Ein liebevolles Hallo an alle...
ich habe eine Frage und zwar: gab es schon einmal das Thema Abschiebung ?
vollgendes würde mich brennend interresieren
Vorherige Haftsrafe wegen Btm in Österreich, ich glaube das waren 2 Jahre.
Jetzt sitzt er in der geschlossene , Reststrafe 2 Jahre..
es hiess aber das er in den offenen Vollzug sollte, damit er weiterhin arbeiten kann und sich um seine Kinder kümmern kann,
also Unterhalstsleistungen und Umgang, also Kontakt.
Nun sitzt er wegen angeblicher Fluchtgefahr in der Geschlossenen, es gab eine Überprüfung zur Ausweisung
und vor ein paar Wochen, ich denke ca 2 Monate , eine Anhörung, Entscheidung und Urteil steht noch aus.
In den 3 Monaten, als er von Österreich kam und hier in Niedersachsen auf freiem Fuss war, hat er sofort
wieder angefangen zu arbeiten, Unterhalt gezahlt und sich gekümmert...
jetzt sitzt er wegen Fluchtgefahr.
Keinen Kontakt zu den Kids, nur am Telefon und Briefe....keinen Unterhalt, wegen keine Gelder usw....
er wird quasi von seinen Kindern ferngehalten.
Landkreis Emsland ist der Zuständige Landkreis...
weiss jemand wie das weitergeht oder hat jemand Erfahrungen?
ich vergass zu erwähnen, das er ein sehr gesundheitlich angeschlagener Mensch ist.
Er hat zu Hohen Blutdruck und was mit dem Herzen.
Ansonsten ist er ein liebevoller Mensch und auch Vater.
Ausweisung möglich?
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Re: Ausweisung möglich?
Hallo Theresia,
habe kaum Zeit, zu antworten.
Stecke mitten in der Arbeit und habe im kurzen "Kaffeepäuschen" mal schnell in die Rubrik "Schwarzafrika" geschaut, ob es etwas Neues gibt.
Mit Deiner Frage bist Du m.E. am besten aufgehiben und beraten bei
http://www.info4alien.de/
- falls Du Dich nicht bei einem ausländerrechtlich fachkundigen Anwalt beraten lassen kannst/möchtest.
Liebe Grüße
Heartbeat
habe kaum Zeit, zu antworten.
Stecke mitten in der Arbeit und habe im kurzen "Kaffeepäuschen" mal schnell in die Rubrik "Schwarzafrika" geschaut, ob es etwas Neues gibt.
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Liebe Grüße
Heartbeat
Bedenke: Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein großer Glücksfall! Dalai Lama
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Re: Ausweisung möglich?
Guten Morgen.
Ich kann mir nicht vorstellen das er ausgewiesen wird, wegen Kinder plus krank usw.
Was ich mir im übrigen auch nicht vorstellen kann, das jemand der bereits im Bau saß ein ganz toller lieber Mensch sein kann. Denn meines Wissens nach muss man sich für staatlich betreutes wohnen recht umfangreich bewerben.
Gruss
Rene
Ich kann mir nicht vorstellen das er ausgewiesen wird, wegen Kinder plus krank usw.
Was ich mir im übrigen auch nicht vorstellen kann, das jemand der bereits im Bau saß ein ganz toller lieber Mensch sein kann. Denn meines Wissens nach muss man sich für staatlich betreutes wohnen recht umfangreich bewerben.
Gruss
Rene
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Re: Ausweisung möglich?
ich kenne ihn seit dem er in Deutschland ist...
er ist ein toller Kerl und sehr Hilfsberreit, spricht perfekt Deutsch,
seine Schwester, alleinerziehend mit Drillingen, jetzt 10 Jahre,
sie hat eine Ausbildung zur Altenpflegerin, arbeitet, seit dem die Kinder 3 Jahre alt sind-
es gibt auch andere, die gut sind und auch wissen, das sie Misst gebaut haben.
Ich nehme niemanden in Schutz und rechtfertige auch nicht die Tat, die er begangen hat.....
aber ich kenne ihn, deshalb, ansonsten würde ich mich nicht darum bemühen, einen Rat zu bekommen.
Glaube mir, hab auch schon viel durch....
danke trotzdem
er ist ein toller Kerl und sehr Hilfsberreit, spricht perfekt Deutsch,
seine Schwester, alleinerziehend mit Drillingen, jetzt 10 Jahre,
sie hat eine Ausbildung zur Altenpflegerin, arbeitet, seit dem die Kinder 3 Jahre alt sind-
es gibt auch andere, die gut sind und auch wissen, das sie Misst gebaut haben.
Ich nehme niemanden in Schutz und rechtfertige auch nicht die Tat, die er begangen hat.....
aber ich kenne ihn, deshalb, ansonsten würde ich mich nicht darum bemühen, einen Rat zu bekommen.
Glaube mir, hab auch schon viel durch....
danke trotzdem
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Re: Ausweisung möglich?
Es muss schon einiges passieren ehe man ins Gefängnis kommt.
BTM ist kein Kavaliersdelikt, aber selbst da gibt es bei geringen Mengen Bewährung.
Wenn allein die Reststrafe noch zwei Jahre beträgt, dann hatte er eine ziemlich hohe Haftstrafe und da müssen schon Gründe vorliegen.
Wenn solche Leute abgeschoben werden finde ich das völlig ok.
Aber leider passiert das sehr selten.
Wenn er Kinder hat, dann wird er wohl Glück haben und bleiben können.
Aber das kann dir keiner hier genau sagen.
Du solltest seinen Anwalt befragen, der kann dir sicher besser Auskunft geben als wir.
BTM ist kein Kavaliersdelikt, aber selbst da gibt es bei geringen Mengen Bewährung.
Wenn allein die Reststrafe noch zwei Jahre beträgt, dann hatte er eine ziemlich hohe Haftstrafe und da müssen schon Gründe vorliegen.
Wenn solche Leute abgeschoben werden finde ich das völlig ok.
Aber leider passiert das sehr selten.
Wenn er Kinder hat, dann wird er wohl Glück haben und bleiben können.
Aber das kann dir keiner hier genau sagen.
Du solltest seinen Anwalt befragen, der kann dir sicher besser Auskunft geben als wir.
Das hat er sich ganz allein zuzuschreiben. Hätte er mal vorher an die Kinder gedacht.Keinen Kontakt zu den Kids, nur am Telefon und Briefe....keinen Unterhalt, wegen keine Gelder usw....
er wird quasi von seinen Kindern ferngehalten.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Re: Ausweisung möglich?
Hallo Theresia,
es gibt folgende Konstellation : manche gefährlichen Straftäter sind in ihrem Beruf/ Umfeld/ Familie die Liebe in Person, aber sie
haben noch eine dunkle Seite, die niemand - ausser ihren potentiellen Opfern - kennt.
Dies muss bei Deinem Freund nicht zwangläufig der Fall sein. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass ihn die Vergangenheit einholt
(siehe Clarags Beitrag). Wenn er hier wohnt/gemeldet ist, sogar arbeitet, Unterhalt zahlt und Verantwortung übernimmt, kann - im gesetzlichen Sinne -KEINE Fluchtgefahr bestehen.
Es könnte höchstens Unstimmigkeiten mit seiner Strafe/seinem Aufenthalt in Österreich geben. Dort gibt es eventuell noch Klärungsbedarf, wie er
dort eingereist ist etc. sprich: dieses Thema kommt jetzt zum Tragen. Auch ist wichtig zu erfahren, weshalb er plötzlich in D. zwei Jahre Reststrafe (von was ??) zu verbüßen hat.
Alle meine Antworten sind Spekulation.
Liebe Grüße
Brighterstar
es gibt folgende Konstellation : manche gefährlichen Straftäter sind in ihrem Beruf/ Umfeld/ Familie die Liebe in Person, aber sie
haben noch eine dunkle Seite, die niemand - ausser ihren potentiellen Opfern - kennt.
Dies muss bei Deinem Freund nicht zwangläufig der Fall sein. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass ihn die Vergangenheit einholt
(siehe Clarags Beitrag). Wenn er hier wohnt/gemeldet ist, sogar arbeitet, Unterhalt zahlt und Verantwortung übernimmt, kann - im gesetzlichen Sinne -KEINE Fluchtgefahr bestehen.
Es könnte höchstens Unstimmigkeiten mit seiner Strafe/seinem Aufenthalt in Österreich geben. Dort gibt es eventuell noch Klärungsbedarf, wie er
dort eingereist ist etc. sprich: dieses Thema kommt jetzt zum Tragen. Auch ist wichtig zu erfahren, weshalb er plötzlich in D. zwei Jahre Reststrafe (von was ??) zu verbüßen hat.
Alle meine Antworten sind Spekulation.
Liebe Grüße
Brighterstar