Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

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nabila
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von nabila » 06.08.2015, 13:01

hallo,


völlig richtig. ---- Bleibt aber die Ursprungsfrage :

WIE WURDE DIE EHESCHLIEßUNG in GHANA VORGENOMMEN/DURCHGEFÜHRT ???

Dann könnte man prüfen > rechtsgültig (auch dort) oder eben nicht.----- Nur vor einem Religionsmann / Stammesfürst / oder wie auch immer > reicht nicht.

Und liebe Araa > ....eine Anwalt mit Erfahrung im IPR suchen.... Ist ja wohl Intern.Prozess-Recht und wurde mehrfach angeraten, neeech ?


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nabila
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von nabila » 06.08.2015, 13:12

Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde.

In manchen Staaten wird den Eheleuten nach der Trauung lediglich eine Bescheinigung (oder eine "verkürzte Heiratsurkunde") ausgehändigt.

Die Eheschließung muss anschließend noch bei der zuständigen Behörde ( DORT )registriert werden, damit eine Heiratsurkunde in Form eines

vollständigen Registerauszugs ausgestellt werden kann. Nähere Hinweise hierzu finden Sie in den Merkblättern des

Bundesverwaltungsamts (vgl. Eheschließungsbestimmungen).
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Darinka
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von Darinka » 06.08.2015, 13:17

Danke naschkatze :D,

das ist es was mir nicht klar war und warum ich das angeschnitten hatte, dass man das mal wissen sollte. Die Registrierung der Ehe in D ist nicht erforderlich für ein Scheidungsverfahren.

Wozu ist das denn eigentlich überhaupt? Die im Ausland geschlossene Ehe ist rechtsgültig mit Eheschließung im Ausland und zur Scheidung braucht man es auch nicht usw. Wozu ist eigentlich die Registrierung / Nachbeurkundung??? Einfach freiwillig zur Erleichterung von irgendwas? Wäre nett wenn Jemand dazu etwas sagen kann, ich würde das gerne verstehen.

LG Darinka
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nabila
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von nabila » 06.08.2015, 13:23

hallo,

die im Ausland geschlossene Ehe ist rechtsgültig > wenn sie dort entsprechend beurkundet wurde

und nicht nur auf einer Art Hilfspapier oder so.

Liebe Grüße ♥



P.S. heißt auch, dass dieses Urfi-Papier (just for f...) könnte nachträglich durch amtl. Registrierung legalisiert werden.
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Darinka
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von Darinka » 06.08.2015, 13:37

Liebe nabila,

danke, falls Du mir auf meine Frage antworten wolltest. Ich habe mich wohl ungenau ausgedrückt. Ich meinte die Registrierung / Nachbeurkundung der ausländischen Ehe in Deutschland. Das gibt es ja, auf dem Standesamt. Da habe ich nicht verstanden wozu das denn nun eigentlich ist.

@all: Ist das nur um im deutschen Personenstandsregister als verheiratet eingetragen zu sein?

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leva
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von leva » 06.08.2015, 13:48

MMn ist das so: Jemand der in D seinen Lebensmittelpunkt hat,kann von da aus via Anwalt die Scheidung vom auslaendischen Ehemann einreichen.
Nach versuchter Zustelung der Papiere an den Ehepartner u das evtl ohne Erfolg ,kommt eine Haertefall Regelung u /o 3 Jahre Wartezeit in Frage,nach der dann auch ohne Mitwirkung der anderen Seite/bzw in Abwesenheit geschieden wird.

nabila
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von nabila » 06.08.2015, 13:51

hallo,

IN Deutschland beurkunden kannst nur > was rechtsgültig ist.

Die klare Aussage auf der website diplo ist > rechtsgültig ist nicht irgendein Papier > sondern NUR DORT AMTLICH registriertes Papier.

-.-.-.-.-.-.-.-..--

Ein eheähnliches Zusammenleben würde in D nicht als Ehe registriert, obwohl es sich für die Beteiligten wie Ehe anfühlt und gelebt wird.

Rechtlich registrierte Ehe hat rechtliche Auswirkungen, von a bs z ...... wie auch immer.


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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von leva » 06.08.2015, 14:02

Araa hat geschrieben:Deutsche Urkunden haben erstmal Beweiskraft bzw. Vertrauensbonus. Gegen den Beweiswert der deutschen Urkunde müssen schon gravierende Anschuldigungen gemacht und nachgewiesen werden um das Vertrauen in die Urkunde zu erschüttern. Ausländische Urkunden haben aber nicht mal ansatzweise den gleichen Beweiswert. Man kriegt da nur eine Apostille oder Legalisation wodurch sie überhaupt in den deutschen Rechtsverkehr eingeführt werden können (im Sinne von "überhaupt beachtet werden"). Vorher sind die nur ein Stück buntes Papier mit einem lustigen Stempel drauf.

Ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst weiß wo er deutsche Urkunden überprüfen kann... bei der entsprechenden ausstellenden deutschen Behörde. Damit der Behördler das nicht bei ausländischen Urkunden machen muss gibts wie erwähnt die Legalisation bzw. Apostille. Das Überprüfungsverfahren ist nur ein Schritt vor der Legalisation.

Aber ein Richter ist über solchen Sachen erhaben. Er kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung entscheiden, ob und wie er die Dokumente würdigt. Er kann auch die Urkunden anzweifeln und die Legalisation oder Apostille fordern. Aber durch eine Legalisation oder Apostille wird der Inhalt nicht überprüft, sondern wenn nur die ausstellende Behörde als korrekt bestätigt.

Die Registrierung im deutschen Register bedeutet, dass ein Standesbeamter die Eheschließung als korrekt bewertet und dann als Tatsache ins Register geschrieben hat. Standesbeamte sind in der Regel auch sehr strikt und schreiben nicht jeden Quatsch ins Register. Von da an kann man deutsche Urkunden ziehen. Es müssen dann entsprechende gravierende Gründe geben um die Urkunde zu torpedieren. Z.B. Standesbeamte hat einen Fehler gemacht.

Bei einer Scheidung handelt es sich um ein Zivilprozess beim ordentlichen Gericht. Der Antragssteller und der Antragsgegner sind die, die das Verfahren bestimmen.

http://www.ja-aktuell.de/cms/website.ph ... eitrag.htm

Wenn man die Unterlagen einreicht, dann geht der Richter auch davon aus, dass du ihm keinen Mist vorlegst. Bzw. gibt es Anwaltpflicht. Und der Anwalt gewährleistet dass du keinen Mist beantragst oder einreichst.

Ob eine Ehe registriert ist oder nicht, ist nicht generell ein Grund für die Rechtsgültigkeit. Z.B. eine Ehe nach Hindu Marriage Act ist in Indien auch ohne Registrierung gültig.

Die Zustellung der Papiere hat mE einen anderen Grund als die 3 Jahre Wartezeit. Die Ehe gilt als definitiv zerrüttet wenn man mehr als 3 Jahre getrennt ist. Dies kann man mE aber nicht aufgrund der Wartezeit festmachen. Aber ich bin mir in diesem Punkt nicht sicher.
Genau.Und das waere dann die Verifizierung der auslaendischen Eheurkunde.


Von "Zeruettung" ist hier wohl nicht dir Rede,sondern die Ehe im Einvernehmen scheiden zu lassen.

Haertefall Regelung bzw Scheidung nach 3 Jahren in absentia kann jeder googlen.
Zuletzt geändert von leva am 06.08.2015, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.

naschkatze
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von naschkatze » 06.08.2015, 14:04

Darinka hat geschrieben: Ich meinte die Registrierung / Nachbeurkundung der ausländischen Ehe in Deutschland. Das gibt es ja, auf dem Standesamt. Da habe ich nicht verstanden wozu das denn nun eigentlich ist.
Die Rechtsgültigkeit einer ausländischen Urkunde kann jede deutsche Behörde eigenständig bezweifeln und die Überprüfung anordnen. Ist die Ehe einmal nachbeurkundet (und dabei wurde alles geprüft was es zu prüfen gibt), dann gibt es dieses Problem nicht mehr. Soweit ich weiß bekommt man dann eine deutsche Urkunde und die ist dann eben uneingeschränkt gültig.
Ohne Nachbeurkundung kann es z.B. Probleme bei der Geburtsurkunde eines Kindes geben.

Darinka
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von Darinka » 06.08.2015, 14:12

Danke Araa, für die ausführlichen Zeilen - jetzt habe ich mehr verstanden dazu.
Liebe nabila, es ging mir um eine im Ausland rechtsgültige Ehe und die dazugehörige Registrierung in D und das wozu. Aber sicher gut, dass Du auch nochmal zum Schritt davor (Rechtsgültigkeit der ausländischen Ehe ansich) geschrieben hast. Denn hier muss man ja anfangen zu prüfen, mit was man es denn genau zu tun hat.
Liebe naschkatze, ja stimmt - ich denke ich verstehe diesen Schritt jetzt.

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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von leva » 06.08.2015, 14:16

Araa hat geschrieben:Eine Ehe in Einvernehmen zu scheiden bedeutet, dass sich beide einig sind, dass die Ehe gescheitert ist. Die 3 Jährige Frist gilt, wenn nur einer der Meinung ist, dass die Ehe gescheitert ist und der andere meint, dass es nicht gescheitert ist. Dann wird nach 3 Jahren die Ehe als offensichtlich gescheitert angesehen und der der an der Ehe festhält wird als Träumer "abgestempelt"
Sag ich doch......die beiden scheinen sich einig zu sein,dass die Ehe geschieden werden soll.
Wenn ihm,ob evtl nicht angegebener Adresse der Scheidungsantrag nicht dokumentiert zugesendet werden kann,dann kommt entweder Haertefall o 3 Jahre Wartezeit fuer die TE.

leva
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von leva » 06.08.2015, 14:23

BTW: Ich lebe in den USA und kenne auch x deutsche Frauen die mit Amerikanern verheiratet sind und sich nach Rueckkehr nach D vom amerik. Ehemann scheiden lassen wollen.
Auch das ist oft ein jahrelanger Vorgang,da der Mann oft nicht mehr aufzufinden ist,da es hier kein Meldewesen/Einwohnermeldeamt gibt.

Flensee
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von Flensee » 06.08.2015, 14:26

Liebe Darinka,
Wenn z.B. nach der Geburt des ersten Kindes diese Nachregistrierung nachgeholt werden muss, dauert das ewig und Frauchen und Habibi bekommen solange kein Geld vom Amt! Kind anmelden geht wohl erst nach der Überprüfung.
Weiss jemand, ob das heute noch so ist?

leva
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von leva » 06.08.2015, 14:56

evtl habe ich etwas verpasst? Was hat die Geburtsurkunde eines Kinds aus einer bina Ehe jetzt mit diesem thread zu tun?

Flensee
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von Flensee » 06.08.2015, 15:10

Nanaj, es ging darum, ob man diese Ehen nur aus Jux und Tollerei und wohl höhere Kosten beurkunden muss oder soll.
Aber jetzt wissen wir, nur um sich vom Unguten scheiden zu lassen, ist es nicht nötig. So hab ich es verstanden.
Und das mit den Kindern, war ein Beispiel.
Zuletzt geändert von Flensee am 06.08.2015, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.

Darinka
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von Darinka » 06.08.2015, 15:10

Danke Flensee, hier lernt man immer noch was Neues. :wink:
Liebe leva, das kam nur plötzlich als Aspekt zu der Frage wozu die Registrierung der Ehe in D eigentlich sein soll, wenn für Rechtsgültigkeit / Scheidung nicht notwendig. Muss ja nicht weiter betrachtet werden, wenn im Thread nicht relevant. Ich fand es aber durchaus interessant, um den Sinn dieses Prozessschrittes zu verstehen. Bedeutet für mich, die Registrierung kann für Personenstandsdokumente relevant (oder erleichternd) sein.

LG Darinka
Zuletzt geändert von Darinka am 06.08.2015, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von leva » 06.08.2015, 15:16

MMn nach sollte die TE via Anwalt die Scheidung einleiten u dann wird alles seinen Weg gehen......
Auf die Mithilfe des Ehemanns kann sie wohl verzichten^^.... :idea:

Wenn sie geschieden werden moechte,muss sie das selbst angehen.

Candy
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von Candy » 06.08.2015, 15:45

Lieber Aara,

auch ich möchte mich für deine sehr aufschlussreichen Informationen bedanken.
Du hast den Sachverhalt nicht nur wirklich sehr gut erklärt, sondern auch so, dass alles easy zu verstehen ist.
Deine Informationen werden vermutlich nicht nur hier der TE, sondern auch für andere User(innen) immer wieder mal hilfreich sein.

Vielen Dank,
Liebe Grüsse
Candy
Candy@1001Geschichte.de



Wer alles glaubt hat aufgehört zu denken (v.R.J.-M.)

leva
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von leva » 06.08.2015, 18:40

Nochmal: Der Anwalt der TE leitet nach Mandatserteilung in D einen Scheidungdsantrag in die Wege,nach D Bestimmungen.

..... :idea:

wilhelmine
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Re: Zur Ehe mit Mann aus Ghana gezwungen

Beitrag von wilhelmine » 03.05.2016, 19:23

"Eheschließung in Ghana
Standesamtliche Ehen können in Ghana durch einen zugelassenen "Registrar of Marriage" an dem Wohnsitz des ghanaischen Ehepartners geschlossen werden.

Stammesrechtliche Hochzeiten sind sehr verbreitet in Ghana, finden jedoch keine rechtliche Anerkennung - weder in Ghana noch in Deutschland, sofern einer der Eheschließenden seinen ständigen Wohnsitz nicht in Ghana hat. Welche Urkunden für die Eheschließung benötigt werden, erfahren Sie entweder beim zuständigen Standesbeamten vor Ort oder bei der ghanaischen Botschaft in Berlin.

Botschaft der Republik Ghana"

Obigen Text habe ich noch zu dem Thema Eheschließung in Ghana hier gefunden:


http://www.accra.diplo.de/Vertretung/ac ... ghana.html

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