Anerkennung einer deutschen Scheidung in Nigeria

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Rubinrot
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Beitrag von Rubinrot » 23.06.2009, 16:55

Kilode

Da er aus gesundheitl. Gründen (er hat von der Krankenkasse 76 Monate Krankengeld bezogen) nicht mehr arbeitet und....
kilode
Hallo Kilode,
bist du v. der ARGE aufgefordert worden - Deine Finanzen offenzulegen?
Ist mir passiert - mein Ex-Mann bezieht Leistungen und diese will sie bei mir teilweise wiederholen - und ja ich muß laut Gesetz SGB II.
Mein Ex ist knappe 36J und seit Nov. letzten Jahres bis vor kurzem "krank" gewesen und bezog auch Krankengeld v. der Kasse.
Gruß
Rubinrot
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ida.lea
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Beitrag von ida.lea » 23.06.2009, 17:57

Hallo Kilode,
mal ganz abgesehen von all den anderen Querelen mit Deinem Ex: DIES ist schlichtweg NICHT möglich. Durchgängig 76 Monate Krankengeld von der Krankenkasse beziehen kann keiner.

Anaba
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Beitrag von Anaba » 23.06.2009, 18:21

ida.lea hat geschrieben:Hallo Kilode,
mal ganz abgesehen von all den anderen Querelen mit Deinem Ex: DIES ist schlichtweg NICHT möglich. Durchgängig 76 Monate Krankengeld von der Krankenkasse beziehen kann keiner.
sie meint sicher wochen. denn 78 wochen kann man krankengeld beziehen.
Liebe Grüße
Anaba

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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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ida.lea
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Beitrag von ida.lea » 23.06.2009, 19:13

Anaba hat geschrieben:
ida.lea hat geschrieben:Hallo Kilode,
mal ganz abgesehen von all den anderen Querelen mit Deinem Ex: DIES ist schlichtweg NICHT möglich. Durchgängig 76 Monate Krankengeld von der Krankenkasse beziehen kann keiner.
sie meint sicher wochen. denn 78 wochen kann man krankengeld beziehen.
Hallo Anaba, auch 78 WOCHEN wären mir neu...kenne mich aber auch nicht wirklich in diesem Langzeitkrankheits-Metier aus...

Rubinrot
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Beitrag von Rubinrot » 23.06.2009, 20:02

Hmm,

ich glaube doch es stimmt 1 1/2 Jahre bezahlt die KK bei Krankheit und dann ist Mann "ausgesteuert" 52 + 26 = 78 Wo.
Sage nicht immer was Du weißt, aber wisse immer was du sagst!

Anaba
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Beitrag von Anaba » 23.06.2009, 20:05

auch 78 WOCHEN wären mir neu...kenne mich aber auch nicht wirklich in diesem Langzeitkrankheits-Metier aus..
hallo idea_lea,

es stimmt. ich selbst war einmal so lange krank. erst dann ist man ausgesteuert und bekommt kein krankengeld mehr.
Liebe Grüße
Anaba

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ida.lea
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Beitrag von ida.lea » 24.06.2009, 03:09

Danke für die Info...wieder was dazugelernt :D

Was aber heißt denn "ausgesteuert"????

Anaba
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Beitrag von Anaba » 24.06.2009, 06:58

Was aber heißt denn "ausgesteuert"????
ausgesteuert ist man wenn man nach 78 wochen keine leistungen von der kasse mehr bekommt.
dann zahlt keiner mehr.
Liebe Grüße
Anaba

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Die zuletzt lacht
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Beitrag von Die zuletzt lacht » 24.06.2009, 10:00

Sorry, ich meinte auch 78 Wochen. So lange hat er das Geld bezogen und ist dann ausgesteuert worden.

Die ARGE hat bisher nicht nach meinem Einkommen gefragt und soviel ich aus Datenschutzgründen an Auskünften erhielt, bezieht er Sozialgeld 12 oder wie das heißt.
Die ARGE hat ihn aber aufgefordert, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen, das ist wohl so, wenn einer nicht mehr arbeiten kann (will). Er meinte mal, er habe demnächst einen Gerichtstermin wegen seiner Rente. Wenn er wie bisher vom Glück verfolgt wird, bekommt er ein wenig Rente und den Rest zum Lebensunterhalt vom Staat. Ist doch schön oder? Lass doch die Fragen ihren Buckel krumm machen, es läuft doch.... :roll:
Beweglich ist er, das kann ich bezeugen und das er hier keinen Job mehr tätigen kann, wage ich stark zu bezweifeln.
Der hat einfach keine Lust, hier auch nur einen Finger für den Staat und seine Hinterlassenschaften krumm zu machen.
Was er hier an "Geschäften" tätigt, geht alles ins Heimatland für seine Leute und sich und wenn er später wieder in sein Land geht.
Er ist eben Afrikas Bob der Baumeister "jo, wir schaffen das".

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das die ARGE mich auffordert, für ihn Geld zurück zu zahlen. Bei mir lebt das Kind und ich bekomme Unterhaltsvorschuß von 158 Euro (ja sogar die 10 Euro Kindergelderhöhung haben sie mir vom Unterhalt abgezogen), obwohl mir über 322 Euro für den Jungen zustehen. Ich finde, das ist eine große Ungerechtigkeit vor allem für die Alleinerziehenden.

Kilode

Arabella
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Beitrag von Arabella » 24.06.2009, 10:24

Hallo Kilode,
soweit ich das kenne muss ja hier der medizinische Dienst tätig werden. Bevor eine Erwerbsunfähigkeit ausgesprochen wird und dazu muss er wirklich krank oder behindert oder geistig krank sein. Sprich die Kasse meldet das an den medizinischen Dienst, dass eine Untersuchung fällig ist zu er dann vorgeladen wird und wenn dort der zuständige Arzt nicht erkennt, dass dein Ex blöfft hat er Glück. Versuche doch mal die Kasse und den medizinischen Dienst anonym über den wahren Gesundheitszustand deines Ex zu benachrichtigen, die sind auch für jeden Hinweis dankbar. Alle Steuerzahler müssen ja für solche Betrüger kräftig mit aufkommen und das ist wirklich sehr ärgerlich.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Die zuletzt lacht
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Beitrag von Die zuletzt lacht » 24.06.2009, 15:29

Hallo Arabella,

danke für den Tip. Werde ich evtl. mal anleiern, glaube aber kaum, das die irgendwelche Überwachungsmaßnahmen in Angriff nehmen werden, denn der Herr ist meistens am Wochenende, Fr./Sa. unterwegs.

Die Krankenkasse hat er gewechselt, so dass die vorherige Kasse, die nämlich die 76 Wochen übernommen hat, da nicht mehr tätig werden wird.

Und ob beiden Kassen untereinander kommunizieren, ist die zweite Frage.

Aber ein Versuch ist es allemal wert.

Kilode

Yola
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man muß auch aufpassen.....

Beitrag von Yola » 07.07.2009, 21:53

irgendjemand meinte noch, dass du den Vater auffordern solltest dem Sohn Hosen, Spielsachen etc....zu kaufen......mach das bloß nicht,
denn wenn der Vater das mal beim UVG erwähnt, dann heißt es dort, dass du SAchleistungen vom Vater bekommst bzw. Geldleistungen und dann wird dir das von Deinem UVG gekürzt - also VORSICHT !!!!!

Hast Du schon einen Unterhaltstitel für Deinen Sohn ? Kann die UVG-Stelle beim Amtsgericht beantragen oder du durch deinen Anwalt.
"Menschen mit Rückgrat zeigen auch in den Kurven des Lebens ihre Geradlinigkeit."
Ernst Ferstl

Yola
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Kindergelderhöhung.....

Beitrag von Yola » 07.07.2009, 22:00

....ist für UVG- Empfänger eh der reinste humbug und für ARGE- Empgänger erst recht, weil UVG vorher für jedes Kleinkind 125,-- JETZT nur noch 117,--

und bei der ARGE wird dir dann weiterhin die 125,-- abgezogen, wenn du net hingehst und denen Becheid gibst, dass es nur 117,-- sind.
Und Kindergeld wird ja eh auch bei der ARGE angerechnet.
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Ernst Ferstl

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