Liebe kramboli,
gut dass Du Dich schon entschieden hast, den geforderten Brief nicht zu schreiben.
Was mir beim Lesen Deiner Geschichte durch den Kopf gegangen ist, war die Frage, was passiert mit - trotz krimineller Vorgeschichte - n i c h t abgeschobenen Vätern? Sie dürfen das Sorgerecht wahrnehmen? Woher nehmen sie aber die Mittel, um ihren eigenen Unterhalt sowie den Unterhalt des Kindes zu bestreiten?
Ergo, wird der Steuerzahler hierfür aufkommen müssen! Da sie möglicherweiste niemals ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, werden irgendwann, ihre Kinder zum Elternunterhalt herangezogen.
Liebe Kramboli, hiervor wirst Du Deinen Sohn auch bewahren wollen.
Vielleicht weiß Claraq hierzu mehr?
Fanny12
mit oder ohne Vater aufwachsen?
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Re: mit oder ohne Vater aufwachsen?
hallo zusammen
in der Zwischenzeit hat mein Ex wohl eine Anwältin gefunden, die ihn vertreten wird. Ein Rekurs gegen das Urteil scheint nun geschrieben zu werden und, oh Wunder, die Anwältin möchte nun, dass ich ein Schreiben erstelle, in dem ich fordere, dass der Kindsvater in der Schweiz beiben soll, da ich und das Kind ihn brauchen. Als ich nicht so eingestigen bin, wie man es sich vorgestellt hatte, kam wiederum die Keugel mit: "ich kann schon zurück nach Hause gehen, das ist kein Problem, aber dann wirst du unserem Sohn erklären mussen......" und hier folgte wieder die altbekannte Leier. Neu ist, dass in der Zwischenzeit auch die Anwältin mich "bearbeiten" möchte. Sie will, dass ich sie anrufe, da sie sich mit mir unterhalten will.
Um noch kurz auf die Fragen betreffend dem Geld einzugehen.... Bei der Scheidung ist ein fiktives Gehalt (falls er denn arbeiten würde) angenommen worden und von diesem aus ist ein Unterhaltsbeitrag für den Kleinen festgelegt worden. Ich selber bekomme keinen Unterhalt und bin haarscharf daran vorbeigeschrammt, dem Typen selber Unterhalt zu zahlen. Er selber kommt nicht für sich auf, das läuft über das Sozialamt. Den Unterhalt zahlt er auch nicht, den lasse ich vom Alimenteninkasso bevorschussen.
So sieht die Situation momentan aus. In Kürze muss ich wieder bei der vom Gericht angeordneten Besuchsbeiständin antraben. Die ist neu und wird sich sicher ins Zeug legen wollen für den "armen unschuldigen Vater". Mir graut davor, aber was solls, ich werde auch das noch schaffen. Soviel für den Moment von meiner Seite.
in der Zwischenzeit hat mein Ex wohl eine Anwältin gefunden, die ihn vertreten wird. Ein Rekurs gegen das Urteil scheint nun geschrieben zu werden und, oh Wunder, die Anwältin möchte nun, dass ich ein Schreiben erstelle, in dem ich fordere, dass der Kindsvater in der Schweiz beiben soll, da ich und das Kind ihn brauchen. Als ich nicht so eingestigen bin, wie man es sich vorgestellt hatte, kam wiederum die Keugel mit: "ich kann schon zurück nach Hause gehen, das ist kein Problem, aber dann wirst du unserem Sohn erklären mussen......" und hier folgte wieder die altbekannte Leier. Neu ist, dass in der Zwischenzeit auch die Anwältin mich "bearbeiten" möchte. Sie will, dass ich sie anrufe, da sie sich mit mir unterhalten will.
Um noch kurz auf die Fragen betreffend dem Geld einzugehen.... Bei der Scheidung ist ein fiktives Gehalt (falls er denn arbeiten würde) angenommen worden und von diesem aus ist ein Unterhaltsbeitrag für den Kleinen festgelegt worden. Ich selber bekomme keinen Unterhalt und bin haarscharf daran vorbeigeschrammt, dem Typen selber Unterhalt zu zahlen. Er selber kommt nicht für sich auf, das läuft über das Sozialamt. Den Unterhalt zahlt er auch nicht, den lasse ich vom Alimenteninkasso bevorschussen.
So sieht die Situation momentan aus. In Kürze muss ich wieder bei der vom Gericht angeordneten Besuchsbeiständin antraben. Die ist neu und wird sich sicher ins Zeug legen wollen für den "armen unschuldigen Vater". Mir graut davor, aber was solls, ich werde auch das noch schaffen. Soviel für den Moment von meiner Seite.
David Lloyd George, Earl of Dwyfor, engl. Staatsmann, 1863-1945
"Der Beweis von Heldentum liegt nicht im Gewinnen einer Schlacht, sondern im Ertragen einer Niederlage."
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Re: mit oder ohne Vater aufwachsen?
Inwiefern bist Du verpflichtet, Dich mit irgendwelchen Vertretern Deines Ex-Partners überhaupt zu unterhalten ? Auch mit seiner Anwältin mußt Du m.E. nicht in Kontakt treten.kramboli hat geschrieben: In Kürze muss ich wieder bei der vom Gericht angeordneten Besuchsbeiständin antraben. Die ist neu und wird sich sicher ins Zeug legen wollen für den "armen unschuldigen Vater". Mir graut davor, aber was solls, ich werde auch das noch schaffen. Soviel für den Moment von meiner Seite.
Das solltest Du (sofern das möglich ist) tunlichst vermeiden, wenn die etwas von Dir wollen, dann sollen sie sich an Deinen Anwalt wenden.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -
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Re: mit oder ohne Vater aufwachsen?
hallo Efendi Ii
Keine Angst, ich werde diese linke Tusse ganz sicher nicht anrufen. Als er mir sagte, dass ich sie anrufen solle, habe ich ihn wieder einmal ganz undiplomatisch darauf hingewiesen, dass ich, trotz 3 Kindern, 100% arbeite, während er immer zu Hause sitzt und es sich gutgehen lässt. Er fand ja, dass ich ruhig einmal blau machen könne, damit ich seine Anwältin anrufen könne, aber da hat er wieder einmal ein "Rohr voll" gehört von mir
Ich weiss, dass ich von Gesetzes wegen nicht verpflichtet bin, mit seiner Anwältin zu reden. Das war zu Anfang nicht so (dass ich es wusste) und ich bin einmal von den Sozialdiensten zu einem Termin mit seiner Anwältin genötigt worden. Diese war zum Glück so arrogant, dass es nicht schwer fiel, sie zu durchschauen
ich bin gespannt, ob die neue Besuchsbeiständin wieder den selben Weg gehen und mich zu einer Zusammenarbeit nötigen will. Mir ist ja schon mit allem möglichen gedroht worden von den Behörden, jedoch ist bis jetzt nichts durchgezogen worden. Mal schauen, wie es weitergeht. Das mühsame ist nur, dass man immer wieder dort antraben muss. Natürlich arbeiten diese Tussen nur von 09.00-12.00 und von 14.00-17.00 Uhr, so dass ich jedes mal frei nehmen muss, wenn wieder "gerufen" wird. Wer zahlt mir den Lohnausfall während dieser Zeit? Ich habe auch nur 4 Wochen Ferien zugut pro Jahr und muss immer Ferientage dran geben. Am besten würden ja noch Freitag Nachmittag gehen, da ich dann vielleicht einmal früher Feierabend machen kann aber die Tusse arbeitet ja, im Gegensatz zu mir, nicht 100% und hat Freitags jeweils frei.....
Und so trägt jeder von uns sein Bündel. Bei den Einen oder Anderen ist es leichter oder auch schwerer aber sind wir ehrlich.... so sorgenfrei wie die Kindenväter lebt keine von uns oder? In dem $inn wünsch ich euch noch einen schönen Ostermontag und einen guten Start morgen wieder ins Berufsleben.
kramboli
Keine Angst, ich werde diese linke Tusse ganz sicher nicht anrufen. Als er mir sagte, dass ich sie anrufen solle, habe ich ihn wieder einmal ganz undiplomatisch darauf hingewiesen, dass ich, trotz 3 Kindern, 100% arbeite, während er immer zu Hause sitzt und es sich gutgehen lässt. Er fand ja, dass ich ruhig einmal blau machen könne, damit ich seine Anwältin anrufen könne, aber da hat er wieder einmal ein "Rohr voll" gehört von mir

Ich weiss, dass ich von Gesetzes wegen nicht verpflichtet bin, mit seiner Anwältin zu reden. Das war zu Anfang nicht so (dass ich es wusste) und ich bin einmal von den Sozialdiensten zu einem Termin mit seiner Anwältin genötigt worden. Diese war zum Glück so arrogant, dass es nicht schwer fiel, sie zu durchschauen

Und so trägt jeder von uns sein Bündel. Bei den Einen oder Anderen ist es leichter oder auch schwerer aber sind wir ehrlich.... so sorgenfrei wie die Kindenväter lebt keine von uns oder? In dem $inn wünsch ich euch noch einen schönen Ostermontag und einen guten Start morgen wieder ins Berufsleben.
kramboli
David Lloyd George, Earl of Dwyfor, engl. Staatsmann, 1863-1945
"Der Beweis von Heldentum liegt nicht im Gewinnen einer Schlacht, sondern im Ertragen einer Niederlage."
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