Bezness und andere Dramen...

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Dalama
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Dalama » 22.06.2015, 19:32

Hallo knutschi, klinke mich auch mal ein...
knutschi hat geschrieben:Er weiß dass ich seit gestern Abend immer wieder wehen habe und fragte mich gerade ob ich ihn wohin fahre und später wieder abhole.
Allein das ist so was von unverschämt! :evil:

"Normalerweise" sollte er nicht mehr von deiner Seite weichen, falls es losgeht und dich eher vom Autofahren abhalten. (Bin aber auch noch bis zuletzt gefahren. :wink: )

Hat er denn keinen Führerschein?

Ich denke schon die ganze Zeit, du solltest ALLE Dienstleistungen unterlassen. Er müsste dich umsorgen!

knutschi
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von knutschi » 22.06.2015, 19:48

Nein er hat keinen Führerschein. Es ist so dass ich ja alles alleine schaffe, und ich bin leider ganz und gar nicht der Typ der jammert. Wobei ich es jetzt wirklich versuchen werde.

Ich habe ihm schon mehrfach gesagt dass er sich um mich kümmern soll aber er sieht darin keinen Sinn, vor allem weiß er angeblich nicht wie, aus seiner Sicht macht er doch alles. Er hat am Samstag sogar staub gesaugt, stellt euch das mal vor. Und ich sage er kümmert sich nicht um mich ich unverschämte und undankbare Person :lol:

Heute will er kochen das ist ja dann wohl auch genug gekümmert in 9 Monaten :) Ich habe allerdings schon gegessen. Weil ich nicht bis 22 Uhr mit dem Essen warten kann wenn ich Hunger habe. Er ist jetzt doch hier geblieben und nicht weg gegangen weil er sich überlegt hat dass es besser ist wenn er bei mir bleibt da es mir ja nicht so gut geht, er geht dann morgen abend weg :lol: es ist wirklich nur noch lächerlich.

Dalama
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Dalama » 22.06.2015, 19:54

Vielleicht hofft er, dass du ihn morgen wieder fahren kannst. :lol: :roll:

knutschi
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von knutschi » 22.06.2015, 19:57

:lol: bestimmt und kochen und putzen auch. Eventuell wasche ich noch seine Wäsche und putze seine Schuhe :lol:

Maddalena
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Maddalena » 22.06.2015, 20:04

hmm...scheint ein richtiger Pascha zu sein ohne das Gefühl für Verantwortung oder viel Empathie für seine schwangere Freundin :evil:

Gut, dass Du Dir das nicht mehr gefallen lässt :-)

Ich werde jetzt Offline sein aber ich hoffe, dass wir uns hier nochmal lesen :-)

Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und Ruhe!

Pass gut auf dich und auf die kleine Prinzessin auf :-)

allen anderen auch einen schönen Abend und bis bald!

Ariadne
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Ariadne » 22.06.2015, 23:06

Dalama hat geschrieben:
Ariadne hat geschrieben:Mein Freund war Berber; sie geben immer an, dass bei ihnen die Frau eine ganz andere Stellung hat, als in den arabischen Familien, aber ich habe keinen Vergleich.
Ariadne, in welche Richtung denn anders? In die aus unserer Sicht schlimmere?
Hallo Dalama,
Sie behaupten, dass die Frauen in der Berberfamilie eine bessere Stellung haben, dass sie mehr respektiert werden. Danke, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast, ich habe es nicht gemerkt.
Gruß
Ariadne
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Nilka
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Nilka » 22.06.2015, 23:55

knutschi hat geschrieben:Dankeschön Ariadne,

ich weiß dass er sehr ungehalten ist. Gestern gab es ja wieder einen sehr großen Streit bei uns. Er hat mich angelogen und ich habe ihn wie des Öfteren "enttarnt" da ist er völlig ausgerastet und hat mir die Schuld daran gegeben. Ich sei Schuld dass er lügt etc. Ich kann dann aber auch nicht einfach ruhig bleiben,bin in die Küche gegangen hab ihm ne Flasche trinken und was zu Essen vor die Nase gestellt und hab gesagt ein Moslem der im Ramadan lügt darf auch gerne was essen. :lol:
Ein Knaller! :lol: :lol: :lol:

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LG ♥ Nilka

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furiosa
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von furiosa » 23.06.2015, 00:03

Franconia hat geschrieben:
...haben sich diejenigen, die davon abraten den Vater anzugeben mal Gedanken darüber gemacht, wie das Praktisch umzusetzen ist?

Die Behörden sind nicht von gestern und lassen sich nicht so leicht abspeisen. Die TE lebt mit dem KV zusammen (und das schon einige Zeit), wofür es sicher zig Nachbarn gibt, die das auch bestätigen können. Da zählen die Behörden ganz leicht 1 + 1 zusammen und der Schwindel fliegt mit allen (negativen) Folgen für die TE auf, wenn sie Vater unbekannt angibt. Denn auf sich beruhen lässt das JA das z.B. nicht, die forschen da schon nach.
Eine Nachfrage, nur einmal so für mein Verständnis, ob das in Deutschland tatsächlich so anders läuft als in Österreich:
Die Vormundschaft (gesetzliche Vertretung) bei unehelichen Kindern durch das Jugendamt wurde längst abgeschafft.
Bei unehelichen Kindern erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht (inkl. gesetzlicher Vertretung) und da mischt sich kein Jugendamt ein und stellt Nachforschungen an oder befragt irgendwelche Nachbarn. Somit ist es auch unerheblich, ob die Mutter den Kindesvater nicht angeben will oder kann, sie muss deshalb auch nicht lügen. Sie muss ihn einfach nicht angeben.

Das Jugendamt kommt erst ins Spiel, wenn die Mutter das Jugendamt mit der Rechtsvertretung bzgl. des Unterhaltes beauftragt.
Dabei gilt: Wenn die Mutter von ihrem Recht Gebrauch macht, den Vater nicht bekannt zu geben, gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss.

Nicht-Bekanntgabe des KV in der Geburtsurkunde heißt nicht automatisch, dass man dem Kind gegenüber den KV geheimhält.
Umgekehrt kann der Kindesvater jederzeit die Vaterschaft anerkennen.






...

Auch das er die TE wie den letzten Dreck behandelt ... reicht nicht als Argument um ihm den Umgang zu verwehren.
Wenn er dieses Verhalten vor dem Kind zeigt, dann ist das schon gegen das Kindeswohl. In Österreich gibt's da eine so genannte "Wohlverhaltensklausel", wonach alles zu unterlassen ist, was das Verhältnis des Kindes zu den Eltern,... beeinträchtigen könnte. Gibt's nicht so was in der Richtung auch in Deutschland?

...

Samra
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Samra » 23.06.2015, 00:55

Ich meine auch, dass es kein Lügen ist, wenn man den Vater einfach nicht angibt. Ich denke auf jeden Fall, Knutschi sollte sich juristisch schlau machen. Was auf sie zukommt, wenn sie den Vater nicht angibt und was auf sie zukommen kann, wenn sie es tut. Ich würde mir vor den Behörden nicht zu viel Angst machen lassen.

Es gibt so viele Partnerschaften, in denen sexuell "nichts mehr läuft", weil die Partnerschaft schlecht ist. Und wie viele gehen unter diesen Umständen ausnahmsweise fremd (one-Night-Stand) und sind sich nicht sicher, wer der Vater ist, falls sie schwanger werden oder wollen/können es nicht sagen wegen der persönlichen Situation des Vaters. Also zusammen leben heißt nicht unbedingt auch dass der Mitbewohner der Vater sein muß.

Wenn ich so viel Ängst vor dem potentiellen Verhalten meines Partners hätte, dass ich schon erwägen muß, zu meinem eigenen Schutz in ein Frauenhaus zu gehen, dann hätte ich mehr Sorge wie der Partner mit dem Kind umgeht, ob und wann er es zurück bringt etc. als davor, wie da ein Amt reagieren würde. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Behörden sooo weltfremd sind, dass sie es einer Frau nicht verzeihen, wenn sie aus Angst um ihr Kind handelt. Außerdem kann man sich die Angt vor dem Ex-Partner ja auch attestieren lassen, von Zeugen und vielleicht auch noch vom Hausarzt. Für den Fall der Fälle.

Darinka
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Darinka » 23.06.2015, 01:20

Samra hat geschrieben:Ich meine auch, dass es kein Lügen ist, wenn man den Vater einfach nicht angibt.
Na aber hallo. Sie weiß doch wer der Vater ist...

Mal abgesehen davon, ob sie so tut als ob nicht: Das Jugendamt kann den Unterhaltsvorschuß ggf. zurückfordern... Und Achtung: Sollte sie (z.B. gegenüber dem Jugendamt oder sonstigen Behörden) eine eidesstattliche Versicherung abgeben, die nicht der Wahrheit entspricht, dann ist das STRAFBAR. Dann begeht sie eine Straftat! :!: Und das kann ggf. in ihrem Fall ganz schnell rauskommen, weil bereits viel zu viele Personen davon wissen...

Sorry samra, ich bin ja nicht so weit weg von Deiner Sicht ggf. (sofern es begründet ist) den Vater bewußt nicht anzugeben. Aber Du bist da seeeehr blauäugig unterwegs. Nicht nur was die juristischen Folgen angeht, sondern offensichtlich was Lügen überhaupt ist.... :shock: Ich bin ja gerne dabei alle möglichen Konstellationen von Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren, aber dass man diskutieren muss was überhaupt Lügen ist, das schockiert mich ehrlich gesagt sehr. :shock:

Du kannst Dir nicht vorstellen, dass Behörden einer Frau nicht verzeihen, wenn sie aus um Angst um ihr Kind handelt... Behörden handeln nach Vorschriften. Straftaten sind gemäß StGB (Strafgesetzbuch) definiert. Da gehört eine falsche eidesstattliche Versicherung dazu. Und nein, Behörden können da NICHT mal eben aus Verständnis alle Augen zudrücken. Da ist es völlig egal, was ihr Grund war. :roll:

Nix für Ungut,
Liebe Grüße
Darinka

PS: Er fängt ja jetzt schon an und will sich doch nicht trennen... Wenn es ihm nützt, dann besteht er auch auf der Vaterschaft. Und dann kommt Lügen raus.
Menschen glauben fest an das, was sie wünschen. - Julius Cäsar
Am meisten fühlt man sich von der Wahrheit getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte. - Friedl Beutelrock

Samra
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Samra » 23.06.2015, 01:30

Liebe Knutschi,
das war ja eine rasante Diskussion heute. Ich glaube Dein Plan, erst einmal alle Informationen zu sortieren und Dir handfeste Informationen einzuholen ist richtig. Das sollte aber wirklich schnell gehen, denn er scheint ja wirklich zu merken, dass was anders läuft. Löscht Du den Verlauf in Deinem Computer und paßt Du auch sonst auf, dass nichts Verdächtiges wie Telefonnummern etc. herumliegt?

Jetzt wo du dich entschieden hast, die Beziehung in welcher Form das dann auch immer sein wird zu beenden, würde ich möglichst versuchen, Streits zu vermeiden. Ganz besonders würde ich auch nicht drohen. Wenn Du nämlichh z.B. damit drohst, die Scheinehe auffliegen zu lassen, dann hat er ja nur sein Kind für den Aufenthalt. Dann wird er dich nicht so leicht davon kommen lassen und extrem an eurem Kind festhalten. Ich würde auch nichts mehr riskieren, um die Freundin des Bruders zu warnen. Sie hat genug gesehen. Jetzt geht es um Deine eigene Sicherheit.

Gerade auch wenn Du möchtest, dass er auszieht und du aus finanziellen Gründen das Haus nicht verlassen möchtest, dann würde ich alles unterlassen, was einen Rachefeldzug seinerseits gegen Dich motivieren kann. Er müßte irgendwie die Möglichkeit haben sein Gesicht zu wahren, es vielleicht nach außen darstellen können, er selber habe dich verlassen. Menschen aus diesem Kulturkreis sind bereit, sehr viel Ungutes zu tun, um ihre "Ehre" wieder herzustellen.

Bei der Überlegung mit dem Haus würde ich aber auch bedenken, dass es emotional oft einfacher ist, einen Neuanfang in einer neuen Umgebung zu machen. Mit dem Haus verbindest Du schlechte Erinnerungen, vielleicht auch noch Gute aus den Anfängen des Einzugs. Auf jeden Fall ist das Haus mit ihm verbunden. Wenn dann auch noch der Vermieter ein Ägypter ist, kann (muß nicht) es sein, dass Dein Ex über alles Bescheid weiß, was Du in dem Hauus tust. Z.B. wer Deine Besucher sind, ob Du männlichen Besuch hast. Ich kenne Fälle wo der Terror erst richtig los ging als die Frau einen neuen Partner hatte.
Ich verstehe aber auch, dass die finanziellen Ressourcen begrenzt sind und du nicht unbedingt alles auch durchführen kannst was sinnvoll wäre.

Bevor ich über die Schwierigkeiten z.B. mit Deinem Vater (Krankheit) oder Geld gelesen hatte, habe ich mir eine mögliche Flucht so überlegt:

Du ziehst - ohne Krach - zur Erholung - für ein paar Tage irgendwohin (Freundin, Vater, ... irgendwo wo Du für eine Weile willkommen bist). Von dort aus telefonierst du mit Deinem Partner und sagst ihm, dass Dir durch den Abstand klar geworden wäre, dass Du doch endgültig die Trennung möchtest. Wenn er persönlich mit dir reden will, dann wähle einen neutralen Ort und nimm Schutz mit.
Dann würde ich erst wieder in das Haus einziehen, wenn er ausgezogen ist (falls er sich dazu bereit erkärt) oder von da aus wo Du untergekommen bist nach einer neuen Bleibe suchen. Persönliche Gegenstände, Papiere etc.würde ich heimlich möglichst bald aus der Wohnung holen. Alles andere Freunde oder Bruder machen lassen.

Nach meiner Erfahrung ist die gefährlichste Zeit für eine Frau, wenn Sie- nachdem sie den Trennungswunsch aussgesprochen hat und dem Partner klar ist, dass sie es ernst ist - , noch mit ihm zusammen lebt. In dieser Zeit - als Getrennte zusammen leben - kann es auch bei ansonsten friedlichen Männern zu Kurzschlußreaktionen kommen.

Ich persönlich würde einen Neuanfang in einer neuen Umgebung bevorzugen, aber ich kann natürlich gut verstehen, wenn das aus finanziellen Gründen nicht geht.

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Kraft und einen klaren Kopf

alles Liebe
Samra

Franconia
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Franconia » 23.06.2015, 01:46

@ furiosa
furiosa hat geschrieben:In Österreich gibt's da eine so genannte "Wohlverhaltensklausel", wonach alles zu unterlassen ist, was das Verhältnis des Kindes zu den Eltern,... beeinträchtigen könnte. Gibt's nicht so was in der Richtung auch in Deutschland?
Theoretisch ja, aber praktisch...
Da machen sich die Behörden eigentlich nicht die Hände schmutzig indem sie sich groß einmischen. Bei Beschwerden durch ein Elternteil wird der andere evtl. ermahnt, aber mehr passiert eigentlich nicht.

furiosa hat geschrieben:Die Vormundschaft (gesetzliche Vertretung) bei unehelichen Kindern durch das Jugendamt wurde längst abgeschafft.
Bei unehelichen Kindern erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht (inkl. gesetzlicher Vertretung) und da mischt sich kein Jugendamt ein und stellt Nachforschungen an oder befragt irgendwelche Nachbarn. Somit ist es auch unerheblich, ob die Mutter den Kindesvater nicht angeben will oder kann, sie muss deshalb auch nicht lügen. Sie muss ihn einfach nicht angeben.

Das Jugendamt kommt erst ins Spiel, wenn die Mutter das Jugendamt mit der Rechtsvertretung bzgl. des Unterhaltes beauftragt.
Dabei gilt: Wenn die Mutter von ihrem Recht Gebrauch macht, den Vater nicht bekannt zu geben, gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Das ist hier theoretisch auch so, aber da die Behörden untereinander gut vernetzt sind fließen die Infos oft hin und her, z. B. vom Standesamt (wo man die Geburt anmeldet) zum JA, wenn irgendwas besonders oder auffällig ist (z. B. Vater unbekannt).

Und hier gibt es halt die "Besonderheit", dass die TE mit dem KV schon länger zusammen lebt. Das lässt dann viel Raum für Spekulationen denen die Behörden auch gerne mal nachgehen (zum Wohl des Kindes). Da braucht das JA nicht groß schnüffeln, denn beide sind in der gleichen Wohnung gemeldet und damit reicht ein Blick um den Verdacht zu bekommen, da stimmt was nicht.
Und das andere - die oder besser gesagt der große Unbekannt ist die Reaktion vom KV.
Lässt der alles so mit sich machen?
Lässt er sich einfach so ausbooten?
Die Probleme,die mit dem Schwindel "KV unbekannt" dann auftreten können hätte in dem Fall nur die TE am Hals (und auf die kann sie sicher verzichten)

Bei einem Urlaubsflirtbaby wo er Erzeuger irgendwo in Timbuktu sitzt und nicht weiß das er Vater wird ist es sicher einfacher KV unbekannt anzugeben und den Vater komplett außen vor zu lassen (und auch damit durch zu kommen). Aber hier in dem Fall...

Samra hat geschrieben:Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Behörden sooo weltfremd sind, dass sie es einer Frau nicht verzeihen, wenn sie aus Angst um ihr Kind handelt. Außerdem kann man sich die Angt vor dem Ex-Partner ja auch attestieren lassen, von Zeugen und vielleicht auch noch vom Hausarzt. Für den Fall der Fälle.
Die Behörden sind noch viel "weltfremder", denn die verdonnern eine Mutter sogar dann dazu den Umgang zuzulassen und ggf. noch den Kontakt zw. Vater und Kind zu fördern wenn der Vater dem Kind nachweislich schon physisch oder psychisch geschadet hat (eigene Erfahrung).
Außerdem ist Angst immer etwas subjektives. Um etwas zu erreichen braucht es handfeste Beweise (z. B. Anzeigen bei der Polizei). Und selbst dann wird von Behördenseite oft argumentiert das der KV, selbst wenn der die Mutter bedroht hat oder ihr gegenüber gewalttätig wurde, nicht zwangsläufig auch seinem Kind schaden zufügen muss. Ihm wird daher von den Behörden oft eine Chance eingeräumt zu zeigen, ob er sich gut ums Kind kümmert.
Das ganze läuft dann vielleicht einige Male als begleiteter Umgang, bei dem der KV sein Spiel spielt um als vertrauenswürdig eingestuft zu werden, und dann muss sich die Mutter der Anordnung beugen und dem Vater das Kind auch ohne Aufsicht übergeben.

Mit dem neuen Kindschaftsrecht wurden die Rechte der Väter, auch der unverheirateten, gestärkt (auch wenn das der eine oder andere Forumsmann gerne anders sieht :wink:) und leidtragend sind dann die Mütter und Kinder die keinerlei Beweise haben, aber so einen Schauspieler, der sogar die Behörden verar..., als Gegenüber.

Und mit irgendwelchen ärztlichen Attesten wäre ich sehr vorsichtig, nicht dass das Ganze nach hinten los geht und man dann auch noch Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter hat.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Samra
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Samra » 23.06.2015, 01:54

Hallo Darinka,
leider ist mein Betrag an dich plötzlich verschwunden. Hab wohl was mit dem Abschicken falsch gemacht.

Also ich denke da gehen einige Dinge durcheinander:

Den Vater nicht angeben ist kein Lügen. Sondern sie gibt einfach den Vater nicht an. Das hat ja mit einer eidestattlichen Versicherung nichts zu tun.

Schwierig wird es mit dem Unterhaltsvorschuß. Auf den müßte sie dann wohl verzichten. Da wäre herauszufinden, um wieviel Geld es in dem konkreten Fall überhaupt geht und ob es möglich ist, das zu kompensieren. Auch wie lange der überhaupt gezahlt wird. Man kann ja davon ausgehen, dass der Vater selber nichts zahlen wird.

Es geht also darum, Nachteile gegen Nachteile abzuwägen. Was ist schlimmer: Die Probleme, die potentiell durch die "Rechte" des Vaters entstehen oder der Verlust des Unterhaltsvorschusses.

Ich für mich würde sagen: Wenn nur die leiseste Gefahr für einen Mißbrauch des Kindes durch den Vater (ich meine jetzt nicht sexuell) oder für eine Entführung bestehen würde, würde ich mich - wenn es finanziell irgendwie möglich wäre - eher für den Verzicht auf den Unterhaltsvorschuß entscheiden.

Ich gehe jetzt natürlich von einem potentiell gewalttätigen Vater aus oder einen Vater, der sein Kind schädigt. Einem liebenden Vater würde ich natürlich niemals den Zugang zu seinem Kind verwehren. Da ich den Vater nicht kenne und aus dem bisher geschriebenen einschließlich der zerstörten Tische gehe ich aber vom negativen Fall aus.

Franconia
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Franconia » 23.06.2015, 01:59

Nachtrag:
Und aus dem Eintrag in der GU kann der unverheiratete Vater noch keinerlei Rechte ableiten. Die bekommt er erst wenn die Mutter freiwillig das SR mit ihm teilt oder er sich seine Rechte vor Gericht erstreitet.

In die Pflicht kann man ihn aber nehmen - unabhängig vom SR :wink:
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Darinka
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Darinka » 23.06.2015, 02:14

Samra hat geschrieben:Also ich denke da gehen einige Dinge durcheinander:
Den Vater nicht angeben ist kein Lügen. Sondern sie gibt einfach den Vater nicht an.
Liebe samra,

ich glaube wir zwei Beide sollten 2 Sachen unterscheiden. Ich denke wir sind uns einig, dass unter bestimmten Umständen auch Lügen ein Mittel sein kann, um das Kind zu schützen. Auch Eines, das ich ggf. wählen würde.

ABER: Zum Thema was Lügen überhaupt ist, liegen wir wohl Welten auseinander.... Sorry, aber es kann doch nicht Dein Ernst sein, zu sagen, dass es kein Lügen ist, wenn ich sage, ich weiß ja gar nicht wer der Vater ist, obwohl ich es weiß.... :shock:

Gar nichts zu sagen ist eine Sache... Etwas Anderes als die Wahrheit zu sagen ist Lügen. Punkt. Da beißt Die Maus keinen Faden ab, egal aus welchem Grund... Und Vater = unbekannt ist was anderes als die Wahrheit...
Und es ist auch dann Lügen, wenn es keinen strafrechtlichen Bestand erfüllt. Darum geht es mir. Sorry, ich bin entsetzt erneut von Dir so einen Satz zu lesen. :shock:
Ob das rauskommt, dass sie sich sicher war, dass er der Vater ist (obwohl sie ggf. was anderes angibt), DAS wiederum ist noch was anderes.

LG Darinka
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Schachtelhalm
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Schachtelhalm » 23.06.2015, 06:52

[
Zum Thema was Lügen überhaupt ist, liegen wir wohl Welten auseinander.... Sorry, aber es kann doch nicht Dein Ernst sein, zu sagen, dass es kein Lügen ist, wenn ich sage, ich weiß ja gar nicht wer der Vater ist, obwohl ich es weiss.
Nichts sagen, oder zu sagen, dass der KV unbekannt ist sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Knutschi kann sagen: ich gebe den KV nicht an. Das ist kein Lügen, das ist eine Feststellung.

Sie soll ja nicht sagen, sie wüsste nicht, wer der KV ist.

Und Ersteres kann sie m.E. gefahrlos machen. Sie ist nicht gezwungen, den KV anzugeben,soweit ich weiss.

Da der Bezi wohl kein grosses Einkommen hat, wird der monatliche Unterhalt nicht so hoch ausfallen. Ich habe mal einen Tabelle aus der Dü-Tabelle unten in die mail kopiert.

Die Idee, erst einmal auszuziehen, um dann die Trennung einzuleiten ist sicher der sicherere Weg. Warum sollte man sich einer aussichtslos verlaufenden Diskussion stellen, die nur Aufregung verursacht. Denn das ungeborene Mädchen bekommt im Bauch das Unglück der Mutter ja mit.

Ich würde jetzt alles unterlassen, um meinem Kind den Start ins Leben zu belasten, und negative Emotionen der Mutter tun einem Ungeborenen auch nicht gut.

Liebe Knutschi, der, der geht, hat es immer leichter, alles zu verarbeiten. Ein harter Schnitt wird sich also mittelfristig für Dein Seelenheil positiver auswirken, als wenn Du immer wieder faule Kompromisse eingehst. Dieser Mann hat es nicht verdient!

Alles Liebe für dich und Dein Kind,

schachtelhalm



Nettoeinkommen des
Barunterhaltspflichtigen
(Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 1 BGB) Prozent-
satz Bedarfskontroll-
betrag (Anm. 6)

to Top Düsseldorfer Tabelle

Anhang: Tabelle Zahlbeträge
Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.

1. und 2. Kind 0 – 5 6 – 11 12 - 17 ab 18 %
1. bis 1.500 225 272 334 304 100
2. 1.501 - 1.900 241 291 356 329 105
3. 1.901 - 2.300 257 309 377 353 110
4. 2.301 - 2.700 273 327 398 378 115
5. 2.701 - 3.100 289 345 420 402 120
6. 3.101 - 3.500 314 374 454 441 128
7. 3.501 - 3.900 340 404 488 480 136
8. 3.901 - 4.300 365 433 522 519 144
9. 4.301 - 4.700 390 462 556 558 152
10. 4.701 - 5.100 416 491 590 597 160
Guter Anfang, der ist schwer, gutes Ende oft noch mehr.

furiosa
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von furiosa » 23.06.2015, 09:42

Franconia hat geschrieben:@ furiosa
furiosa hat geschrieben:In Österreich gibt's da eine so genannte "Wohlverhaltensklausel", wonach alles zu unterlassen ist, was das Verhältnis des Kindes zu den Eltern,... beeinträchtigen könnte. Gibt's nicht so was in der Richtung auch in Deutschland?
Theoretisch ja, aber praktisch...
Da machen sich die Behörden eigentlich nicht die Hände schmutzig indem sie sich groß einmischen. Bei Beschwerden durch ein Elternteil wird der andere evtl. ermahnt, aber mehr passiert eigentlich nicht.
Wenn es theoretisch so ist, dann heißt das wohl praktisch, dass frau dafür kämpfen muss, dass es z.B. nur mehr Begleitete Kontakte für das Kind gibt. Mit allen Schwierigkeiten, die dahinter stehen, inkl. Einstellung der Begleitungen, wenn er sich dann bei drei oder vier Besuchskontakten mit seinen Anfeindungen zurückhält. Da braucht man/frau schon einen langen Atem
furiosa hat geschrieben:Die Vormundschaft (gesetzliche Vertretung) bei unehelichen Kindern durch das Jugendamt wurde längst abgeschafft.
Bei unehelichen Kindern erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht (inkl. gesetzlicher Vertretung) und da mischt sich kein Jugendamt ein und stellt Nachforschungen an oder befragt irgendwelche Nachbarn. Somit ist es auch unerheblich, ob die Mutter den Kindesvater nicht angeben will oder kann, sie muss deshalb auch nicht lügen. Sie muss ihn einfach nicht angeben.

Das Jugendamt kommt erst ins Spiel, wenn die Mutter das Jugendamt mit der Rechtsvertretung bzgl. des Unterhaltes beauftragt.
Dabei gilt: Wenn die Mutter von ihrem Recht Gebrauch macht, den Vater nicht bekannt zu geben, gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Das ist hier theoretisch auch so, aber da die Behörden untereinander gut vernetzt sind fließen die Infos oft hin und her, z. B. vom Standesamt (wo man die Geburt anmeldet) zum JA, wenn irgendwas besonders oder auffällig ist (z. B. Vater unbekannt).

Und hier gibt es halt die "Besonderheit", dass die TE mit dem KV schon länger zusammen lebt. Das lässt dann viel Raum für Spekulationen denen die Behörden auch gerne mal nachgehen (zum Wohl des Kindes). Da braucht das JA nicht groß schnüffeln, denn beide sind in der gleichen Wohnung gemeldet und damit reicht ein Blick um den Verdacht zu bekommen, da stimmt was nicht.

Also, ich frage mich gerade, in welchem Jahrhundert wir eigentlich leben? Was ist denn "Besonderes oder auffällig", wenn der KV unbekannt ist?? Von was für einen Verdacht reden wir hier denn?? Verruchtes Frauenzimmer??
Wenn das Jugendamt nur auf Auftrag der Mutter einzuschreiten hat, dann können die doch nicht einfach hergehen und herumschnüffeln, nur um die Neugier eines Standesbeamten zu befriedigen.
So lange die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss beantragt, geht das dem Staat rein gar nichts an.

Und das andere - die oder besser gesagt der große Unbekannt ist die Reaktion vom KV.
Lässt der alles so mit sich machen?
Lässt er sich einfach so ausbooten?
Die Probleme,die mit dem Schwindel "KV unbekannt" dann auftreten können hätte in dem Fall nur die TE am Hals (und auf die kann sie sicher verzichten)
Ja, ob der KV mitmacht oder nicht ist tatsächlich fraglich. Das wird sich zeigen. Sein Interesse scheint ja nicht besonders groß zu sein, aber wie gesagt, er hat ja die Möglichkeit, die Vaterschaft anerkennen zu lassen.
Und: Welche Probleme soll die Mutter bekommen? Es ist kein Schwindel oder keine Lüge, wenn die Mutter sagt, dass sie den KV nicht angeben will!! Wenn in der Geburtsurkunde "KV unbekannt" steht, heißt das ja nicht, dass der Mutter der KV unbekannt ist sondern lediglich den StandesbeamtInnen ist er nicht bekannt. Genauso gut könnte stehen "keine Angabe".
Eine Lüge bzw. Problem ist es nur, wenn sie angibt, nicht zu wissen, wer der KV ist und Unterhaltsvorschuss beantragt (gibt's in Österreich glaube ich auch nur bis zum 12. LJ des Kindes, von daher würde ich mir immer gut überlegen, ob ich das Geld so dringend brauche; ein Kind mit 12 Jahren lässt sich z.B. schwerer entführen als ein Kindergartenkind)


Mit dem neuen Kindschaftsrecht wurden die Rechte der Väter, auch der unverheirateten, gestärkt (auch wenn das der eine oder andere Forumsmann gerne anders sieht :wink:) und leidtragend sind dann die Mütter und Kinder die keinerlei Beweise haben, aber so einen Schauspieler, der sogar die Behörden verar..., als Gegenüber.
Ja, ein K(r)ampf ist das leider schon alles.
Und mit irgendwelchen ärztlichen Attesten wäre ich sehr vorsichtig, nicht dass das Ganze nach hinten los geht und man dann auch noch Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter hat. Das kann ich nur bestätigen, da wäre ich auch vorsichtig. Auf einmal sind alle RichterInnen super gute PsychologInnen und schmeißen mit Begriffen "Bindungsintoleranz", "ängstliche Persönlichkeitsstörung" und "Erziehungsfähigkeit" herum, obwohl sonst sehr oft der Eindruck entsteht, dass sie nicht einmal einen normalen Menschenverstand haben, gerade in Hinblick auf "Erziehungsfähigkeit", wenn man sich so anschaut, was bei manchen Vätern so durchgeht...

Martinak
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Martinak » 23.06.2015, 10:04

knutschi hat geschrieben:Hallo Agadirbleu,

Ja der Vater ist Bauer und sie sind Berber. Mein Freund ist der zweitälteste, der älteste Bruder lebt in Italien und ist mit der Cousine verheiratet.

Ich denke auch dass ich nur für den kleinen Bruder herhalten sollte und das gute Spiel auch genau deshalb so lange angehalten hat bis der Bruder da war. Ich weiß dass ich nicht respektiert werde zumindest seither offensichtlich nicht.

Ich kann mit dem Vermieter sehr gut reden, aber Achtung er ist Ägypter :roll: wobei ich glaube dass er wirklich in Ordnung ist. Allerdings kann er ihn auch nicht rauswerfen da der Mietvertrag wie gesagt auf beide läuft. Ich weiß dass ich vom Vermieter aus hier bleiben darf, das habe ich bereits geklärt aber mehr kann er nicht machen. Mein Freund wird mit Sicherheit gehen nur wer weiß wann? Selbst wenn ich heute sage er soll gehen wird es dauern, da er keine Bleibe hat. Und die Zeit des wartens wird eine Qual.

Das mit dem Esel werde ich versuchen :) Ich hacke auch immer auf der Religion rum da trifft man auch ganz gut ins schwarze :lol:

Kleiner Hinweis wegen dem Mietvertrag, da ihr beide drinsteht könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen, d.h. wenn er geht und verschwunden ist kannst Du die Wohnung auch nicht kündigen.

Thelmalouis
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 23.06.2015, 10:15

Martinak hat geschrieben:Kleiner Hinweis wegen dem Mietvertrag, da ihr beide drinsteht könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen, d.h. wenn er geht und verschwunden ist kannst Du die Wohnung auch nicht kündigen.
Da habe ich aber andere Informationen.
Derjenige wo weiterhin in der Wohnung bleiben will, muss nicht kündigen.
Der Mietvertrag muss selbstverständlich auf den verbleibenden Mieter umgeschrieben werden.
Es muss halt festgehalten werden, wer jetzt der zukünftige alleinige Mieter ist.

Hier kann sich die TE aber beim örtlichen Mieterverein genauestens schlau machen.

Wie es im zweiten Fall ist, wenn er einfach abhaut, und keine Miete mehr bezahlt und sie die Wohnung kündigen will. Hier bin ich überfragt, aber sicherlich gibt es da auch irgendwelche Fristen. Es kann ja nicht sein, dass man für immer und ewig in einer Wohnung ausharren muss, nur weil die andere Mietpartei verschwunden ist.

Aber wie gesagt, Auskunft beim Mieterverein einholen.
Gruß Thelmalouis


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Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. (Ludwig Thoma)

Darinka
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Darinka » 23.06.2015, 11:28

Schachtelhalm hat geschrieben:Nichts sagen, oder zu sagen, dass der KV unbekannt ist sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Knutschi kann sagen: ich gebe den KV nicht an. Das ist kein Lügen, das ist eine Feststellung.

Sie soll ja nicht sagen, sie wüsste nicht, wer der KV ist.
Liebe Schachtelhalm,

der Satz direkt darunter lautete :wink: :
Darinka hat geschrieben:Gar nichts zu sagen ist eine Sache... Etwas Anderes als die Wahrheit zu sagen ist Lügen.
Vielleicht hätte ich die visuelle Markierung anders herum setzen sollen... Und vielleicht habe ich samra auch zuerst anders verstanden als sie es in ihren Zeilen gemeint hat.

LG Darinka
Menschen glauben fest an das, was sie wünschen. - Julius Cäsar
Am meisten fühlt man sich von der Wahrheit getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte. - Friedl Beutelrock

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