Den Antrag auf Familienzusammenführung kann sein Vater immer noch stellen. Dann gehts eben einmal hin- und wieder zurück.
Es wäre aber sicherlich ein gefundenes Fressen für die Juristen, festzustellen, ob die Konstellation Geburt als Sohn Nigerianischer Eltern, wonach ein Elternteil den Deutschen Pass später erwirbt, dem Sohn dann auch automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft verleiht. Wenn ja, dann wäre bereits die jetzige Ausweisung rechtswidrig - weil er dann bereits per Gesetz Deutscher wäre.
Und wenn nein, dann wäre er einfach ein illegal Eingereister unter vielen, der jetzt völlig rechtmässig wieder abgeschoben wird.
Massgeblich könnte das
Staatsangehörigkeitsgesetz sein.
Nach §3 Abs.1 und §4 hätte er die Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn sein Vater zu dem Zeitpunkt Deutscher gewesen wäre - das war nicht der Fall.
Und nach §3 Abs.2 und §6 könnte er die Deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung annehmen, wenn er das 18te Lbensjahr noch nicht vollendet hätte. Er ist aber bereits 18, womit das auch wegfällt. -- Hier hat die Ausländerbehörde geschickt seinen 18ten Geburtstag abgewartet.
Spätaussiedler nach §7 ist er auch nicht.
Wenn er rechtmässig eingereist wäre, könnte er nach §8 auf Antrag als Härtefall eingebürgert werden. Leider kam er illegal nach Deutschland.
§9 gilt nur für Ehegatten/innen.
§10 ist nur anzuwenden auf Menschen, die sich schon seit 8 Jahren in Deutschland aufhalten.
Selbst, wenn er eine Deutsche heiraten würde, müsste er Deutschland wieder verlassen, um dann im Verfahren der Familienzusammenführung wieder einzureisen, was ihm aber nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit verleiht.