Aufenthaltsgenehmigung
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Liebe Anaba
Infiltritation nennt man es:
hier nach Einstellung gestaffelt:
http://www.youtube.com/watch?v=lL9CpiGH ... re=related
http://www.youtube.com/watch?v=VFNSF7oT ... re=related
http://www.youtube.com/watch?v=v-F2WYxZ ... re=related
Wer heut immer noch auf der anderen Seite des Mondes leben möchte---???
Asche auf mein Haupt, war selbst lange Zeit sehr, sehr offen für die Multi-Kultigesellschaft.
LG
sita(hab8)
Infiltritation nennt man es:
hier nach Einstellung gestaffelt:
http://www.youtube.com/watch?v=lL9CpiGH ... re=related
http://www.youtube.com/watch?v=VFNSF7oT ... re=related
http://www.youtube.com/watch?v=v-F2WYxZ ... re=related
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Asche auf mein Haupt, war selbst lange Zeit sehr, sehr offen für die Multi-Kultigesellschaft.
LG
sita(hab8)
Liebe Grüße
sita
Es ist einfacher die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.
Mark Twain
sita
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
(hat endlich, endlich geklappt mit dem Zitieren)Never hat geschrieben: Und dass dieses Leistungserschleichen offensichtlich nicht so sehr akribisch verfolgt wird, wie bei Einheimischen, hinter denen kein krimineller Clan aus zig hunderten Angehörigen steht
Ihr Lieben
Vor ca 10 Jahren, blieb mir der Mund offen stehen, als ich in meinem Fall zusammen mit "Habibis"Ex-Frau erkannte, welche Dimension an Korruption und Politik-Gemauschel allein in unserer Sache dahintersteckt."Habibi" duzte alles was in unserer Politik Rang und Namen hatte. Naiverweise dachten wir die Justiz bzw.Staat würde uns helfen, weit gefehlt....!
Wie ich mitlerweile erkenne, ist es in unsrem Land nicht klarer, ehrlicher , gerechter geworden, sondern viel schlimmer mit diesem Gesocks und auch anderen Fällen.
Und ja, möchte noch deutlich machen daß in diesen Ländern mir die gradlinigen Menschen unendlich leidtun, sie können nichts dafür für die Kriminellen. Mein Eindruck und Erfahrung ist jedoch, daß gerade diese Kriminellen hierher kommen und und ausnutzen bis aufs Blut.
LG
sita(hab8)
Liebe Grüße
sita
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sita
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
zurück zum eigentlichen Thema:
Hallo Dafra,
Du hast geschrieben:
Ob die/der Einzelne dann trotzdem abwägt, was für sie selbst der "cleverere" Weg sein könnte,
hängt vermutlich davon ab, wieviele Chancen sich ihm/ihr tatsächlich auftun.
In einem Toristenort gibt es vermutlich die größte Auswahl,
dann aber vermutlich wiederum auch entsprechend hohen Konkurrenzdruck bei den Bezzis untereinander.
Hat der Einzelne wenig Chancen, wird er alles nehmen, was ihm unter die Finger kommt.
Hat er viele Chancen, steht er vor der "Qual der Wahl" ...
...und/oder nimmt einfach nichtsdestotrotz alles mit, was sich irgendwie anbietet, sozusagen wie im "shopping-Rausch".
"Wir", die Tourist/innen sollten7müssen uns vorallendingen stets in Erinnerung rufen:
Es ist für "sie" zuallererst ein business, ein Spiel mit den Gefühlen der "Auserwählten"
,
ein Spiel bzw.eine Lotterie, bei der möglicherweise hohe Gewinne winken, also die "Erfüllung ihrer Träume".
Wieviel Zeit und Aufwand der Einzelne dann wiederum im Einzelfall "investiert",
hängt sicherlich auch von den "Gewinnchanchen" ab, die er vermutet.
Lg Nilopa
Hallo Dafra,
Du hast geschrieben:
Ich denke, "sie" (also pauschal) nutzen halt jede Chance, die sich ihnen bietet.ich bin ja eine Geschaedigte in Kenia. Bislang dachte ich immer, dass das einleuchtend ist, wenn die jungen Boys dort sich besonders an aeltere Touristen ranmachen. Das Motto, Liebe kennt kein Alter und das Geseusel. Dachte immer "Old is gold" klar, die Alten haben mehr Geld und permanent kann dann das Geld rueberkommen.
Aber eigentlich sind sie dort gar nicht so clever. Denn wenn sie sich an Junge Maedchen ranmachen und sie dann auch noch schwaengern, koennten sie sich doch den gesamten Stress sparen, wie ich verstanden habe hier im Forum, koennen sie dann auf jeden Fall nach Europa kommen und sich einen A-Status sichern - ohne Stress - . Und das fehlende Kleingeld bekommen sie sowieso von D.


Ob die/der Einzelne dann trotzdem abwägt, was für sie selbst der "cleverere" Weg sein könnte,
hängt vermutlich davon ab, wieviele Chancen sich ihm/ihr tatsächlich auftun.

In einem Toristenort gibt es vermutlich die größte Auswahl,
dann aber vermutlich wiederum auch entsprechend hohen Konkurrenzdruck bei den Bezzis untereinander.
Hat der Einzelne wenig Chancen, wird er alles nehmen, was ihm unter die Finger kommt.
Hat er viele Chancen, steht er vor der "Qual der Wahl" ...
...und/oder nimmt einfach nichtsdestotrotz alles mit, was sich irgendwie anbietet, sozusagen wie im "shopping-Rausch".

"Wir", die Tourist/innen sollten7müssen uns vorallendingen stets in Erinnerung rufen:
Es ist für "sie" zuallererst ein business, ein Spiel mit den Gefühlen der "Auserwählten"

ein Spiel bzw.eine Lotterie, bei der möglicherweise hohe Gewinne winken, also die "Erfüllung ihrer Träume".
Wieviel Zeit und Aufwand der Einzelne dann wiederum im Einzelfall "investiert",
hängt sicherlich auch von den "Gewinnchanchen" ab, die er vermutet.

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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Die Frau muss nicht aktiv werden (Das muss sie nur bei einer Familienzusammenführung nach einer Heirat). Sie kann nicht einmal viel dagegen tun.noor hat geschrieben:Liebe Dafra,
ich glaube, "nur" mit einer Schwangerschaft geht das nicht so einfach.
Die Frau muß da aktiv werden und auch wollen, daß XY nach Deutschland kommt.
Die AE durch ein Kind hat für den Erzeuger den Vorteil, dass er die deutsche Sprache nicht beherrschen muss, dass die Kindesmutter völlig außen vor bleibt und dass er einen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen hat.
Es kostet ihn nur den Aufwand, über einen deutschen Rechtsanwalt das Sorgerecht einzuklagen. Der Aufwand für ihn ist kein finanzieller, da er in der Regel Prozeßkostenhilfe bekommt, die die Kindesmutter später zurückzahlen muss, da er den Prozeß mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen wird.
Einmal in Deutschland, mit erstrittenem Sorgerecht, kann er dann machen was er will. Er muss nur behaupten, dass er sich um das Kind kümmern will.
Ob er das tatsächlich macht, ist eine andere Sache und wird in der Regel kaum überprüft. Das Jugendamt wird aber auf seiner Seite stehen, wie ich hier in vielen Beiträgen gelesen habe. Da spielt es auch keine Rolle, dass der "Arme" keinen Unterhalt zahlt ("zahlen kann").
Kurz: "Frau" sollte sich vor der Schwangerschaft über mögliche Konsequenzen im Klaren sein.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Hallo Africus,
Du hast geschrieben:
anstatt Betrügern, emotionalen Erpressern, etc. über rücksichtsloses Schwängern von unbedarften Frauen Tür und Tor zu öffnen.
Es findet somit nämlich eine Art "outsourcing der Verantwortung für die Auswahl der Einwanderer" an die betroffenen Frauen statt,
ohne diese vorher auf diese Art Auftrag/Verantwortung gründlich vorzubereiten.
Zumindest sollten doch dann die Frauen im Vorfeld darüber aufgeklärt werden, welche fachliche Fähigkeiten ihr Urlaubsflirt
bzw. ihre Disco- Bekanntschaftdenn so am besten mitbringen sollte, bevor sie mit ihm ins Bett geht.
...und natürlich auch, wer Ihnen das ihm jeweiligen Urlaubsland entsprechend formell betätigen wird...
Vor entsprechenden Discobesuchen(also am Eingang) hier in D sollten die Frauen
über Methoden wie falsche Angaben über Herkunft, Alter, Familienstand, Aufenthaltsstatus u.ä.,
evt. fälschlicherweise sogar belegt durch falsche Papiere, aufgeklärt werden, ebnso wie über das Durchlöchern von Kondomen, etc.
So wie es jetzt gehandhabt wird, werden keine Fachkräfte gesucht, sondern vielmehr Nachschub an bildungsfernen hartz4-Empfängern, Schwarzarbeitern, etc.
frG Nilopa
Du hast geschrieben:
Es sollte wohl eher aber schon ein Instrument für die Auswahl des Fachkräftenachschubs sein,Das Ausländerrecht sollte kein Instrument zur persönlichen Rache sein.
anstatt Betrügern, emotionalen Erpressern, etc. über rücksichtsloses Schwängern von unbedarften Frauen Tür und Tor zu öffnen.

Es findet somit nämlich eine Art "outsourcing der Verantwortung für die Auswahl der Einwanderer" an die betroffenen Frauen statt,
ohne diese vorher auf diese Art Auftrag/Verantwortung gründlich vorzubereiten.

Zumindest sollten doch dann die Frauen im Vorfeld darüber aufgeklärt werden, welche fachliche Fähigkeiten ihr Urlaubsflirt
bzw. ihre Disco- Bekanntschaftdenn so am besten mitbringen sollte, bevor sie mit ihm ins Bett geht.

...und natürlich auch, wer Ihnen das ihm jeweiligen Urlaubsland entsprechend formell betätigen wird...
Vor entsprechenden Discobesuchen(also am Eingang) hier in D sollten die Frauen
über Methoden wie falsche Angaben über Herkunft, Alter, Familienstand, Aufenthaltsstatus u.ä.,
evt. fälschlicherweise sogar belegt durch falsche Papiere, aufgeklärt werden, ebnso wie über das Durchlöchern von Kondomen, etc.
So wie es jetzt gehandhabt wird, werden keine Fachkräfte gesucht, sondern vielmehr Nachschub an bildungsfernen hartz4-Empfängern, Schwarzarbeitern, etc.


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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Dann erkläre mir doch bitte mal, warum die Familienzusammenführung unbedingt immer in Deutschland stattfinden muß und ein Zusammenleben der Familie im Ausland (dem Herkunftsland des anderen Ehepartners) grundsätzlich immer unzumutbar sein sollte ?Africus hat geschrieben:Das ist ja das Aufenthaltsrecht in gewisser Weise. Für Ausländer bestehen ja hohe Schranken, um sich in Deutschland niederlassen und arbeiten zu dürfen. Ich hatte erst ein Gespräch mit einem indischen Kollegen, der jetzt mit seiner indischen Familie hier lebt und arbeitet.
Allerdings steht der Schutz der Ehe und Familie in unserem Grundgesetz und wir alle sind doch darin einig, dass eine Familienzusammenführung absolut notwendig ist.
Wir wollen doch nicht verbieten, dass eine Ehe in Deutschland nicht gelebt werden kann, weil der ausländische Ehepartner aus einer "bildungsfernen" Schicht kommt. Mit der gleichen Argumentation könnten wir ja Sonderschülern oder Langzeitarbeitslose verbieten, zu heiraten und Kinder zu zeugen.
Und wenn ein Kind im Spiel ist, hat dieses Kind ein Recht auf einen Vater (sofern er die Personensorge für das Kind wahr nehmen möchte).
Da würde ich doch glatt vorschlagen, daß der Lebensunterhalt gesichert sein sollte, um den Partner nach Deutschland zu verbringen. Zumindest zunächst, denn was die Zukunft bringen kann, läßt sich nicht voraussagen.Was schlägst du denn vor? Dass eine binationale Ehe in Deutschland nur gelebt werden kann, wenn der Ehepartner eine Fachkraft ist? Dass der Vater eines deutschen Kindes nicht das Recht hat, für sein Kind dazu sein? Dass ein Kind nicht das Recht hat, seinen leiblichen Vater kennen zulernen, weil die Mutter betrogen wurde?
Aber das da Hartz4-Bezieher sich ihre Ehepartner aus dem Ausland importieren, die dann ebenfalls Hartz4-Bezieher werden, finde ich schon ziemlich unverschämt. Da führt praktisch der erste Weg nach der Einreise vom Flughafen direkt zum Sozialamt. Wer kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielt, der kann sich eben keinen Partner aus dem Ausland kommen lassen. Auch nicht über ein Kind.
Ich möchte auch gerne ein teuereres Auto fahren, aber wenn mein Geld dazu nicht reicht, muß ich mich eben auch bescheiden. Wieso muß der Ehepartner von der Allgemeinheit subventioniert werden ?
Zuletzt geändert von Efendi II am 17.09.2012, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Aber doch bitte nicht auf andrer Leute Kosten. Wenn Du es Dir nicht leisten kannst, dann mußt du eben auch Alternativen in Erwägung ziehen und ggf. die eheliche Lebensgemeinschaft im Lande des Ehepartners führen.Africus hat geschrieben:Ich als deutscher Staatsbürger möchte aber auch das Recht haben, mit meiner ausländischen Frau in Deutschland zu leben.
Was daran so unzumutbar sein soll, erschließt sich mir nicht.
Wir wissen doch nun inzwischen längst, daß die Eheschließung in vielen Fällen nur zum Zwecke der Einwanderung in die Sozialsysteme stattfindet.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
So etwas ist natürlich für den Personenkreis von Asylberechtigten und Flüchtlingen unzumutbar, da muß selbstverständlich alsbald eine Lösung gefunden, sprich eine Familienzusammenführung in die Wege geleitet werden und diese kann zur Zufriedenheit aller, nur in Deutschland/Europa stattfinden.Never hat geschrieben:Dem gegenüber stehen deutsche Staatsbürger, die getrennt von Tisch und Bett leben, um im benachbarten Ausland ihren Unterhalt zu verdienen.
Was spielen da schon die paar €uro Sozialhilfe u.ä. mehr eine Rolle, schließlich sind wir ein reiches Land.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Hallo Arficus,
Du hast geschrieben:
wie, wann, wo, wie oft es ihn sieht, kann doch aber den Umständen entsprechend sehr unterschiedlich ausfallen.
daß der Aufenthalt des Vater möglicherweise nicht vom deutschen Staat finanziert wird.
Wenn ich als Frau ein Kind von einem Alkoholiker bekomme und dieser unfähig ist, sich um das Kind zu kümmern, muß ich damit genauso leben können.
Wenn ich ein Kind von einem Ausländer bekomme, muß ich damit leben können, daß das Kind den Vater möglicherweise nur sehr selten zu Gesicht bekommt.
Wenn der deutsche Vater aus beruflichen Gründen im Ausland arbeitet,
wird wohl kaum der Staat für die Reisekosten, Lohnausfälle, geschäfliche Einbußen etc.aufkommen,
die durch häufigere Heimreisen wegen des Kindes entstehen.
Wieso also muß die ausländische Vater-/Mutterschaft und damit explizit eben auch Bezness-Betrug
besonders (z. B. unter Wegfall sonstiger Einwanderungsbestimmmungen) gefördert werden?
So wie es jetzt ist, haben aber doch vor allen Dingen die (zwecks AE gezeugten) Kinder am meisten zu leiden.
Somit fördert der Staat indirekt die Entstehung von unglücklichen Kindern.
Wer kann so etwas denn wirklich wollen?
mfG Nilopa
Du hast geschrieben:
Wenn das Baby aber da ist und der Vater sich darum kümmern möchte, dann halte ich es für richtig, dass eine AE ausgestellt wird auch wenn die Frau vielleicht Opfer von Bezness ist.
Das Kind hat doch trotzdem ein Recht den Vater kennen zu lernen, auch wenn der Vater in sein/em Heimatland bleibt/ zurückkehrt!Dass ein Kind nicht das Recht hat, seinen leiblichen Vater kennen zulernen, weil die Mutter betrogen wurde?
wie, wann, wo, wie oft es ihn sieht, kann doch aber den Umständen entsprechend sehr unterschiedlich ausfallen.
Dem stimme ich zu. Beide Elternteile sind erwachsen und sowohl der Bezzi als auch die Beznessgeschädigte müssen mit der Tatsache leben können,Keine Frau muss in Deutschland ungewollt ein Kind zur Welt bringen. Wenn sie es tut, muss sie auch mit den Konsequenzen umgehen können.
daß der Aufenthalt des Vater möglicherweise nicht vom deutschen Staat finanziert wird.
Wenn ich als Frau ein Kind von einem Alkoholiker bekomme und dieser unfähig ist, sich um das Kind zu kümmern, muß ich damit genauso leben können.
Wenn ich ein Kind von einem Ausländer bekomme, muß ich damit leben können, daß das Kind den Vater möglicherweise nur sehr selten zu Gesicht bekommt.
Wenn der deutsche Vater aus beruflichen Gründen im Ausland arbeitet,
wird wohl kaum der Staat für die Reisekosten, Lohnausfälle, geschäfliche Einbußen etc.aufkommen,
die durch häufigere Heimreisen wegen des Kindes entstehen.
Wieso also muß die ausländische Vater-/Mutterschaft und damit explizit eben auch Bezness-Betrug
besonders (z. B. unter Wegfall sonstiger Einwanderungsbestimmmungen) gefördert werden?
Ich schlage vor, dass beide Elternteile mit den Tatsachen zu leben haben, welche bereits vor der Zeugung des Kindes Realität waren.Was schlägst du denn vor?
So wie es jetzt ist, haben aber doch vor allen Dingen die (zwecks AE gezeugten) Kinder am meisten zu leiden.
Somit fördert der Staat indirekt die Entstehung von unglücklichen Kindern.
Wer kann so etwas denn wirklich wollen?




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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Dem Kind würde stattdessen die Möglichkeit gegeben, in Frieden aufzuwachsen.Dem Kind wird die Möglichkeit genommen, mit seinem Vater aufzuwachsen.
Der Vater hätte genausoviel/-sowenig Möglichkeiten, die Personensorge für sein Kind wahrzunehmen,Dem Vater wird somit die Möglichkeit genommen, die Personensorge für sein Kind wahrzunehmen.
wie sie eben jeder anderweitig gehandicapte Vater auch hat.
Jeder Vater, der seiner Sinne einigermaßen mächtig ist, hat vor der Zeugung die Möglichkeit, darüber nachzudenken.

Ist er aber so verantwortungslos, ein Kind zu zeugen, ohne die Möglichkeit zu haben, die Personensorge wahrzunehmen,
ist ein echtes Interesse an der Ausübung wohl kaum gegeben.
...und somit ist und bleibt das Kind Mittel zum Zweck zur Beschaffung einer AE für Billigstlohnarbeiter.Der Staat garantiert allein, dass der Vater eine Aufenthaltserlaubnis erhält, um die Personensorge für ein Kind wahrzunehmen.
Daß es um das Wohl des Kindes ginge, ist aus meiner Sicht, angesichts der Realität,
der blanke Hohn auf Kosten der Kinder, welche sich eben nicht selbst dagegen wehren können.
Woher glaubst Du zu wissen, daß das so sein würde?Die Kinder werden insbesondere dann unglücklich sein, wenn sie ihren Vater nicht als Bezugsperson erleben dürfen, weil ihm ein Aufenthalt in Deutschland versagt bleibt.
Im Gegenteil: Sind nicht schon viele Kinder ohne den leiblichen Vater als (ständige) Bezugsperson glücklich aufgewachsen?

Und wieso glaubst Du, ein verantwortungslos handelnder Mensch würde sich plötzlich verantwortungsvoll verhalten,
wenn er für sein skrupelloses Verhalten mit einer AE (und Hartz4 o.ä.) belohnt wird?
Africus, Du versuchst hier wohl, uns den Wolf im Schafspelz zu verkaufen, mit Deinem verqueren "subjektiven Rechtsverständnis".

Irgendwie zwar nicht ganz unraffiniert von Dir, aber nichtdestotrotz durchschaubar.

mfG

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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Mein Kind wurde mit ziemlicher Sicherheit des Vaters dazu benötigt, die AE und Rückkehr nach D zu erlangen. Das wurde von mir erfolgreich verhindert und ich kann nicht sagen, dass mein Kind (mittlerweile in der Pubertät) unglücklich ist, weil es seinen Vater nicht kennt. Es hat eine liebevolle Mutter-Familie mit männlichen Bezugspersonen, seit einigen Jahren einen liebevollen Ersatzvater und null Interesse daran, seinen leiblichen Vater kennen zu lernen. Wer sagt, dass Kinder ohne leibliche Väter unglückliche Kinder sind.
Eines weiß ich sicher, wäre der Vater hier, wäre mein Kind um einiges unglücklicher.
Man kann hier überhaupt nicht verallgemeinern, man muss immer den Einzelfall sehen und den dazu gehörigen Erzeuger. Wer Frauen betrügt, abzockt, mit ihnen vermeintliche "Kinder der Liebe" zeugt, um eine AE in D zu erhalten, hat meines Erachtens seine Rechte als Vater missbraucht und es steht ihm nicht zu, aufgrund einer Gesetzeslage einzureisen, denn da gehen meist bei solchen Konstellationen die Probleme richtig los, Druck auf die Kindsmutter, ihr das Kind wegzunehmen, wenn sie nicht "spurt", liebloses Verhalten dem Kind gegenüber, vielleicht noch Gewalt oder anderes. HInzu kommt, dass Kindeserziehung in Bezness-Ländern mit unserer nur wenig gemein hat, schon da wäre ich als Frau sehr vorsichtig, überhaupt ein Kind zu bekommen. Wohlgemerkt, auch ich war absolut uninformiert, zudem war mein Kind ein "Unfall", aber ein sehr liebenswerter, den wir nicht mehr missen möchten. Trotzdem rate ich allen Frauen, sich genau zu überlegen, ob sie mit der Behandlung von Kindern, wie sie z. B. in arabischen Ländern üblich ist, einverstanden wären.
Natürlich gibt es binationale Familien, wo es wunderbar läuft, die sind aber rar und da sind die Voraussetzungen andere als bei Bezness.
Gruß
Canim
Eines weiß ich sicher, wäre der Vater hier, wäre mein Kind um einiges unglücklicher.
Man kann hier überhaupt nicht verallgemeinern, man muss immer den Einzelfall sehen und den dazu gehörigen Erzeuger. Wer Frauen betrügt, abzockt, mit ihnen vermeintliche "Kinder der Liebe" zeugt, um eine AE in D zu erhalten, hat meines Erachtens seine Rechte als Vater missbraucht und es steht ihm nicht zu, aufgrund einer Gesetzeslage einzureisen, denn da gehen meist bei solchen Konstellationen die Probleme richtig los, Druck auf die Kindsmutter, ihr das Kind wegzunehmen, wenn sie nicht "spurt", liebloses Verhalten dem Kind gegenüber, vielleicht noch Gewalt oder anderes. HInzu kommt, dass Kindeserziehung in Bezness-Ländern mit unserer nur wenig gemein hat, schon da wäre ich als Frau sehr vorsichtig, überhaupt ein Kind zu bekommen. Wohlgemerkt, auch ich war absolut uninformiert, zudem war mein Kind ein "Unfall", aber ein sehr liebenswerter, den wir nicht mehr missen möchten. Trotzdem rate ich allen Frauen, sich genau zu überlegen, ob sie mit der Behandlung von Kindern, wie sie z. B. in arabischen Ländern üblich ist, einverstanden wären.
Natürlich gibt es binationale Familien, wo es wunderbar läuft, die sind aber rar und da sind die Voraussetzungen andere als bei Bezness.
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!
Re: Aufenthaltsgenehmigung
Hallo Canim,
du vergisst, dass es um das Kind geht und nicht um die betrogene Frau/Mutter. Es hat normalerweise das Grundrecht BEIDE Elternteile zu kennen, seinen Ursprung.
In meinem Fall scheint sich kriminell alles zu Ex-Gunsten entwickelt zu haben : Ich habe das alleinige Sorgerecht,
bin chronisch krank. Er zahlt seit Jahren keinen Unterhalt , verrät seine Adresse nicht - nur das mittlerweile
europäische EU-Land, in dem er lebt. Somit hat er den Kontakt nahezu vollkommen abgebrochen. Ab und zu
ruft er bei besonderen Anlässen an ( ca. einmal pro Jahr).
MIch schmerzt es für unser Kind, zumal er die neue Frau noch während unserer Ehe (ca. zwei Jahre vor der end-
gültigen Trennung) in unsere Wohnung gebracht hat und mich mit christlicher Nächstenliebe in Bezug auf sie eingelullte.
Es wurde damals für sie sogar ein (wahrscheinlich imaginärer´) "Ehemann", den ich kurz ein- zwei-Male gesehen habe, erfunden.
Weiterhin frage ich mich, wie er inzwischen zwei kids mit ihr haben kann (wenn es denn stimmt) , aber KEINEN
Cent für seinen Nachwuchs zahlt ?
Liebe Grüße
Brighterstar
du vergisst, dass es um das Kind geht und nicht um die betrogene Frau/Mutter. Es hat normalerweise das Grundrecht BEIDE Elternteile zu kennen, seinen Ursprung.
In meinem Fall scheint sich kriminell alles zu Ex-Gunsten entwickelt zu haben : Ich habe das alleinige Sorgerecht,
bin chronisch krank. Er zahlt seit Jahren keinen Unterhalt , verrät seine Adresse nicht - nur das mittlerweile
europäische EU-Land, in dem er lebt. Somit hat er den Kontakt nahezu vollkommen abgebrochen. Ab und zu
ruft er bei besonderen Anlässen an ( ca. einmal pro Jahr).
MIch schmerzt es für unser Kind, zumal er die neue Frau noch während unserer Ehe (ca. zwei Jahre vor der end-
gültigen Trennung) in unsere Wohnung gebracht hat und mich mit christlicher Nächstenliebe in Bezug auf sie eingelullte.
Es wurde damals für sie sogar ein (wahrscheinlich imaginärer´) "Ehemann", den ich kurz ein- zwei-Male gesehen habe, erfunden.
Weiterhin frage ich mich, wie er inzwischen zwei kids mit ihr haben kann (wenn es denn stimmt) , aber KEINEN
Cent für seinen Nachwuchs zahlt ?
Liebe Grüße
Brighterstar
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
In den meisten Fällen hat es doch seine Gründe, daß der Vater nicht beiseinem Kind seind kann oder will ?Africus hat geschrieben:Wie kann ein Kind einen Vater kennen lernen, der z.B. in Tunesien lebt? Wie oft kann ein 4 jähriges Kind nach Tunesien fliegen und Zeit mit dem Vater verbringen? Wenn die Mutter es nicht will, wird kein Kontakt möglich sein, solange das Kind nicht 18 ist.
Leider sind sehr viele dieser Väter, so denn nicht die Aufenthaltserlaubnis im Vordergrund steht, einen intensiven Kontakt mit dem Kind zu pflegen.Dem Vater wird somit die Möglichkeit genommen, die Personensorge für sein Kind wahrzunehmen.
Wenn man sich diese "Väter" betrachtet, gereicht das in vielen Fällen nicht unbedingt zum Nachteil des Kindes. Ein professioneller Rauschgifthändler ist sicher nicht unbedingt das, was man als Vorbild (und das sollte ein Vater wohl sein) einem Kinde wünschen würde.Dem Kind wird die Möglichkeit genommen, mit seinem Vater aufzuwachsen.
Nach dem Kriege ist jedes vierte deutsche Kind ohne Vater aufgewachsen und trotzdem sind diese Kinder zu ordenttlichen und verantwortungsvollen Bürgern herangewachsen.
Inwieweit Dein subjektives Rechtsverständnis im Einklang mit der Rechtsordnung steht, vermag ich nicht zu beurteilen, wenn es jedoch gegen die geltende Rechtslage verstoßen sollte, dann besteht für jeden Menschen die Möglichkeit mit Hilfe eines Gerichts, die Rechtslage wieder herzustellen.Das verstößt nicht nur gegen die geltende Rechtslage, sondern auch meinem subjektiven Rechtsverständnis.
Dann erlaube mir doch die Frage WARUM wird ihm der Aufenthalt versagt ?Die Kinder werden insbesondere dann unglücklich sein, wenn sie ihren Vater nicht als Bezugsperson erleben dürfen, weil ihm ein Aufenthalt in Deutschland versagt bleibt.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Generalisieren kannst du das nicht, wenn du dich von deiner Frau scheiden läßt und ihr seid länger als 3 Jahre verheiratet bzw. ihr habt ein gemeinsames Kind, kann sie gar nicht aus D ausgewiesen werden.
Ein völlig anderer Sachverhalt. Üblicherweise bekommen die Eltern in D gemeinsames Sorgerecht, auch bei einer ausl. Mutter, da ist also nach der jetzigen Rechtslage eine Ausweisung der Mutter schon mal gar nicht drin, eines ausl. Vaters auch nicht. ich bin auch nicht dafür, bei binat. Scheidungen mit Kindern den ausl. Elternteil auszuweisen, wenn er Sozialleistungen beanspruchen sollte. Meines wissens kann er das auch nur ,wenn er vorher eingezahlt hat. Korrigiere mich bitte jemand, wenn dem nicht so ist. Außerdem ist oft auch nachehelicher Unterhalt des Besserverdienenden zu zahlen, also sind Sozialleistungen da vielleicht gar nicht nötig? Je nach Sachlage natürlich.
Es geht hier um "vermeintliche" Väter, die ihre Kinder als AE auf zwei Beinen sehen, manchmal sogar so bezeichnen und die sich, selbst wenn sie in D leben, nicht um ihre Kinder kümmern, Unterhalt schulden etc. pp. Da liegt meine Meinung schon ganz anders. Wie kann es sein, dass jemand, der nachweislich kriminell war, abgeschoben wurde, niemals Unterhalt für sein Kind gezahlt hat,sein Kind als Druckmittel benutzt hat, Kindesmitnahme angedroht hat, hier die Möglichkeit hat, selbst nach vielen Jahren noch Umgang einklagen zu können und dadurch ggf. sogar wieder einen Anspruch auf Einreise hat? Hinzu kommt, dass das fast erwachsene Kind den Kontakt nicht wünschen würde, trotzdem aber per Gesetz dazu gezwungen werden könnten, den Umgang machen zu müssen? Ist das zum Wohl eines Kindes? Wohl kaum.
Das ist nur ein Beispiel von vielen, wo ich mich frage, was sich der Gesetzgeber hier denkt. Lieber gar keinen Vater, als so einen Vater oder einen Vater, der seine Kinder in sein Heimatland entführt, nicht eine Sekunde darüber nachdenkt, was er den Kindern damit antun könnte, seine Kinder bei der Verwandtschaft parkt und zurück nach Europa fährt.... Handeln so Väter?
Sicher mag die eine oder andere Frau sein, die den Umgang unterwandert, abbricht, nicht möchte z. B. aus Rache. Die verstehe ich auch nur insoweit, dass sie vielleicht Angst vor einer Mitnahme des Kindes haben und für die es sehr schwer wird, ihr Kind aus dem Heimatland des Vaters wieder zu bekommen.
Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass sich zivilisierte binationale Paare mit Kindern in D auch trennen können, wo gemeinsame Sorge, Umgang etc. pp. kein Problem sind, eben weil die Eltern beide sich für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich fühlen.
Gruß
Canim
Ein völlig anderer Sachverhalt. Üblicherweise bekommen die Eltern in D gemeinsames Sorgerecht, auch bei einer ausl. Mutter, da ist also nach der jetzigen Rechtslage eine Ausweisung der Mutter schon mal gar nicht drin, eines ausl. Vaters auch nicht. ich bin auch nicht dafür, bei binat. Scheidungen mit Kindern den ausl. Elternteil auszuweisen, wenn er Sozialleistungen beanspruchen sollte. Meines wissens kann er das auch nur ,wenn er vorher eingezahlt hat. Korrigiere mich bitte jemand, wenn dem nicht so ist. Außerdem ist oft auch nachehelicher Unterhalt des Besserverdienenden zu zahlen, also sind Sozialleistungen da vielleicht gar nicht nötig? Je nach Sachlage natürlich.
Es geht hier um "vermeintliche" Väter, die ihre Kinder als AE auf zwei Beinen sehen, manchmal sogar so bezeichnen und die sich, selbst wenn sie in D leben, nicht um ihre Kinder kümmern, Unterhalt schulden etc. pp. Da liegt meine Meinung schon ganz anders. Wie kann es sein, dass jemand, der nachweislich kriminell war, abgeschoben wurde, niemals Unterhalt für sein Kind gezahlt hat,sein Kind als Druckmittel benutzt hat, Kindesmitnahme angedroht hat, hier die Möglichkeit hat, selbst nach vielen Jahren noch Umgang einklagen zu können und dadurch ggf. sogar wieder einen Anspruch auf Einreise hat? Hinzu kommt, dass das fast erwachsene Kind den Kontakt nicht wünschen würde, trotzdem aber per Gesetz dazu gezwungen werden könnten, den Umgang machen zu müssen? Ist das zum Wohl eines Kindes? Wohl kaum.
Das ist nur ein Beispiel von vielen, wo ich mich frage, was sich der Gesetzgeber hier denkt. Lieber gar keinen Vater, als so einen Vater oder einen Vater, der seine Kinder in sein Heimatland entführt, nicht eine Sekunde darüber nachdenkt, was er den Kindern damit antun könnte, seine Kinder bei der Verwandtschaft parkt und zurück nach Europa fährt.... Handeln so Väter?
Sicher mag die eine oder andere Frau sein, die den Umgang unterwandert, abbricht, nicht möchte z. B. aus Rache. Die verstehe ich auch nur insoweit, dass sie vielleicht Angst vor einer Mitnahme des Kindes haben und für die es sehr schwer wird, ihr Kind aus dem Heimatland des Vaters wieder zu bekommen.
Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass sich zivilisierte binationale Paare mit Kindern in D auch trennen können, wo gemeinsame Sorge, Umgang etc. pp. kein Problem sind, eben weil die Eltern beide sich für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich fühlen.
Gruß
Canim
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Leider handelt es sich eben nicht um "einen kleinen Teil der binationalen Beziehungen" oder warum wohl sonst werden darüber keine Statistiken öffentlich gemacht ?Africus hat geschrieben:Ich rede hier doch nicht von Beznessern, sondern generell von ausländischen Ehepartnern.
Wie ich schon geschrieben habe, repräsentiert dieses Forum nicht die gesamte Wirklichkeit, sondern nur einen kleinen Teil der binationalen Beziehungen. Und von diesem kleinen Teil auch nur die Extremfälle.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
In einer Ehe ist das Sorgerecht automatisch und grundsätzlich zwischen den Ehepartnern geteilt.Canim hat geschrieben: Üblicherweise bekommen die Eltern in D gemeinsames Sorgerecht, auch bei einer ausl. Mutter, da ist also nach der jetzigen Rechtslage eine Ausweisung der Mutter schon mal gar nicht drin, eines ausl. Vaters auch nicht.
Wenn Sozialleistungen nur dann gezahlt würden, wenn vorher eingezahlt wurde, dann hätten wir sicherlich einige huntertausende Ausländer weniger im Land.ich bin auch nicht dafür, bei binat. Scheidungen mit Kindern den ausl. Elternteil auszuweisen, wenn er Sozialleistungen beanspruchen sollte. Meines wissens kann er das auch nur ,wenn er vorher eingezahlt hat. Korrigiere mich bitte jemand, wenn dem nicht so ist. Außerdem ist oft auch nachehelicher Unterhalt des Besserverdienenden zu zahlen, also sind Sozialleistungen da vielleicht gar nicht nötig? Je nach Sachlage natürlich.
Bei vielen binationalen Verbindungen führt doch inzwischen der erste Weg des Ehepartners vom Flughafen nach der Einreise direkt zum Sozialamt.
Wenn der Einreisende dann noch eine Kind (in deren Sprache: eine Aufenthaltserlaubnis mit Ohren) oder eine schwangere Freundin vorweisen kann, dann entfällt auch die Erfordernis der Sprachkentnisse und Hartz4- bzw. Sozialleistungen sind für die nächsten 18 jahre gesichert.
Die Gründe die zur Abschiebung geführt haben treten (auf Grund des deutschen Kindes) ebenfalls in den Hintergrund und eine Rückerstattung der oftmals nicht unerheblichen Abschiebekosten wird, so man nicht völlig darauf verzichtet, auf den Sankt Nimmerleinstag ausgesetzt.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
- Doppel gelöscht -
Zuletzt geändert von Efendi II am 20.09.2012, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Als Mutter eines deutschen Kindes hat sie die volle Punktzahl erreichtAfricus hat geschrieben:Ok - also in meinem Fall dürfte nach eurer Meinung meine Frau in Deutschland bleiben und sich um ihr Kind kümmern, wenn sie:
1. vorher nicht kriminell war und nicht kriminell ist
Solange sie das Sorgerecht innehat, besteht auch das Aufenthaltsrecht.2. sich um ihr Kind kümmert
Der Bezug von sozialhilfe/Hartz4 bleibt völlig irrelevant, zumindest solange bis das Kind volljährig ist.3. keine Sozialleistungen nach der Scheidung bezieht
Quot erat demonstrantum, ebenfalls irrelevant, weil es sich kaum nachweise ließe und das deutsche Kind ein Faktum ist.4. das Kind nicht nur für eine AE bekommen hat
Abgesehen davon, daß eine solche Diskussion im Falle der "Mutter eines deutschen Kindes" müßig wäre, weil man die Mutter von ihrem Kind nicht trennen kann, wäre dann abzuwägen, was höher zu bewerten ist, dIe Personenfürsorge der Mutter für ihr deutsches Kind oder der Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten. Es würde höchstwahrscheinlich zu Gunsten der Mutter und ihren weiteren Verbleib ausfallen.zu 1: Wenn sie ihre Strafe verbüßt hat, dann ist es gut und ein neuer Start sollte ihr gewährt werden . Alles andere wäre Stigmatisierung und mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbar.
Wenn sie weiterhin kriminell ist, weiß ich nicht, wie die aktuelle Rechtslage ist. Vielleicht weiß es jemand von euch.
Dazu müßte ihr aber erst einmal das Sorgerecht entzogen werden.zu 2: Das gilt ja jetzt schon. Wenn die Mutter sich nicht nachweislich um das Kind kümmert, wird sie zur Ausreise aufgefordert und die AE erlischt.
Passiert ja auch nicht.zu 3: Gut - angenommen ich könnte keinen Unterhalt zahlen, weil ich selbst arbeitslos geworden bin, dann wäre sie auf Sozialleistungen angewiesen. Eine Mutter von einem Kleinkind zu trennen, weil Sozialleistungen bezogen werden, wäre in meinen Augen ein unmenschlicher Akt
Wenn das Kind geboren ist sind Fakten geschaffen - aus die Maus.zu 4: Das kann niemand mit Sicherheit wissen - außer eben die Mutter.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Hallo Africus,
wenn es so wäre, daß Deine Frau
1.das Kind nur wegen der AE bekommen hätte,
2.das Kind schlecht behandeln und nur dann vorgeben würde, sich um das Kind zu kümmern, sobald dieses von Amts wegen nachgewiesen werden muß,
3.kriminell wäre,
4.Du Unterhaltszahlungen zahlen müßtest, obwohl sie Dir damit drohte, das Kind zu entführen, wenn Du nicht spurtest.....
...würdest Du Dir eventuell auch wünschen, unsere Gesetze würden so etwas weniger begünstigen.
mfG Nilopa
wenn es so wäre, daß Deine Frau
1.das Kind nur wegen der AE bekommen hätte,
2.das Kind schlecht behandeln und nur dann vorgeben würde, sich um das Kind zu kümmern, sobald dieses von Amts wegen nachgewiesen werden muß,
3.kriminell wäre,
4.Du Unterhaltszahlungen zahlen müßtest, obwohl sie Dir damit drohte, das Kind zu entführen, wenn Du nicht spurtest.....
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