Aufenthaltsgenehmigung

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Hatikva
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Hatikva » 24.09.2012, 12:41

lausi hat geschrieben:
noor hat geschrieben:Liebe Dafra,
ich glaube, "nur" mit einer Schwangerschaft geht das nicht so einfach.
Die Frau muß da aktiv werden und auch wollen, daß XY nach Deutschland kommt.
Die Frau muss nicht aktiv werden (Das muss sie nur bei einer Familienzusammenführung nach einer Heirat). Sie kann nicht einmal viel dagegen tun.
Die AE durch ein Kind hat für den Erzeuger den Vorteil, dass er die deutsche Sprache nicht beherrschen muss, dass die Kindesmutter völlig außen vor bleibt und dass er einen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen hat.
Es kostet ihn nur den Aufwand, über einen deutschen Rechtsanwalt das Sorgerecht einzuklagen. Der Aufwand für ihn ist kein finanzieller, da er in der Regel Prozeßkostenhilfe bekommt, die die Kindesmutter später zurückzahlen muss, da er den Prozeß mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen wird.
Einmal in Deutschland, mit erstrittenem Sorgerecht, kann er dann machen was er will. Er muss nur behaupten, dass er sich um das Kind kümmern will.
Ob er das tatsächlich macht, ist eine andere Sache und wird in der Regel kaum überprüft. Das Jugendamt wird aber auf seiner Seite stehen, wie ich hier in vielen Beiträgen gelesen habe. Da spielt es auch keine Rolle, dass der "Arme" keinen Unterhalt zahlt ("zahlen kann").

Kurz: "Frau" sollte sich vor der Schwangerschaft über mögliche Konsequenzen im Klaren sein.

Moment einmal!!
Die "Väter" gehen zur Deutschen Botschaft und sagen dort, dass eine deutsche Frau ein Kind von denen hat und schwupps bekommen sie das Visum zur Familienzusammenführung?
Ich glaube, so einfach ist es dann doch nicht!
Und warum kann eine Frau wenig dagegen tun, dass der Beznesser trotz Kind hier nicht landet?
Sie kann schweigen über die Vaterschaft halten, also in der Geburtsurkunde steht: Vater unbekannt.
Dann muss der Vater in TN/TR/Schwarzafrika aber erstmal der deutschen Behörde gegenüber beweisen, dass er der Vater ist.
Mit welchen finanziellen Mitteln will er das denn machen?

Efendi II
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Efendi II » 24.09.2012, 12:59

Der Kindesvater kann die Vaterschaft bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland zunächst anerkennen, die Mutter muß dann dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen und das Sorgerecht mit dem Kindesvater teilen. Erst danach kann der KV den Visumsantrag als Sorgeberechtigter für ein deutsches Kind erfolgreich beantragen.

Ohne tätige Zustimmung der Kindesmutter läuft da (zunächst) garnichts. Seit Neuesten ist es aber wohl auch möglich, daß der Kindesvater seine Vaterschaft einklagt. Inwieweit eine solche Klage von Erfolg gekrönt sein wird, wenn die Mutter das Sorgerrecht nicht teilt, sei dahingestellt.
Da fehlen sicher noch Erfahrungswerte.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Hatikva
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Hatikva » 24.09.2012, 13:45

Und wenn die Mutter generell stillschweigen hält und dem Vater sein Glück nicht mitteilt, weiss dieser eh nichts.
Ich meine, keine mitteleuropäische Frau wird auf den Gedanken kommen, dass ein Tunesier, Ägypter, Türke oder Schwarzafrikaner für sein Kind in Europa aus seinem Land aus Kindesunterhalt überweist.
Der wird eher von seinen Strandakademie-Kollegen gehört haben, dass es hier Kindergeld gibt und will davon die Hälfte per Western Union geschickt haben.

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