lausi hat geschrieben:Die Frau muss nicht aktiv werden (Das muss sie nur bei einer Familienzusammenführung nach einer Heirat). Sie kann nicht einmal viel dagegen tun.noor hat geschrieben:Liebe Dafra,
ich glaube, "nur" mit einer Schwangerschaft geht das nicht so einfach.
Die Frau muß da aktiv werden und auch wollen, daß XY nach Deutschland kommt.
Die AE durch ein Kind hat für den Erzeuger den Vorteil, dass er die deutsche Sprache nicht beherrschen muss, dass die Kindesmutter völlig außen vor bleibt und dass er einen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen hat.
Es kostet ihn nur den Aufwand, über einen deutschen Rechtsanwalt das Sorgerecht einzuklagen. Der Aufwand für ihn ist kein finanzieller, da er in der Regel Prozeßkostenhilfe bekommt, die die Kindesmutter später zurückzahlen muss, da er den Prozeß mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen wird.
Einmal in Deutschland, mit erstrittenem Sorgerecht, kann er dann machen was er will. Er muss nur behaupten, dass er sich um das Kind kümmern will.
Ob er das tatsächlich macht, ist eine andere Sache und wird in der Regel kaum überprüft. Das Jugendamt wird aber auf seiner Seite stehen, wie ich hier in vielen Beiträgen gelesen habe. Da spielt es auch keine Rolle, dass der "Arme" keinen Unterhalt zahlt ("zahlen kann").
Kurz: "Frau" sollte sich vor der Schwangerschaft über mögliche Konsequenzen im Klaren sein.
Moment einmal!!
Die "Väter" gehen zur Deutschen Botschaft und sagen dort, dass eine deutsche Frau ein Kind von denen hat und schwupps bekommen sie das Visum zur Familienzusammenführung?
Ich glaube, so einfach ist es dann doch nicht!
Und warum kann eine Frau wenig dagegen tun, dass der Beznesser trotz Kind hier nicht landet?
Sie kann schweigen über die Vaterschaft halten, also in der Geburtsurkunde steht: Vater unbekannt.
Dann muss der Vater in TN/TR/Schwarzafrika aber erstmal der deutschen Behörde gegenüber beweisen, dass er der Vater ist.
Mit welchen finanziellen Mitteln will er das denn machen?