem befindet sie sich ja noch in einem angeblich lebenslänglichen Mietverhältnis (falls ihr 2/3 des Mietverhältnisses erlassen werden, wie bei verurteilten Mördern üblich, bleiben immer noch 10 Jahre, wobei eine Privatinsolvenz nur 7 Jahre (nicht Haft) bedeutet. --- Ironie off

Ich habe versucht, einen riesigen Berg, der angeblich vor @Knutschi liegt, abzutragen. Der Berg ist in Wirklichkeit nur ein Hügel, wenn @Knutschi konsequent ihre Interessen und die ihres Kindes vertritt und den Schmarotzer, der sich seit Jahren in ihrem Leben breitgemacht hat, aus ihrem Leben entfernt.

Alles Gute @ Knutschi
von Luna 2000

Anaba
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Anaba » 26.06.2015, 22:44

Nun wollen wir mal nicht übertreiben.
Die Meinungen gingen hier auseinander.
Das kommt in einem Forum manchmal vor.

In der Regel raten wir den Usern immer, einen Anwalt zu kontaktieren.
Deshalb ist es völlig in Ordnung, dass einige User dazu geraten haben.
Jeder hier will das Beste für Knutschi.
Liebe Grüße
Anaba

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Samra
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Samra » 26.06.2015, 22:52

Ich habe die selbe Einstellung wie Luna, Anaba und Harvey zu dem Thema Angabe der Vaterschaft. Ich verstehe auch nicht, wieso so viel Angst gemacht wird. Natürlich kann juristische Beratung nie schaden in Knutschis Situation. Aber ich sehe es auf gar keinen Fall so, dass es sich um eine Straftat handelt, den Vater nicht anzugeben.

Selbst wenn es so wäre: Ich hätte viel lieber Ärger mit deutschen Behörden als mit einer marokkanischen Sippe. Auch wenn es hier bestimmt auch Mißstände gibt, aber wir leben immer noch in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Da muß keine Mutter fürchten weggesperrt zu werden, nur weil sie aus Sorge um ihr Kind den Vater nicht angibt. Es geht ja immer auch um das Motiv einer "Tat".

Aber nun hoffe ich, dass Knutschi die ganzen Ratschläge auch wirklich bekommt und in der Lage ist, wirklich handeln zu können. Ich habe echt Angst, dass ihr "Liebster" sich mal den Verlauf auf ihrem PC angeguckt hat und dann hat sie aber so richtig Ärger.

Gruß
Samra

knutschi
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Registriert: 15.06.2015, 17:47

Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von knutschi » 26.06.2015, 23:31

Hallo ihr Lieben,

ich kann Euch beruhigen mir und der kleinen geht es gut. Ich bin zwar seit Tagen von Wehen geplagt aber sie darf ja auch kommen wenn sie mag.

Vielen Dank für die weiteren Tipps. Ich kann jetzt leider gar nicht alles so konkret beantworten, da es einfach zu viel Info war.

Ich habe mich in den letzten Tagen geschont und mich beraten lassen. Es ist tatsächlich so, dass ich im Krankenhaus nur meine Daten angeben muss, ich werde dort zwar nach dem Namen des Vaters ggf. gefragt, dieser wird aber nirgends festgehalten sofern keine offizielle Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Da der junge Mann rechtlich sowieso keine Ahnung hat mache ich mir darüber keine Sorgen. Ich traue ihm ehrlich gesagt nichtmal zu selbst einen Termin bei einem Anwalt machen zu können. Vielleicht unterschätze ich ihn auch, weil ich einfach immer alles geregelt habe, aber das ist im Moment völlig egal, ich gewinne durch dieses Prozedere schonmal eine ganze Menge Zeit, die ich sehr gut gebrauchen kann.

Aktuell sieht es so aus dass ich wirklich alle Dienste eingestellt habe. Bzw. ich koche, weil ich das gerne tue aber ihr könnt Euch nicht vorstellen wie gut Schweinefleisch doch schmeckt :lol: Diese Gelüste auf Schwein in der Schwangerschaft sind einfach der Wahnsinn! :lol: Und wenn ich kein Fleisch mag gibt es sonstige Leckereien auf die er so gar nicht steht :roll:
Das Finanzielle ist komplett getrennt, fahren kann ich leider mit meiner Kugel auch nicht mehr so gut und der Sprit kostet ja auch Geld, somit müsste er tanken. Sein Fahrrad hat er leider seinem Bruder geschenkt, damit dieser mobil ist. Mein Fahrrad habe ich gestern verkauft weil ich sooo dringend Geld brauche :lol: Er kann jetzt schön zu Fuß gehen oder eben zu Hause bleiben und mich in meiner Nestbauphase unterstützen. Ich hoffe ihr könnt erkennen, dass ich den Spieß jetzt einfach umgedreht habe. Anpassung? Gibt es keine mehr. Ich will wäsche waschen bin aber soooo schwach, da muss er jetzt ran. Ich habe Durst, er muss mir einen Tee kochen. Nachts wache ich auch gerne durstig auf und schicke ihn in die Küche... am liebsten so ca. 1 Std. bevor er aufstehen muss, damit es sich auch lohnt.

Ich denke er riecht den Braten, aber ist sehr brav und das werde ich im Moment erstmal noch auskosten.
Sein Bruder taucht hier seit Tagen nicht mehr auf, aber ich bekomme mit, dass da irgendwas im Hintergrund läuft und der sich wohl eine Wohnung einrichtet. Ich gehe im Moment davon aus, dass mein Freund nur noch kurz ausharrt und sich dann vom Acker machen wird, sobald die Wohnung vom Bruder fertig ist. Da wir uns die Kosten für die Babyanschaffungen jetzt ja auch teilen, werde ich nächste Woche mit ihm nochmal so richtig schön für meine Prinzessin mit ihm shoppen gehen :lol:

Bezüglich des Hauses ist auch alles geregelt. Der Mietvertrag läuft im September aus, das hatte ich vor lauter Panik komplett vergessen. Der Vermieter wird den Mietvertrag auslaufen lassen und mit mir einen neuen Mietvertrag abschließen. Das heißt es geht maximal noch um 2 Monate dann ist das Haus meins und ich kann ihn notfalls aus dem Haus werfen.

Gewalttätig ist er absolut gar nicht mehr, wobei ich ja auch über nichts mehr diskutiere. Er behandelt mich wie eine Prinzessin, wobei er heute nochmals versucht hat mich umzustimmen bezüglich der getrennten Finanzen. Aber ich habe ihm gesagt dass ich die Sicherheit brauche und falls wir nicht mehr zueinander finden hat jeder sein Geld. Er war nicht begeistert aber das war mir ja von vorne rein klar.

Im Moment kann ich die Schwangerschaft komischerweise wirklich genießen. Er ist den ganzen Tag unterwegs und ich mach meistens kurz bevor er nach Hause kommt einen ausgiebigen Mittagsschlaf, so sehe ich ihn nur ganz kurz über den Tag.

Morgen darf er noch die restliche Wäsche fürs Baby waschen, den Keller und die Abstellkammer ausmisten und die Fenster putzen.
Wenn er danach noch kann wird der Rasen noch gemäht und dann ist hier alles ganz schick für die kleine Maus. :lol:

Ich halte jetzt erstmal die Füße still und hoffe dass sich die Situation alleine regelt. Alle meine Rechte und Pflichten kenne ich jetzt und kann recht gut damit umgehen. Alleine dadurch, dass er hier die halbe Miete und die Miete seines Bruders jetzt zu tragen hat, sowie alles andere für sich und seinen Bruder bin ich mir sicher, dass es nur noch eine Frage von kurzer Zeit ist bis er geht.

Ich wünsche Euch ein wunderschönes Wochenende und möchte mich nochmal vielmals bei Euch allen bedanken, ihr habt mir so viel Kraft gegeben.

LG
Knutschi

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