Er darf hier standesamtlich doch nur heiraten, wenn er ledig, verwitwet oder geschieden ist.ich verstehe das Zitat des Islamwissenschaftlers (Effendi II) nach wie vor so, dass ein Mann aus einem muslimisch-geprägten
Land, welcher dort rechtmäßig eine oder mehrere Frauen geehelicht hat, hier das Recht hat, eine (weitere)
europäische Dame zu heiraten oder verstehe ich das falsch ???
Wenn er angibt, er ist in seiner Heimat verheiratet, wird kein Standesbeamter ihn hier trauen.