hin und her gerissen

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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einhorn
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von einhorn » 11.08.2016, 18:51

nochmal für dich: er ist als Vater schon angegeben, die Nummer ist also schon längst erledigt und er kann, da er als Vater angegeben ist und wohl sogar das geteilte Sorgerecht hat, seine Rechte als Vater geltend machen.

Ob das jetzt gut oder schlecht für das Kind ist, das interessiert (leider) keinen - weder das Jugendamt noch das Familiengericht wenn er seine väterlichen Rechte einklagen sollte.

Jetzt geht es darum wie man die Bürokratie regelt, am besten ohne das die TE jetzt (oder das Kind in einigen Jahren) dafür auch noch zahlen muss - und ohne dem KV durch seine Mitwirkungspflicht mehr Rechte und Angriffsfläche als nötig zu geben.[/quote]

Ich versuche mal das problem zu verstehen ,scheinbar gibt es mehrere.

1. Das Kind braucht eine Geburtsurkunde.
Ist das deutsche Recht jetzt wirklich so beknackt , das das Kind keine bekommt , weil die Identität des Vaters ungeklärt ist. Dann steht dort eben nur die Mutter drauf. Die hat doch auch eine Identität. Und das Krankenhauspersonal kann bezeugen das Das Kind geboren wurde.
Also auf der Von meinem Sohn er wird demnächst 25, steht auch nur drauf Eltern und mein Name. Wir waren halt nicht verheiratet der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Die Gemeinsame Sorgerechtserklärung haben wir später bei der Geburt unserer Tochter nachgeholt.
Vielleicht sollte man mal eher den Behörden anwaltlich auf den Fuß treten. Die Beamten kennen die Gesetze auch immer nicht so genau.

2. Die moralische Keule
Du als Mutter bist verantwortlich, das das Kind einen Vater hat. Der kann doch seine Identität selbst klären und dem Standesamt melden. Wenn Dein Kind eine Geburtsurkunde hat wo der Vater nicht drauf steht bist Du eine verbrecherische Mutter.

3. Die Rückfallgefahr durch den notgedrungenen Kontakt

Franconia
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von Franconia » 11.08.2016, 22:32

einhorn hat geschrieben:1. Das Kind braucht eine Geburtsurkunde.
Ist das deutsche Recht jetzt wirklich so beknackt , das das Kind keine bekommt , weil die Identität des Vaters ungeklärt ist. Dann steht dort eben nur die Mutter drauf. Die hat doch auch eine Identität. Und das Krankenhauspersonal kann bezeugen das Das Kind geboren wurde.
Also auf der Von meinem Sohn er wird demnächst 25, steht auch nur drauf Eltern und mein Name. Wir waren halt nicht verheiratet der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Die Gemeinsame Sorgerechtserklärung haben wir später bei der Geburt unserer Tochter nachgeholt.
Vielleicht sollte man mal eher den Behörden anwaltlich auf den Fuß treten. Die Beamten kennen die Gesetze auch immer nicht so genau.
Tja, in dem Fall kennen die Beamten die Gesetze und halten sich auch daran:

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
§ 35 Besonderheiten bei der Beurkundung

(1) Liegen dem Standesamt bei der Beurkundung der Geburt keine geeigneten Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes vor, ist hierüber im Geburtseintrag ein erläuternder Zusatz aufzunehmen; § 7 bleibt unberührt. Als Personenstandsurkunde darf bis zur Eintragung einer ergänzenden Folgebeurkundung zu den Angaben über die Eltern nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__35.html


Da das Herkunftsland des KV wohl zu den Ländern mit unsicherem Urkundewesen gehört und/oder sonst was mit seinen Papieren fehlerhaft ist (oder ganz fehlt) geht nichts ohne eine UP (Urkundenprüfung). Bis dahin gelten alle Dokumente die er vorlegt als "nicht geeignet".

Gut möglich das dies vor Jahren noch anders war, aber was vor 25 Jahren war ist heute uninteressant, denn heute gelten die aktuellen Gesetze.
einhorn hat geschrieben:2. Die moralische Keule
Du als Mutter bist verantwortlich, das das Kind einen Vater hat. Der kann doch seine Identität selbst klären und dem Standesamt melden. Wenn Dein Kind eine Geburtsurkunde hat wo der Vater nicht drauf steht bist Du eine verbrecherische Mutter.
Das Problem ist, sie hat den Vater schon angegeben. Jetzt zurück zu rudern und ihn aus der GU streichen zu lassen ist so gut wie unmöglich. Da müsste er aktiv werden, die Vaterschaft anfechten und vom Gericht bestätigt bekommen das er nicht der Vater ist - und das wird er sicher nicht machen da an dem Kind sein Aufenthalt hängt.
Alternativ müsste sie, stellvertretend für das Kind, die Vaterschaft anfechten um ihn aus der GU streichen zu lassen. Allerdings würde es, egal wer da was anfechtet, einen Vaterschaftstest vom Gericht aus geben und dann hätte sich das ganze eh erledigt.
Hätte sie bei der Beurkundung angegeben "Vater unbekannt", dann hätte es eine GU gegeben in der unter Eltern eben nur sie aufgeführt worden wäre (so wie es bei euch in Bezug auf die GU wohl der Fall war).
einhorn hat geschrieben:3. Die Rückfallgefahr durch den notgedrungenen Kontakt
Der Kontakt wäre so oder so weiter da denn er weiß ja von dem Kind und wird, selbst wenn er nirgends als Vater aktenkundig wäre, alles daran setzen seine Rechte zu bekommen, da daran wie gesagt seine AE hängt.

Das Stück Papier auf dem sein Name vermerkt ist oder nicht, macht weder sie zu einer besseren (weil sie ihn angegeben hat) oder schlechteren (wenn sie ihn nicht angegeben hätte) Mutter. Und ihn macht es keinesfalls zu einem besseren Vater oder Partner nur weil er in der GU steht.


Allerdings ist es besser und einfacher (auch wenn es Zeit, Geld und Nerven kostet) das alles jetzt zu regeln so lange der KV in D ist. Wer weiß wo der KV sich aufhält wenn das Kind 18 ist und sich dann selbst um diesen Papierkram kümmern kann oder ggf. muss (aus welchem Grund auch immer). Irgendwelche Papiere vom KV zu beschaffen (beschaffen zu müssen) wenn er sich nicht mehr in D aufhalten sollte (und ggf. "unbekannt verzogen" oder nicht (mehr) kooperativ ist)...das dürfte mehr als nur ein bisschen schwierig werden.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

wilhelmine
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von wilhelmine » 12.08.2016, 10:18

http://www.hamburg.de/mitte/vaterschaftsanerkennung/#

Hallo Franconia,
Ich weiß jetzt nicht, ob ich was überlesen hab, aber wenn der Vater bei der Geburt nur "angegeben" wurde
hat das keine rechtlichen Auswirkungen, wenn die Vaterschaft noch nicht offiziell anerkannt wurde, siehe
oben.
Einer Vaterschaftsanerkennung müsste die Mutter zustimmen und der Vater sich korrekt ausweisen!
Die Mutter ist nicht verpflichtet einer Vaterschaftsanerkennung zuzustimmen, oder sie aktiv zu betreiben....

Übrigens ist für den Vater auch das gemeinsame (nicht geteilte) Sorgerecht NICHT! so einfach zu erlangen, wie hier manchmal zu lesen ist!
Die Mutter muss zustimmen oder kann Gründe anführen, die dagegen sprechen.

"Wenn die Mutter dagegen ist, bekommt der nichteheliche Vater es nicht..."
hat mir mal ein Anwalt gesagt.

Efendi II
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von Efendi II » 12.08.2016, 12:07

wilhelmine hat geschrieben: "Wenn die Mutter dagegen ist, bekommt der nichteheliche Vater es nicht..."
hat mir mal ein Anwalt gesagt.
So einfach wird das nicht funktionieren.
Anwälte erzählen oftmals viel, wenn der Tag lang ist.
Der Kindesvater kann seine Vaterschaft (und sein Sorgerecht) auch gerichtlich einklagen bzw. feststellen lassen. Dagegen müsste die Kindesmutter schon erhebliche und schwerwiegende Einwände geltend machen können.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Franconia
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von Franconia » 12.08.2016, 16:12

wilhelmine hat geschrieben:Einer Vaterschaftsanerkennung müsste die Mutter zustimmen und der Vater sich korrekt ausweisen!
Die Mutter ist nicht verpflichtet einer Vaterschaftsanerkennung zuzustimmen, oder sie aktiv zu betreiben....

Übrigens ist für den Vater auch das gemeinsame (nicht geteilte) Sorgerecht NICHT! so einfach zu erlangen, wie hier manchmal zu lesen ist!
Die Mutter muss zustimmen oder kann Gründe anführen, die dagegen sprechen.

"Wenn die Mutter dagegen ist, bekommt der nichteheliche Vater es nicht..."
hat mir mal ein Anwalt gesagt.
Du kannst eine (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennung auch bei einem Notar machen, da reicht es wenn beide Elternteile ihren Ausweis vorlegen. Ein Notar prüft aber nicht ob die Pässe echt sind, etc. Der beurkundet nur das Frau xy und Herr yz (ausgewiesen durch Pass yxz) da waren und eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen haben.
Gleiches gilt im Prinzip auch für eine Anerkennung übers Jugendamt, aber da läuft Mann Gefahr das der Pass ggf. an die AHB weiter gegeben wird. Aber die Echtheit des Dokumentes prüfen die auch nicht.
Die Vaterschaftsanerkennung, egal ob beim Notar oder beim JA, reicht als Vorlage bei der AHB aus.

I.d.R. beinhaltet so eine Anerkennung auch meist die Teilung des Sorgerechts (man wird darauf angesprochen und bekommt es "zum Wohl des Kindes" nahe gelegt das gleich mit zu machen), denn das braucht der ausl. Vater ja auch für seine AE (beim JA wird so gut wie immer dazu geraten/gedrängt "zum Wohle des Kindes").

Und nach der Geburt nimmt Mann einfach alles was man an Papieren hat, geht zur AHB und legt diese vor und beantragt seine AE zur Personensorge.
...die AHB wird nicht unbedingt eine UP veranlassen wenn sie nicht ganz konkrete und berechtigte Zweifel an irgendwas hat, denn egal ob der Kerl jetzt Ali oder in Wahrheit Achmet heißt, er ist der Vater eines dt. Kindes und hat damit ein Recht auf eine AE. (klingt hart, aber ist so. Egal wer der Kerl ist, egal woher er kommt bzw. wie alt er ist, etc., wenn er nachweisen kann das er Vater eines dt. Kindes ist sind vorherige Lügen meist nachrangig denn "das Wohl des Kindes" wird als höherwertig eingestuft als mögliche Lügen und gefälschte Papiere des Erzeugers).

Bei nicht verheirateten Eltern hat (zum Glück) erst mal immer noch die Mutter das alleinige SR, das ist richtig. Aber viele Jugendämter raten dazu (drängen dazu wäre passender) das SR mit dem Vater zu teilen. Und weil Mutter ja das Beste für ihr Kind will stimmen viele Mütter da auch zu (ohne sich über die weitern Folgen Gedanken zu machen bzw. ohne über mögliche Folgen aufgeklärt worden zu sein).
Weigert sich die Mutter - und das vllt. sogar aus gutem und berechtigtem Grund - schaltet der Vater das Gericht ein und die momentane Meinung der meisten Richter und Gerichte geht (leider) dahin dem Vater das geteilte SR zuzusprechen.
Und wenn er nicht grad ein Schwerverbrecher ist, das Kindeswohl des betreffenden Kindes schon mal massiv gefährdet hat oder evtl. das Leben der Mutter (was es für die Mutter unzumutbar machen würde sich für die kommenden 18 Jahre mit dem Mann auseinander zu setzen), dann ist das Gericht meist auf Seiten der Männer und es ist leichter für den Mann das geteilte SR zu bekommen als viele annehmen - auch dann, wenn die Mutter nachweisen kann, dass das Kind nur als AE auf 2 Beinen dient.

...und hier gehe ich aufgrund der bisherigen Infos davon aus das sowohl eine Vaterschaftsanerkennung als auch das geteilte SR gegeben sind.


Und aktuell geht es ja auch nicht um die rechtlichen Auswirkungen sondern darum das die TE den Kindsvater als Vater beim Standesamt angegeben hat (er damit schon mal als solcher aktenkundig ist), sie aber jetzt keine GU für´s Kind bekommt weil die Identität aufgrund der vorgelegte Papiere vom Vater als "nicht geklärt" gilt.
Die aktuelle Frage ist, abwarten + nichts tun und sich mit dem Registerauszug als Nachweis der Geburt zufrieden geben oder jetzt (zwingend) eine UP veranlassen um eine GU zu bekommen (weil die evtl. für irgendwas in naher Zukunft zwingend nötig sein könnte).

--> @ Gigi,
frag doch einfach mal in Kitas und Schulen in deiner Nähe nach ob die sich auch mit einem Registerauszug zufrieden geben. Ist zwar für dich grad noch nicht aktuell aber dann weißt du ob du dringend handeln musst oder ob du dir Zeit lassen kannst, denn bis du eine GU für dein Kind bekommst dauert sicher seine Zeit.
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von leva » 12.08.2016, 17:03

Wie schaffen das denn andere Frauen mit nicht geklaertem Status des Erzeugers einen Krippe/Kita Platz zu bekommen? Dachte darauf haette jedes deutsche Kind Anrecht? Da kann ja jemand mal einen link posten.

Bei der Vaterschaftsnerkennung bei Gericht u besonders im JA wird ja auch gefragt ob der KV im selben Haushalb lebt o Unterhalt zahlt.

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Re: Geburtenregister???

Beitrag von wilhelmine » 12.08.2016, 17:25

gigi hat geschrieben:Ich habe eine Frage vielleicht kennt das jemand meine Tochter ist 8 Monate jetzt, ich hab mich getrennt von ihren Vater habe für sie aber nur den Geburtenregister wollte eine richtige Geburturkunde weil bei den Geburtenregister steht Vater Identität nicht nachgewiesen aber brauche auch viele Papiere von Vater pass und so muss man auch Antrag stellen und dann geht das geht vor Gericht. Muss ich den Antrag stellen oder reicht Geburtenregister aus für Schule und Kita und so????
Du musst keinen weiteren Antrag stellen.
Dein Kind kann auch ohne Vaterschaftsanerkennung einen Kindergartenplatz bekommen und die Schule besuchen!


Mir wurde damals sogar beim Jugendamt geraten, "Vater unbekannt " anzugeben!

Leider habe ich den Tipp nicht befolgt und ihn später sogar noch geheiratet.

Weder die Vaterschaftsanerkennung noch das gemeinsame Sorgerecht sollte meiner Meinung nach immer in "vorauseilendem Gehorsam" gleich beantragt/unterschrieben werden!
Und auch nicht jedes Jugendamt empfiehlt es...

leva
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von leva » 12.08.2016, 17:32

Eine Aenderung der GU kann man mMn auch beantragen.Beratung sollte da im Vorfeld stehen.

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von Honigbiene » 12.08.2016, 17:39

Also ich musste bei beiden Kindern weder eine Geburtsurkunde noch einen Ausweis bei der Anmeldung vorlegen, auch wenn meine Kinder Geburtsurkunden besitzen.

Allerdings für Anträge für zB Kindergeld und Reisepässe wurden die Geburtsurkunden benötigt. Und wenn er doch alle nötigen Unterlagen hat, warum reicht er die nicht einfach ein? Versteht er überhaupt, worum es geht? Afrikaner sind, wenn es um Papiere geht, manchmal etwas "schwer von Begriff".

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von leva » 12.08.2016, 17:43

Honigbiene hat geschrieben:Also ich musste bei beiden Kindern weder eine Geburtsurkunde noch einen Ausweis bei der Anmeldung vorlegen, auch wenn meine Kinder Geburtsurkunden besitzen.

Allerdings für Anträge für zB Kindergeld und Reisepässe wurden die Geburtsurkunden benötigt. Und wenn er doch alle nötigen Unterlagen hat, warum reicht er die nicht einfach ein? Versteht er überhaupt, worum es geht? Afrikaner sind, wenn es um Papiere geht, manchmal etwas "schwer von Begriff".
Ich denke,er will nix offenlegen,denn dann ist er ja auch in der Pflicht.
Jeder Einwanderer ,egal wohin,kennt sich gut aus,sonst wuerde er/sie nicht durchkommen.

Die gespielte "Unkenntnis" braucht man niemand heutzutage abzukaufen.Alle sind vernetzt,haben Freunde,social media,online Zugang.

wilhelmine
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von wilhelmine » 12.08.2016, 17:47

Und eine Geburtsurkunde müsste auch ohne den Eintrag des Vaters zu bekommen sein!
Dann bleibt die Zeile halt leer...

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von leva » 12.08.2016, 17:52

Damit haette sie dann sofort Anspruch auf Unterhaltsvorschuss und muss nicht erst klagen.Auch ein mMn sehr wichtiger Punkt bei einer Mutter mit einem Kleinkind.

Und der Vater/Erzeuger kann ja seine Liebe und Fuersorge/Unterhalt auch beweisen.Dann kann man ja immernoch weitersehen......

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von Honigbiene » 12.08.2016, 18:05

Ich würde mich aber auf keinen Fall damit zufrieden geben, dass mein Kind keine Geburtsurkunde hat! Dann müssen die Unterlagen halt wirklich gerichtlich eingefordert werden, sprich von ihm herausgegebenen werden.

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von einhorn » 12.08.2016, 18:10

Also ich habe noch mal nachrecherchiert aber wahrscheinlich hat Franconia Recht. Der TE nutzt es wenig.
Bei meiner Tochter steht der Vater nämlich auch auf nicht der Gu obwohl kurz vorher das Sorgerecht geändert wurde. Der Vater war bei beiden Kindern bei der Geburt anwesend ich hätte niemals nicht unbekannt geschrieben.
Es ist einfach so, das Feld kann freigelassen werden. Frau muß nicht lügen und unbekannt sagen. Und das ist sachlich sogar richtig.
Es gibt nähmlich Geburtsurkunden und Abstammungsurkunden. Während auf Abstammungsurkunden die leiblichen Eltern eingetragen werden sind es auf Geburtsurkunden die Rechtlichen.

https://www.vamv.de/allein-erziehen/das ... vater.html

Rechtlicher Vater Ist , wer mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat. Es gibt da js auch seltsame Fälle , wo ei noch nicht geschiedener Altehemann anhängig ist, dann steht der da plötzlich drin.

Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt die Vaterschaft nicht anerkannt hat ist es sachlich richtig da nichts reinzuschreiben und es gibt zwei Gebutrsurkunden eine für die Mutter und eine für das Kind.

Das wird in Foren für Alleinerziehende so empfohlen . weil es gibt auch nicht überall gleich einen Termin für die Anerkennung. Oder Vater arbeitet außerhalb um die Kröten zu verdienen, oder er kann auch mal einen Unfall haben.

Nach erfolgreicher Anerkennung, wird Das Ganze dann eingetragen und Frau oder Mann kann sich eine neue holen wo dann der Vater drinsteht.

Habe ich leider verpaßt.

Ich denke , das Biigi eine zusteht , immerhin ist sie die rechtliche Mutter und dem Vater eben keine, da er mehrere Inkarnationen hat. Aber wenn die Behörden entschieden haben ist das sehr schwer

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von leva » 12.08.2016, 18:11

Genau.dem KV eine Frist setzen,ggf mit Anwalt und bei keiner Einigung neue Fakten schaffen,siehe "Aenderung der GU".

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von leva » 12.08.2016, 18:26

Rechtlicher Vater Ist , wer mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat
Beides ist bei der TE mMn nicht der Fall.

Franconia
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Re: hin und her gerissen

Beitrag von Franconia » 12.08.2016, 18:36

wilhelmine hat geschrieben:Und eine Geburtsurkunde müsste auch ohne den Eintrag des Vaters zu bekommen sein!
Dann bleibt die Zeile halt leer...
Wenn bei der Beurkundung der Geburt "Vater unbekannt" angegeben wird, dann bekommt das Kind eine Geburtsurkunde.
Dort stehen dann nur bei der Mutter die Daten und unter der Zeile Vater steht "Vater unbekannt".
Honigbiene hat geschrieben:Allerdings für Anträge für zB Kindergeld und Reisepässe wurden die Geburtsurkunden benötigt.
Für Kindergeld, Erziehungsgeld und sonstige Sozialleistungen reicht ein Auszug aus dem Geburtsregister.
Wie es bei einem Pass aussieht weiß ich nicht.
leva hat geschrieben:Ich denke,er will nix offenlegen,denn dann ist er ja auch in der Pflicht.
Die Pflicht ist hier für ihn wohl das kleinere Übel, denn der Profit (=AE) ist wesentlich größer.
Über die nötigen Pflichten, die er als Vater hat, sehen die dt. Behörden leider immer mehr und immer großzügiger hinweg. Angefangen vom Unterhalt (langt einem Mann der nix hat mal in die leere Tasche) bis hin zum Umgang/Personensorge (ich hab es noch nie erlebt das die AHB Nachweise für den Umgang sehen wollte und wenn, wer definiert was nötig ist. Muss es 1 oder 2 Mal/Monat sein oder reicht 1 Mal/Jahr).
leva hat geschrieben:Damit haette sie dann sofort Anspruch auf Unterhaltsvorschuss und muss nicht erst klagen.Auch ein mMn sehr wichtiger Punkt bei einer Mutter mit einem Kleinkind.
Unterhaltsvorschuß sollte auch so kein Problem sein. Der Vater hat je nur eine Duldung, darf (angeblich) nicht arbeiten und ist damit nicht leistungsfähig. Das reicht als Begründung für Unterhaltsvorschuß aus.
leva hat geschrieben:Eine Aenderung der GU kann man mMn auch beantragen.
Geht, sobald ein Vater in der GU steht, nur noch über das Gericht, sprich über eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft.
Einfach so zum Standesamt gehen und sagen man will etwas geändert haben (hier z.B. den Vater aus der GU streichen) ist nicht.
wilhelmine hat geschrieben:Weder die Vaterschaftsanerkennung noch das gemeinsame Sorgerecht sollte meiner Meinung nach immer in "vorauseilendem Gehorsam" gleich beantragt/unterschrieben werden!
Sehe ich genau so.
Aber oft sind die Frauen noch so verliebt oder meinen der Kerl ändert sich wenn er Vater ist (falls er vorher ein Ar.. war) oder sie wollen das ihr Kind nicht ohne Vater aufwächst (und daher muss der Vater natürlich auch in D leben) oder oder oder.
Das böse Erwachen kommt leider immer erst dann wenn es zu spät ist - und dann etwas zu ändern oder rückgängig zu machen ist so gut wie nicht möglich.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von einhorn » 12.08.2016, 18:38

Vielleicht müßte Sie sich einfach nur so einen Antrag besorgen ausfüllen, den Vater außen vor lassen und abgeben. Dann abwarten was passiert und in Widerspruch gehen und eventuell klagen.

Überlege gerade was wohl der Steitwert ist, wegen RVG

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von leva » 12.08.2016, 18:52

Ja,mMn ist die TE noch nicht wirklich in der D Buerokratie angekommen.
Das kann dauern,bis sie die Fakten zur Kenntnis nimmt.

Aber ,da sie mMn eh eine alleinerziehende Mutter mit jetzt 2 Kindern ist.muss sie der Realitaet ins Auge blicken u ggf Organsisatorisches angehen.
Hallo? Hier geht es nur um die GU,das Leben mit 2 Kindern meistert sie schon.....Papiere sind einfach zu aendern,(wenn man/frau mal sich dazu entschlossen hat u Antraege einreicht)..... :idea:

Was Elternzeit/Kinderzeit/Wateliste fuer Kripe/Kita angeht hat sie sich mMn noch nicht geaeussert.Hat auch nix mit der GU zu tun,sie hat ja eine,sondern mit ihrem Anspruch u Bestimmungengen durch D Gesetz.
Koennte eine von euch trotzdem mal einen link posten was die Unterbringung vonD Kindern in D per Gesetz ausagt?
Zuletzt geändert von leva am 12.08.2016, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: hin und her gerissen

Beitrag von wilhelmine » 12.08.2016, 18:57

Noch einmal: ich bin mir sicher, dass die TS jetzt schon eine Geburtsurkunde bekommen muss/kann.
Jetzt halt ohne Vater drin, der wird ggfs. später eingetragen, oder auch nicht...
Und für den Kita-Platz ist es egal ob der Vater drin steht oder anerkannt ist.

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